Beschlussvorlage - 0092/2004

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffent-  

lichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung

nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen ent- 

sprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. ent-

spricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b)                                                                    

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten  

und zu diesem Beschluss gehörenden geänderten Bebauungsplanentwurf Nr.

6/99 (512) "Bereich ehemalige Elbersdrucke" nebst der Begründung vom 

9.12.2003 und der Ergänzungsbegründung vom 11.2.2004 nach § 3 Abs. 2 

u.3 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.            

                                                                     

Die Verwaltung wird beauftragt, den og. Bebauungsplanentwurf mit der 

Begründung und der Ergänzungsbegründung erneut öffentlich auszulegen.

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 9.12.2003 und  

der Ergänzungsbegründung vom 11.2.2004 werden Bestandteil des Be-    

schlusses und sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.          

                                                                     

c)                                                                   

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass gem. § 3 Abs. 3 BauGB       

Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht   

werden können.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

09.03.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.03.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen