Beschlussvorlage - 1041/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrationskonzept so wie in der Vorlage beschrieben unter Beteiligung der Migranten und gesellschaftlicher Gruppen zu entwickeln. Hierzu wird im Frühjahr 2007 eine Integrationskonferenz durchgeführt.

2.      Die folgenden bereits laufenden bzw. kurzfristigen Maßnahmen werden im Jahre 2007 fortgeführt:

-          Fortführung der „Rucksack“ Sprachförderprogramme mit einem Zuschussbedarf von 25.000 €.

-          Fortführung der Komm-In Maßnahme durch Aufstockung des VHS-Budgets um 15.000 € (Teilfinanzierung).

-          Durchführung von zusätzlichen 630 Stunden Sprachförderkursen für Zielgruppen, die nicht durch die Integrationskurse erreicht werden(Kosten: 15.000 €).

-          Die VHS wird beauftragt, im Rahmen der vorhandenen Mittel Fortbildungen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz für städtische Mitarbeiter / -innen anzubieten.

Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden vorhandene Mittel der Spar-kassenspende eingesetzt.

3.      Das Integrationskonzept wird dem Rat bis Ende 2007 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 22.6.2006 die Verwaltung beauftragt, unter Einbeziehung des Amtes 32/2 (Ausländer- Einbürgerungs- und Personenstandsangelegenheiten) ein umfassendes Integrationskonzept zu erarbeiten.

Dabei sollen die Maßnahmenvorschläge der Fraktionen aus dem Papier Lebendiges Hagen – Stadt der Zukunft berücksichtigt werden.

Die folgende Vorlage umreisst die Zielsetzung für eine städtische Integrationspolitik.

 

Weiter zeigt sie Wege zur Erarbeitung eines kommunalen Integrationskonzeptes auf, das alle Prozessbeteiligten beginnend mit einer Integrationskonzeptes auf, das alle Prozessbeteiligten beginnend mit einer Integrationskonferenz in die Entwicklung des Projektes einbindet.

Bereits laufende Integrationsmaßnahmen sowie entscheidungsreife Projektvorschläge inklusiv zu erwartender finanzieller Auswirkungen werden beispielhaft dargestellt.

Vorschläge zur weiteren Bearbeitung sowie zum zeitlichen Rahmen werden gemacht..


 
1. Auftragsgrundlage

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am.22. 6. 2006 aufgrund der Vorlage 0411/2006 “Kommunales Handlungskonzept Interkultur – geänderte Fassung der Vorlage 0411/2006 den folgenden Beschluss gefasst:

 

“1. Der Rat der Stadt Hagen beschliesst das kommunale Handlungskonzept Interkultur. Die Maßnahme wird ab 2007 umgesetzt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung des Amtes 32/2 (Ausländer-, Einbürgerungs- und Personenstandsangelegenheiten) ein umfassendes Integrationskonzept zu erarbeiten. Dabei werden die Maßnahmenvorschläge der Fraktionen aus dem Papier “Lebendiges Hagen – Stadt der Zukunft” berücksichtigt.

Das Integrationskonzept wird dem Rat spätestens zu seiner Sitzung am 14. Dezember 2006 vorgelegt.”

 

2. Rahmenbedingungen für ein Integrationskonzept

Angesichts des demographischen Wandels kommt der Sicherung des Wirtschafts-, Bildungs- und Kulturstandorts Hagen und dem Erhalt des sozialen Friedens in der Stadt als “weiche” Standortfaktoren im Wettbewerb eine besondere Bedeutung zu. Durch eine innovative, zukunftsorientierte Anpassung von Institutionen und Dienstleistungen an die veränderte Bevölkerungszusammensetzung in den nächsten Jahren wappnet sich die Kommune für die kommenden Herausforderungen.

Mit der Einbringung der unter Mitarbeit der Fraktionen entstandenen Ratsvorlage “Lebendiges Hagen – Stadt der Zukunft” ist Hagen einen großen Schritt auf diesem Weg vorangegangen.

Die Vorschläge des Demographie- Arbeitskreises zum Thema “Zielfeld: “Mensch und Motivation”, Handlungsfeld: “Integration / Migration” sind je nach Projektreife beispielhaft in diese Vorlage eingegangen oder werden sukzessiv in den weiteren Prozess der Entwicklung des Integrationskonzeptes eingebracht.

Die Erarbeitung eines Integrationskonzeptes erfordert die Einbeziehung insbesondere der vielfältigen Migrantenselbstorganisationen sowie der in der Arbeit mit Migranten tätigen freien Träger.

 

3. Zielsetzung

Hagen versteht sich als weltoffene, tolerante Stadt.

Sie verpflichtet sich der Realisierung der Chancengerechtigkeit aller in Hagen lebenden Menschen, unabhängig von nationaler, kultureller und/oder ethnischer Zugehörigkeit. Vor diesem Hintergrund wird ein Integrationskonzept entwickelt, das den Anforderungen stetiger Zuwanderung gerecht wird.

Gleichzeitig werden Rahmenbedingungen geschaffen, die Politik, Verwaltung und Verbände in die Lage versetzen, ihre Integrationsaufgaben effizient und mit nachhaltiger Wirkung durchzuführen.

Integration bedeutet eine erhebliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Chance. Sie kann nur gelingen, wenn alle an diesem Prozess Beteiligten einbezogen werden.

Eine gelungene Integration, eine gleichberechtigte Teilhabe von Zuwanderinnen und Zuwanderern an der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung ist ein mitentscheidender Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Stadt Hagen.

Das mehrsprachige Potential stellt einen zunehmend wichtigen Faktor für die Ökonomie, Finanzkraft und die Attraktivität der Stadt Hagen dar. Die Integration dient der eigenen Planungssicherheit und damit auch der Sicherung des Wirtschafts-, Bildungs- und Kulturstandorts Hagen.

Integration ist kein zeitlich begrenzter, sondern ein dauerhafter Prozess. Hierbei sind stets die für die jeweiligen Zuwanderergruppen relevanten verschiedenen Handlungsfelder zu berücksichtigen. Sie sind den aktuellen Erfordernissen kontinuierlich anzupassen und zeitnah umzusetzen.

Die Stadt Hagen wird ihr Leitbild unter Integrationsgesichtspunkten entwickeln. Sie wird die eigene Angebotsstruktur weiterentwickeln und mit denen der Träger vernetzen. Sie wird die interkulturelle Öffnung der Verwaltung unterstützen und die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern. Sie wird sich gemeinsam mit allen integrationsrelevanten Institutionen für die Verbesserung der Zukunftschancen der in Hagen lebenden Familien mit Zuwanderungshintergrund und insbesondere der Kinder und Jugendlichen einsetzen.

 

 

4. Schritte zur Erarbeitung eines gesamtstädtischen Integrationskonzeptes

Schon bei der Entwicklung des Handlungskonzeptes Interkultur war allen Beteiligten klar, dass ein solches zukunftsweisendes Projekt nur unter Einbeziehung aller beteiligten gesellschaftlichen Gruppen, vor allem der Migranten und Migrantenselbstorganisationen zu einem guten Ergebnis führen kann. Dies gilt erst recht für ein gesamtstädtisches Integrationskonzept.

 

Transparenz, Vernetzung der Angebote sowie Strategische Koordination der Akteure und Steuerung der Wirksamkeit der Angebote sind hier gefordert.

 

Ausgehend vom erfolgreichen Verlauf des Komm-In Projektes und ermutigt durch die deutlichen Erfolge der Vernetzung der Träger von Integrationskursen hat nun die Verwaltung im Rahmen der zweiten Projektphase von KOMM IN bei der Landesregierung einen Förderantrag gestellt, der auch positiv beschieden wurde:

In diesem zweiten Förderabschnitt wird nun das Thema “Integration” als Ganzes in den Blick der Kommune gerückt. Es gilt, alle Prozessbeteiligten, z. B.:

·        Migrantenselbstorganisationen,

·        Ausländerbehörde,

·        Kindertageseinrichtungen,

·        Schulen,

·        Bildungsträger,

·        Sozialverwaltung,

·        ARGE, Agentur für Arbeit

·        Stadtplaner,

·        Wohnungsverwaltung und Wohnungsmarktakteure,

·        Parteien und Verbände

·        Integrationsrat

·        Kirchen und freie Träger

·        Vereine und Initiativen,

·        etc.

dazu zu bewegen, dass “Integration” künftig als ein zentrales Thema der Stadtpolitik ständig “mitgedacht” wird und dass alle Akteure sich einem noch zu vereinbarenden “Leitbild Integration” verpflichtet fühlen.

Entsprechend diesem Leitbild und den daraus abzuleitenden Teilzielen sollen sich die Akteure über neue interne Verwaltungsstrukturen, neue Formen der Kooperation und Vernetzung, über die Aufteilung von Ressourcen und eine verbindliche zukunftsweisende Angebotsstruktur einigen.

Anstoß zu einer solchen Neuausrichtung soll eine “Integrationskonferenz” geben, die im März 2007 stattfinden soll. Auf dieser Konferenz soll eine Sichtung der vorhandenen Angebote und Organisationsstrukturen vorgenommen werden, um dann über eine Stärken / Schwächen-Analyse zur Entwicklung neuer Strategien und Organisationsformen zu kommen.

Zur Vorbereitung dieser Integrationskonferenz muss eine Analyse des Bestandes an Integrationsangeboten sowie eine Erhebung des Bedarfes vorgenommen werden. Für diese Tätigkeiten sind im Rahmen der Projektförderung KOMM IN NRW - zeitlich befristet von November 2006 bis Januar 2007 - zwei Projektmitarbeiterinnen eingestellt worden.

Danach sollen die Grundlagen für klare Absprachen über Zuständigkeiten, Vernetzung , Qualität und Quantität der Angebote vorliegen.

Ein Lenkungskreis aus den o. a. gesellschaftlichen Kräften wird kontinuierlich die Entwicklung der Integrationslandschaft und der sich ausbildenden Netzwerkstrukturen begleiten.

 

Zukünftig sollte ein regelmäßiger Integrationsbericht die Steuerung durch Politik und Prozessbeteiligte ermöglichen.

 

Im Anhang dieser Vorlage findet sich eine Liste von Themenblöcken, in denen das Integrationskonzept bearbeitet werden könnte. Eine Priorisierung der Themenfelder und Themen soll auf der “Integrationskonferenz” sowie im sich daran anschließenden Prozess vorgenommen werden.

 

5. Übersicht bereits laufender, beispielhafter Integrationsmaßnahmen in Hagen

Vorab sollen hier aber beispielhaft bestehende bewährte Integrationsmaßnahmen sowie zukunftsweisende Überlegungen und Projekte vorgestellt werden, die Tendenzen erfolgreicher Arbeit kurz skizzieren.

Nicht ohne Grund werden Medienberichte und wissenschaftliche Arbeiten zum Thema Integration nicht müde, immer wieder die Bedeutung der Sprache hervorzuheben. Sprache ist der Schlüssel zu den kulturellen Codes der Aufnahmegesellschaft. Sie ist aber auch das Signal des Zuwanderers an die Aufnahmegesellschaft, dass er bereit ist, sich aktiv einzubringen und Teilhaber am gesellschaftlichen Miteinander zu werden.

5.1.              Themenfeld Integrations- und Sprachförderung für Kinder und Jugendliche / RAA

Beratung

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die nach Hagen zuziehen, werden obligatorisch zu einem Beratungsgespräch in die RAA eingeladen.

Im Auftrag des Schulamtes weist die RAA die Schüler nach Prüfung der bisherigen Schullaufbahn und der Zeugnisse einer für sie angemessenen Schule oder Schulform zu.

Bei interkulturellen Konflikten wird die Beratung auch von Schulen und anderen pädagogischen Einrichtungen in Anspruch genommen. Häufig nimmt ein(e) MitarbeiterIn an Klassenkonferenzen teil oder begleitet LehrerIn und SchülerIn beim Förderschulaufnahmeverfahren.

 

  Sprachförderung für Kinder

Durch die gesamte Schul und  Ausbildungszeit vieler zugewanderter Kinder zieht sich wie ein roter Faden die Feststellung, dass ihre Kenntnisse in Deutsch unzureichend sind. Daher verwundert es nicht, dass zugewanderte Jugendliche an unseren Gymnasien und Realschulen unterrepräsentiert sind, dass sie dagegen die größte Gruppe der Jugendlichen ohne Schulabschluss stellen. Fast 30% beträgt die Quote der zugewanderten Jugendlichen , wenn es um ausbildungsuchende und arbeitslose Jugendliche geht.

Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund brauchen größtmögliche Förderung um durch eine Steigerung ihrer sprachlichen Kompetenz ihre Aussichten auf Ausbildung/Arbeit und soziale Teilhabe in unserer Gesellschaft zu verbessern.

 

Das Sprachförderprogramm “Rucksack”

Aus diesem Grund hat die RAA Hagen in den Jahren 2005/2006 ergänzend zu den Fördermaßnahmen des Landes die Sprachförderung nach dem Konzept des Rucksack-Projektes der RAA in NRW initiiert. In Altenhagen wird von einem freien Träger ein ähnliches Sprachförderprogramm angeboten.

Das Besondere am Konzept des Rucksack-Projektes ist, dass es in den Sprachlernprozess “Deutsch als Zweitsprache” die Mütter der Kinder einbezieht und dadurch gewährleistet, dass Vokabeln und Strukturen in der Muttersprache und in der Zielsprache gleichzeitig verfügbar sind und damit das Lernen nachhaltiger wird.

Die Wertschätzung der Muttersprache bedeutet auch Erziehung zu Respekt vor anderen Werten. Die Förderung der Erstsprache ist Voraussetzung für den Erwerb der Zweitsprache. Mehrsprachigkeit ist eine Schlüsselqualifikation für soziale und berufliche Teilhabe in dieser Gesellschaft

Die Mütter sollen als Erziehungsexpertinnen gestärkt werden und Verantwortung für Erziehung und Bildung ihrer Kinder übernehmen.

Bisher wurde das  Projekt an 14 Kindertageseinrichtungen und sechs Schulen durchgeführt.

Die Finanzierung des Projektes erfolgt zum Einen aus Mitteln der Landesregierung, zum Anderen durch kostenlose Weitergabe von Material und kostenlosen Einsatz von Personal durch die RAAs Essen und Hagen.

Eine Lücke in der Finanzierung ergibt sich durch das Honorar für die Elternbegleiterinnen, die in 40 Wochen jeweils zwei Stunden mit den Müttern arbeiten.

Diese Lücke wurde bisher aus Mitteln der Sparkassenspende gedeckt um den interessierten Einrichtungen den Start in das Sprachförderprogramm zu ermöglichen.

Aufgrund der positiven Ergebnisse gehen die Fachämter davon aus, dass eine Fortführung und ein flächendeckender Ausbau sinnvoll ist, vor allen Dingen auf dem Hintergrund des vom Rat gewünschten Integrationskonzeptes und den darin festzuschreibenden Standards der Sprachförderung sowie zur Verbesserung der Chancengleichheit im Bildungsbereich.

Im Jahr 2007 sind 30 Rucksack- Gruppen in Hagener Kindergärten vorgesehen. In der Maßnahmenmatrix der Vorlage “Lebendiges Hagen – Stadt mit Zukunft ist diese Planung aufgeführt.

Hier sollten Haushaltsmittel in Höhe von 25000,--€ zur Verfügung gestellt werden. Gegebenenfalls sollte mittelfristig eine Deckung aus Mitteln der Sparkassenspende festgeschrieben werden.

 

Sprachlernprogramm “Hokus und Lotus”

Als weiteres didaktisches Konzept zum Sprachenlernen bietet die RAA das Programm “Hokus und Lotus” für Kinder ab dem 3. Lebensjahr an. Das Konzept folgt dem Prinzip des Erstsprachenerwerbs. Handelnd und nachahmend erschließen sich die Kinder eine zweite Sprache. Bewegung, Musik, Gestik und Mimik spielen eine wesentliche Rolle.

 

Bilingualer Unterricht

Die RAA begleitet von Anfang an den bilingualen Unterricht an der Meinolfschule. Hier werden italienische und deutsche Kinder in einer Klasse nicht nur in beiden Sprachen alphabetisiert, sondern sie erhalten bis zum Ende der Klasse 4 – ab Klasse 3 auch im Fach Sachunterricht – zweisprachigen Unterricht. Das Projekt, das seit 8 Jahren läuft, war das erste dieser Art in NRW. In den letzten Schuljahren sind viele “bilinguale” Schüler und Schülerinnen in die Sekundarstufe der Fritz-Steinhoff-Gesamtschule gewechselt. Hier haben sie Gelegenheit, bis zum Abitur Italienisch als Fach zu belegen.

 

Muttersprachlicher Unterricht.

Für die Lehrer im Muttersprachlichen Unterricht führt die RAA in Abstimmung mit dem Schulamt die pädagogischen Konferenzen durch. Auch regelmäßige Fortbildungen werden von hier organisiert.

 

Maßnahmen im Übergang Schule/Beruf

Die RAA ist im innerstädtischen Netzwerk fest verankert. Sie nimmt regelmäßig am Arbeitskreis Schule/Beruf teil. Als Dienstleistung stellt sie jährlich einen neuen Katalog zusammen, der alle Maßnahmen im berufsvorbereitenden Bereich vorstellt. Dieser Maßnahmenkatalog wird auch von Institutionen der umliegenden Städte regelmäßig nachgefragt.

In Kooperation mit der Agentur Mark war die RAA an der Entwicklung des Job- Passes beteiligt und führt diese Arbeit fort.

Neben Beratungsangeboten an Hagener Hauptschulen bemüht sich die RAA zur Zeit, die Idee einer internationalen Förderklasse im Bereich der berufsbildenden Schulen voran zu bringen. Jedes Jahr wandern etwa 20 – 40 Jugendliche zu, die von einer solchen Einrichtung profitieren könnten. Ohne gezielte berufsvorbereitende Maßnahmen in Kombination mit einem Kompaktsprachkurs hätten diese Jugendlichen trotz guter Leistungen im Herkunftsland auf dem Arbeitsmarkt keine Chance.

Begleitend und unterstützend wirken werden Informationsveranstaltungen  (auch für Eltern) über das Schul- und Ausbildungssystem angeboten

Die RAA gibt konkrete Hilfe bei Schritten zur Bewerbung sowieTipps und Unterstützung beim Bearbeiten des Job- Passes

 

5.2.              Themenfeld Spracherwerb für Erwachsene

 

Um allen hier lebenden Erwachsenen den Erwerb von Deutschkenntnissen, die ausreichen, um sich im Alltagsleben in Wort und Schrift verständigen zu können, zu ermöglichen, ist ein bedarfsgerechtes Angebot der Deutschkurse für MigrantInnen anzustreben.

 

Die aktuelle Situation stellt sich wie folgt dar:

·                 Für Selbstzahler gibt es ein umfangreiches Angebot unterschiedlicher Anbieter, u.a. auch der VHS. Diese hat im Gegensatz zu privaten Anbietern auch Ermäßigungsregelungen für Arbeitslosen- und Sozialgeldempfänger.

·     Für die Teilnahme an einem Integrationskurs muss ein Kostenbeitrag in Höhe von 1,€ pro Unterrichtsstunde an den Kursträger entrichtet werden. Der Kostenbeitrag entfällt bei Leistungsbezug nach SGB II ( ALG II) oder Leistung nach SGB XII (Sozialhilfe)

Seit September 2006, derzeit mit Laufzeit bis März 2007 werden im Auftrag der ARGE vom KommIn-Verbund aus AWO, Caritas, DW und VHS berufsbezogene Deutschkurse angeboten.

 

Folgende Zusatzangebote wären notwendig, um ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten:

·    Ausbau der Alphabetisierungskurse

·  Kurse für Zielgruppen. Schwerpunkt: Ausbau der Mutter-/Kindkurse:   Schulbegleitende Kurse für Heranwachsende

·   Kurse, die an die Integrationskurse anschließen. Sie sollten eine vertiefende Komponente in den Bereichen Rechts-, Wirtschafts- und Sozialsystem sowie Geschichte und Kultur der Bundesrepublik Deutschland beinhalten.

·    Kurse für Asylbewerber und Geduldete

 

Es wird vorgeschlagen, die VHS zu beauftragen, Sprachfördermaßnahmen für die o.a. Zielgruppen zu organisieren und durchzuführen. Dies erfordert z.B. für 630 Ustd (Umfang Integrationskurs) eine Mittelzuweisung von 15.000 €. Anerkannte Träger der Weiterbildung wie die VHS können für diese Maßnahmen Zuschüsse aus ESF-Mitteln beantragen, wenn die Maßnahmen Erwerbsweltbezug haben. Dies würde die einzusetzenden städtischen Eigenmittel halbieren. Aktuelle Priorität haben Angebote für Asylbewerber und geduldete Ausländer. Hierfür werden aus der Sparkassenspende 15.000 € bereit gestellt.

 

5.3.              Themenfeld Integrationskurse – Vernetzung, Transparentmachung der Maßnahmen gefördert durch das Landesprojekt “Komm In NRW”

 

Gefördert vom Land NRW wurde im Sommer 2005 ein Projekt zur Förderung der kommunalen Integrationsarbeit (Komm In) begonnen, das folgende Ziele verfolgte:

·        Bessere Koordination zwischen Ausländerbehörde und Integrationskursträgern

·        Effiziente Beratung von Neuzuwanderern durch ein Büro im Gebäude der Ausländerbehörde

·        Koordination der Angebote der Integrationskursträger

 

Die Stadt Hagen hat, gefördert durch KOMM IN NRW, mit großem Erfolg die Beratung von Zuwanderern in Bezug auf Integrationskurse neu organisiert und zukunftssicher gemacht. Gemeinsam mit der Ausländerbehörde und allen Trägern wurde ein Beratungsbüro (in der Ausländerbehörde) geschaffen.

Es wurde eine Internetplattform geschaffen, die den Nachfragenden eine
Übersicht über die vorhandenen Integrationskursangebote gibt und auf einer zweiten Ebene von den Anbietern genutzt wird, um jederzeit aktuell das Angebotsniveau, Platzkapazitäten der Kurse, Sonderservices, wie Kinderbetreuung, etc. zu erfassen und somit ein passgenaues Angebot für den jeweiligen Neuzuwanderer machen zu können.

 

Dieses Projekt hat wesentlich dazu beigetragen, über 400 MigrantInnen zu erreichen und so einen Beitrag zur Integration zu leisten. Daher sollte das Projekt auch nach Auslaufen der Landesförderung (voraussichtlich zum 31.12.2006) fortgesetzt werden.

 

Als wichtiger Erfolgsfaktor hat sich das Beratungsbüro in der Ausländerbehörde erwiesen. Nur so konnte sichergestellt werden, dass Neuzuwanderer und Bestandsausländer unmittelbar einer kompetenten Beratung zugeführt werden und die Vermittlung in Integrationskurse erfolgt. Das Büro wird umschichtig durch alle Kursträger besetzt, die Öffnungszeiten orientieren sich an den Öffnungszeiten der Ausländerbehörde. Die von den Mitarbeitern angebotenen Tätigkeiten, wie z. B. Beratungen zum Kursangebot und zum Kurssystem, Anmeldungen zu Integrationskursen und  Zulassungen zur Teilnahme am Integrationskurs werden in einer Statistik  erfasst . Von Januar bis Oktober wurden 333 Anmeldungen zu Integrationskursen vorgenommen. Diese gehen fast alle auf die vom Beratungsbüro gegebenen Informationen zum Kurssystem und zum Angebot zurück. Die enge und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Integrationskursanbietern und Ausländerbehörde gewährleistet ein “kundenfreundliches” System. Effizient und unbürokratisch werden Neuzuwanderern, die in der Regel keine, bzw. mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache haben, Hilfestellungen und Beratung bei der richtigen Kurswahl gegeben. Eine zentrale Drehscheibe ist hierbei die Koordination. Die Koordinatorin stellt auf Basis der Anmeldungen Gruppen zusammen, die nach Möglichkeit zeitliche Verfügbarkeit, Wohnort und Sprachstand der Angemeldeten berücksichtigen. Danach wird abgeklärt, welcher der am KommIn-Projekt beteiligten Träger den Kurs durchführen kann. Zudem ist die Koordinatorin federführend beim Lenkungskreis des Projektes, dem Kontakt mit der Ausländerbehörde und dem Regionalkoordinator des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Da die von der Koordinatorin organisierten Präsenzzeiten von Mitarbeitern der Verbände im Beratungsbüro sich auf 12 Stunden pro Woche summieren, sollte die von der Stadt Hagen finanzierte Koordination den gleichen Umfang haben.

 

Es wird vorgeschlagen, die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Stadt Hagen und Wohlfahrtsverbänden bei der Vernetzung der Beratung für und Angebote von Integrationskursen fortzusetzen. Hierfür stellt die Stadt Hagen wie bisher ein Büro in der Ausländerbehörde zur Verfügung, in dem Mitarbeiter der Verbände Migranten beraten. Die bei der VHS der Stadt Hagen angesiedelte Koordination der Integrationskurse wird auch über den 31.12.06 hinaus fortgesetzt. Hierfür wird das Personalkostenbudget der VHS um 12 Wochenstunden TVöD 11 (15.000 €) erhöht.

 

 

5.4.              Themenfeld Arbeit und Bildung

 

Dass Investition in Bildung langfristig hilft, immense Ausgaben für Transferleistungen einzusparen, ist gesellschaftlicher Konsens. Bundes- und Länderpolitik sind bestimmt von Diskussionen über den richtigen Mitteleinsatz zur Verringerung des deutschen Bildungsdefizits. Aber auch im “Mikrokosmos Stadt” muss entschieden werden, ob nicht eine entschiedene Hinwendung zur Verminderung von Zugangshindernissen zum Arbeitsmarkt im Interesse einer sparsamen Haushaltsführung für die Zukunft sinnvoll wäre.

 

Neben der Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund bei ihrem grundständigen schulischen Werdegang ist es wichtig, auch jungen Erwachsenen ohne Schulabschluss die Chance zu geben, diesen noch zu erwerben. Dies ist kein ausschließliches Problem von Jugendlichen mit Migrationshintergrund; diese Gruppe ist hiervon aber besonders betroffen. Derzeit gibt es folgende Möglichkeiten, den Hauptschulabschluss Klasse 9 oder 10a nachzuholen:

 

·             Rahel-Varnhagen-Kolleg

·             Bei Zuweisungen durch die ARGE: Wohlfahrtsverbände oder VHS

 

Die Fachoberschulreife kann am Rahel-Varnhagen-Kolleg oder der VHS erworben werden; das Abitur am Rahel-Varnhagen-Kolleg.

 

Seit Jahren übersteigt die Nachfrage im Bereich des Hauptschulabschlusses und der Fachoberschulreife das Angebot. In diesen Bereichen könnte z.B. die VHS zusätzliche Kurse anbieten, wenn die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt würden. Dabei ist angesichts des Klientels für einen Erfolg die sozialpädagogische Begleitung eine wichtige Voraussetzung. Eine ganzjährige Maßnahme mit 716 Ustd, berufspraktischen Anteilen und sozialpädagogischer Begleitung kostet ca. 80.000 €. Auch hierfür können Zuschüsse aus ESF-Mitteln beantragt und ggf. Mittel der ARGE einbezogen werden.

 

5.5.              Themenfeld Wohnen

 

Unter dem Eindruck, dass die Integrationskraft des Arbeitsmarktes konjunkturell und strukturell bedingt stetig abnimmt, gewinnt das Wohnviertel als ständiger Aufenthaltsort im Gegenzug steigende Bedeutung für die Integration. Die Zuwanderergruppen haben sich sowohl von den Herkunftsländern, als auch von den Zuwanderungsgründen her immer stärker ausdifferenziert. Während in früheren Jahren die Arbeitsmigration der zentrale Wanderungsgrund war, bilden heute Familienangehörige der hier lebenden Zuwanderer, Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber die wichtigsten Zuwanderergruppen. Das hat dazu geführt, dass die Stadtteile bzw. Wohnquartiere mit hohen Zuwandereranteilen multiethnisch geprägt sind, wenn auch die beiden größten Migrantengruppen die türkischen Zuwanderer und die Aussiedler sind.

 

Hinsichtlich der Integration von Zuwanderern in den Wohngebieten bestand bei Kommunen und Wohnungswirtschaft bislang das Ziel der ethnischen und sozialen “Mischung” der Bevölkerung. Dem liegt die Vorstellung zugrunde, eine verstreut wohnende Migrantenbevölkerung werde sich besser in die Aufnahmegesellschaft integrieren. Die Bedingungen des Wohnungsmarktes haben allerdings allerorten zu Konzentrationen von Zuwanderern in bestimmten Gebieten geführt, weil Zuwanderer in der Regel die Nachbarschaft von Familie und Landsleuten suchen, die ihnen das Ankommen in der Aufnahmegesellschaft erleichtern und sie in den sozialen und familiären Netzen materielle und immaterielle Hilfen finden. Hinzu kommt, dass die Kommunen durch das Auslaufen von Belegungs-bindungen im sozialen Wohnungsbau immer weniger Einfluss auf die Belegung einzelner Wohnungen haben.

 

Daneben führt die demografische Entwicklung zu einem relativen Anwachsen der Bevölkerungs-gruppe ausländischer Herkunft. Kinder und Jugendliche aus Zuwanderer-Familien bilden bald die Mehrheit ihrer Altersgruppe. In einigen Quartieren ist dies bereits heute der Fall.

 

Die räumliche Konzentration von Zuwanderern in bestimmten Quartieren wird es somit auch künftig geben. Sowohl das Eigeninteresse der Zuwanderer als auch die Mechanismen des Wohnungsmarktes unterstützen diesen Trend. Es ist daher wichtig, auch die integrationsfördernden Maßnahmen vor Ort in den Wohnquartieren anzubieten und dadurch das Miteinander der Menschen in diesen Wohngebieten positiv gestalten zu können. In diesem Zusammenhang sind auch die Wohnungsunternehmen und Vermieter in den Quartieren wichtige Partner für die Integrationspolitik und die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen vor Ort.

 

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des “Masterplan Wohnen” haben sich die beteiligten Wohnungsunternehmen und die Verwaltung darauf verständigt, für die jeweiligen Quartiere gemeinsam Handlungsmöglichkeiten auszuloten, bei denen auch integrationsfördernde Maßnahmen eine große Rolle spielen werden. Beispielhaft für andere Quartiere können zudem Erkenntnisse und Erfahrungen sein, die bei der laufenden Rahmenplanung für den Stadtteil Wehringhausen gewonnen werden.

 

Dass Zuwanderer als Akteure auf dem Wohnungsmarkt eine weiter wachsende Bedeutung haben, spiegelt sich auch in zwei Zahlen aus dem Ressort Wohnen wider:

·        mehr als die Hälfte der vorgemerkten Bewerber um eine öffentlich-geförderte Wohnung sind Haushalte von Zuwanderern bzw. ihren Nachfahren.,

·        bei der diesjährigen Eigentumsförderung (= Förderung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung) sind bei insgesamt 103 Förderfällen rd. 64 % Zuwandererhaushalte gefördert worden. Dieser Wunsch nach Bildung von Wohneigentum dokumentiert sehr deutlich eine Bleibe-, Integrations- und Aufstiegsorientierung auf Seiten der Zuwanderer.

 

Bei der Erarbeitung des Integrationskonzeptes sind die Ziele und Maßnahmen daher in engem Kontext mit stadträumlichen Gesichtspunkten zu betrachten.

 

5.6.              Themenfeld Migrantenberatung der freien Träger

 

Der folgende Text soll exemplarisch für den Strukturwandel auf der Trägerseite stehen. Erwurde von der Zuwandererberatung des Diakonischen Werkes zur Verfügung gestellt:

“In den letzten Jahren hat aufgrund der veränderten Förderrichtlinien eine Anpassung der Migrationsangebote der freien Träger dahingehend stattgefunden, dass statt der bisherigen nationalitätenspezifischen allgemeinen Sozialberatung eine Migrantenerstberatung für alle neu Zugezogenen angeboten wird.

Perspektivisch wird von Fachleuten in den Verbänden auch über einen Wandel zur “Integrationsagentur” nachgedacht. Aufgabe von Integrationsagenturen ist es, sich um die Belange der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu kümmern. In Ergänzung zu dem durch Bundesmittel geförderten Programm der Migrationserstberatung, bei der die individuelle Hilfe für Menschen mit dem Ziel der Integration im Vordergrund steht, ist das durch Mittel des Landes NRW geförderte Programm der Integrationsagenturen auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen und Strukturen ausgerichtet. Ziel ist der gleichberechtigte Zugang zu allen Hilfeangeboten und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Dazu müssen auch unbewusste ausgrenzende Strukturen und Verhaltensweisen erkannt und verändert werden. Diese Arbeit bewegt sich innerhalb folgender Eckpunkte:

·        Bürgerschaftliches Engagement von/für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte

·        Interkulturelle Öffnung von Diensten und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur

·        Sozialraumorientierte Arbeit im Lebensumfeld von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.

Das Diakonische Werk Ennepe-Ruhr/Hagen will in einem ersten Schritt die interkulturelle Öffnung der eigenen sozialen Dienste und Einrichtungen vorantreiben, die Zugänge zu Menschen mit Zuwanderungsgeschichte verbessern und einen kultursensiblen Umgang pflegen.

Neben dem Verständnis von Deutschen und Migranten will die Diakonie auch das Verständnis zwischen den einzelnen Nationen und ihren Migrantenorganisationen fördern. Hierzu ist beabsichtigt, die aus dem Kreis einzelner Migrantenorganisationen entstandene Idee einer multinationalen Tanzgruppe aufzugreifen und 2007 umzusetzen.”

 

 

5.7.              Themenfeld Rechtliche Integration

              Beispiel: Einbeziehung von Flüchtlingen

 

              Ausgangslage

Die Situation von Flüchtlingen ist auch in Hagen vielfach dadurch gekennzeichnet, dass ihr Aufenthaltsstatus unsicher ist und noch keine endgültige Entscheidung über den künftigen Aufenthalt getroffen wurde. Die realistische Einschätzung der Aufenthaltsperspektive ist jedoch Voraussetzung für die Planung und das Angebot von notwendigen Integrationsmaßnahmen. Auch die Motivation der Flüchtlinge, aktiv zur Integration beizutragen, wird von der Antwort auf die Frage bestimmt, ob ein dauerhafter Aufenthalt möglich ist. Während Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge diese Gewissheit haben, ist die Situation der noch im Asylverfahren befindlichen Personen und denjenigen, die nach negativem Abschluss eines Asylverfahrens als Geduldete in Hagen leben, völlig ungeklärt.

Ein weiteres integrationshemmendes Problem stellt für diesen Personenkreis die fehlende oder nur sehr eingeschränkte Arbeitserlaubnis dar, die eine weitgehende Abhängigkeit von Transferleistungen erzwingt.

Die gerade von den Innenministern der Länder und des Bundes beschlossene Bleiberechtsregelung begünstigt nur einen Teil dieses Personenkreises und zielt auch nicht in die Zukunft.

 

Situation in Hagen

Anfang November 2006 waren in Hagen bei der Ausländerbehörde 612 Personen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus registriert.  Lediglich 92 Personen aus dieser Gruppe befinden sich noch in einem nicht  abschließend entschiedenen Asylverfahren und sind daher im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Die übrigen Personen sind zwar ausreisepflichtig, wollen aber gleichwohl in Deutschland  bleiben und kommen daher vielfach der Ausreiseaufforderung nicht nach. Teilweise bestehen auch rechtliche oder tatsächliche Hindernisse,  die eine Abschiebung durch die Ausländerbehörde verhindern. Erfahrungen aus der Haushaltskonsolidierungsmaßnahme “Rückführungsmanagement” (55 M 14) haben gezeigt, dass eine zeitnahe und konsequente Klärung der Aufenthaltsperspektive durch die Ausländerbehörde auch mit Blick auf die Integrationschancen vorteilhaft ist. Die ausstehende Klärung lässt viele, die letztlich nicht bleiben können, lange Zeit vergeblich hoffen, während bei anderen wertvolle Zeit verstreicht, die sinnvoll für gezielte Integrationsmaßnahmen genutzt werden könnte. Das trifft in besonderem Maße für Kinder und Jugendliche zu, deren schulische und berufliche Situation von der Ungewissheit beeinflusst wird. Sofern Ausländer sich länger als 4 Jahre im Bundesgebiet aufhalten, kann bei einer Aufenthaltsgewährung auch direkt die Erwerbstätigkeit zugelassen werden.

 

Ziel

In diesem Sinne muss hier die Zielsetzung sein, bei dem genannten Personenkreis eine rasche Klärung der Aufenthaltsperspektive herbeizuführen. Je nach Klärung der Bleiberechtsfrage sind entweder geeignete Integrationsmaßnahmen zu forcieren oder aber Rückführungsmaßnahmen einzuleiten. Dabei gilt immer der Grundsatz Freiwilligkeit vor Zwangsmaßnahmen und gleichzeitig sollte über eine mögliche Rückkehrförderung beraten werden.

 

              Maßnahmen

Um das Ziel zu erreichen, ist die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zunächst bis 2007 befristet eingerichtete Stelle in der Ausländerbehörde dauerhaft zu installieren. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass nur durch die besondere Begutachtung des hier betroffenen Personenkreises gewährleistet ist, dass mit einer zeitnahen Entscheidung (Daueraufenthalt oder Rückführung) die Integrationschancen des Einzelnen nicht verbaut werden.

In dieser Stelle werden die umfangreichen Informationen, die für eine Entscheidung über einen künftigen Daueraufenthalt von Bedeutung sein könnten, gesammelt und ausgewertet. Diese Informationen werden den Sachbearbeitern zur Verfügung gestellt und von dort umgehend in die abschließende Entscheidung einbezogen.

Beispielhaft sei hier anzuführen, dass die Informationen aus Auswertungen (u.a. Erlasse, Protokolle verschiedener Arbeitsgruppen auf Landes- und Bundesebene, Lageberichte), Recherchen (u.a. im Internet) und Erfahrungsaustausch (u.a. Praktikertreffen -Zentrale Ausländerbehörde-, Gesundheitsamt) gewonnen werden.

 

Zukünftig müsste dann nicht mehr auf eine Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz gewartet werden. Eine zeitnahe Entscheidung über eventuelle Rückführung oder ein Bleiberecht mit allen rechtlich möglichen Konsequenzen ist hier die bessere Alternative.

Sofern Ausländer, denen dann ein Bleiberecht eingeräumt werden kann, keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, kann die Teilnahme an einem Integrationskurs durch eine ausländerbehördliche Verpflichtung umgehend, im Bedarfsfall auch kostenlos, nach § 44a Abs. 1 Ziffer 2 Aufenthaltsgesetz ermöglicht werden.

 

 

5.8.              Themenfeld Personalentwicklung

Die für die internen Fortbildungen der Stadt Hagen zuständige VHS wird beauftragt, die Mittel so umzuschichten, dass eine Fortbildung zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Mitarbeitenden durchgeführt werden kann.

 


Anhang

 

Das interkulturelle Konzept soll in folgenden Themenblöcken bearbeitet werden:

 

·        Zielgruppendefinition

·        Derzeitige Strukturen und Rahmenbedingungen

·         

·        Politische Gremien

·        Integrationsrat

·        Mitgliedschaft in Parteien und Verbänden

·        Mitgliedschaft in städt. Ausschüssen

·        Mitgliedschaft in städtischen Beiräten

·         

·        Fachgremien

·        Integrationskonferenz

·        Fachkonferenzen

·        Stadtteilforen

·        Projekt- und Fachgruppen

·        Sonstige Fachbereiche

·         

·        Künftige Strukturen und Rahmenbedingungen

·        Neustrukturierung der städtischen Integrationsarbeit

·        Handlungsfelder

·        Soziale Beratung und Betreuung

·        Migrantenerstberatung

·        Internationale Zentren der freien Träger

·        Seniorenarbeit

·        Selbstorganisation von Migranten

·        Bildung

·        Elementarbereich

·        Versorgung mit Kindergartenplätzen

·        Sprachförderung

·        Schule

·        Erwachsenenbildung

·        Integrationskurse

·        Sprachkurse

·        Ausbildung und Beruf

·        Jugend und Familie

·        Gesundheit

·        Sport

·        Stadtentwicklung/ Wohnen

·        Interkulturelle Öffnung

·        Personalmanagement

·        Interreligiöser Dialog

·        Kultur

·        Antidiskriminierungsarbeit

·        Interkulturelles Konfliktmanagement

 

·        Controlling / Evaluation

 

·         

Die Festlegung der Prioritätsstufen der Einzelmaßnahmen wird in den von der Integrationskonferenz zu bildenden Arbeitsgruppen vorgenommen.

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.01.2007 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.01.2007 - Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

Erweitern

06.02.2007 - Seniorenbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.02.2007 - Schulausschuss

Erweitern

12.02.2007 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.02.2007 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.02.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen