Beschlussvorlage - 0860/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf des Jahresabschlusses 2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Vorberatung
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16.11.2006
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05.12.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2006
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Beschlussvorschlag
Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2005 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 628.538,98 € soll auf Vorschlag der Betriebsleitung der zweckgebunden Rücklage für ein Dokumentenmanagement-/Archivierungssystem zugeführt werden.
Abweichend vom Beschlussvorschlag der Betriebsleitung schlägt die Verwaltung angesichts der defizitären Haushaltslage folgende Verwendung vor:
·
Rückführung
an den städtischen Haushalt in Höhe von 328.538,98 €,
·
Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage für ein
Dokumentenmanagement-/Archivierungssystem in Höhe von 300.000 €.
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der
Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung
in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird spätestens im Januar
2007 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.
Sachverhalt
·
Gemäß §§ 21
und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der HABIT verpflichtet für den
Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und
gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen.
·
Nach § 106
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der
Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).
·
Mit
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne wurde hierzu zwischen der Stadt
Hagen - HABIT und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Breidenbach, Dr.
Güldenagel und Partner KG ein Prüfvertrag geschlossen.
·
Die Prüfung
hat zu keinen Einwendungen geführt.
·
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum vom 13.09.2006 nach dem abschließenden
Ergebnis der Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
·
Im Rahmen
der Prüfung wurde ein Jahresgewinn von 628.538,98 € ermittelt.
·
Nach § 5
Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Betriebsausschuss über die
Entlastung der Betriebsleitung.
· Nach § 41 GO NRW i.V.m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes. Außerdem entscheidet er über die Entlastung des Betriebsausschusses.
· Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2005 vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen.
·
Die Betriebsleitung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von 628.538,98
€ der zweckgebunden Rücklage für ein Dokumentenmanagement-/Archivierungssystem
zuzuführen.
· Abweichend vom Beschlussvorschlag der Betriebsleitung schlägt die Verwaltung angesichts der defizitären Haushaltslage folgende Verwendung vor:
·
Rückführung
an den städtischen Haushalt in Höhe von 328.538,98 €,
·
Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage für ein
Dokumentenmanagement-/Archivierungssystem in Höhe von 300.000 €.
Der HABIT ist gemäß
§§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) verpflichtet für den Schluss
eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und
gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen. Nach § 106 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss
und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung). Hierzu wurde zwischen
der Stadt Hagen - HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie und der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Breidenbach, Dr. Güldenagel und Partner KG,
mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne gemäß Verfügung vom
12.12.2005 ein Prüfvertrag geschlossen.
Die Prüfung des HABIT erfolgte im Wesentlichen in
der Zeit vom 21.08. – 13.09.2006 gemäß § 106 GO NRW und der Verordnung
über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen
Einrichtungen vom 9.3.1981 i.d.F.d Änd-VO vom 28.8.1989 (SGVNW 641). Zudem
waren durch die Prüfer die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 HGrG zu
beachten.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt zu
folgendem Prüfungsergebnis und erteilt folgenden Bestätigungsvermerk:
Wir haben unsere Prüfung nach § 106 GO NW und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den maßgeblichen
landesrechtlichen Regelungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung dar.
Ausführungen
zu den Prüfungen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft können dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.Dezember 2005 des "HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Systemhaus für Hagen und Ennepe-Ruhr -" entnommen werden, der als Anlage
zur Vorlage beigefügt wird.
Nach § 5
Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Betriebsausschuss über die
Entlastung der Betriebsleitung.
Nach Maßgabe
des § 41 GO NRW i.V.m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über
die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns
oder die Deckung des Verlustes, außerdem entscheidet er über die Entlastung des
Betriebsausschusses.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2005 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 628.538,98 € soll der zweckgebunden Rücklage für ein Dokumentenmanagement-/Archivierungssystem zugeführt werden.
Abweichend vom Beschlussvorschlag der Betriebsleitung schlägt die Verwaltung angesichts der defizitären Haushaltslage folgende Verwendung vor:
·
Rückführung
an den städtischen Haushalt in Höhe von 328.538,98 €,
·
Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage für ein
Dokumentenmanagement-/Archivierungssystem in Höhe von 300.000 €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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792,5 kB
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14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
·
Der Jahresabschluss 2005 wird vorbehaltlich der
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt. Der
Jahresüberschuss in Höhe von 628.538,98 € wird dem städtischen Haushalt
zugeführt.
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung
NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung
in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird spätestens im Januar
2007 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |