09.11.2006 - 5.23 Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Nachfrage von Herrn Manfred Weber zum Verzicht der Bürgerbeteiligung, erklärt Herr Grothe, dass die Verwaltung die Möglichkeit habe, bei kleineren Veränderungen im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens auf eine Bürgeranhörung zu verzichten. Von dem Recht möchte die Verwaltung Gebrauch machen, weil nur eine bestimmte Art der Nutzung eingeschränkt werden soll.

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Beschluss:

 

a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe sowie der 1. Änderung des 20/77 (326) Teil 1 gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Die Änderung wird für mehrere Teilbereiche durchgeführt.

Es werden die textlichen Festsetzungen im Geltungsbereich der 1. Änderung  des Nr. 20/77  Teil 1 geändert.

Im Ursprungsplan  des Nr. 20/77 werden die  textlichen Festsetzungen für die Bebauung nördlich der Enneper Straße / Ecke Grundschötteler Straße, die Bebauung beidseitig der Erzstraße, der Hochofen Straße und die Bebauung Kölner Straße 45a – 61 geändert.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan sind die Plangebiete eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

c)

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe sowie der 1. Änderung des 20/77 (326) Teil 1, vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB, einschließlich der Begründung vom 06.10.2006 die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

Satzungsbeschluss ist im Jahr 2007 zu erwarten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen