Berichtsvorlage - 0610/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung 2020 ff - Stand der Umsetzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
20.06.2024
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit der Vorlage 1087/2022 hat die Verwaltung grundlegend einen Gesamtbericht über Raumbedarfe und bauliche Umsetzungen gegeben. Über die zwischenzeitliche Entwicklung hat die Verwaltung im Rahmen verschiedener Vorlagen berichtet.
Mit dieser Vorlage erfolgt nunmehr die Fortschreibung der Berichterstattung.
Begründung
Mit der Vorlage 1087/2022 hat die Verwaltung grundlegend einen Gesamtbericht über Raumbedarfe und bauliche Umsetzungen gegeben. Über die zwischenzeitliche Entwicklung hat die Verwaltung im Rahmen verschiedener Vorlagen berichtet.
Angesichts des Bedarfs für weitere Schulplätze wurden mit der Vorlage 0747/2023 zusätzliche Erweiterungsoptionen benannt, zu denen es Prüfaufträge gegeben hat. Diese sind:
- Prüfung des Baus einer zweizügigen Grundschule in der Södingstraße sowie einer dreizügigen Grundschule auf dem Areal Humpertstraße (inklusive des Baus einer Kindertageseinrichtung)
- Prüfung der Nutzung des ehemaligen Marienhospitals als Schule der Sekundarstufe I sowie
- Prüfung der späteren Realisierungsmöglichkeiten einer Schule auf dem Grundstück im Dünningsbruch im Kontext der Überprüfung der Bedarfssituation der Förderschulen
Wie zugesagt, erfolgt mit dieser Vorlage die Fortschreibung der Berichterstattung. Diese umfasst sowohl den Teil der schulorganisatorischen Grundsatzbeschlüsse, mit denen nach der Vorlage des Schulentwicklungsgutachtens in 2020 ein Teil der mittel- und langfristigen Bedarfe gedeckt werden sollten, als auch den Stand zu den neu beschlossenen Maßnahmen, mit denen auf die geänderte Situation seit Erstellung des Gutachtens im Herbst 2023 reagiert wurde.
a) Maßnahmen im Grundschulbereich
Mit den alten und den zwei in 2023 neu beschlossenen Vorhaben befinden sich im Rahmen der Schulentwicklungsplanung derzeit 10 Maßnahmen im Grundschulbereich in der konkreten bzw. laufenden Umsetzung, davon fünf mit externer Unterstützung. Das Investitionsvolumen beläuft sich damit bereits jetzt auf rund 45 Mio. €.
Neun Maßnahmen verlaufen planmäßig. Bei der Maßnahme GS Goldbergstraße (Schulstraße) sind weitere Prüfungen erforderlich. Dies betrifft die Erweiterung um 50 OGS-Plätze zum Schuljahr 2026/2027. Die Maßnahme an der GS Hermann-Löns wurde angesichts der erforderlichen Schwerpunktsetzung zunächst zurückgestellt, da der allgemeine Bedarf durch die anderen Maßnahmen gedeckt werden kann. Der weitere OGS-Ausbau muss hiervon gesondert betrachtet werden. Die Anpassungsarbeiten an der GS Volmetal wurden demgegenüber planmäßig abgeschlossen. Der genaue Stand ist der als Anlage beigefügten Übersicht zu entnehmen.
Generell ist es seit Herbst 2023 durch den Einsatz aller Beteiligten und die Konzentration auf Standorte und Vorhaben gelungen, die laufenden zu forcieren, aber vor allem auch die neuen Maßnahmen anzugehen. Dies gilt insbesondere für den Bau einer neuen 2-zügigen Grundschule in der Södingstraße. Diese soll zum Schuljahr 2027/2028 ihren Betrieb aufnehmen. Gemäß der Priorität, Schulplätze zu schaffen, werden so in den nächsten vier Schuljahren insgesamt 7 neue Züge bzw. 700 Plätze geschaffen. Unter Einbezug der Containeranlage für die GS Henry-van-de-Velde kommen 150 Plätze hinzu. Wie geplant, wird zudem derzeit die Entscheidung für eine weitere 3-zügige Grundschule vorbereitet. Damit werden mittelfristig 3 weitere Züge bzw. 300 Plätze geschaffen. Parallel dazu ist es nach den zeitlichen Verzögerungen jetzt gelungen, in Zusammenarbeit mit der Hagener Erschließungsgesellschaft (HEG) eine Lösung für den Ersatz sowie zum Teil die Erweiterung der drei Pavillons zu finden.
Grundsätzlich ergibt sich für den Grundschulbereich nach der Bestandsaufnahme und Fortschreibung somit ein positiver Stand, sodass davon ausgegangen wird, dass die zusätzlichen Schulplätze im bisher bekannten Umfang von 10 Zügen geschaffen werden können und keine gesonderten Übergangslösungen benötigt werden. Gleichzeitig bleiben die planmäßige Umsetzung sowie der weitere Ausbau der OGS angesichts des Umfangs der bereits jetzt zu begleitenden Maßnahmen und unter Berücksichtigung der begrenzten personellen Ressourcen – auch in der Schulverwaltung – eine Herausforderung.
b) Maßnahmen im Bereich der Sekundarstufen I und II
Mit der Vorlage 0747/2023 wurde bereits im September 2023 deutlich gemacht, dass es auch im Sekundarbereich I einen über der ursprünglichen Prognose liegenden Bedarf gibt. Zu diesem Zeitpunkt wurde von 9 zusätzlichen Zügen bis zum Schuljahr 2029/2030 ausgegangen. Mit der weiter auf einem hohen Niveau anhaltenden Zuwanderung dürfte dieser zwischenzeitlich bei 10 Zügen liegen.
Zwei zentrale Maßnahmen, um auf diesen Bedarf zu reagieren, sind die Errichtung der vierten Gesamtschule sowie die beauftragte Prüfung zur Nutzung des ehemaligen Marienhospitals als Schulstandort. Damit sollen insgesamt 6 neue Züge geschaffen werden (Gesamtschule +4 abzüglich 2 Züge durch die Verkleinerung Hauptschule sowie +4 Marienhospital). Der jeweilige Stand ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Er macht deutlich, dass es insbesondere bei der Errichtung der vierten Gesamtschule weiterhin eine Reihe von Unwägbarkeiten gibt. Sie ergeben sich aus den Anpassungsmaßnahmen, aber vor allem aus der erforderlichen Verlagerung der Förderschule, die verbindlich zum passenden Zeitpunkt sichergestellt sein muss. Dies sowie die weiter anwachsenden Zahlen machen – wie bereits im letzten Jahr praktiziert – eine erneute Neubewertung der Optionen erforderlich, um im Herbst Vorschläge auch hinsichtlich möglicher Übergangslösungen vorlegen zu können.
Errichtung 4. Städtische Gesamtschule | |||
Ausgangslage: |
| ||
a) Verlagerung des Standortes der FESH | |||
Ziel:
| Stand:
| EX | |
Beschreibung:
| |||
b) Container am Hauptstandort der Hauptschule Geschwister Scholl | |||
Ziel:
| Stand:
|
| |
Beschreibung:
| |||
c) Renovierungs- und Anpassungsarbeit im Schulzentrum Wehringhausen |
| ||
Ziel:
| Stand:
|
| |
Beschreibung:
| |||
d) Standortwechsel der Förderschule Friedrich von Bodelschwingh (Lernen) |
| ||
Ziel:
| Stand:
|
| |
Beschreibung:
| |||
NEU seit 09/2023: Ehemaliges Marienhospital | |||
Ausgangslage: | Angesichts des großen Bedarfs in der Sekundarstufe I, der mit der Zuwanderung weiter steigt, hat die Verwaltung in 09/2023 die Nutzung des ehemaligen Marienhospitals als Schulstandort vorgeschlagen. Nach intensiven Gesprächen konnte hier in 04/2024 eine entsprechende Entscheidung herbeigeführt werden, wobei statt einer 3-zügigen, eine 4-zügige Schule möglich ist. | ||
Ziel:
| Stand:
| EX | |
Beschreibung:
| |||
Bezogen auf die Umstellung von G8 auf G9 konnte die Erweiterung am Albrecht-Dürer-Gymnasium über die Hagener Entwicklungsgesellschaft (HEG) in die Wege geleitet werden. Die Maßnahme an der ehemaligen Hauptschule in Hohenlimburg wurde zudem abgeschlossen. Neben der vorübergehenden Nutzung für die Unterbringung von Flüchtlingsklassen wird das Gebäude durch die WerkStattSchule, die Grundschule Im Kley sowie das Gymnasium genutzt. Generell ist die Aufteilung auf verschiedene Nutzer nicht unproblematisch. Zudem sind nach Rückmeldung des Gymnasiums die Räume für den gymnasialen Bereich nicht ausreichend nutzbar. Deshalb ist im Kontext der Neubewertung eine Optimierung der Nutzung zu prüfen. Offen ist nach der planmäßigen Inbetriebnahme des Ersatzbaus am Theodor-Heuss-Gymnasium dessen Aufstockung um ein weiteres Geschoss.
Umstellung von G8 auf G9 | |||
Ausgangslage: | Laut Prognose des Gutachtens ergeben sich entsprechende räumliche Anpassungsbedarfe an den Gymnasien durch die Umstellung von G 8 auf G 9 zum Schuljahr 2026/2027 | ||
Erweiterung Theodor-Heuss-Gymnasium | |||
Ziel:
| Stand:
|
| |
Beschreibung:
| |||
Erweiterung Albrecht-Dürer-Gymnasium | |||
Ziel:
| Stand:
| EX | |
Beschreibung:
| |||
Generell ist im Sekundarbereich I davon auszugehen, dass sich aufgrund der Dynamik, aber auch der Rahmenbedingungen (u. a. vorhandene Ressourcen) der Prozess der Umsetzung mit einer immer wieder erforderlichen Neubewertung und Anpassung in den nächsten Schuljahren noch weiter fortsetzen wird. Dabei gibt es eine hohe Abhängigkeit zur Entwicklung bei den Förderschulen. Auch aus Sicht der Schulverwaltung ist diese Situation unbefriedigend, da sie nicht zuletzt auch zusätzliche Ressourcen erfordert. Nur so ist es aber möglich, die Versorgung mit Schulplätzen sicherzustellen und in einer mittelfristigen Perspektive zu dauerhaften Lösungen zu kommen. Letzteres ist und bleibt das Ziel aller Beteiligten.
c) Maßnahmen im Bereich der Förderschulen
Hinsichtlich der Versorgung der Förderschulen mit ausreichendem Schulraum gibt es eine hohe Abhängigkeit zu den Maßnahmen im Grundschulbereich bzw. im Sekundarbereich I. Gleichzeitig verläuft die Entwicklung der Zahl der Schüler*innen ebenfalls oberhalb der ursprünglichen Prognose aus dem Gutachten.
Die Stände zu den vereinbarten Maßnahmen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Sie machen deutlich, dass auch hier eine Neubewertung zwingend erforderlich ist. Hierzu wurden u. a. mit der in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie sowie durch Gespräche in unterschiedlichen Konstellationen weitere Schritte veranlasst. Wie beauftragt, umfasst eine solche Neubewertung auch die Prüfung der späteren Realisierungsmöglichkeiten einer Schule auf dem Grundstück im Dünningsbruch im Kontext der Bedarfe der Förderschulen.
Gustav Heinemann (Geistige Entwicklung) | ||
Beschreibung:
| Stand:
|
|
Friedrich von Bodelschwingh (Lernen) | ||
Beschreibung:
| Stand:
|
|
Wilhelm Busch (Emotionale und soziale Entwicklung) | ||
Beschreibung:
| Stand:
|
|
Prüfung von weiteren Liegenschaften
Neben den aufgeführten Maßnahmen werden laufend weitere Optionen geprüft, vorrangig als Übergangslösungen im Einzugsbereich bestehender Schulen. Hierzu liegen für folgende Liegenschaften zum Teil abschließende Ergebnisse vor:
- Grundschule Kückelhausen: Eine Umsetzung wird aufgrund des enormen Aufwands (u. a. Rückbau Flüchtlingswohnheim sowie statische Probleme in der aktuell nicht belegten Hälfte, die eine wirtschaftliche Sanierung nicht möglich machen) derzeit nicht mehr aktiv weiterverfolgt
- St. Johannes Hospital, Boele: Nach Information der Krankenhausgesellschaft ist ein Verkauf vorgesehen, sodass eine vorübergehende Anmietung nicht möglich ist. Zwischenzeitlich gibt es einen Kontakt zu einem möglichen Investor, der ggf. weitergehende Optionen eröffnet.
- Hasperbruch 6 bis 8: Die Liegenschaft liegt im Nahbereich der HS Ernst Eversbusch und der RS Haspe. Nach Einschätzung der Gebäudewirtschaft wäre auch mit Umbauarbeiten eine schulische Nutzung nicht darstellbar.
- Ehemaliges Telekomgebäude: Die Liegenschaft wird derzeit als Übergangslösung (voraussichtlich bis 2026) für das Polizeipräsidium genutzt.
- Nutzung von Räumlichkeiten der Fernuniversität bzw. der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung: Aufgrund der Eigennutzung kann die Fernuniversität nur stundenweise Räume überlassen. Nach Erörterung mit der Realschule Halden ist ein solches Angebot im Schulbetrieb nicht „verwertbar“. Die Fachhochschule hat keine freien Raumkapazitäten.
- Gebäude der ehemaligen Bundes-/Landeszentralbank: Ausgehend von der speziellen Vornutzung wäre auch durch Umbaumaßnahmen der Schulraum für eine zweizügige Grundschule nicht erreichbar.
d) Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
Durch die mittlerweile beschlossenen und in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen ist perspektivisch und schrittweise mit einer Entspannung der derzeitigen Schulraumsituation zu rechnen. Dies gilt insbesondere für den Primarbereich. So wird hier u. a. in wenigen Monaten die Grundschule Wehringhausen mit 300 Schulplätzen eröffnen. Die Fertigstellung anderer Projekte wird jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen.
Bislang konnte die Beschulung der Schüler*innen im vorhandenen Schulraum durch kleinteilige Maßnahmen, wie z. B. die befristete Umwidmung von Fach- oder Differenzierungsräumen zu Klassenräumen sichergestellt werden. Insbesondere im Bereich der Sekundarstufe I sind diese Möglichkeiten nahezu ausgeschöpft. Wie dargestellt erfordert dies nicht nur eine weitere Neubewertung, sondern es ist absehbar, dass weitere Zwischenlösungen benötigt werden, um beispielsweise die Zeitspanne bis zum voraussichtlichen schulischen Nutzungsbeginn des ehemaligen Marienhospitals im Sommer 2026 zu überbrücken. Die Verwaltung wird dazu entsprechende Konzepte entwickeln und diese anschließend mit dem Schulausschuss zu erörtern.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
98,6 kB
|
