09.03.2004 - 8 Bebauungsplanentwurf Nr. 6/99 (512) "B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 09.03.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Martin Schaefer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
a)
Der Rat der Stadt Hagen weist nach
eingehender Prüfung der öffent-
lichen und privaten Belange die im
Rahmen der öffentlichen Auslegung
nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
vorgebrachten Anregungen ent-
sprechend der Stellungnahmen in der
Sitzungsvorlage zurück bzw. ent-
spricht ihnen im Sinne der
vorgenannten Stellungnahmen.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den
im Sitzungssaal ausgehängten
und zu diesem Beschluss gehörenden
geänderten Bebauungsplanentwurf Nr.
6/99 (512) "Bereich ehemalige
Elbersdrucke" nebst der Begründung vom
9.12.2003 und der Ergänzungsbegründung
vom 11.2.2004 nach § 3 Abs. 2
u.3 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.
Zt. gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
og. Bebauungsplanentwurf mit der
Begründung und der
Ergänzungsbegründung erneut öffentlich auszulegen.
Die Sitzungsvorlage einschließlich der
Begründung vom 9.12.2003 und
der Ergänzungsbegründung vom 11.2.2004
werden Bestandteil des Be-
schlusses und sind als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
dass gem. § 3 Abs. 3 BauGB
Anregungen nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen vorgebracht
werden können.
