06.04.2006 - 2 Ausweitung der Schuldner- und Insolvenzberatung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Machatschek erinnert daran, dass seinerzeit im Sozialausschuss beschlossen worden sei, zunächst in 2006 zwei halbe Stellen und in 2007 eine Stelle für die Schuldnerberatung einzurichten. 

 

Herr Hartmann merkt an, dass hier die Arbeiterwohlfahrt und das Diakonische Werk jeweils mit einer halben Stelle bedacht würden. Er möchte wissen, warum nicht zum Beispiel die Verbraucherberatung gefragt worden sei. Diese mache auch Schuldnerberatung. Weiterhin zitiert Herr Hartmann aus der Niederschrift der Sitzung des Sozialausschusses vom 30.11.2005, in der beschlossen worden sei, über die in 2007 neu einzurichtende Stelle erst im Oktober 2006 zu beschließen. Nun habe man das ein halbes Jahr vorgezogen. Er möchte wissen, ob  der seinerzeit gefasste Beschluss nicht mehr gelte oder wie er das werten solle.

 

Herr Dr. Schmidt antwortet darauf, dass man im Herbst beauftragt sei, einen Bericht zu fassen. Der Punkt 3 der neuen Beschlusslage gebe den Punkt 2 der alten Beschlusslage wieder. Dann werde entsprechend besetzt. Das die Stelle eingerichtet sei, hieße ja nicht automatisch, dass sie auch besetzt sei. Die Besetzung sei dann letztendlich nach dem Bericht Aufgabe des Ausschusses erHeHHHH

 

Zur der ersten Frage berichtet Herr Dr. Schmidt, dass die Verbraucherberatung schon seinerzeit , als über die Einrichtung der Schuldnerberatung gesprochen worden sei, das Angebot, die Schuldnerberatung durchzuführen, abgelehnt habe. Sie mache keine Schuldnerberatung im gesetzlichen Sinne.

 

Herr Halbeisen möchte wissen, wie denn die Arbeiterwohlfahrt als Verband mit einer halben Stelle sich publik machen wolle. Bisher sei sie ja in Hagen in diesem Arbeitsfeld nicht tätig.

 

Herr Stüwe weist darauf hin, dass die Arbeiterwohlfahrt Schuldner- und Insolvenzberatung sowohl im Märkischen Kreis, als auch in verschiedenen Nachbarstädten bereits anbiete und sich daher in der Lage sähe, aufgrund der vorhanden Infrastruktur das System dahingehend auszuweiten, dass durch Stundenaufstockung ausgebildete Leute auch in Hagen Sprechzeiten anbieten könnten. Das Gleiche gelte für das Diakonische Werk. Man sei daher zu dem Ergebnis gekommen, dass es Sinn mache, die Stellen bei den Wohlfahrtsverbänden, die diese Stellenausweitung anbieten könnten, anzusiedeln.

 

Herr Halbeisen führt aus, dass damit seine Frage nicht beantwortet sei.

 

Herr Dücker möchte wissen, wie denn sichergestellt werden könne, dass diese Schuldnerberatung nicht nur ein Anhängsel sei, sondern ein eigenständiges Bein habe und bestimmte Aufgaben auch eigenständig erfülle. Könne man davon ausgehen, dass dem Ausschuss nach einem Jahr ein entsprechender Bericht vorgelegt werde?

 

Herr Stüwe erwidert, dass dies sicher machbar sei, wenn der Ausschuss dies so beschließe.

 

 

Frau Buchholz weist darauf hin, dass die Beratung hauptsächlich für den Kreis der

SGB II – Empfänger vorgesehen sei. Diese hätten dann ja eine Zuweisung durch die ARGE. Da sei ja schon eine Kontrolle gegeben. Außerdem sei vereinbart worden, eine Art  Leistungsvereinbarung zu beschließen. Dort seien ja dann auch Kontrollmechanismen vorhanden.

 

Herr Halbeisen hält einen Beschluss über eine Berichterstattung für nicht erforderlich, da ja die Verbände sowieso jährlich Bericht über ihre Tätigkeiten abzugeben hätten. Dort müsse das neue Arbeitsfeld ja dann auch enthalten sein.

 

Frau Machatschek stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. 

Reduzieren

Beschluss:

 

1.       Die Arbeiterwohlfahrt und das Diakonische Werk erhalten einen jährlichen Zuschuss in  Höhe von je 33.150 €  zur Ausweitung des Angebots an Schuldnerberatung um je 0,5 Stellen.

 

2.       Der entsprechende Gesamtbetrag in Höhe von 66.300 € ist ab 2007 jährlich bereitzustellen. Für 2006 ist anteilig ein Betrag in Höhe von 38.675 € in der Veränderungsliste zu berücksichtigen, um eine Ausweitung der Hilfeangebote zur Schuldnerberatung zum 01.06.2006 zu realisieren.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, im Herbst 2006 einen Bericht zur Entwicklung des Hilfebedarfs in der Schuldnerberatung vorzulegen. Sofern eine weitere Ausweitung des Hilfeangebotes erforderlich ist, wird 2007 eine entsprechende Stelle bei der Stadt im Stellenplan berücksichtigt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 16

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   1