07.09.2006 - 4 Jahresabschluss 2005
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Betriebsausschusses GWH
- Gremium:
- Fachausschuss Gebäudewirtschaft
- Datum:
- Do., 07.09.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Ellen Janssen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Panzer legt dar, dass
ihm unter dem Punkt “Sonstige betrieblichen Aufwendungen” die
Verwaltungskosten in Höhe von 1,13 Mio. € gegenüber den Kosten für EDV
und Telekommunikation in Höhe von 305.000 € verhältnismäßig hoch
vorkämen. Herr Kliewe erläutert hierzu, dass die Kosten für EDV und
Telekommunikation Betriebsausgaben der GWH seien, während es sich bei den
Verwaltungskosten um eine Verwaltungskostenumlage der Stadt handele. Herr
Bald erklärt, dass die Leistungen der städtischen Verwaltungseinheiten nach
unterschiedlichen Schlüsseln auf die Verwaltung umverteilt würden. Auch die GWH
als Eigenbetrieb der Stadt müsse einen Teil der Kosten tragen, für die sie
Leistungen erhalte.
Herr Strüwer bittet um
Erläuterungen zu den Abschreibungen im Geschäftsjahr unter dem Punkt
“Immaterielle Vermögensgegenstände”. Herr Volkmer erläutert,
dass es sich um Abschreibungen in Höhe von 6.300,00 € für Software von
EDH-Anlagen handele.
Frau Suda bittet um
Erläuterung der in der Vorlage ausgewiesenen Rücklage. Herr Kliewe
erklärt, dass Geld aus dem Jahresüberschuss 2005 zurück gelegt werden solle, um
damit eine digitale Datenerfassung der Bestandsimmobilien zu finanzieren. Es
sollten Informationen über die Immobilien gesammelt werden. Die mögliche
Bildung einer weiteren Rücklage im nächsten Jahr hinge wieder vom Betriebsergebnis
ab. Das restliche Geld aus dem Jahresüberschuss solle der Kämmerer erhalten.
Beschluss:
1.
Dem
Jahresabschluss zum 31.12.2005 wird zugestimmt.
2.
Der
Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2005 wird zur Kenntnis genommen.
3.
Der
Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird zur Kenntnis genommen.
4. Der Jahresüberschuss wird wie folgt verwendet:
a) Bildung einer Rücklage in Höhe von 200.000 Euro
b) Ausschüttung an die Stadt Hagen in Höhe von 335.876,66 Euro
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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