11.03.2004 - 14 Bebauungsplanentwurf Nr. 6/99 (512) "B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden geänderten Bebauungsplanentwurf Nr. 6/99 (512) "Bereich ehemalige Elbersdrucke" nebst der Begründung vom 9.12.2003 und der Ergänzungsbegründung vom 11.2.2004 nach § 3 Abs. 2 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den og. Bebauungsplanentwurf mit der Begründung und der Ergänzungsbegründung erneut öffentlich auszulegen. Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 9.12.2003 und der Ergänzungsbegründung vom 11.2.2004 werden Bestandteil des Beschlusses und sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass gem. § 3 Abs. 3 BauGB Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.

 

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x

 Einstimmig beschlossen