Beschlussvorlage - 0710/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2005 wird zugestimmt.

 

2. Der Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

3. Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird zur Kenntnis genommen.

 

4. Der Jahresüberschuss wird wie folgt verwendet:

a) Bildung einer Rücklage in Höhe von 200.000 Euro

b) Ausschüttung an die Stadt Hagen in Höhe von 335.876,66 Euro

 

 

 

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Sachverhalt

 
 

 


Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.12.2005 gemäß § 4 Abs. 3 Pkt. i) der Betriebssatzung der GWH die BDO Westfalen-Revision GmbH, Märkische Str. 212 – 218, 44141 Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich Eröffnungsbilanz beauftragt.

 

Die Prüfung erfolgte gemäß § 106 der Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 09.03.1981 i. d. F. vom 30.04.2002 (GV NW 160). Bei dieser Prüfung waren auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten.

 

Der Beschlussvorlage sind beigefügt:

 

1.      Jahresabschluss zum 31.12.2005

2.      Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005

3.      Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

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Auswirkungen

 

 

Der festgestellte Jahresüberschuss beträgt 535.876,66 Euro.

 

Die Gebäudewirtschaft Hagen schlägt vor, den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:

 

1.      Bildung einer Rücklage in Höhe von 200.000 €.

Die Rücklage soll zur Finanzierung einer digitalen Datenerfassung der Bestandsimmobilien der Stadt Hagen dienen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 320.000 € zzgl. Mehrwertsteuer. Mit der Bildung dieser Rücklage sind etwa die Hälfte der Kosten abgedeckt.

2.      Der Restbetrag in Höhe von 335.876,66 € wird an den Träger (Stadt Hagen) ausgeschüttet.

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Beschlüsse

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07.09.2006 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.09.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen