16.11.2006 - 2 Entwurf des Jahresabschlusses 2005
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Do., 16.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Kroniger,
Wirtschaftsprüfer der Fa. Breidenbach, Güldenagel und Partner stellt den
Entwurf zum Jahresabschluss 2005 anhand des beigefügten Folienvortrages
vor. Als Ergebnis stellt Herr
Kroniger fest, dass bzgl. der wirtschaftlichen Verhältnisse keine Beanstandungen
bestehen, das Jahresergebnis in Höhe von 629.000 € angemessen und die
Vermögens- und Finanzlage grundsätzlich zum Vorjahr gleich ist.
Herr Böhm bittet zu
erläutern, warum der Entwurf zum Jahresabschluss 2005 erst zum Ende 2006
vorgelegt wird.
Die Herren Kroniger und Herr Klinger erläutern, dass der Entwurf bereits früher als in vergangenen Jahren
vorgelegt wurde. Erstmalig wurden bei diesem Entwurf die Arbeiten des
Jahresabschlusses ausschließlich von HABIT durchgeführt. Eine Beschleunigung
des Verfahrens ist angestrebt. Herr Diehl stellt ergänzend den Ablauf
des Verfahrens dar. Es ergeben sich aus
der Betriebssatzung zwei Verpflichtungen. Zum Einen ist der Entwurf des
Jahresabschlusses zum 30.06. des Folgejahres vorzulegen. Dieses Ziel ist in diesem
Jahr nicht erreicht worden. Zum anderen
hat der Rat der Stadt Hagen bis zum Ende des Folgesjahres über den Entwurf des
Jahresabschusses zu entscheiden. Dieses Ziel wird erreicht.
Herr Voigt bemängelt, dass
vorgeschriebene Fristen zur Erstellung nicht eingehalten werden und somit der Jahresabschluss
nicht Bestandteil im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes ist. Weiter bittet Herr
Voigt um Erläuterung, welche Zuständigkeiten dem Rechnungsprüfungsamt im Sinne
erforderlicher Prüfungen gegenüber dem HABIT obliegen. Herr Voigt appelliert
eingehend, dass vorgegebene Termine, insbesondere der 30.06., zukünftig eingehalten
werden.
Herr Schmidt erläutert,
dass es nicht Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist, die Jahresrechnung
inhaltlich zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt prüft lediglich die Einhaltung
der vorgegebenen Termine und Fristen wie z.B. des Jahresabschlusses, der Erfolgsrechung,
die Information des Rates etc.. Darüber
hinaus werden durch das Rechnungsprüfungsamt unterjährig Pflichtprüfungen wie
Vergabeprüfungen und ähnliches durchgeführt.
Herr Klinger verweist in
diesem Zusammenhang auf das Gemeindeprüfungsamt und dessen Zuständigkeit hin.
Herr Böhm bittet Herrn
Kroniger um Darstellung, ob eine
Rückführung des Jahresüberschusses 2005 in den städtischen Haushalt ohne finanzielle Gefährdung für HABIT möglich ist
oder zwingende Gründe für eine Erhöhung des Eigenkapitals sprechen.
Herr Kroniger stellt dar, dass zwingende Vorschriften nicht existieren.
Die Eigenbetriebsverordnung NW empfiehlt die angemessene Ausstattung des
Eigenbetriebes mit Eigenkapital. Aus Sicht des Wirtschaftsprüfers ist die
Erhöhung des Eigenkapitals sinnvoll, um zumindest die unterste Grenze des
empfohlenen Eigenkapitals in Höhe von 30 – 40% zu erreichen.
Herr Böhm fragt, ob der
HABIT für seine Zielerreichung in 2007 personell und finanziell richtig
aufgestellt ist. Die Aufstockung des Eingenkapitals erfolgt in der Form, dass
die bestehende Rücklage für das Dokumentenmanagements- bzw. Archivierungssystem
erweitert wird. Herr Böhm stellt in Frage, ob es in 2007 zu beabsichtigten
Investitionen in diesem Bereich kommt.
Herr Grzeschista verweist
auf die vergangenen Jahre und die getroffenen einvernehmlichen Lösungen, den
Überschuss des Jahresabschlusses sowohl anteilig zur Stärkung des Eigenkapitals
im weiteren Sinne im Eigenbetrieb zu nutzen als auch anteilig dem städtischen
Haushalt zurück zu führen.
Herr Böhm entgegnet, dass
es sich hierbei um eine Zuführung zu einer zweckgebundenen Rücklage handelt und
eine Ausgabe dieser Mittel nur durch Investitionen zu diesem Zweck möglich
sind.
Herr Grzeschista führt
aus, dass auch zweckgebundene Rücklagen durch Beschluss anderweitig eingesetzt
werden können.
Herr Klinger ergänzt, dass
im Wirtschaftplan 2007 die erste Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage zur
Investition in ein Dokumentenmanagementsystem beabsichtigt ist.
Herr Voigt bittet die
Ursachen für den sprunghaften Anstieg der Betriebsergebnisse in den letzen vier
Jahren, den jährlichen Anstieg der Personalkosten sowie die Verringerung des Umsatzes
pro Mitarbeiter zu erklären.
Herr Diehl erläutert die
Zusammenhänge der kostendeckenden Verrechnung und der damit verbundenen
Kalkulation. Überschusse beim Jahresergebnis in Höhe von einer Million Euro und mehr ergaben sich in
der Vergangenheit aus der Kalkulation, welche für umfangreiche Vernetzungsarbeiten
durchgeführt wurden. Diese Arbeiten wurden jedoch nicht zeitnah im vorgegebenem
Wirtschaftsjahr durchgeführt. Bedingt dadurch hat sich diese Verzögerung der
Durchführung im Jahresergebnis durch einen Überschuss niedergeschlagen.
Die Umsätze pro Mitarbeiter gehen in 2007 zurück, da Investitionen zu
Gunsten des Alltagsgeschäfts weniger bei
gleichbleibenden bzw. leicht ansteigendem
Personaleinsatz getätigt werden. Weiter kommen tarifliche und sozialversicherungstechnische Verpflichtungen
hinzu, welche sich auf die Personalkosten auswirken. Herr Kroniger bestätigt
dies.
Herr Böhm stellt den
Antrag, die heutige Beratung des
Entwurfes zum Jahresabschluss 2005 als 1. Lesung zu benennen und die 2. Lesung
einschl. Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses am
05.12.06 durchzuführen. Herr Grzeschista verweist in diesem Zusammenhang
auf den engen Zeitraum zwischen der nächsten Betriebsausschusssitzung und der
Ratssitzung am 14.12.06 hin.
Der Antrag wird einvernehmlich in der
Form angenommen, dass die heutige Beratung als 1. Lesung betrachtet wird. Die
eigentliche Beschlussfassung erfolgt in der 2. Lesung der Sitzung am 05.12.06.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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792,5 kB
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