Beschlussvorlage - 0594/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt

die zunächst für 1 Jahr befristeten fünf zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie die zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle unbefristet einzurichten.

 

 

Die Vorlage wird zum 01.12.2006 realisiert.

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Sachverhalt

Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 25.05.2005 wurden zunächst befristet für 1 Jahr fünf zusätzliche Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie eine zusätzliche Stelle in der Bußgeldstelle eingerichtet. Hierdurch sollte sichergestellt werden, dass der erreichte Sicherheitsstandard in dem Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs, insbesondere die weitgehende Sicherung der Hilfsfristen der Feuerwehr, gewährleistet werden kann und gleichzeitig genügend Parkraum für anerkannte Transportbedürfnisse zur Verfügung steht.

 

Da die Vorgaben des Ratsbeschlusses erfüllt werden, wird vorgeschlagen, diese Stellen auf Dauer einzurichten.

 


 
Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 25.05.2005 (Vorlage 0256/2005) wurde die Verwaltung beauftragt, zunächst befristet für 1 Jahr fünf zusätzliche Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie eine zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle einzurichten, die zusätzlichen Kräfte dahingehend zu qualifizieren, dass sie andere Ordnungswidrigkeiten vor Ort feststellen und ahnden können sowie nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

 

Durch die Einrichtung der zusätzlichen Stellen konnte weitgehend sichergestellt werden, dass genügend Parkraum für anerkannte Transportbedürfnisse zur Verfügung steht und Verkehrsgefährdungen durch Falschparken an Gefahrenstellen unterbunden werden. Vorrangig überwacht  wurde das Parken in der Fußgängerzone, auf Bürgersteigen, im Kreuzungsbereich sowie im Halt- und Parkverbot. Auch die inzwischen umgesetzte Erweiterung des Bewohnerparkens in der Hagener City (Bewohnerparkzone C) hat zusätzliche Überwachungskapazität beansprucht. Eine nicht ausreichende Kontrolle hätte zur Folge gehabt, dass in diesem ausgewogenen und daher empfindlichen System der Parkraumbewirtschaftung nicht die erwünschten Effekte eintreten würden.

 

In einigen Bereichen der Stadt werden die Einsätze der Feuerwehr durch Falschparker stark behindert, da die nutzbare Fahrbahnbreite für eine Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht mehr ausreicht. Die Hilfsfrist von 9,5 Minuten (1,5 Min. Bearbeitung des Notrufes u. 8 Min. Fahrzeit) kann in einem solchen Fall nicht eingehalten werden. Die Personaldecke reichte in der Vergangenheit nicht aus, um den Überwachungsdruck so weit zu erhöhen, dass die Praktiken des nicht legalen Parkens im gewünschten Maße verhindert werden konnten. Nur durch die Einrichtung der zusätzlichen Stellen konnte eine Konzeption entwickelt werden, die die Zufahrtsmöglichkeiten der Rettungsfahrzeuge unter Einhaltung der Hilfsfristen soweit wie möglich gewährleistet. Grundlage ist eine regelmäßige Überwachung insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, sowie an den Wochenenden, zur Zeit in Teilen von Wehringhausen, Altenhagen und Hohenlimburg sowie im unteren Rembergviertel (Beschluss Stadtentwicklungsausschuss vom 13.09.2005).

 

Dem Ratsbeschluss entsprechend wurden die Überwachungskräfte zusätzlich geschult, Verstöße nach der Gebietsordnung, dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, dem Landeshundegesetz sowie der Abfallsatzung feststellen und ahnden zu können. Dies kann jedoch nur im Rahmen der Hauptaufgabe, der Überwachung des ruhenden Verkehrs, erfolgen.

 

Neben den genannten Aspekten der Sicherheit sind auch die Belange der Wirtschaftlichkeit geprüft worden. Eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Kosten ergibt, dass die Stellen zumindest kostenneutral sind.

 

Um auch zukünftig den erreichten Sicherheitsstandard in dem Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs, insbesondere die weitgehende Sicherung der Hilfsfristen der Feuerwehr, gewährleisten zu können, sollten die zunächst für 1 Jahr befristeten fünf zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie die zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle unbefristet eingerichtet werden.

 

Die Befristung der zusätzlichen Stellen läuft Ende Oktober 2006 aus. Es ist daher notwendig, die Vorlage bereits jetzt in den politischen Lauf zu geben, um die Ratssitzung am 09.11.2006, in der über die planmäßige Festsetzung der Maßnahme zu entscheiden ist,  noch erreichen zu können.

 

 

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

X

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2005

 

 

 

X

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

X

 Einnahmen

ca. 379.000

 EUR

 

 Sachkosten

     

 EUR

X

 Personalkosten

227.000

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

1120.260.0020.4

303.200

303.200

303.200

303.200

303.200

1120.260.0010.8

75.800

75.800

75.800

75.800

75.800

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

1120.400.0000.8

227.000

227.000

227.000

227.000

227.000

 

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

x

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

5

VII/Vib

unbefristet

intern

186.500

 

1

Vc

unbefristet

intern

40.500



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

227.00

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

09.08.2006 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.08.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.08.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

Erweitern

16.08.2006 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

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22.08.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)     Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

b)     Die Verwaltung wird beauftragt die zunächst für 1 Jahr befristeten fünf zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie die zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle unbefristet einzurichten.

c)      Die Vorlage wird zum 01.12.2006 realisiert.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine regelmäßige Überwachung des ruhenden Verkehrs in den Abend-und Nachtstunden sowie an Wochenenden auch auf den Bereich der Parkzone D in Oberhagen auszuweiten.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1

 

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29.08.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt

die Befristung der fünf zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie die zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle für weitere 15 Monate zu verlängern.

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, zu diesem Zeitpunkt genaue Zahlen sowie eine  

      Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen vorzulegen. Dies betrifft auch

 eine Auflistung von möglichen Langzeiterfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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19.09.2006 - Personalausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Befristung der fünf zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie die zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle für weitere 15 Monate zu verlängern.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, zu diesem Zeitpunkt genaue Zahlen sowie eine Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen vorzulegen. Dies betrifft auch eine Auflistung von möglichen Langzeiterfolgen.

 

Die Vorlage wird zum 01.12.2006 realisiert.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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26.10.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.     Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, die Befristung der fünf zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie die zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle für weitere 15 Monate zu verlängern.

 

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, zu diesem Zeitpunkt genaue Zahlen sowie eine Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen vorzulegen. Dies betrifft auch eine Auflistung von möglichen Langzeiterfolgen.

 

Die Vorlage wird zum 01.12.2006 realisiert.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

18

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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09.11.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Befristung der fünf zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie die zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle für weitere 15 Monate zu verlängern.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, zu diesem Zeitpunkt genaue Zahlen sowie eine Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen vorzulegen. Dies betrifft auch eine Auflistung von möglichen Langzeiterfolgen.

 

Die Vorlage wird zum 01.12.2006 realisiert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen