Beschlussvorlage - 0156/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Anliegerbeitragspflichtige Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; SEH Stadtentwässerung Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.04.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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05.04.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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31.05.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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26.04.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.05.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.05.2006
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20.06.2006
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.06.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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22.06.2006
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Beschlussvorschlag
Reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke,
Straßenentwässerung, Versorgungsleitungen, Beleuchtung) sind zwischen den
Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und so zu planen, dass Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in
Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt erhoben werden können.
Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen
Bezirksvertretung in nur einer Lesung mit anschließender
Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.
Sachverhalt
Die Vorlage Nr. 0531/2005, Anliegerbeitragspflichtige
Wiederherstellungsnahmen an Straßen wurde im Februar in allen
Bezirksvertretungen beraten.
Aufgrund der durchgängig ablehnenden Beschlussfassungen wird nunmehr ein alternativer Beschlussvorschlag
unterbreitet. Wegen der rechtlichen und finanziellen Notwendigkeit sowie der
gebotenen einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet soll eine
abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt erfolgen.
Mit der als Anlage
beigefügten Verwaltungsvorlage Drucksachen-Nr. 0531/2005 ist den
Bezirksvertretungen die rechtliche und finanzielle Notwendigkeit aufgezeigt
worden, Baumaßnahmen an Straßen zu koordinieren und so zu planen, dass hierfür
Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt erhoben werden können.
Da es sich hierbei um reine Wiederherstellungsmaßnahmen handelt, die
einen Ausbaugestaltungsspielraum nicht zulassen, ist vorgeschlagen worden, auf eine Beschlussfassung in der jeweils
zuständigen Bezirksvertretung und eine Bürgeranhörung zu verzichten. Sämtliche
Bezirksvertretungen haben den Beschlussvorschlag abgelehnt. Hierbei kam u.a.
zum Ausdruck , dass eine Einschränkung ihrer Zuständigkeiten und insbesondere
der Verzicht auf eine Bürgerbeteiligung politisch nicht gewollt sei.
Um diesen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung
nunmehr alternativ vor, die reinen Wiederherstellungsmaßnahmen den
Bezirksvertretungen in nur einer Lesung zur Beschlussfassung vorzulegen und
dann anschließend eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.
Da die vorgeschlagene Verfahrensweise von grundsätzlicher Bedeutung für
das gesamte Stadtgebiet ist und auch finanzielle Auswirkungen im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung tangiert werden,
ist eine abschließende Beratung dieser Vorlage im Rat der Stadt angezeigt.

05.04.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Reine
Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenentwässerung,
Versorgungsleitungen, Beleuchtung) sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu
koordinieren und so zu planen, dass
Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt erhoben werden können.
Eine Beschlussfassung hierüber
erfolgt in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung nach einer entsprechenden
Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.
02.05.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke,
Straßenentwässerung, Versorgungsleitungen, Beleuchtung), die nach § 8 KAG
abrechenbar sind, sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und
zu planen.
Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen
Bezirksvertretung nach einer entsprechenden Informationsveranstaltung
für die betroffenen Anlieger.
08.06.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Reine
Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenent-wässerung,
Versorgungsleitungen, Beleuchtung), die nach § 8 KAG abrechenbar sind, sind
zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und zu planen.
Eine
Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung nach
einer entsprechenden Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.
20.06.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die
nach § 8 KAG abrechenbar sind, sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu
koordinieren und zu planen.
Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der
jeweils zuständigen Bezirksvertretung
nach einer entsprechenden Informationsveranstaltung für die betroffenen
Anlieger.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
22.06.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die nach § 8 KAG abrechenbar sind, sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und zu planen.
Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen
Bezirksvertretung nach einer entsprechenden Informationsveranstaltung
für die betroffenen Anlieger.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |