11.05.2006 - 5.31 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.31
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 11.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt weist nach
eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im
Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und im
Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen, zurück bzw.
entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen.
Die Sitzungsvorlage wird
Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b)
Der Rat beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) Enneper
Straße "Gummi Becker" mit den in
der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen und die Begründung
vom 20.04.2006 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein
Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 20.04.2006
wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der
Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im
Stadtgebiet Hagen-West, in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5, und umfasst die
Flurstücke 295, 505, 507, 555, 304, und 305.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
Die Rechtskraft des Planes
soll mit der Veröffentlichung im Juli 2006 erfolgen.
