Beschlussvorlage - 0373/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) Enneper Straße "Gummi Becker"hier:a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmnenb) Beschluss gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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02.05.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.05.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.05.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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10.05.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.05.2006
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt weist nach
eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im
Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und im
Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen, zurück bzw.
entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen.
Die Sitzungsvorlage wird
Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b)
Der Rat beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) Enneper
Straße "Gummi Becker" mit den in
der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen und die Begründung
vom 20.04.2006 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein
Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 20.04.2006
wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der
Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im
Stadtgebiet Hagen-West, in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5, und umfasst die
Flurstücke 295, 505, 507, 555, 304, und 305.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
Die Rechtskraft des Planes
soll mit der Veröffentlichung im Juli 2006 erfolgen.
Sachverhalt
Anlass
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/04 (565) Enneper Straße "Gummi Becker" ist
die geplante Folgenutzung auf den Liegenschaften der ehemaligen Fa. "Gummi
Becker". Geplant ist nun die Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften.
Diese
Vorlage schließt das Vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Nr. 4/04
(565) Enneper Straße "Gummi
Becker" mit dem Satzungsbeschluss ab.
Verfahrensablauf
Das
Vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Nr. 4/04 (565) Enneper Straße "Gummi Becker" wurde
mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen am 24.02.2005 eingeleitet.
In
der Ratssitzung am 07.04.2005 wurde die Einleitung des Änderungsverfahrens zum
Flächennutzungsplan beschlossen.
Die
Bürgeranhörung nach § 3.1 BauGB wurde für das Vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren
und die Änderung des Flächennutzungsplanes am 27.10. 2005 durchgeführt.
Anregungen zur Planung wurden nicht vorgebracht.
Die
vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurde in der Zeit vom 28.11.2005 bis 09.01.2006 durchgeführt.
Die
öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes hat,
entsprechend des Beschlusses des Rates der Stadt Hagen vom 02.03.2006, in der
Zeit vom 16.03.2006 bis 18.04.2006 stattgefunden. Zeitgleich wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB und der gleichzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von
den nachfolgend aufgeführten Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen
vorgebracht.
1.
Südwestfälische
Industrie- und Handelskammer zu Hagen
2.
Stadtentwässerung
Hagen SEH
3.
Hagener
Straßenbahn AG
4.
Hagener
Naturschutzverbände
Der
Rat beschließt über die oben aufgeführten Anregungen gemäß den Stellungnahmen
der Verwaltung unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander gemäß §1 Abs. 7 BauGB.
Nach
der öffentlichen Auslegung wurde der Vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf in
einigen Bereichen überarbeitet, um den o.g. Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu entsprechen.
Änderungen im Plan
Die
textliche Festsetzung Nr. 2 wird dahingehend geändert, dass sich die
Flächenbeschränkung von 1100 m² für Lebensmitteleinzelhandelsnutzung, sich nun
auf sämtliche Einzelhandelsnutzungen beziehen wird.
Die
textliche Festsetzung Nr. 15 wird aufgrund der Anregung der SEH zum
Hochwasserschutz neu gefasst. Sie lautet nun:
"Alle
vor Überschwemmung und Überflutung zu schützenden baulichen Anlagen und
Einrichtungen dürfen die Höhe von 131,76 m über NN im Bereich der jeweiligen
Anlage / Einrichtung nicht unterschreiten"(§9 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. §9
Abs. 3 BauGB).
Änderung in der Begründung
Der
Punkt "Auswirkung auf das Grundwasser und die Ennepe /
Hochwasserschutz" in der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
wird aufgrund der Anregung der SEH zum Hochwasserschutz geändert.
Die
Punkte "Gender Mainstreaming" und "Äußere Erschließung"
werden aufgrund der Anregung der Hagener Straßenbahn AG ergänzt.
Die
o.g. geringfügigen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Grundzüge der
Planung, so dass auf eine weitere öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB
verzichtet werden kann. Es handelt sich hauptsächlich um textliche
Klarstellungen und redaktionelle Ergänzungen, so dass ebenfalls auf eine
Beteiligung der Betroffenen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB verzichtet werden
kann.
Zu
1.
Südwestfälische
Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen vom
22.03.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine
Stellungnahme gleichen Inhalts wurde bereits gemäß § 4 BauGB zur vorgezogenen
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgelegt. Siehe
Vorlage vom 17.01.2006, Drucksachennummer: 0045/2006.
Der
Inhalt der Stellungnahme der Verwaltung wird aufrechterhalten.
Am
10.12.2003 wurde das Einzelhandelskonzept für Haspe der Bezirksvertretung Haspe
zur Beratung vorgelegt.
In
diesem Konzept wurde der Bereich Martinstraße bis zur Ortsgrenze Gevelsberg als
Stadtteilzentrum definiert. Das Grundstück "Gummi Becker" liegt im
Mittelpunkt dieses Bereiches. Demzufolge handelt es sich hier um einen
integrierten Standort und Kerngebiet
(MK) ist gerechtfertigt.
Am
17.07.2003 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/03 (558) - Enneper Straße - Bereich von der westlichen
Stadtgrenze bis zur Martinstraße eingeleitet. Ziel dieses Verfahrens ist es
Veränderungen der Nutzungen oder baulicher Art Projektbezogen zu begleiten.
Außer dem Projekt "Gummi Becker", welches durch einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan einer
Realisierung zugeführt werden soll, ist in dem Bereich kein weiteres Projekt in
einer solch konkreten Phase, dass es durch ein Bebauungsplanverfahren zur
Planungsreife gebracht werden könnte.
Der
Anregung aus der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Das
gesamtstädtische Einzelhandelskonzept ist in Vorbereitung.
Zu
2.
Stadtentwässerung
Hagen SEH, Dieckstraße 42, 58089 Hagen, vom 27.03.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Die
textliche Festsetzung wird geändert. Sie lautet nun:
"Alle
vor Überschwemmung und Überflutung zu schützenden baulichen Anlagen und
Einrichtungen dürfen die Höhe von 131,76 m über NN im Bereich der jeweiligen
Anlage / Einrichtung nicht unterschreiten".
Für
den öffentlichen Fuß- und Radweg wird die Bevölkerung mittels eines Schildes
auf die mögliche Hochwassergefahr hingewiesen.
Im
Bereich der privaten Fläche ist der Eigentümer für schützende Maßnahmen gegen
Hochwasserschäden verantwortlich.
Der
Anregung aus der Stellungnahme wird gefolgt.
Zu
3.
Hagener
Straßenbahn AG, Am Pfannenofen 5, 58097 Hagen, vom 12.04.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Die
Anregung aus der Stellungnahme wird berücksichtigt.
Zu
4.
Die
Hagener Naturschutzverbände, Boeler Straße 39, 58097 Hagen, vom 02.01.2006 und
eine weitere Stellungnahme ohne Datierung, eingegangen bei der Verwaltung am
19.04.2006
Stellungnahme der Verwaltung zum 1. Schreiben:
Im
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/04 (565)
Enneper Straße "Gummi Becker" wurde kein Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht für die Stadt Lüdenscheid festgesetzt.
Die
Festsetzung zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger ist präzise.
Es
ist nicht nachvollziehbar wie ein textlicher Hinweis durchnummeriert werden
soll.
Bei
der Nutzungsart wurde auf die textlichen Festsetzungen hingewiesen.
In
der Begründung wurde formuliert, dass innerhalb der öffentlichen Grünfläche ein
Fuß- und Radweg festgesetzt ist. Eine Fläche, die innerhalb einer anderen
Fläche liegt, ist kein Teil dessen sondern eigenständig.
Die
nachrichtlich dargestellten Hochwasserlinien wurden im Plan zur öffentlichen
Auslegung nicht mehr dargestellt.
Die
verschiedenen Pflanzgebote wurden nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB festgesetzt. Es
wurden keine Festsetzungen nach §9 Abs. Nr. 20 BauGB getroffen. Die Flächen für
das Gebot zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist eine eigene Festsetzung
und nicht Bestandteil der Fläche für Nebenanlagen.
Die
Planzeichenverordnung sieht keine Festsetzung für eine Fläche "Einheimischer
Gehölzaufwuchs als Uferschutz" vor. Es ist nicht beabsichtigt die
Planzeichenverordnung zu ändern.
Es
wurde textlich Festgesetzt, dass Stellplätze Garagen und Carports nur in der
Fläche für Nebenanlagen sowie in der überbaubaren Fläche errichtet werden
dürfen.
Die
Öffnung des Platzes zur Enneper Straße als Aufweitung des Straßenraumes ist aus
städtebaulichen Gründen gewollt.
Im
Plangebiet befindet sich kein Naturdenkmal.
Den
redaktionellen Anregungen aus der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Stellungnahme
der Verwaltung zum 2. Schreiben:
Es
wurde textlich festgesetzt, dass im Plangebiet insgesamt 18 Bäume anzupflanzen
sind. Die einzelnen Standorte sind durch die Festsetzung "Anpflanzung von
Bäumen" gesichert.
Eine
Begrünung mit Bäumen am Randbereich der Enneper Straße ist nicht das hier
angestrebte städtebauliche Ziel, da eine Aufweitung des Straßenraumes gewollt
ist.
Im
Plan ist das vom Land NRW in 2005 ermittelte Hochwasserprofil HW 100 = 131,26 m
ü. NN dargestellt. Ferner wird eine textliche Festsetzung über die Höhe der
baulichen Anlagen getroffen.
Das
Verfahren gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung des nicht
verschmutzten Oberflächenwassers in die Ennepe wird bis zur Rechtskraft des
Planes abgeschlossen sein. In diesem Verfahren wird auch der Eingriff in den
Wasserhaushalt der Ennepe geklärt.
Das
Plangebiet ist bis auf Teile des Uferstreifens (siehe Landschaftspflegerischer
Begleitplan / Grünordnungsplan Seite 29) vollständig versiegelt. Die Flächen für
Pflanzgebote liegen nicht in der Fläche für Nebenanlagen. Die Flächen für
Pflanzgebote sind eigenständige Festsetzungen. Die Flächen für Pflanzgebote
wurden in den z. Zt. versiegelten Bereichen festgesetzt. Durch die Umsetzung
der Festsetzung werden die Flächen entsiegelt.
Den
Anregungen aus der Stellungnahme wird nicht gefolgt.

02.05.2006 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat
empfiehlt dem RAT der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu
fassen.
Zusatz des
Landschaftsbeirates:
Die Verwaltung sollte
baurechtlich prüfen, ob eine nachrichtliche Übernahme der Hochwasserschutzlinie
HQ 100 in die Planunterlagen notwendig ist. Falls dies erforderlich ist, sollte
eine entsprechende Änderung der Planunterlagen vorgenommen werden.