Beschlussvorlage - 0405/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Standortentscheidung Berufskolleg Kaufmannsschule II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB40 - Schule; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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22.05.2007
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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30.05.2007
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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31.05.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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06.06.2007
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Beschlussvorschlag
- Der
Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Das
Gebäude Gasstr. 15 wird künftig als Standort der Kaufmannsschule II
genutzt. Hierzu ist das Gebäude funktionsgerecht herzurichten. Erforderliche
Mittel zur funktionsgerechten und sicherheitsrelevanten Sanierung des
Gebäudes stehen aus der Schulpauschale in 2007 und 2008 zur Verfügung.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Herrichtung
des Gebäudes Gasstr. 15 umgehend vorzubereiten und nach Auszug der
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW umzusetzen.
- Die
vorbereitenden Arbeiten zur Sanierung des Gebäudes Gasstr. 15 beginnen im
Sommer 2007, der Umzug der Zweigstelle findet bis Schuljahresbeginn 2008 /
2009 statt.
Sachverhalt
Aufgrund der Beschlussfassung des Rates der Stadt über die Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs soll eine Filiale der Kaufmannsschule II im Schulgebäude Gasstr. 15 eingerichtet werden. Der Schulausschuss hatte in seiner Sitzung am 22.8.2006 beschlossen, dass zur Deckung des Raumbedarfes der Kaufmannsschule II die Standorte Gasstr. 15 und Letmather Str. 21 – 23 im Rahmen einer Vorplanung näher untersucht werden sollen. Diese Vorplanung ist dem Schulausschuss am 17.10.2006 vorgestellt worden. Der Schulausschuss hatte die Verwaltung daraufhin beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen. Die Eckpunkte für eine solche Wirtschaftlichkeitsberechnung sind in der Sitzung des Schulausschusses am 17.10.2006 näher konkretisiert worden.
Diese Vorlage befasst sich mit der Erläuterung der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten an der Gasstr.15 sowie an der Letmather Str. 21 – 23 und stellt die Ergebnisse gegenüber.
Die Kosten der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten sind in der anliegenden Tabelle zusammengefasst.
Aufgrund der Beschlussfassung des Rates der Stadt über
die Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs soll eine Filiale der
Kaufmannsschule II im Schulgebäude Gasstr. 15 eingerichtet werden. Das
städt. Gebäude Gasstr. 15 wird derzeit noch von der Fachhochschule für
öffentliche Verwaltung NRW genutzt. Das Mietverhältnis endet Mitte des Jahres
2007. Der Schulausschuss hatte in seiner Sitzung am 22.8.2006 beschlossen, dass
zur Deckung des Raumbedarfes der Kaufmannsschule II die Standorte Gasstr. 15
und Letmather Str. 21 – 23 im Rahmen einer Vorplanung näher untersucht
werden sollen. Diese Vorplanung ist dem Schulausschuss am 17.10.2006
vorgestellt worden. Der Schulausschuss hatte die Verwaltung daraufhin
beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen. Die Eckpunkte für
eine solche Wirtschaftlichkeitsberechnung sind in der Sitzung des
Schulausschusses am 17.10.2006 näher
konkretisiert worden.
Es wurden folgende Alternativen untersucht:
Anbau Letmather Str. 21- 23
Nr. 1 der Anlage
Anbau an das Schulgebäude Letmather Str. 21 – 23 als Massivbau mit max. Nutzfläche
Es wurde, mit der Vorgabe eines maximalen Raumprogramms, ein 2,5-geschossiger Erweiterungsbau in konventioneller Bauweise gem. Wärmeschutzverordnung untersucht. Der Neubau löst einen zusätzlichen Stellplatzbedarf aus, der auf eigenem Grundstück nachgewiesen oder abgelöst werden muss.
Baukosten 4.655.000,00 €
Jährliche Kosten 232.718,45 €
Nr. 2 der Anlage
Anbau an das Schulgebäude Letmather Str. 21 – 23 als Systembau
mit max. Nutzfläche
Es wurde, mit der Vorgabe eines maximalen Raumprogrammes, ein 2,5-geschossiger Erweiterungsbau in modularer Systembauweise gem. Wärmeschutzverordnung untersucht. Der Neubau löst einen zusätzlichen Stellplatzbedarf aus, der auf eigenem Grundstück nachgewiesen oder abgelöst werden muss.
Baukosten 4.456.000,00 €
Jährliche Kosten 223.763,45 €
Nr. 3 der Anlage
Anbau an das Schulgebäude Letmather Str. 21 – 23 als Systembau
mit reduzierter Nutzfläche
Es wurde, mit der Vorgabe eines reduzierten Raumprogrammes, ein 2-geschossiger Erweiterungsbau in modularer Systembauweise gem. Wärmeschutzverordnung untersucht. Der Neubau löst einen zusätzlichen Stellplatzbedarf aus, der auf eigenem Grundstück nachgewiesen oder abgelöst werden muss.
Baukosten 3.900.000,00 €
Jährliche Kosten 196.646,45 €
Nr. 4 der Anlage
Anbau an das Schulgebäude Letmather Str. 21 – 23 als Systembau
mit reduzierter Nutzfläche und reduzierter Ausstattung
Es wurde, mit der Vorgabe eines reduzierten Raumprogrammes, ein 2-geschossiger Erweiterungsbau in modularer Systembauweise gem. Wärmeschutzverordnung untersucht. Die benötigte Ausstattung ist in der bisherigen Zweigstelle vorhanden und wird hier nicht in die Kosten eingerechnet. Der Neubau löst einen zusätzlichen Stellplatzbedarf aus, der auf eigenem Grundstück nachgewiesen oder abgelöst werden muss.
Baukosten 3.600.000,00 €
Jährliche Kosten 183.146,45 €
Nutzung
des Schulgebäudes Gasstr. 15
Nr. 5 der Anlage
Herrichtung des Gebäudes Gasstraße 15 auf einen Neubaustandard.
Um einen Neubaustandard zu erreichen, müssen sämtliche Fenster erneuert, die Fassade und das Dach gedämmt, umfangreich saniert und modernisiert sowie brandschutztechnische Maßnahmen umgesetzt werden.
Am Gebäude Gasstr.15 sind ausreichend Stellplätze vorhanden.
Baukosten 2.850.000,00 €
Jährliche Kosten 175.562,00 €
Nr. 6 der Anlage
Herrichtung des Gebäudes Gasstraße 15 auf einen Funktionsstandard.
Der Funktionsstandard umfasst Brandschutzmaßnahmen sowie notwendige Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, die die Nutzbarkeit des Gebäudes dauerhaft gewährleisten. Wärmeschutzmaßnahmen werden nicht durchgeführt.
Am Gebäude Gasstr.15 sind ausreichend Stellplätze vorhanden.
Baukosten 925.000,00 €
Jährliche Kosten 109.148,00 €
Nr. 7 der Anlage
Herrichtung des Gebäudes Gasstraße 15 auf einen Funktionsstandard
mit reduzierter Fläche
Die Reduzierung der genutzten Flächen innerhalb des Gebäudes (Verzicht auf 3 Klassenräume) erfolgte aufgrund des reduzierten Flächenbedarfs für einen Anbau.
Am Gebäude Gasstr. 15 sind ausreichend Stellplätze vorhanden.
Baukosten 895.000,00 €
Jährliche Kosten 104.070,00 €
Erläuterungen
Anbau Letmather Str.21 – 23
Unter den Nummern 1. - 4. sind die Kosten der unterschiedlichen Varianten dargestellt. Es wurde der konventionellen Massivbauweise (Nr. 1 der Anlage) eine modulare Systembauweise (Nr. 2 der Anlage) gegenüber gestellt. Die Untersuchung ergab, dass ein Systembau gegenüber einem konventionell errichteten Gebäude derselben Größenordnung ca. 200.000,00 € günstiger wäre. Das zunächst gewünschte Raumprogramm wurde reduziert, der Baukörper dadurch in seinem Volumen und seiner Nutzfläche verkleinert (Nr. 3 der Anlage). Da die Ausstattung der Zweigstelle Gumprechtstraße übernommen werden kann, wurden die Kosten nochmals verringert (Nr. 4 der Anlage).
Durch die Anforderungen im Bezug auf Wärmeschutz an einen Neubau wird der zu erwartende jährliche Energieverbrauch eines Anbaus im Verhältnis zu einem Altbau geringer ausfallen.
Zusätzliche Kosten für einen Objektbetreuer entstehen nicht.
Problematisch wird der Nachweis der erforderlichen Stellplätze. Sie sind auf dem Grundstück Letmather Str. 21 – 23 oder in direkter Umgebung nachzuweisen oder abzulösen. Bei Errichtung eines Anbaus werden 37 Stellplätze erforderlich. Darüber hinaus wurden mit der Baugenehmigung des Altbaus im Jahre 1966 45 Stellplätze gefordert, von denen jedoch nur 19 vorhanden sind. Das Grundstück der Kaufmannsschule II bietet nur Platz für 9 zusätzliche Stellplätze auf eigenem Grundstück. Somit wären von insgesamt 82 geforderten Stellplätzen lediglich 28 vorhanden, 54 müssten abgelöst oder an anderer Stelle, in zumutbarer Entfernung, nachgewiesen werden. In diesem Falle bedeutet dies den Neubau eines Parkplatzes mit den entsprechenden Baukosten und ggf. mit Grundstückserwerb. In direkter Umgebung könnte dieser evtl. am Sportplatz Ostfeld geschaffen werden.
Das Ablösen eines Stellplatzes im Bereich Letmather Str. 21 – 23 kostet 3115,00 €. Das Bauordnungsamt hat jedoch signalisiert, dass ein Ablösen voraussichtlich nicht genehmigt wird. Da die Schule inmitten eines Wohngebietes liegt, gibt es schon heute eine deutliche Belastung durch parkende Autos der Schüler in den angrenzenden Wohnstraßen. Ein Ablösen der Stellplätze würde hier keine Erleichterung bringen.
Nutzung
des Gebäudes Gasstr. 15
Unter den Nummern 5. – 7. der Tabelle sind die Kosten der unterschiedlichen Varianten dargestellt.
Unter Berücksichtigung des o. g. maximalen Raumprogramms und der bei einem Filialstandort zusätzlich vorzuhaltenden Räume wie Toilettenanlagen, Pausenhalle, Verwaltungsräume, Fachräume usw. hatte sich der Schulausschuss in seiner Sitzung am 17.10.2006 darauf verständigt, das Gebäude Gasstr. 15 vollständig, ohne Herausnahme von Räumen, zu untersuchen. Es wurde ein Neubaustandard angesetzt (Nr. 5 der Anlage), um eine Vergleichbarkeit mit einem neu zu errichtenden Anbau zu erreichen.
Für die weitere Nutzung des Schulgebäudes Gasstr. 15 ist eine Sanierung auf einen Neubaustandard allerdings nicht zwingend notwendig. Umgesetzt werden müssen die sicherheitsrelevanten Maßnahmen und die damit einhergehenden Sanierungen und Schönheitsreparaturen. Es wird so ein funktionsgerechter Standard (Nr. 6 der Tabelle) erreicht. Wärmeschutzmaßnahmen werden nicht durchgeführt, daher ist der Energieverbrauch im Verhältnis zu einem Neubau höher.
Da für einen Anbau eine Nutzfläche von ca. 1650 m² als ausreichend angesehen wird, erscheint, auch unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zusätzlich vorzuhaltender Räume eine Nutzfläche von 3700 m² in der Gasstr. 15 sehr hoch. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb des Gebäudes ein Geschoss mit 3 Klassen ungenutzt für spätere Erweiterungsbedarfe vorzuhalten (Nr. 7 der Tabelle). So können die Herstellungskosten durch Wegfall von Brandschutzmaßnahmen (2. baulicher Rettungsweg) sowie die Folgekosten durch Reduzierung zu beheizender und zu reinigender Flächen verringert werden.
Stellplätze sind ausreichend vorhanden.
Bisherige Zweigstelle Gumprechtstraße
Als Zweigstelle der Kaufmannsschule II werden derzeit die Gebäude des ehemaligen Gymnasiums an der Gumprechtstraße genutzt. Die Gebäude sind abgängig und sollen abgerissen werden.
Der südliche Brückenkopf der zur Beseitigung des Bahnüberganges Herrenstraße geplanten Brücke von der Hohenlimburger Innenstadt über die Bahngleise wird an der Unteren Isenbergstraße im Bereich dieser Gebäude anschließen.
Der an die Untere Isenbergstraße grenzende Grundstücksteil ist als Baustelleneinrichtungsfläche für diese Großbaumaßbaumaßnahme vorgesehen. Außerdem soll der Bereich im Zusammenhang mit dem Brückenneubau neu gestaltet werden, die neue Trasse wird 70 cm höher liegen. Um das Grundstück im Rahmen der Baumaßnahme zu nutzen und abschließend herzurichten, muss das dort befindliche Gebäude im Frühjahr / Sommer 2008 freigezogen und abgerissen werden, was eine Bereitstellung von 10 Räumen und 2 Nebenräumen in einer Interimslösung erforderlich macht. Sollte hierfür das Gebäude an der Gasstraße in Betracht gezogen werden, ist als Voraussetzung zur Nutzung der unter Punkt 7 der Anlage aufgeführte Funktionsstandard als Mindestanforderung herzustellen.
Sollte die Möglichkeit bestehen, die gesamte Zweigstelle zu diesem Zeitpunkt aufzugeben, könnten in diesem Zuge auch die übrigen Gebäude an der Gumprechtstraße kostengünstig entfernt werden.
Finanzierung
In der Anlage ”Verwendung der Schulpauschale” zum aktuellen Haushaltsplanentwurf sind in den Jahren 2007 und 2008 jeweils 500.000 € für die Sanierung einer Zweigstelle der Kaufmannschule II vorgesehen. Darüber hinaus sind im Rahmen des Programms zur Sanierung der städtischen Gebäude für das Gebäude Gasstr. 15 im Jahr 2008 2.000.000 € vorgesehen.
Für einen Erweiterungsbau an der Letmather Str. 21 – 23 stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung. Ein Anbau an das Schulgebäude müsste als Neubau in das Investitionsprogramm aufgenommen werden. Eine Finanzierung der für ein Anbauvorhaben erforderlichen Mittel wäre aus Mitteln der Schulpauschale der Jahre 2007 bis 2009 möglich.
Finanzierungskosten
Bei den Finanzierungskosten wurden durchgängig 4,5 % angesetzt.
Fazit
Die Unterbringung der Kaufmannsschule II an einem Standort wäre aus schulorganisatorischen Gründen wünschenswert. Vergleichend betrachtet stellt sich die Nutzung des Schulgebäudes Gasstr. 15 jedoch aus mehreren Gründen vorteilhaft und sinnvoll dar:
Ø Die Belastung des städt. Haushalts ist geringer als bei einem Neubau.
Ø Die jährlichen Kosten liegen auch unter Einbeziehung der höheren Energiekosten für die Variante Nr. 7 ”Funktionsstandard” mit knapp 80.000,00 € deutlich unter den Kosten der günstigsten Anbauvariante.
Ø Es sind ausreichend Stellplätze vorhanden, Bau- und/oder Ablösekosten fallen nicht an.
Ø Bei Beginn der Sanierung des Gebäudes Gasstr. 15 ab Sommer 2007 könnten die Gebäude im Frühjahr/Sommer 2008 bezogen werden. Eine Interimslösung wäre für die Klassen der Gumprechtstraße unnötig, die Kosten hierfür kämen einer Sanierung zur dauerhaften Nutzung der Gasstraße 15 gleich.
Die Herstellungs- sowie die jährlichen Folgekosten liegen bei der Variante ”Funktionsstandard” deutlich unter den Kosten der anderen untersuchten Alternativen, auch unter Einbeziehung der höheren Kosten im Bereich Energieverbrauch. Die Finanzierung dieser Lösung wäre kurzfristig möglich.
Die Verwaltung empfiehlt, das Schulgebäude Gasstr. 15 funktionsgerecht herzurichten und als Standort der Kaufmannsschule II zu nutzen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,4 kB
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22.05.2007 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der
Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die Variante 4 umzusetzen und alle
erforderlichen Schritte einzuleiten.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Lösung für die erforderlichen Stellplätze
zu finden.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, dem HFA in seiner nächsten Sitzung die genaue
Kostenaufstellung der Variante 4 vorzulegen.
- Finanziert
wird die Maßnahme durch Mittel der Schulpaschale.
30.05.2007 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
Der
Betriebsausschuss der GWH empfiehlt dem HFA, die Variante 4 entsprechend des
Beschlusses des Schulausschusses zu präferien. Dabei ist die mittel- und
langfristige Wirtschaftlichkeit in Bezug auf den tatsächlichen Sanierungsbedarf
sowie in Bezug auf Energiebedarf (Wärmedämmung, Fenster, Heizung) u. a. zu
berücksichtigen. Dies ist durch detaillierte Kostenermittlung zu belegen.
31.05.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss präferiert die Variante 4 entsprechend des
Beschlusses des Schulausschusses. Dabei ist die mittel- und langfristige
Wirtschaftlichkeit in Bezug auf den tatsächlichen Sanierungsbedarf sowie in
Bezug auf Energiebedarf (Wärmedämmung, Fenster, Heizung) u. a. zu berücksichtigen.
Dies ist durch detaillierte Kostenermittlung zu belegen.