Beschlussvorlage - 0219/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.      Die Arbeiterwohlfahrt und das Diakonische Werk erhalten einen jährlichen Zuschuss in  Höhe von je 33.150 €   zur Ausweitung des Angebots an Schuldnerberatung um je 0,5 Stellen.

2.      Der entsprechende Gesamtbetrag in Höhe von 66.300 € ist ab 2007 jährlich bereitzustellen. Für 2006 ist anteilig ein Betrag in Höhe von 44.200 € in der Veränderungsliste zu berücksichtigen, um eine Ausweitung der Hilfeangebote zur Schuldnerberatung zum 01.05.2006 zu realisieren.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, im Herbst 2006 einen Bericht zur Entwicklung des Hilfebedarfs in der Schuldnerberatung vorzulegen.  Sofern eine weitere Ausweitung des Hilfeangebotes erforderlich ist, wird 2007 eine entsprechende Stelle bei der Stadt im Stellenplan berücksichtigt.

Reduzieren

Sachverhalt

Im Rahmen der Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben nach dem SGB II kann u.a. auch Schuldnerberatung erforderlich sein. Träger dieser Leistung ist nach § 6 Abs. 1 Abs. 2 SGB II die Stadt. Daraus ergibt sich die kommunale Verpflichtung, ein entsprechendes Angebot bereit zu halten.

 

Der Sozialausschuss hat daher am 30.11.2005 folgende Empfehlung für den Rat beschlossen:

1.      Für die Schuldner- und Insolvenzberatung wird ab 2006 eine zusätzliche Stelle eingerichtet.

2.      Ab 2007 soll eine weitere Stelle bereitgestellt werden. Eine abschließende Entscheidung wird nach einer erneuten Berichterstattung der Verwaltung über den Bedarf im Oktober 2006 getroffen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den freien Trägern die effektivste und wirtschaftlichste Form der Anbindung der Stellen bei der Verwaltung oder bei den freien Trägern zu erarbeiten.

 

Die zwischenzeitlich geführten Gespräche mit den freien Trägern haben ergeben, 2006 je eine halbe Stelle bei der Arbeiterwohlfahrt und beim Diakonischen Werk sowie 2007, vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung nach erneuter Berichterstattung,  eine weitere Stelle bei der städtischen Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle einzurichten.

 


Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 25.08.2005 die Verwaltung beauftragt, in einem Bericht die aktuelle Situation der Schuldner- und Insolvenzberatung darzustellen.

 
Die Verwaltung ist diesem Auftrag mit der Erstellung der Vorlagen 0775/2005 und 1011/2005, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt sind, nachgekommen. In diesen Vorlagen ist auch die Notwendigkeit der Ausweitung des Angebotes an Schuldnerberatung in Hagen dargelegt. Diese Vorlagen wurden in den Sitzungen des Sozialausschusses am 18.10.2005 und 30.11.2005 mit folgendem Empfehlungsbeschluss an den Rat beraten:

 

1.      Für die Schuldner- und Insolvenzberatung wird ab 2006 eine zusätzliche Stelle eingerichtet.

2.      Ab 2007 soll eine weitere Stelle bereitgestellt werden. Eine abschließende Entscheidung wird nach einer erneuten Berichterstattung der Verwaltung über den Bedarf im Oktober 2006 getroffen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den freien Trägern die effektivste und wirtschaftlichste Form der Anbindung der Stellen bei der Verwaltung oder bei den freien Trägern zu erarbeiten.

 

Folgende Kriterien für die effektive Anbindung einer weiteren Stelle 2006 bzw. 2007 wurden in den anschließend mit den freien Trägern geführten Gesprächen herausgearbeitet:

 

·                         Vernetzung zu anderen sozialen Diensten

·                         Kurzfristiger Einsatz ausgebildeter und erfahrener Kräfte (z.B. durch

       Stundenerweiterung)

·                         Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall

·                         Fachliche Anleitung

·                         Kosten

 

Das Diakonische Werk ist mit mehreren Beratungsstellen im EN-Kreis und auch in Hagen mit einem  Angebot vertreten. Die Arbeiterwohlfahrt unterhält mehrere Beratungsstellen im Märkischen Kreis, ist in Hagen bisher aber noch nicht präsent. Beide Träger sind in der Lage, jeweils eine halbe Stelle aus dem vorhandenen (ausgebildeten) Personal sofort zu besetzen.  Daher soll eine Ausweitung des Hilfeangebotes zunächst an dieser Stelle erfolgen.

 

Bei Übernahme der Aufgabe wird von den Trägern eine 100%ige Kostenübernahme ohne Eigenanteil erwartet. Als Grundlage für die Berechnung des städtischen Zuschusses könnten die aktuellen Werte der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGST) herangezogen werden. Danach sind für eine 0,5 Stelle Personalkosten von je 25.350 €  zzgl. einer  Sachkostenpauschale in Höhe von 7.800 € zu veranschlagen. Der Ansatz im UA 4700 wäre danach um einen Betrag in Höhe von 66.300 € zu erhöhen (HH-St. 4700 718 00104). Anteilig für 2006 wäre ein Betrag von 44.200 € anzusetzen, um eine Ausweitung ab 01.05.2006 zu ermöglichen.

Die Verwaltung wird dann im Herbst 2006 einen Bericht über die Entwicklung des Hilfebedarfs bei der Schuldnerberatung vorlegen.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

x

 Bereits laufende Maßnahme

 

x

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

x

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

 

 Sachkosten

     

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

 

 

 

 

 

4700 718 00104

44.200

66.300

66.300

66.300

66.300

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.04.2006 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

Reduzieren

27.04.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Die Arbeiterwohlfahrt und das Diakonische Werk erhalten einen jährlichen Zuschuss in  Höhe von je 33.150 €   zur Ausweitung des Angebots an Schuldnerberatung um je 0,5 Stellen.

2.      Der entsprechende Gesamtbetrag in Höhe von 66.300 € ist ab 2007 jährlich bereitzustellen. Für 2006 ist anteilig ein Betrag in Höhe von 38.675 € in der Veränderungsliste zu berücksichtigen, um eine Ausweitung der Hilfeangebote zur Schuldnerberatung zum 01.06.2006 zu realisieren.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, im Herbst 2006 einen Bericht zur Entwicklung des Hilfebedarfs in der Schuldnerberatung vorzulegen.  Sofern eine weitere Ausweitung des Hilfeangebotes erforderlich ist, wird 2007 eine entsprechende Stelle bei der Stadt im Stellenplan berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Reduzieren

11.05.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Die Arbeiterwohlfahrt und das Diakonische Werk erhalten einen jährlichen Zuschuss in  Höhe von je 33.150 €   zur Ausweitung des Angebots an Schuldnerberatung um je 0,5 Stellen.

 

2.      Der entsprechende Gesamtbetrag in Höhe von 66.300 € ist ab 2007 jährlich bereitzustellen. Für 2006 ist anteilig ein Betrag in Höhe von 38.675 € in der Veränderungsliste zu berücksichtigen, um eine Ausweitung der Hilfeangebote zur Schuldnerberatung zum 01.06.2006 zu realisieren.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, im Herbst 2006 einen Bericht zur Entwicklung des Hilfebedarfs in der Schuldnerberatung vorzulegen.  Sofern eine weitere Ausweitung des Hilfeangebotes erforderlich ist, wird 2007 eine entsprechende Stelle bei der Stadt im Stellenplan berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen