Beschlussvorlage - 0710/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2005 der Gebäudewirtschaft Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Ellen Janssen
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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07.09.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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28.09.2006
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Beschlussvorschlag
1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2005 wird zugestimmt.
2. Der Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2005 wird zur Kenntnis genommen.
3. Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird zur Kenntnis
genommen.
4. Der Jahresüberschuss wird wie
folgt verwendet:
a) Bildung einer Rücklage in Höhe von 200.000 Euro
b) Ausschüttung an die Stadt Hagen in Höhe von 335.876,66 Euro
Sachverhalt
Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.12.2005 gemäß § 4 Abs.
3 Pkt. i) der Betriebssatzung der GWH die BDO Westfalen-Revision GmbH,
Märkische Str. 212 – 218, 44141 Dortmund, mit der Prüfung des
Jahresabschlusses einschließlich Eröffnungsbilanz beauftragt.
Die Prüfung erfolgte gemäß § 106 der Gemeindeverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung und der Verordnung über
die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und
prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 09.03.1981 i. d. F. vom 30.04.2002 (GV NW
160). Bei dieser Prüfung waren auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53
Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten.
Der Beschlussvorlage sind beigefügt:
1.
Jahresabschluss
zum 31.12.2005
2.
Lagebericht
für das Wirtschaftsjahr 2005
3.
Bestätigungsvermerk
des Wirtschaftsprüfers
Auswirkungen
Der festgestellte Jahresüberschuss beträgt 535.876,66 Euro.
Die Gebäudewirtschaft Hagen schlägt vor, den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
1.
Bildung einer Rücklage in Höhe von 200.000
€.
Die Rücklage soll zur Finanzierung einer digitalen Datenerfassung der
Bestandsimmobilien der Stadt Hagen dienen. Die Kosten belaufen sich auf ca.
320.000 € zzgl. Mehrwertsteuer. Mit der Bildung dieser Rücklage sind etwa
die Hälfte der Kosten abgedeckt.
2. Der Restbetrag in Höhe von 335.876,66 € wird an den Träger (Stadt Hagen) ausgeschüttet.
