16.08.2006 - 6.2 Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 16.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
Wortprotokoll
Herr Wölm erklärt sich mit der Vorlage einverstanden, schlägt jedoch vor,
das Wort “verbindliche” im Beschlussvorschlag unter Punkt 1,
dritte Zeile zu streichen und macht deutlich, was dieses Wort für
kostenintensive Konsequenzen für die Stadt Hagen bedeuten könne.
Zudem gebe es in Hagen etliche Stellen, an denen in der Vorlage, als ein
Beispiel genannt die auf der Seite 33 angegebenen Mindestbreite für Gehwege von
165 cm, nicht eingehalten werden könne.
Herr Springiewicz begrüsst die Vorlage und möchte durch die Verwaltung
beantwortet wissen, wie man in dem genannten Beispiel auf eine Mindestgehwegbreite
von 165 cm komme. Ihm sei aus einem länger zurückliegendem Urteil bekannt, dass
eine Gehwegbreite von 50 cm ausreichend sei.
Frau Gleiß vom Fachbereich Jugend und Soziales teilt mit, dass es sich
hier um Maßen handelt, die maßgeblich für barrierefreies Bauen seien, wozu die
Verwaltung verpflichtet ist. Man müsse eben davon ausgehen, dass auch zwei
Rollstuhlfahrer aneinander vorbei fahren möchten, dementsprechend komme man auf
die angegebenen Maßen.
Darüber hinaus sei das Behindertengleichstellungsgesetz sowie die
Änderung der Bauordnung vermutlich auf einem neueren Stand, verglichen mit dem
genannten Urteil.
Auch die Herren Schulz (SPD) und Dr. Lemme stimmen für die Vorlage,
plädieren jedoch ebenfalls aus den genannten Gründen für die Streichung des Wortes
“verbindliche”.
Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht, sodass Herr Wölm über den
geänderten Beschlussvorschlag abstimmen lässt.
Beschluss:
1.
Die
beigefügte Checkliste “Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen
Bereich” in der jeweils vom Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren in
NRW erarbeiteten gültigen Fassung bildet die (...) Grundlage für künftiges Planen und Bauen in kommunaler Verantwortung.
Sie gilt auch für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungs- und
Renovierungsmaßnahmen sowie bei Anmietungen.
(Hinweis: das Wort “verbindlich” wurde aus dem oberen Absatz
gestrichen)
2.
Der
Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist rechtzeitig während der Planungsphase
einzubeziehen.
3.
Der
Beschluss wird ab 01.09.2006 umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
|
1,2 MB
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