Beschlussvorlage - 0822/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe sowie die 1. Änderung des 20/77 (326) Teil 1hier:a) Einleitung der vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGBb) Beschluss über den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB c) Beschluss über die Bürger-/Behörden-/TöB Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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25.10.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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07.11.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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09.11.2006
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe sowie der 1. Änderung des 20/77 (326) Teil 1 gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Die Änderung wird für mehrere Teilbereiche durchgeführt.
Es werden die textlichen Festsetzungen im Geltungsbereich der 1. Änderung des Nr. 20/77 Teil 1 geändert.
Im Ursprungsplan des Nr. 20/77 werden die textlichen Festsetzungen für die Bebauung nördlich der Enneper Straße / Ecke Grundschötteler Straße, die Bebauung beidseitig der Erzstraße, der Hochofen Straße und die Bebauung Kölner Straße 45a – 61 geändert.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan sind die Plangebiete eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
c)
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe sowie der 1. Änderung des 20/77 (326) Teil 1, vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB, einschließlich der Begründung vom 06.10.2006 die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Satzungsbeschluss ist im Jahr 2007 zu erwarten.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Anlass
Für das Gebäude Hochofenstraße 1 wurde im Sommer dieses Jahres ein Antrag auf Nutzungsänderung zur Spielhalle gestellt. Dieses Vorhaben konnte nicht zurückgestellt werden da gemäß § 15 Abs. 2 BauGB dieses in einem Sanierungsgebiet nicht anzuwenden ist. Das Vorhaben wurde aus anderen Gründen vom Antragssteller nicht weiter verfolgt.
Begründung
Der Stadtteil Haspe war geprägt durch die Hasper Hütte,
die 1972 geschlossen wurde. Um diesen Stadtteil strukturell zu stärken und
aufzuwerten und so einer neuen Bedeutung zuzuführen, wurde für die Sanierung
Haspes ein Konzept gemeinsam mit dem Bund und Land entwickelt. Das
Sanierungsgebiet wurde am 29.03.1975 förmlich festgelegt. Das Sanierungsgebiet umfasst den Ortskern
Haspe, dehnt sich nach Westen aus und endet hinter der Martinstraße.
Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe liegt innerhalb des Sanierungsgebietes. Neben einer Bezirkssportanlage wurden auch gewerbliche Bereiche entwickelt, die in Ihrer Eigenheit erhalten werden sollen, um den Verlust an Arbeitsplätzen zu einem gewissen Teil auszugleichen.
Um diesen Anspruch der originären gewerblichen Nutzung nachhaltig gerecht werden zu können, sollen mit diesem Änderungsverfahren die bereits für Teilbereiche festgesetzten Einschränkungen hinsichtlich zulässiger Nutzungen in bezug auf Spielhallen, Sex-Kinos, Bordelle und Peepshows auf die im Geltungsbereich liegenden Bauflächen insgesamt übertragen und ergänzt um den Ausschluss von Versammlungsstätten festgesetzt werden.
