09.11.2006 - 5.23 Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.23
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 09.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Nachfrage von Herrn Manfred Weber
zum Verzicht der Bürgerbeteiligung, erklärt Herr Grothe, dass die
Verwaltung die Möglichkeit habe, bei kleineren Veränderungen im Rahmen eines
vereinfachten Verfahrens auf eine Bürgeranhörung zu verzichten. Von dem Recht
möchte die Verwaltung Gebrauch machen, weil nur eine bestimmte Art der Nutzung eingeschränkt
werden soll.
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe sowie der 1. Änderung des 20/77 (326) Teil 1 gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Die Änderung wird für mehrere Teilbereiche durchgeführt.
Es werden die textlichen Festsetzungen im Geltungsbereich der 1. Änderung des Nr. 20/77 Teil 1 geändert.
Im Ursprungsplan des Nr. 20/77 werden die textlichen Festsetzungen für die Bebauung nördlich der Enneper Straße / Ecke Grundschötteler Straße, die Bebauung beidseitig der Erzstraße, der Hochofen Straße und die Bebauung Kölner Straße 45a – 61 geändert.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan sind die Plangebiete eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
c)
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe sowie der 1. Änderung des 20/77 (326) Teil 1, vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB, einschließlich der Begründung vom 06.10.2006 die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Satzungsbeschluss ist im Jahr 2007 zu erwarten.
