Beschlussvorlage - 0156/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenentwässerung, Versorgungsleitungen, Beleuchtung) sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und so zu planen,  dass Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt erhoben werden können.

Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung in nur einer Lesung mit anschließender Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.

 

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Sachverhalt

Die Vorlage Nr. 0531/2005, Anliegerbeitragspflichtige Wiederherstellungsnahmen an Straßen wurde im Februar in allen Bezirksvertretungen beraten.

Aufgrund der durchgängig ablehnenden Beschlussfassungen  wird nunmehr ein alternativer Beschlussvorschlag unterbreitet. Wegen der rechtlichen und finanziellen Notwendigkeit sowie der gebotenen einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet soll eine abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt erfolgen.


 
Mit der als Anlage beigefügten Verwaltungsvorlage Drucksachen-Nr. 0531/2005 ist den Bezirksvertretungen die rechtliche und finanzielle Notwendigkeit aufgezeigt worden, Baumaßnahmen an Straßen zu koordinieren und so zu planen, dass hierfür Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt erhoben werden können.

 

Da es sich hierbei um reine Wiederherstellungsmaßnahmen handelt, die einen Ausbaugestaltungsspielraum nicht zulassen, ist vorgeschlagen worden,  auf eine Beschlussfassung in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung und eine Bürgeranhörung zu verzichten. Sämtliche Bezirksvertretungen haben den Beschlussvorschlag abgelehnt. Hierbei kam u.a. zum Ausdruck , dass eine Einschränkung ihrer Zuständigkeiten und insbesondere der Verzicht auf eine Bürgerbeteiligung politisch nicht gewollt sei.

 

Um diesen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung nunmehr alternativ vor, die reinen Wiederherstellungsmaßnahmen den Bezirksvertretungen in nur einer Lesung zur Beschlussfassung vorzulegen und dann anschließend eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.

 

Da die vorgeschlagene Verfahrensweise von grundsätzlicher Bedeutung für das gesamte Stadtgebiet ist und auch finanzielle Auswirkungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung  tangiert werden, ist eine abschließende Beratung dieser Vorlage im Rat der Stadt angezeigt.

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Auswirkungen

 

Bei der aufgezeigten Verfahrensweise werden zusätzliche Beitragseinnahmen erzielt. Die Höhe bestimmt sich

 

 bestimmt sich nach der Anzahl der Maßnahmen.

 

 

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Beschlüsse

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05.04.2006 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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05.04.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenentwässerung, Versorgungsleitungen, Beleuchtung) sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und so zu planen,  dass Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt erhoben werden können.

Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung nach einer entsprechenden Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 12

Dagegen:

    1

Enthaltungen:

     0

 

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26.04.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

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02.05.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenentwässerung, Versorgungsleitungen, Beleuchtung), die nach § 8 KAG abrechenbar sind, sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und zu planen.

 

Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung nach einer entsprechenden Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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09.05.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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31.05.2006 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

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08.06.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenent-wässerung, Versorgungsleitungen, Beleuchtung), die nach § 8 KAG abrechenbar sind, sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und zu planen.

Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung nach einer entsprechenden Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 8

 

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20.06.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die nach § 8 KAG abrechenbar sind, sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und zu planen.

Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung  nach einer entsprechenden Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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22.06.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die nach § 8 KAG abrechenbar sind, sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und zu planen.

Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung nach einer entsprechenden Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen