30.08.2006 - 4 Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 30.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Machaschek
erläutert den zeitlichen Ablauf der Vorlage und zitiert die Beschlüsse der
Gremien, die bisher in dieser Angelegenheit beraten haben.
Herr Dr. Schmidt
erläutert den Hintergrund der Vorlage.
Herr Röspel
bittet darum, in dieser Sache heute keinen Beschluss zu fassen.
Frau Machatschek hält
es für eine Verpflichtung des Sozialausschusses, sich gegenüber den nachfolgend
beratenden Gremien zu positionieren.
Herr Meier
stellt fest, dass es sich hier um eine offene Liste handele, die immer wieder
vervollständigt werden müsse. Als Architekt habe er das Problem, eine Liste als
verbindlich zu verabschieden, die offen sei. Auf der anderen Seite habe er als
Sozialpolitiker das Bedürfnis, gegenüber den Menschen mit Behinderungen zu
dokumentieren, dass es mit der Umsetzung dieses Anliegens ernst sei.
Wichtig seien auch Schulungen
der Mitarbeiter, die im planerischen Bereich tätig seien.
Der Behindertenbeirat solle
auch beratend tätig sein in den Gremien und dort eine Art Scharnierfunktion
ausüben.
Herr Denecke ist
gleichzeitig Mitglied des
Behindertenbeirates und stellt fest, dass ein Architekt oft vor Fragen gestellt
würde, die er nur schwer selbst beanworten könne.
Da könnten behinderte Menschen
Rat geben. Die Liste solle seines Erachtens jedoch nicht als absolut
verbindlich angesehen werden, sondern nur als Grundlage.
Herr Dücker
meint, dass das Wort verbindlich dahingehend mißverstanden werden könne, dass
überhaupt kein Spielraum verbleibe.
Herr Dr. Schmidt
entgegnet, dass bei praktischer Betrachtungsweise es so laufen müsse, dass dann
eine grundsätzliche Verpflichtung bestehe, eine Checkliste abzuarbeiten und zu
prüfen, ob ein Vorhaben behindertengerecht sei. Bei Abweichungen sei der
Behindertenbeirat zu beteiligen.
Herr Halbeisen
findet es wichtig, dass sich der Sozialausschuss als Fachausschuss
positioniere, dass es ihm auf die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen
ankomme.
Der Rat und die Teilhabe von
behinderten Menschen sollte eingefordert werden.
Herr Röspel
greift auf, dass er sich schwertäte, einen Beschluss zu fassen, in dem das Wort
verbindlich stehe.
Herr Dr. Schmidt erklärt,
dass es ihm darauf ankomme, dass die Bauverwaltung z.B. über das Wort
Handlauf stolpere. Wie die Ausführung dann aussähe, käme auf den Einzelfall
an. Die Verbindlichkeit bestünde lediglich in der Abarbeitung der Checkliste.
Bei Abweichungen sei der
Behindertenbeirat zu beteiligen.
Nach einer weiteren
Diskussion, an der sich Herr Halbeisen, Herr Haensel, Herr Denecke, Herr Dücker, Frau Gleiss und Frau Buchholz
beteiligen, einigt man sich aufgrund des Vorschlages von Frau Machatschek
darauf, den Beschluss des Behindertenbeirates zur Abstimmung zu stellen.
Beschluss:
1. Die
beigefügte Checkliste Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Bereich
in der jeweils vom Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren in NRW
erarbeiteten gültigen Fassung bildet die verbindliche Grundlage für künftiges
Planen und Bauen in kommunaler Verantwortung. Sie ist grundsätzlich anzuwenden und gilt auch
für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen
sowie bei Anmietungen.
2. Der
Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist rechtzeitig während der Planungsphase
einzubeziehen. In Abstimmung mit dem Behindertenbeirat können von der
Checkliste abweichende Lösungen erarbeitet werden.
3. Der
Beschluss wird ab 01.09.2006 umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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