07.11.2006 - 12 Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 07.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Ramrath berichtet
Herr Schädel, dass dieses Verfahren nichts mit der neuen Polizeiwache in Haspe
zu tun habe. Z.Zt. würde davon ausgegangen, dass diese über eine Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes verwirklicht werden könnte.
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe sowie der 1. Änderung des 20/77 (326) Teil 1 gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Die Änderung wird für mehrere Teilbereiche durchgeführt.
Es werden die textlichen Festsetzungen im Geltungsbereich der 1. Änderung des Nr. 20/77 Teil 1 geändert.
Im Ursprungsplan des Nr. 20/77 werden die textlichen Festsetzungen für die Bebauung nördlich der Enneper Straße / Ecke Grundschötteler Straße, die Bebauung beidseitig der Erzstraße, der Hochofen Straße und die Bebauung Kölner Straße 45a – 61 geändert.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan sind die Plangebiete eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
c)
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe sowie der 1. Änderung des 20/77 (326) Teil 1, vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB, einschließlich der Begründung vom 06.10.2006 die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Satzungsbeschluss ist im Jahr 2007 zu erwarten.
