Beschlussvorlage - 0194/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindergartenbedarfsplanunghier: Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
26.04.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Anhörung
|
|
|
|
05.04.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Anhörung
|
|
|
|
05.04.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.03.2006
| |||
|
●
Geplant
|
|
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
|
Anhörung
|
|
|
|
26.04.2006
| |||
|
●
Geplant
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Anhörung
|
|
|
|
26.04.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Anhörung
|
|
|
|
27.04.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Anhörung
|
|
|
|
02.05.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.05.2006
|
Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und
Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf
angepasstes Handlungskonzept.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der
Kindergarten-Bedarfsplanung stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.
3.
Aufgrund der
finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die
einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl.
gestiegener Einnahmen aus den Elternbeiträgen begrenzt.
4.
Die Verwaltung
wird beauftragt unter Berücksichtigung der Eckpunkte:
-
15 %
Bedarfsdeckung
-
1,5 Millionen
Euro zusätzlicher städtischer Beitrag
-
neue gesetzliche
Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
-
optimale
bedarfsorientierte Struktur der verschiedenen Angebotsformen und
-
wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Eltern
eine angepasste Bedarfs –und Finanzplanung vorzulegen.
Sachverhalt
Mit dem dargestellten
Tagebetreuungsausbauprogramm[1] geht
die Stadt Hagen frühzeitig und umfassend ein auf die veränderten Bedarfe und
die neuen Anforderungen, die sich
· aus den demografischen Anforderungen,
· aus den Veränderungen in den Lebenswelten der Familien,
· aus der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und
· dem Arbeitsmarkt und den damit zusammenhängenden Reformen
ergeben.
Grundlage des vorgelegten Handlungskonzeptes ist der Ratsbeschluss vom 02.03.2006, der eine Versorgungsquote von 15 % als Planungsziel beinhaltet. Hierbei wären bis zum Jahr 2010 rd. 316 neue Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Der flexible Ausbau des Platzangebotes in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege würde dabei in den nächsten Jahren nachfolgenden Zuschussbedarf erfordern:
Tabelle
1:
|
Kalenderjahr |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
|
Akkumulierter Kostenzuwachs 15 % |
613.183 |
1.358.758 |
2.120.583 |
2.866.158 |
3.212.845 |
Auf Grundlage der Elternbefragung wäre aus heutiger Sicht eine Versorgungsquote von 20 % dem aktuellen Bedarf entsprechend. Das würde bedeuten, dass bis zum Jahr 2010 – beginnend mit dem Kindergartenjahr 2006/2007 - insgesamt 550 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege durch Flexibilisierung und Ausbau geschaffen werden müssten. Die tatsächliche Entwicklung des Bedarfs lässt sich nur durch eine jährliche Fortschreibung aktuell erfassen und bewerten.
Wegen der unklaren Rechtszuständigkeit des Landes ist dieses Ausbauprogramm allerdings mit erheblichen Eigenanteilen für die Stadt Hagen verbunden. Neben den zu vereinnahmenden und aufgrund der geänderten Steuer-Gesetzgebung anzupassenden Elternbeiträgen sollen die Ausgaben über die städtischen Entlastungen durch die Entlastung des kommunalen Haushalts durch die Reform am Arbeitsmarkt gedeckt werden. Aufgrund der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die zusätzlichen Gesamtausgaben bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro begrenzt.
1.
Anlass des Ausbauprogramms für
Kindertagesbetreuungsangebote unter
dreijähriger Kinder in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
1.1. Ratsbeschluss vom 02.03.2006
1. Der
Rat der Stadt Hagen beschließt, das Angebot für die Betreuung von Kindern unter
3 Jahren auszubauen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Grund der
vorhandenen Erhebungsdaten den Handlungsrahmen für die kommenden Jahre im
Hinblick sowohl auf die benötigten Plätze als auch auf die verfügbaren
finanziellen Ressourcen abzustecken. Der aktuelle Sachstand soll regelmäßig im
Rahmen der Jugendhilfeplanung erfolgen.
2. Erklärtes Ziel ist es, bis zum Jahr 2010 eine
bedarfsgerechte Versorgungsquote, mindestens jedoch 15 Prozent zu erreichen.
Damit wird in den nächsten 4 Jahren nahezu eine Verdoppelung des jetzigen
Angebots erreicht. Das Angebot soll sowohl in institutionalisierter Form als
auch als Tagespflege geleistet werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sofortprogramm für das Kindergartenjahr 2006/07 vorzulegen. Dabei sollen neben der Nutzung frei werdender Kindertagesplätze durch den demographischen Faktor die bestehenden Angebots- und Gruppenformen des "Gesetzes über die Tageseinrichtungen für Kinder in NRW" (GTK-NW) ausgeschöpft, aber auch die außerhalb des GTK möglichen Modelle (Sondergruppen für Kinder ab 2 Jahren, Spielgruppen in sozial belasteten Stadtteilen u. a.) einbezogen werden. Dieses Sofortprogramm ist den politischen Gremien unverzüglich vorzulegen.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, die für den Ausbau
benötigten Finanzmittel und die Gegenfinanzierung darzustellen.
1.2. Gesetzliche Grundlagen im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) mit Auswirkung auf das SGB VIII – KJHG -
Mit dem Bundesgesetz - “Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG), das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist, sind wichtige gesetzlichen Rahmenbedingungen beschrieben worden und als Änderung in das SGB VIII eingeflossen.
·
§ 23 –
Förderung in Kindertagespflege: Dort werden insbesondere Aussagen zu
Geldleistungen, Geeignetheit der Personen und zu Beratung und Qualifizierung
getroffen.
·
§ 24 nennt
insbesondere die vorrangigen Zielgruppen, für die Plätze für unter dreijährige
Kinder geschaffen werden sollen.
...
(2) Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im
schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.
(3) Für Kinder im Alter unter drei Jahren sind
mindestens Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten,
wenn
1. die Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen lebt, diese Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen.
...
§ 24 Abs. 3 Satz 1 leitet für die Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren Ansprüche aus SGB II her und definiert eindeutig einen Vorrang für diese Zielgruppe.
Bis zum Jahr 2010 ist eine dem Bedarf entsprechende Versorgungsquote durch einen Stufenplan nachzuweisen.
Ø Die in 2005 durchgeführte Elternbefragung ergab einen Bedarf von 24 %. Objektiv und unter Berücksichtigung der derzeitigen konkreten Nachfrage in den Kindertageseinrichtungen und bei der Tagespflege, geht die Jugendhilfeplanung davon aus, dass für die Stadt Hagen eine Quote von 20 % bedarfsdeckend ist.
Grundsätzlich führt der derzeitige gesetzliche Rahmen dazu, dass für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren keine zusätzlichen Fördermittel des Landes zur Verfügung stehen. Die Gegenfinanzierung der geplanten Maßnahmen erfordert ausschließlich städtische Eigenanteile.
1.3. Familienpolitische Zielsetzungen der Stadt Hagen
Der Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote und hier insbesondere der Angebote für Kinder unter drei Jahren ist einer der wichtigsten Aufgaben zur Verbesserung von Betreuung und Bildung. In der Stadt Hagen ist es bereits seit vielen Jahren eine wichtige familienpolitische Zielsetzung, für bedarfsgerechte Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder aller Altersstufen zu sorgen. Angefangen vom bedarfsgerechten Ausbau von Kindergartenplätzen, auch schon bevor der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz Rechtskraft bekam, bis zum qualitativen Ausbau der offenen Ganztagsschule, stehen Kinder –und Familienfreundlichkeit im Focus des politischen Handelns. Besonderen Ausdruck findet dies nicht zuletzt in der kürzlich erfolgten Gründung des “Bündnisses für Familie”.
Bedeutende
Handlungs- und Zielmaxime stehen in Zusammenhang mit
§
der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf
§
der
Weiterentwicklung von Bildung und Betreuung und
§
dem Ausbau der
familienunterstützenden Angebote.
Dazu
sind in den vergangen Jahren immer schon wichtige Entscheidungen getroffen[2] und
konzeptionell und praxisgerecht umgesetzt worden.
2.
Planungsgrundlagen zum Ausbauprogramm
Zum laufenden Kindergartenjahr 2005/2006 gibt es
in Hagen für 5.185 Kinder unter 3 Jahren insgesamt 233 Plätze in
Kindertageseinrichtungen gem. GTK (4,5 %) und 156 Tagespflegeplätze (3,0 %).
Die insgesamt 389 Plätze in den Kindertageseinrichtungen und die Ganztagstagespflegeplätze ergeben zusammen eine Versorgungsquote von 7,5 %.
Laut Bevölkerungsprognose
leben im Jahre 2010 voraussichtlich rd. 4700 Kinder unter 3 Jahre
in Hagen. Für die Erweiterung des Tagesbetreuungsangebotes auf 15 % sind
insgesamt rd. 705 Plätze bis zum Jahre 2010 vorzuhalten.
Unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen 389
Plätze sind im Endeffekt bis zum Jahr 2010 noch insgesamt rd. 316 neue
Plätze zu schaffen.
Tabelle 1: Ausbau der Betreuungsplätze bei 15 % Versorgungsquote
|
|
2006 |
2010 |
|
Anzahl Kinder unter 3 Jahren |
5185 |
4700 |
|
Plätze in Kindertageseinrichtungen |
233 |
449 (+216) |
|
Plätze in Tagespflege |
156 |
256 (+100) |
|
Versorgungsquote |
7,5 % |
15 % |
Sowohl Kindertageseinrichtungen als auch die Betreuung in Tagespflegeverhältnissen bieten eine qualitativ gute und zuverlässige Betreuung. Hagen verfügt wie nur wenige andere Kommunen bereits über einen hohen Anteil von Tagespflegeverhältnissen für alle Altersgruppen.
Aufgrund des in der Umfrage geäußerten Elternwunsches
ist für den Ausbau der Angebote vorgesehen, dass rund ein Drittel der
zusätzlichen Angebote noch über zusätzliche Tagespflegeverhältnisse und zwei
Drittel über neue Plätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen werden sollen.
In Zahlen ausgedrückt heißt das, dass bis zum Jahr 2010 in Tagespflege insgesamt rd. 100 neue Plätze (= jährlich rd. 25) geschaffen werden müssen. In den Kindertageseinrichtungen bedeutet der Ausbau ein Plus von rd. 216 neuen Plätzen (= jährlich rd. 54 neue Plätze).
3.
Modalitäten des Ausbauprogramms
hinsichtlich der Schaffung neuer Plätze
Anzumerken
ist in diesem Zusammenhang, dass die o. g. Planungsziele nicht als statische
Zielaussage zu verstehen sind, sondern als Rahmenplanung, die insbesondere im
Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung abzustimmen sind. Gleiches gilt, wenn
sich die Planungsgrundlagen wesentlich ändern.
Die
Umsetzung der Planungsziele erfolgt auf Grundlage des GTK zur wohnortnahen
Versorgung auf der Ebene der Grundschulbezirke. Dabei werden pragmatisch und
praxisgerecht sowie unter Berücksichtigung der Stadtteilbedarfe, der Nachfrage,
der räumlichen Möglichkeiten, bereits eingeleiteter Planungen sowie der
finanziellen Möglichkeiten die Angebote ausgeweitet.
Im
Zuge der Feinplanung kann es zu sinnvollen und praxisgerechten Abweichungen von
der Grobplanung kommen.
Die
konkrete Ausbauplanung hinsichtlich der Kindertageseinrichtungen erfolgt unter
Berücksichtigung folgender Eckpunkte:
1.
Bei der Schaffung
von Plätzen in Kindertageseinrichtungen werden die bestehenden Strukturen
genutzt.
2.
Soweit möglich
werden Plätze für Kinder ab 6 Jahre (in großen altersgemischten Gruppen bzw.
Tagesstättengruppen) nur noch in der offenen Ganztagsschule zur Verfügung
gestellt (siehe Ausbauplanung “Offene Ganztagsschule”)
3.
Die
Inanspruchnahme der Budgetregelung[3] wird
gegenüber der Schaffung kleiner altersgemischter Gruppen bevorzugt. (Neue kleine altersgemischte
Gruppen laufen außerhalb des GTK, da die Landesregierung nur noch wenige
Genehmigungen erteilt.)
4.
Tagespflegeverhältnisse
bilden neben den Plätzen in Kindertageseinrichtungen eine
Betreuungsalternative.
5.
Bei der
Umwandlung von Gruppen in Tageseinrichtungen erwartet die Kommune eine
finanzielle Beteiligung von den Trägern.
Hinsichtlich
der Schaffung neuer Tagespflegeplätze ist vorgesehen, jährliche rd. 25 neue
Tagespflegeverhältnisse zu schaffen und dazu neue Tagespflegepersonen zu
akquirieren bzw. bestehende
Teilzeit-Tagespflegestellen in Ganztags-Stellen umzuwandeln. Die Neufassung der
Pflegeerlaubnis im Kinder– und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz
erlaubt die Betreuung von bis zu 5 Kindern an mehr als 15 Stunden
wöchentlich.
4.
Sofortprogramm für das
Kindergartenjahr 2006/2007
Neben
der Tagespflege bestehen im Rahmen des GTK zurzeit folgende Möglichkeiten zur
Betreuung unter dreijährige Kinder:
·
Kleine
Altersgemischte Gruppe für 15 Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt
·
Aufnahme
zweijähriger Kinder in 3-6-jährigen Gruppen nach § 9 Abs. 4 GTK –
“Budgetvereinbarung” und gem. § 45 SGB VIII.
Das
Land hat die Umwandlung von großen altersgemischten Gruppen bzw.
Regelkindergartengruppen in kleine altersgemischte Gruppen massiv
eingeschränkt. Für das kommende Kindergartenjahr werden landesweit noch 30
Umwandlungen genehmigt. Seitens der Stadt Hagen sind 2 Umwandlungsanträge
gestellt. Die Wahrscheinlichkeit, dass beide Anträge genehmigt werden, ist
bereits sehr gering. Um das Angebotsspektrum dennoch bedarfsgerecht ausweiten
zu können und um Umstrukturierungen in bestehenden Einrichtungen im
Zusammenhang mit Bedarfsanpassungen bei den Plätzen für Kinder im
Kindergartenalter zu ermöglichen, ist die Umwandlung in kleine altersgemischte
Gruppen nur außerhalb des GTK möglich. In der Konsequenz entfällt der Zuschuss
des Landes. Hinsichtlich der Gruppengröße, des erzieherischen Personals und der
erforderlichen Räume bleiben die Rahmenbedingungen des GTK bestehen.
Am 14. Februar 2006 wurde im Rahmen einer Sondersitzung der AG 3 nach § 78 KJHG eine aktuelle Bestandsaufnahme zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren durchgeführt.
Die
nachfolgenden Tabellen[4]
stellen das Ergebnis der Beratungen, d.h. die derzeitigen Möglichkeiten auf Basis der Stadtbezirke dar.
Ø
In wievielen
und dadurch dem Bedarf entsprechend auch welchen Einrichtungen tatsächlich
kleine altersgemischte Gruppen eingerichtet werden, ist abhängig von der
Entscheidung zum finanziellen Umfang der ersten Ausbaustufe.
Stadtbezirk Haspe
Tabelle 2: Ausbauplanung 2006/2007
|
Grundschulbezirk |
Einrichtung |
Träger |
betreute
Kinder 2005/2006 |
zusätzliche
Plätze 2006/2007 |
||
|
<
3 |
3- 6 |
6-14 |
||||
|
Friedrich-Harkort |
Enneper Str. 96a |
Ev. Kirche |
0 |
50 |
0 |
0 |
|
Enneper Str. 124a |
Kath. Kirche |
2 |
50 |
0 |
4
- 6 |
|
|
Jungfernbruch 96 |
Stadt Hagen |
0 |
100 |
0 |
0 |
|
|
Louise Märcker
Str. 1 |
Waldorf |
0 |
95 |
0 |
0 |
|
|
Kipper |
Martinstr.30 |
Stadt Hagen |
6 |
70 |
8 |
4 |
|
Stephanstr. 8 |
Stadt Hagen |
0 |
75 |
0 |
0 |
|
|
Spielbrink |
Jugendstr. 43 |
Elternini |
0 |
20 |
0 |
0 |
|
Salzburger Str. 14 |
Ev. Kirche |
0 |
72 |
3 |
0 |
|
|
Büddingstr. 58 |
Kath. Kirche |
0 |
50 |
1 |
4
– 6 |
|
|
Geweke |
Waldecker Str.
4 |
Ev. Kirche |
0 |
90 |
9 |
0 |
|
Am Gosekolk 2 |
Stadt Hagen |
0 |
95 |
0 |
0 |
|
|
Hestert |
Voerder Str. 74 |
Elternini |
15 |
16 |
0 |
0 |
|
Voerder Str. 46 |
Ev. Kirche |
0 |
50 |
0 |
0 |
|
|
Kückelhausen |
Bebelstr. 18 |
Ev. Kirche |
1 |
60 |
12 |
0 |
|
Berliner Str. 125a |
Kath. Kirche |
0 |
100 |
0 |
0 |
|
|
Kurze Str. 3 |
Stadt Hagen |
0 |
0 |
20 |
0 |
|
|
Haspe |
|
|
24 |
993 |
53 |
12
– 16 |
·
Die Aufnahmen der
unter 3 jährigen Kinder können in den Einrichtungen Enneper Str. 124 a
und Büddingstr. im Rahmen kleiner altersgemischter Gruppen erfolgen. Die
Einrichtung Martinstr. nimmt zur Schaffung der Betreuungsplätze die
Budgetregelung in Anspruch.
·
Es bleibt beim
Abbau einer Betreuungsgruppe in der Einrichtung Salzburger Str. Ebenso
werden die Einrichtungen Kurze Str. und Voerder Str. 46 zum
Kindergartenjahr 2007/2008 geschlossen.
·
In den
Grundschulbezirken Geweke und Kückelhausen können bei Einrichtung der offenen
Ganztagsschule zum Schuljahr 2007/2008 die Betreuungsplätze für Grundschulkinder
in den Kindertageseinrichtungen Bebelstr. und Waldeckerstr. für
die Betreuung unter 3-Jähriger genutzt werden.
Die Gesamtsituation stellt sich für den Stadtbezirk Haspe wie folgt dar:
Tabelle 3:
Ermittlung der Fehlbedarfe bei einer Versorgungsquote von 15 %
|
Kinder < 3 |
Plätze 05/06 |
Quote in % |
Plätze 06/07 insgesamt |
Quote in % |
Fehlbedarf bei 15
% Versorgungsquote |
|
825 |
24 |
2,9 |
36 – 40 |
4,4 –4,8 |
71 – 75 |
·
Eine Verringerung
des Fehlbedarfs ergibt sich durch die ca. 20 neu zu schaffenden
Tagespflegeverhältnisse.
Stadtbezirk Mitte
Tabelle 4:
Ausbauplanung 2006/2007
|
Grundschulbezirk |
Einrichtung |
Träger |
betreute Kinder
2005/2006 |
zusätzliche
Plätze 2006/2007 |
||
|
< 3 |
3- 6 |
6-14 |
||||
|
Kuhlerkamp |
Kuhlestr. 43 |
Ev. Kirche |
0 |
52 |
0 |
2 |
|
Leopoldstr. 42 |
DW |
8 |
22 |
3 |
6 |
|
|
Albrechtstr. 28 |
Kath. Kirche |
0 |
50 |
1 |
2 |
|
|
Emil Schumacher |
Siemensstr. 14 |
DW |
4 |
18 |
11 |
0 |
|
Minervastr. 43 |
Elternini |
0 |
20 |
20 |
0 |
|
|
Siemensstr. 13 |
Ev. Kirche |
0 |
50 |
0 |
0 |
|
|
Lange Str. 70 b |
Kath. Kirche |
0 |
75 |
1 |
0 |
|
|
Eugen-Richter- 75 |
Stadt Hagen |
0 |
85 |
10 |
0 |
|
|
Gutenbergstr. 13 |
Stadt Hagen |
0 |
100 |
0 |
0 |
|
|
Janusz-Korczak |
Grünstr. 36 |
Elternini |
0 |
20 |
5 |
0 |
|
Grünstr. 16 |
Ev. Kirche |
0 |
50 |
0 |
2 |
|
|
Konkordiastr. 19 - 21 |
Stadt Hagen |
0 |
135 |
20 |
0 |
|
|
Goldberg |
Böhmerstr. 14 |
Ev. Kirche |
0 |
70 |
0 |
0 |
|
Bergstr. 59 |
Kath. Kirche |
4 |
48 |
0 |
0 |
|
|
Emst |
Bergruthe 1 |
Ev. Kirche |
0 |
50 |
0 |
0 |
|
An
der Egge 3a |
Kath. Kirche |
0 |
75 |
0 |
0 |
|
|
Cunostr. 106 |
Stadt Hagen |
0 |
100 |
0 |
0 |
|
|
Boloh |
Eppenhauser 152 a |
Ev. Kirche |
0 |
75 |
0 |
0 |
|
Holthauser Str. 65 |
Ev. Kirche |
3 |
19 |
0 |
3 |
|
|
Hovestadtstr. 2 |
Stadt Hagen |
8 |
67 |
0 |
7 |
|
|
Haßleyer Str. 35 |
Stadt Hagen |
8 |
45 |
0 |
0 |
|
|
Henry-van-de-Velde |
Rembergstr. 31 |
Caritas |
4 |
38 |
37 |
0 |
|
Yorckstr. 11 |
Ev. Kirche |
0 |
75 |
7 |
0 |
|
|
Karl-Ernst Osthaus |
Lützowstr. 118 |
Ev. Kirche |
0 |
50 |
21 |
0 |
|
Dümpelstr. 8 |
Ev. Kirche |
0 |
55 |
8 |
7 |
|
|
Franziskanerstr. 1 |
Kath. Kirche |
0 |
75 |
0 |
0 |
|
|
Elbersstiege 16 |
Stadt Hagen |
0 |
95 |
0 |
0 |
|
|
Tondernstr. 24 |
Stadt Hagen |
0 |
24 |
0 |
0 |
|
|
Funckeschule |
Hermannstr. 14 |
Elternini |
7 |
8 |
0 |
0 |
|
Grabenstr. 7-9 |
Elternini |
10 |
11 |
13 |
0 |
|
|
Weißenburger 2b |
Elternini |
0 |
70 |
0 |
0 |
|
|
Rheinstr. 26 |
Ev. Kirche |
0 |
85 |
15 |
0 |
|
|
Altenhagener Str. 60 |
Ev. Kirche |
0 |
75 |
4 |
0 |
|
|
Treppenstr. 3 |
Kath. Kirche |
1 |
50 |
2 |
0 |
|
|
Erwin Hegemann |
Stadionstr. 16 |
AWO |
0 |
95 |
0 |
0 |
|
Bürgerstr. 35 |
DW |
7 |
38 |
45 |
0 |
|
|
Pfefferstück 39 |
Kath. Kirche |
0 |
100 |
0 |
0 |
|
|
Boeler Str. 39 |
Stadt Hagen |
0 |
25 |
0 |
0 |
|
|
Mitte |
|
|
64 |
2195 |
223 |
29 |
·
In den
Einrichtungen Holthauser Str. und Dümpelstrasse können kleine
altersgemischte Gruppen eingerichtet werden. Die Einrichtung Grünstr.
wird 2 Plätze und die Einrichtung Hovestadtstr. 7 Plätze im Rahmen der
Budgetierung schaffen. Bei den Einrichtungen Kuhlestr. und Albrechtstr.
werden jeweils 2 Plätze zusätzlich geschaffen. Das Kinderhaus
“Arche” in der Leopoldstr. hat aktuell noch 6 Plätze für
unter 3 Jährige nicht besetzt.
·
Durch den
verspäteten Start der Offenen Ganztagsschule in einigen Grundschulbezirken
können die großen altersgemischten Gruppen erst zum Schuljahr 2007/2008
abgebaut werden. Die betroffenen Einrichtungen (Minervastr.,
Eugen-Richter-Str., Rembergstr., Lützowstr. und Rheinstr.) werden ab dem
Kindergartenjahr 2007/2008 20 - 28 (14)
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung stellen können.
·
Die große
altersgemischte Gruppe in der Einrichtung Siemensstrasse 14 bleibt zur
Deckung der speziellen Förderbedarfe von Grundschulkindern in Wehringhausen
bestehen.
·
Darüber hinaus
werden die Einrichtungen Konkordiastr., An der Egge, Franziskanerstr. und
Pfefferstück ebenfalls ab dem
Kindergartenjahr 2007/2008 24 – 30 Plätze in kleinen altersgemischten
Gruppen bzw. im Rahmen der Budgetierung schaffen.
·
Die
Arbeiterwohlfahrt plant die Einrichtung Stadionstr. eventuell ab 2007 um
eine Betreuungsgruppe auszuweiten.
Die
Gesamtsituation stellt sich für den Stadtbezirk Mitte wie folgt dar:
Tabelle 5:
Ermittlung der Fehlbedarfe bei einer Versorgungsquote von 15 %
|
Kinder < 3 |
Plätze 05/06 |
Quote in % |
Plätze 06/07 insgesamt |
Quote in % |
Fehlbedarf bei 15
% Versorgungsquote |
|
2243 |
64 |
2,9 |
93 |
4,1 |
210 |
·
Eine Verringerung
des Fehlbedarfs ergibt sich durch die ca. 20 neu zu schaffenden
Tagespflegeverhältnisse.
Stadtbezirk Hagen-Nord
Tabelle 6:
Ausbauplanung 2006/2007
|
Grundschulbezirk |
Einrichtung |
Träger |
betreute Kinder
2005/2006 |
zusätzliche
Plätze 2006/2007 |
||
|
< 3 |
3- 6 |
6-14 |
||||
|
Hermann Löns |
Overbergstr. 125 |
AWO |
0 |
70 |
0 |
0 |
|
Overbergstr. 79 |
Ev. Kirche |
0 |
75 |
0 |
0 |
|
|
Overbergstr. 67 |
Kath. Kirche |
0 |
76 |
4 |
0 |
|
|
Eckesey |
Schillerstr. 27 |
Ev. Kirche |
0 |
61 |
9 |
0 |
|
Schillerstr. 14 |
Kath. Kirche |
0 |
51 |
0 |
0 |
|
|
Droste-Hülshoff 43 |
Stadt Hagen |
0 |
75 |
0 |
7 |
|
|
Freiherr-vom-Stein |
Funckenhausen 1 |
Elternini |
1 |
39 |
7 |
4 - 6 |
|
Vorhaller Str. 17 |
Ev. Kirche |
0 |
50 |
0 |
0 |
|
|
Liebfrauenstr. 23a |
Kath. Kirche |
0 |
75 |
0 |
0 |
|
|
Untere Lindenstr. 4 |
Stadt Hagen |
1 |
46 |
0 |
0 |
|
|
Vorhaller Str. 36 |
AWO |
0 |
70 |
0 |
0 |
|
|
Vincke |
Knüwenstr. 48 |
DW |
0 |
6 |
24 |
0 |
|
Krambergstr. 25 |
Ev. Kirche |
0 |
50 |
0 |
0 |
|
|
Knüwenstr. 4 |
Kath. Kirche |
0 |
75 |
0 |
0 |
|
|
Kirchstr. 22 |
Kath. Kirche |
0 |
75 |
0 |
0 |
|
|
Am Bügel 20 |
Stadt Hagen |
0 |
100 |
0 |
4 – 6 |
|
|
Poststr. 26 |
Stadt Hagen |
0 |
75 |
0 |
0 |
|
|
Helfe |
Eschenweg 36 |
Stadt Hagen |
0 |
60 |
10 |
0 |
|
Heigarenweg 9 |
Stadt Hagen |
0 |
75 |
0 |
0 |
|
|
Nord |
|
|
2 |
1204 |
54 |
15 – 19 |
·
Die Einrichtung Droste-Hülshoff-Str.
wird die Betreuungsplätze für die Kinder unter 3 Jahren im Rahmen der
Budgetregelung schaffen. In der Einrichtung Am Bügel kann eine kleine
altersgemischte Gruppe eingerichtet werden. Die Elterninitiative Funckenhausen
hat einen Antrag auf eine zusätzliche Gruppe gestellt. Bei Genehmigung soll
eine kleine altersgemischte Gruppe eingerichtet werden.
·
Die beiden
Einrichtungen in der Schillerstr. sollen nach Willen der Träger
zusammengelegt werden. Eine konkrete Absprache gibt es noch nicht. Allerdings
besteht bei beiden Trägern die Vorstellung nach Einrichtung der offenen
Ganztagsschule in Eckesey zum Schuljahr 2007/2008 eine kleine altersgemischte
Gruppe anzubieten.
·
Da die
Grundschule Helfe keine offene Ganztagsschule wird, ist damit zu rechnen, dass
die Einrichtung im Eschenweg ihre Grundschulkinderbetreuung in den
nächsten Jahren ausweiten wird. Für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
steht die Einrichtung daher nicht zur Verfügung.
·
In den
Einrichtungen Untere Lindenstr. und Krambergstr. sind,
entsprechend der Kindergarten-Bedarfsplanung, jeweils eine Gruppe abgebaut
worden. Die Einrichtung in der Knüwenstr. wird zum Kindergartenjahr
2007/2008 geschlossen.
Die Gesamtsituation stellt sich für den Stadtbezirk Hagen-Nord wie folgt dar:
Tabelle 7:
Ermittlung der Fehlbedarfe bei einer Versorgungsquote von 15 %
|
Kinder < 3 |
Plätze 05/06 |
Quote in % |
Plätze 06/07 insgesamt |
Quote in % |
Fehlbedarf bei 15
% Versorgungsquote |
|
1007 |
2 |
0,2 |
17 –21 |
1,7 – 2,1 |
115 – 119 |
·
Eine Verringerung
des Fehlbedarfs ergibt sich durch die ca. 20 neu zu schaffenden
Tagespflegeverhältnisse.
Stadtbezirk Hohenlimburg
Tabelle 8.
Ausbauplanung 2006/2007
|
Grundschulbezirk |
Einrichtung |
Träger |
betreute Kinder
2005/2006 |
zusätzliche
Plätze 2006/2007 |
||
|
< 3 |
3- 6 |
6-14 |
||||
|
Berchum/ Garenfeld |
Berchumer Kirchplatz 15 |
Elternini |
0 |
50 |
0 |
0 |
|
Hohenlimburg-Reh |
Hasselbach 66 |
AWO |
5 |
32 |
0 |
4 |
|
Auf dem Bauloh 12 |
Ev. Kirche |
0 |
75 |
0 |
0 |
|
|
Neuer Kronocken 50 |
Kath. Kirche |
2 |
67 |
0 |
2 - 4 |
|
|
Im Kley |
Gartenstr. 8 |
Elternini |
6 |
9 |
0 |
0 |
|
Berliner Allee 48 |
Elternini |
0 |
20 |
0 |
0 |
|
|
Elseyer Str. 52 |
Elternini |
20 |
30 |
0 |
0 |
|
|
Sudetenstr. 14 |
Stadt Hagen |
0 |
75 |
0 |
0 |
|
|
Wiesenstr. 7 a |
Stadt Hagen |
0 |
75 |
0 |
0 |
|
|
Auf der Heide |
Piepenstockstr. 82 |
AWO |
0 |
70 |
0 |
0 |
|
Heidestr. 53 |
Elternini |
9 |
53 |
10 |
0 |
|
|
Lindenbergstr. 23 |
Ev. Kirche |
4 |
44 |
0 |
0 |
|
|
Im Weinhof 14 |
Kath. Kirche |
7 |
75 |
0 |
0 |
|
|
Jahnstr. 2 |
Stadt Hagen |
0 |
50 |
0 |
0 |
|
|
Regenbogen |
Ludwigstr. 12 |
Elternini |
5 |
11 |
0 |
0 |
|
Kaiserstr. 65 |
Ev. Kirche |
0 |
47 |
3 |
0 |
|
|
Wilhelmstr. 12-14 |
Stadt Hagen |
0 |
50 |
10 |
0 |
|
|
Hohenlimburg |
|
|
58 |
833 |
23 |
6 - 8 |
·
Die Einrichtung Hasselbach
wird die U-3-Betreuungsplätze im Rahmen der Budgetregelung einrichten. In der
Einrichtung Neuer Kronocken wurde bereits im laufenden Kindergartenjahr
eine kleine altersgemischte Gruppe eingerichtet. Hier stehen noch 2 – 4
freie Plätze zur Verfügung.
·
Aufgrund des
bestehenden Bedarfs wird die Einrichtung Wilhelmstr. die zum kommenden
Kindergartenjahr abzubauenden Grundschulkinderbetreuungsplätze in
Regelkindergartenplätze umwandeln.
·
Bei der
Elterninitiative Heidestr. werden ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 3
weitere Plätze für Kinder unter 3 Jahren angeboten.
Die
Gesamtsituation stellt sich für den Stadtbezirk Hohenlimburg wie folgt dar:
Tabelle 9.
Ermittlung der Fehlbedarfe bei einer Versorgungsquote von 15 %
|
Kinder < 3 |
Plätze 05/06 |
Quote in % |
Plätze 06/07 insgesamt |
Quote in % |
Fehlbedarf bei 15
% Versorgungsquote |
|
697 |
58 |
8,3 |
64 - 66 |
9,2 – 9,5 |
28 - 30 |
·
Eine Verringerung
des Fehlbedarfs ergibt sich durch die ca. 20 neu zu schaffenden
Tagespflegeverhältnisse.
Stadtbezirk Eilpe/Dahl
Tabelle 10:
Ausbauplanung 2006/2007
|
Grundschulbezirk |
Einrichtung |
Träger |
betreute Kinder
2005/2006 |
zusätzliche
Plätze 2006/2007 |
||
|
< 3 |
3- 6 |
6-14 |
||||
|
Franzstrasse |
Kurfürstenstr. 11 |
Elternini |
0 |
33 |
8 |
0 |
|
Franzstr. 107 |
Ev. Kirche |
2 |
67 |
7 |
0 |
|
|
Franzstr. 51 |
Stadt Hagen |
7 |
69 |
11 |
0 |
|
|
Eilpe |
Selbecker Str. 236 |
Stadt Hagen |
9 |
21 |
0 |
0 |
|
Astrid-Lindgren |
In der Welle 38 |
Ev. Kirche |
0 |
67 |
0 |
0 |
|
In der Welle 30 |
Kath. Kirche |
0 |
75 |
0 |
0 |
|
|
Am Berghang 31 |
Waldorf |
1 |
68 |
0 |
0 |
|
|
Dahl |
Ambrocker Weg 40 |
Elternini |
14 |
16 |
0 |
0 |
|
Zum Bollwerk 3 |
Ev. Kirche |
0 |
75 |
0 |
2 |
|
|
Rummenohl |
Ölmühler Str. 11 |
Stadt Hagen |
1 |
72 |
0 |
3 - 4 |
|
Eilpe/Dahl |
|
|
34 |
563 |
26 |
5 - 6 |
·
Die Einrichtungen
Zum Bollwerk und Ölmühler Str. werden die Betreuungsplätze für
Kinder unter 3 Jahren im Rahmen der Budgetregelung einrichten.
·
Die durch den
Abbau der großen altersgemischten Gruppen in den beiden Einrichtungen in der Franzstr.
frei werdenden Plätze werden aufgrund des Rechtsanspruchs in
Regelkindergartenplätze umgewandelt.
·
In der
Einrichtung Kurfürstenstr. bleibt die große Altersmischung bestehen, da
es sich um Kinder der Grundschule Astrid-Lindgren handelt, die nicht offene
Ganztagsschule wird. Der Träger hat jedoch eine zusätzliche Gruppe ab 2007/2008
beantragt. Bei Genehmigung soll eine kleine altersgemischte Gruppe eingerichtet
werden.
·
Die Einrichtung Am
Berghang verfügt zur Zeit nicht über freie Kapazitäten, kann sich die
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren aber perspektivisch durchaus vorstellen.
Die Gesamtsituation stellt sich für den Stadtbezirk Eilpe/Dahl wie folgt dar:
Tabelle 11:
Ermittlung der Fehlbedarfe bei einer Versorgungsquote von 15 %
|
Kinder < 3 |
Plätze 05/06 |
Quote in % |
Plätze 06/07 insgesamt |
Quote in % |
Fehlbedarf bei 15
% Versorgungsquote |
|
413 |
34 |
8,2 |
39 - 40 |
9,4 - 9,7 |
16 - 17 |
·
Eine Verringerung
des Fehlbedarfs ergibt sich durch die ca. 20 neu zu schaffenden
Tagespflegeverhältnisse.
Zusammenfassung
Für die gesamte Stadt Hagen ergibt sich im Überblick folgende Situation:[5]
Tabelle 12:
Überblick über die Fehlbedarfe in den Stadtbezirken
|
Stadtbezirke |
Kinder < 3 (aktuell) |
Plätze 05/06 |
Quote in % |
Plätze 06/07
insgesamt |
Quote in % |
Fehlbedarf bei 15 % Versorgungsquote |
|
Haspe |
825 |
24 |
2,9 |
36 - 40 |
4,4 –4,8 |
75 - 81 |
|
Mitte |
2243 |
64 |
2,9 |
93 |
4,1 |
210 |
|
Nord |
1007 |
2 |
0,2 |
17 -21 |
1,7 – 2,1 |
119 - 125 |
|
Hohenlimburg |
697 |
58 |
8,3 |
64 - 66 |
9,2 – 9,5 |
28 - 30 |
|
Eilpe/Dahl |
413 |
34 |
8,2 |
39 - 40 |
9,4 9,7 |
16 - 17 |
|
Gesamt |
5185 |
182 |
4,5 |
249 - 260 |
5,8 - 6,0 |
440 - 451 |
·
Vom Fehlbedarf
abzuziehen sind die zur Zeit bestehenden 156 Plätze in Tagespflege.
·
Für die kommenden
Kindergartenjahre (bis 2010) ist ein Ausbau der Tagespflege um jährlich rd. 25
Plätze geplant (insgesamt rd. 100 Plätze).
·
Für den Bereich
der Kindertageseinrichtungen sind bis 2010 demnach noch ca. 200
Betreuungsplätze für unter 3 jährige Kinder einzurichten.
·
Für das
Kindergartenjahr 2007/2008 ist nach einer aktuellen Abfrage in der AG 3 nach §
78 KJHG die Einrichtung von mindestens 70 weiteren Plätzen in
Kindertageseinrichtungen möglich.
·
Durch den
Umrechnungsfaktor bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren gehen mehr
Kindergartenplätze verloren, als die demografische Entwicklung Freiräume
schafft. (Der Umrechnungsfaktor liegt bei der Aufnahme von zweijährigen Kindern
bei 1: 2, was bedeutet, dass für ein zweijähriges Kind zwei bisherige
Betreuungsplätze entfallen. Bei der Aufnahme von Kindern unter zwei Jahren
beträgt der Umrechnungsfaktor 1: 2,5.)
·
Hierdurch ergeben
sich Konsequenzen für die Kindergarten-Bedarfsplanung in der Form, als dass zur
Schließung geplante Gruppen (An der Egge, Cunostr., Pfefferstück) zur Erfüllung
des Rechtsanspruchs nun nicht mehr abgebaut werden können (55-M12).
5.
Spielgruppen
Zur
Zeit gibt es in Hagen 38 Spielgruppen in kirchlicher Trägerschaft. Die
Spielgruppen werden von insgesamt rd. 350 Kindern, davon sind 308 Kinder unter
3 Jahren, besucht. Die Träger selbst bezeichnen diese Gruppen lieber als
Mutter/Kind - Gruppen, da sie ausschließlich unter Beteiligung der Mütter
(Väter) unter Leitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen stattfinden. Die
Mutter/Kind – Gruppen finden einmal wöchentlich für 1,5 bis 2 Stunden,
häufig in Gemeindehäusern statt. Das Angebot richtet sich in erster Linie an
die Gemeindemitglieder der einzelnen Kirchengemeinden und ist im eigentlichen
Sinne nicht als offenes Angebot zu
werten.
Die
Umfrage zum Betreuungsbedarf von Kindern unter 3 Jahren vom April 2005 hat eine
große Nachfrage nach 2 – 3 –Tage Angeboten vornehmlich von
alleinerziehenden Elternteilen ergeben. In
den Regelgruppen der Kindertageseinrichtungen ist dies nicht möglich, da
speziell die Bausteine der Bildungskonzeptionen eine kontinuierliche
Anwesenheit der Kinder erfordern.
Die
Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 KJHG
sieht zur Deckung des geäußerten Bedarfs die Möglichkeit der Einrichtung
von Spielgruppen in Kindertageseinrichtungen. Da die Spielgruppen dieselben
Räume nutzen müssen wíe die Kindergartengruppen, kommen dafür nur
Kindertageseinrichtungen infrage die eine Gruppe mit Blocköffnungszeit (7.00
Uhr bis 14.00 Uhr) haben.
Der
Betreuungsrahmen für eine Spielgruppe würde wie folgt aussehen:
Ø Altersgruppe: Kinder unter 3 Jahren
Ø 10 bis 14 Kinder
Ø 2 bis 3 Tage in der Woche (je nach Bedarf)
Ø Dauer 2 bis 3 Stunden je Betreuungstag
Ø Gruppenleitung durch eine Erzieherin
Ø Je nach Alterszusammensetzung der Gruppe unter
Mitarbeit einer Mutter
Alle
Träger der Hagener Kindertageseinrichtungen erklärten sich bereit Spielgruppen in ihren Einrichtungen möglich
zu machen.
In Hagen verfügen zur Zeit mehr als 28 Kindertageseinrichtungen, verteilt auf alle 5 Stadtbezirke, über jeweils eine Gruppe mit Blocköffnungszeit und kämen daher als Standort für eine Spielgruppe in Betracht. Eine Einschränkung ist allerdings, dass die Spielgruppen nur am Nachmittag stattfinden können, wenn die Räumlichkeiten nicht von den Kindertageseinrichtungen selber belegt sind. Für Teilzeit- bzw. Halbtagsbeschäftigte könnte dies aber dennoch eine Entlastung bedeuten, da sie nicht täglich um 14.00 Uhr ihre Kinder abholen müssten, sondern an 2 bis 3 Tagen in der Woche zusätzlich über Freiräume für Arztbesuche, Einkäufe, etc. verfügen würden.
Die
Nachfrage nach Spielgruppen am Nachmittag ist zur Zeit schwierig zu
prognostizieren. Daher sollte vor Einrichtung der Spielgruppen eine konkrete
Bedarfsermittlung in den Statteilen erfolgen.
ý Da die Spielgruppen unter Leitung einer Erzieherin
stattfinden, können die betreuten Kinder auf die Versorgungsquote angerechnet
werden und so zu einer Minderung des Fehlbedarfs beitragen. Bei
entsprechender Nachfrage ist die Schaffung von 50 – 100 Plätzen in
Spielgruppen vorstellbar.
6.
Kindertagespflege
Um der Bedeutung, die das SGB VIII der Kindertagespflege im Verhältnis zur Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen als gleichrangige Angebotsform zuweist, entsprechen zu können, sind die Betreuungsstandards in der Kindertagespflege durch geeignete und angemessene Qualifizierungen flächendeckend in Hagen zu erhöhen bzw. zu erhalten. Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen erfolgt in Hagen durch das Tagesmütterwerk in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kolleginnen des Fachbereiches Jugend & Soziales. Nicht zuletzt um den gestiegenen Anforderungen (§ 23 TAG) gerecht zu werden, wurde erst kürzlich vom Jugendhilfeausschuss eine Erhöhung des Personalkostenzuschusses für das Tagesmütterwerk beschlossen.
In
Anlehnung an ein Gutachten des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) soll eine
höhere Bezahlung der Förderleistung der Tagesbetreuungspersonen eingeführt
werden. Damit sollen auch zusätzliche Personengruppen für die Kindertagespflege
gewonnen werden.
Bezahlt werden Betreuungspersonen zurzeit von Eltern privat
in Höhe von 3 - 5 € die Stunde. Wenn öffentliche Jugendhilfe die Kosten
für die Betreuung in Tagespflege nach § 23 SGB VIII übernimmt, weil die Eltern
dazu nicht in der Lage sind, erhält die Betreuungsperson einen Stundensatz von
rd. 2 €. Von diesem Stundensatz müssen alle Betriebskosten wie Essen,
Spielsachen, Strom, Versicherungen, etc. gezahlt werden.
Berechnungsgrundlage für die Leistungen der Tagespflege ist der Satz der Vollzeitpflege (nach § 33 SGB VIII) in der ersten Altersgruppe. Seit 1995 werden entsprechend den Empfehlungen des Städtetages Nordrhein-Westfalen (vom 21.09.1994) 60 % des Vollzeitpflegegeldes als Aufwendungsersatz für eine Betreuung von tgl. 8 bis 10 Stunden an 5 Tagen in der Woche zugrundegelegt. Der Aufwandersatz für die Betreuungsperson wird unterteilt in materielle Aufwendungen (Sachkosten) und Kosten der Erziehung (Anerkennung der Förderleistung). Die Förderleistung wird zurzeit mit etwa 70 Cent pro Stunde und Kind bezahlt.
Tagesmütter,
die ein Tageskind zusammen mit ihrem eigenen Kind betreuen, arbeiten unter
Umständen für diesen Satz. Tagesmütter, die sich qualifizieren und die
Tagesbetreuung dauerhaft und professionell als Selbstständige (ohne die
Betreuung eigener Kinder) betreiben, sind seltener bereit, für diesen Satz zu
arbeiten. Sie bevorzugen zahlungskräftige Eltern oder stehen perspektivisch der
durch den Fachbereich Jugend & Soziales zu vermittelnden Tagespflege nicht
mehr zur Verfügung.
Um
gute Qualität in der Tagesbetreuung mit flexiblen familiennahen Angeboten
sicherzustellen, wird ein Pool qualifizierter und erfahrener
Tagesbetreuungs-Personen benötigt, die ihre Arbeit professionell und dauerhaft
betreiben.
Das
TAG will die Betreuungsstandards in der Kindertagespflege auf verschiedenen
Ebenen verbessern.
In
§ 23 Abs. 2 wird die Gewährung einer laufenden Geldleistung festgelegt.
Danach soll einerseits eine angemessene Kostenerstattung für den Sachaufwand
geleistet werden und ein angemessener Beitrag zur Anerkennung der
Förderleistung. Die Höhe der laufenden Geldleistung soll vom Träger der
öffentlichen Jugendhilfe festgelegt werden, soweit Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt.
Außerdem sollen Betreuungspersonen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der
Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten
Lehrgängen erworben haben.
Die
Qualifizierungsanforderungen werden in Hagen schon seit vielen Jahren erfüllt.
Um eine Verbesserung, d.h. höhere Qualitätsstandards zu erzielen, soll ab 01.08.2006
eine nach Qualifikationsgrad gestaffelte Bezahlung von Tagesbetreuungspersonen
eingeführt werden.
Der
Satz der Vollzeitpflege NRW soll weiterhin Grundlage zur Berechnung des
Aufwandsersatzes für Kindertagespflege sein. Die Kosten für materielle
Aufwendungen sollen dementsprechend für alle Tagesbetreuungspersonen weiterhin
gelten, nur der Verdienst soll gestaffelt werden.
Staffelung
des Förderbetrages als Anerkennung der Förderleistung:
Stufe
1: Sofern Eltern eine
Betreuungsperson vorschlagen und diese für die notwendige Betreuung des Kindes
geeignet ist, wird wie bisher entsprechend der Empfehlungen des Städtetages ein
Pflegegeld gezahlt (60 % des Vollzeitpflegesatzes bei einer Betreuung von 8 bis
10 Std. täglich, Betrag ohne materielle Aufwendungen 70 Cent pro Stunde
und Kind).
Stufe
2: Erfolgt durch den Fachbereich
Jugend & Soziales eine Vermittlung an Tagesmütter mit einer Grundqualifizierung
von 42 Stunden, wird die Anerkennung der Förderleistung um einen Euro pro
Stunde und Kind, auf 1,70 € erhöht.
Stufe
3: Tagesmütter mit insgesamt 160
Ausbildungsstunden, die sich zu weiterer jährlicher Zusatzqualifizierung
verpflichten, sollen 2 € mehr pro Stunde erhalten, so dass sie auf einen
Anerkennungsbetrag für ihre Förderleistung von 2,70 € pro
geleistete Arbeitsstunde und Kind kommen. Dasselbe gilt für Erzieherinnen oder
Sozialpädagoginnen, die Vorbereitungs- und Erste-Hilfe-Kurs abgeleistet haben.
Für
ungünstige Arbeitszeiten wie 5.00 Uhr – 6.30 Uhr und 20.00 Uhr –
22.00 Uhr, in denen außerhalb des Haushalts der Tagesmutter betreut wird,
sollte ein Zuschlag von 1,50 € gezahlt werden. Bisher wird für diese
Stunden, wie für die Nachtstunden, 1/3 der Bezahlung abgezogen.
Freistände
bei den Betreuungsplätzen sind Risiko der Betreuungsperson, da sie als
Selbstständige arbeitet.
Nach § 23 Abs. 2 SGB VIII umfasst die laufende Geldleistung nach Abs. 1 die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung (ca. 80 € jährlich), sowie die hälftige Erstattung der Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung ( 39 € pro Monat) der Tagespflegeperson.
Auf beide Leistungen haben die Tagespflegepersonen einen Anspruch. Ob sie diesen Anspruch geltend machen, ist jedoch freiwillig. Bis heute gibt es keine Ausführungsbestimmungen seitens der Landesregierung wie mit diesem Anspruch umzugehen ist. Ungeklärte Fragen sind beispielsweise bei Kurzzeitpflegeverhältnissen. Wer trägt die Versicherungsleistungen und Rentenbeiträge bei Ruhen eines Pflegeverhältnisses. Bisher hat noch keine Tagespflegeperson von ihrem Anspruch Gebrauch gemacht.
7.
Tagesmütter in Kindertageseinrichtungen
Grundsätzlich
hat sich in der AG 3 nach § 78 KJHG kein Träger gegen die Möglichkeit einer
Betreuung von Kindern durch eine Tagesmutter in Kindertageseinrichtungen
ausgesprochen.
Besonders
in der Situation, dass eine Kindertageseinrichtung bis 14.00 Uhr oder 16.00 Uhr
betreut, der Betreuungsbedarf aber länger besteht, wäre dies eine sinnvolle,
flexible Lösung. Die Tagesmutter könnte die Betreuung eines oder mehrerer
Kinder in der Einrichtung fortsetzen. Wegezeiten würden entfallen, geeignete
Räumlichkeiten und Beschäftigungsmaterialien stünden zur Verfügung. Aus
pädagogischen Gründen nicht zu befürworten ist allerdings in den
Kindertageseinrichtungen eine Betreuung bis in die Abendstunden zu verlängern.
Darüber hinaus ist jede Betreuung nach 17.00 Uhr von der Heimaufsicht
genehmigungspflichtig. Die maximale Betreuungszeit in Kindertageseinrichtungen
liegt bei 18.00 Uhr. Längere Betreuungszeiten müssen vom Landesjugendamt
genehmigt werden, was aber bisher noch in keinem Fall erfolgt ist. Auch im
Hinblick auf die Einrichtung eines Modellkindergartens mit längeren
Betreuungszeiten, bedarf es zunächst einer Klärung mit dem
Landesjugendamt.
Problematisch
an der Betreuung durch Tagesmütter in Kindertageseinrichtungen ist zur Zeit der
ungeklärte Rechtsstatus von Tagesmüttern. Da Tagesmütter für ihre Tätigkeit,
häufig auf selbstständiger Basis, entlohnt werden, handelt es sich nicht um
eine Veranstaltung der Einrichtung oder um eine Honorartätigkeit beim Träger
der Einrichtung. Somit ist die Versicherungsfrage die Einrichtung betreffend
nicht geklärt.
Andererseits
wertet das TAG die Tagespflege gleichrangig zu den Kindertageseinrichtungen.
Hier
gibt es noch Klärungsbedarf seitens der Landesregierung.
8. Belegungsrechte
für Unternehmen
In
der Vergangenheit hat es eine Vereinbarung zwischen der Stadt Hagen und der
Sparkasse bezüglich der Reservierung von Kindergartenplätzen für
Betriebsangehörige gegeben. Diese Vereinbarung wurde aufgelöst, da die
reservierten Plätze nicht mehr von der Sparkasse genutzt wurden. Für den
Fachbereich Jugend & Soziales stellt es
kein Problem dar, ein Kontingent an Kinderbetreuungsplätzen für
Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Soweit es sich um Hagener Kinder handelt,
werden sie sowieso im Bedarf zur Erfüllung des Rechtsanspruchs mitgezählt.
Belegungsplätze, die von Unternehmen nicht genutzt werden, können von den
betreffenden Einrichtungen ab 1.08. selbst belegt werden. Für diese Plätze
entfällt dann auch der vom Unternehmen zu zahlende Betriebskostenzuschuss.
Grundsätzlich muss ein Unternehmen, das ein Belegungsvorrecht für
Kinderbetreuungsplätze vereinbaren möchte, einmalig einen
Investitionskostenbeitrag leisten. Der Beitrag beläuft sich auf 50 % der
im Landesdurchschnitt entstandenen Gestehungskosten (Bau –und
Einrichtungskosten – ca 4000 €). Dieser sogenannte
“verlorene Zuschuss” ist an den örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe zu zahlen. Der Betriebskostenzuschuss, der pro Platz gerechnet
wird, beläuft sich auf 54 % der Betriebskosten (Personal– und Sachkosten)
der Einrichtung (ca. 2.583 € pro Jahr/Platz). Sowohl der
Investitionskostenbeitrag wie auch die Betriebskostenzuschüsse sind vom
Unternehmen steuerlich absetzbar. Denkbar ist auch der Zusammenschluss mehrerer
Unternehmen, die ein Gesamtkontingent gemeinsam buchen und nach Bedarf nutzen
können. Die vorliegenden Informationen wurden an das Bündnis für Familie
weitergegeben, das mit den Hagener Unternehmen in Kontakt steht.
9. Finanzplanung
9.1. Umwandlung von Plätzen in
Kindertageseinrichtungen
a)
Die Umwandlung
von Kindergartenplätzen in Betreuungsplätze für unter 3 Jährige im Rahmen der Budgetregelung
ist bei den Betriebskosten kostenneutral. In der vorliegenden Planung werden
zum Kindergartenjahr 2006/2007 allein 34 Plätze so umgewandelt werden können.
b)
Die
durchschnittlichen Betriebskosten für einen Platz in einer kleinen
altersgemischten Gruppe werden 10.000 € jährlich betragen. Bei
15 Kindern pro Gruppe ergeben sich für eine neue Gruppe 150.000 €. Diesen
Kosten entsprechen in etwa den heutigen Durchschnittskosten im Rahmen der
GTK-Förderung.
Tabelle 14: Ausbauplanung kleine altersgemischte Gruppen
bei 15 % Versorgungsquote
|
Kindergartenjahr (01.08. – 31.07.) |
2006/07 |
2007/08 |
2008/09 |
2009/10 |
|
Zusätzliche Gruppen pro Jahr |
3 |
5 |
3 |
5 |
|
Laufende Betriebskosten pro Gruppe und Jahr |
150.000 |
150.000 |
150.000 |
150.000 |
|
Laufende Sachkosten pro Gruppe und Jahr |
750 |
750 |
750 |
750 |
|
Jährlicher Kostenzuwachs |
452.250 |
753.750 |
452.250 |
753.750 |
|
Akkumulierter Kostenzuwachs |
452.250 |
1.206.000 |
1.658.250 |
2.412.000 |
Diese auf das Kindergartenjahr bezogene Übersicht soll
nachfolgend unter Berücksichtigung von einmaligen Kostenfaktoren auf das
jeweilige Kalenderjahr umgerechnet werden.
Zusätzlich zu den Betriebskosten sind für die Erstausstattung (Einrichtungskosten, Spiel –und Beschäftigungsmaterial) für jedes Kind unter 3 Jahren 1.000 € zu kalkulieren. Durchschnittlich wird mit 7 Kindern unter 3 Jahren in jeder kleinen altersgemischten Gruppe (insgesamt 15 Kinder) gerechnet.
Tabelle 15: Kostenzuwachs insgesamt - kleine altersgemischte Gruppen bei 15 % Versorgungsquote
|
Haushaltsjahr |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
|
Jährl. Kostenzuwachs nach Tabelle 14 (Umrechnung
Kindergartenjahre) |
188.438 |
577.875 |
577.875 |
628.125 |
439.688 |
|
Akkumulierter Kostenzuwachs |
188.438 |
766.313 |
1.394.438 |
1.972.313 |
2.412.000 |
|
Einmalige Erstausstattung (Gruppen * 7 Kinder * 1000 €) |
21.000 |
35.000 |
21.000 |
35.000 |
0 |
|
Abzüglich akkumulierter
geschätzter Elternbeiträge |
25.000 |
100.000 |
181.000 |
256.000 |
314.000 |
|
Akkumulierter Zuschussbedarf |
184.438 |
701.313 |
1.234.438 |
1.751.313 |
2.098.000 |
Je nach Anzahl der tatsächlich angemeldeten Kinder und der Bedarfe an Erstausstattung sind Abweichungen nach oben oder unten möglich.
Durch die in der Tabelle 14 dargestellte Ausbauplanung bezogen auf die Einrichtung kleiner altersgemischter Gruppen und durch die zusätzlichen Plätze im Rahmen der Budgetregelung (a) werden in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 110 neue Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in den Kindertageseinrichtungen geschaffen. In den folgenden Jahren können die kleinen altersgemischten Gruppen aufgrund der demografischen Entwicklung bei den 3 bis 6 jährigen Kindern in reine Betreuungsgruppen für Kinder unter 3 Jahren (12 Kinder) umgewandelt werden. Dadurch würden kostenneutral weitere 40 Plätze geschaffen. In den Jahren 2008 und 2009 wären dann noch jeweils 33 Plätze neu zu schaffen. Nach heutigem Stand der Planung können 50 Plätze im Rahmen von kleinen altersgemischten Gruppen und 15 Plätze durch die Budgetregelung eingerichtet werden. Der Finanzbedarf wurde entsprechend kalkuliert. Veränderungen in der Planungsgrundlage werden in der jährlichen Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung dargestellt.
In obiger Kostenübersicht nicht enthalten sind 200.000 € für das Aufrechterhalten des Betriebes in 3 Kindertagesstätten (jeweils eine Gruppe in den Einrichtungen An der Egge, Cunostr. und Pfefferstück), die nur aufgrund des Ausbaus für Plätze für unter - dreijährige Kinder zur Erfüllung des Rechtsanspruches für 3 – 6 jährige Kinder nicht abgebaut werden können. Im Vergleich zur aktuellen Finanzsituation der Stadt Hagen ist dieses kostenneutral, da die Gruppen gegenwärtig existieren und dementsprechend auch heute Kosten von 200.000 € jährlich anfallen. In Bezug auf die Konsolidierungsmaßnahme 55-M12 ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich die geplanten Einsparungen in Höhe von 200.000 € um ein Jahr verschieben werden.
Der zugrunde gelegte Elternbeitrag berechnet sich aus 13 % der Betriebskosten der neu einzurichtenden Gruppen. Dieser Prozentsatz ist der Durchschnittswert der zur Zeit bei allen Kindertageseinrichtungen kalkuliert wird.
Bezüglich der Elternbeiträge liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, wonach die Festsetzung der Elternbeiträge auf die Kommunen übertragen werden soll. Eine Entscheidung soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Mai erfolgen. Danach kann, mit Wirkung zum Kindergartenjahr 2006/2007, jede Kommune selber entscheiden welcher Beitrag für die verschiedenen Betreuungsformen zukünftig zu zahlen ist.
9.2. Spielgruppen
Eine Spielgruppe in einer Kindertageseinrichtung (10 - 14 Kinder an 3 Tagen für 3 Stunden)
unter Leitung einer Erzieherin verursacht jährliche Kosten in Höhe von ca.
8.000 €. Durch die Einrichtung von Spielgruppen kann zukünftig ein
Teil des Bedarfs für die U3-Betreuung ggf. auch gedeckt werden. Die Einrichtung
von bis zu 10 Spielgruppen kann sachgerecht sein. Diese Betreuungsvariante ist
eine preiswerte Alternative. Der Bedarf für diese Alternative wird in den
kommenden Jahren regelmäßig ermittelt. Wenn eine entsprechende Betreuungsform
eingerichtet wird, dann werden die unter 9.1 aufsummierten Kosten sinken. Ab
2008 kann diese Betreuungsform beim Abbau von Betreuungsgruppen in
Einrichtungen auch auf ganze Tage (2-3-Tage –Betreuung) ausgedehnt werden
(Denkbar sind 8 Gruppen). Entsprechend werden natürlich auch die Kosten
steigen. Davon abziehbar wäre der Elternbeitrag, der sich an der Anzahl der
Betreuungsstunden orientieren könnte. Möglich wäre ein fester Elternbeitrag pro
Stunde oder in Anlehnung an das GTK ein einkommensabhängiger Elternbeitrag. Bei
einer stundenangemessenen Umrechnung des Elternbeitrages für die Betreuung von
Kindern unter 3 Jahren würden bei der Nachmittagsbetreuung die Beiträge
zwischen 15 € und 65 € im Monat liegen.
Da die Inanspruchnahme diese Betreuungsform aktuell
aber nicht eingeschätzt werden kann, ist sie zur Zeit bei der Quantifizierung
der Finanzeffekte noch nicht konkret planbar.
Tabelle 16: Kostenzuwachs Spielgruppen am Nachmittag
|
|
2007 |
2008 |
2009 ff. |
|
Anzahl
Gruppen (Plätze) |
6 (72) |
4 (48) |
0 |
|
Kosten
pro Gruppe |
8.000 |
8000 |
0 |
|
Abzügl.
Elternbeiträge |
6.240 |
3.840 |
0 |
|
Jährl.
Kostenzuwachs |
41.760 |
28.160 |
0 |
|
Akkumulierter
Kostenzuwachs |
41.760 |
69.920 |
69.920 |
Tabelle 17: Kostenzuwachs “2-3-
Tage-Gruppe” – ganztags
|
|
2008 |
2009 |
2010 ff. |
|
Anzahl
Gruppen (Plätze) |
5 (60) |
3 (36) |
0 |
|
Kosten
pro Gruppe |
60.000 |
60.000 |
0 |
|
Abzügl.
Elternbeiträge |
39.000 |
23.400 |
0 |
|
Jährl.
Kostenzuwachs |
261.000 |
156.600 |
0 |
|
Akkumulierter
Kostenzuwachs |
261.000 |
417.600 |
417.600 |
9.3.
Tagespflege
a)
Für den Bereich
Tagespflege wird eine durchschnittliche jährliche Zuwachsrate von 215.000
€ für die Schaffung von jährlich rd. 25 zusätzlichen
Tagespflegeverhältnissen im Rahmen der aufgezeigten Veränderungen vorgesehen
(15 % Versorgungsquote).
Tabelle 18: Kostenzuwachs bei 15 % Versorgungsquote
|
Hauhaltsjahr |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
|
Jährl. Kostenzuwachs |
215.000 |
215.000 |
215.000 |
215.000 |
0 |
|
Akkumulierter Kostenzuwachs |
215.000 |
430.000 |
645.000 |
860.000 |
860.000 |
b) Bei Inanspruchnahme der neuen Regelung
nach § 23 Abs. 2 SGB VIII
-
die Erstattung
nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung
-
sowie die
hälftige Erstattung der Aufwendungen zu einer angemessenen Altersicherung
würden bei derzeit 324 Tagespflegepersonen insgesamt
Kosten von jährlich 177.552 € entstehen.
Bei einem Ausbau um 25 Tagespflegeplätze pro Jahr
würde sich eine jährliche Steigerung um 13.700 € ergeben.
Tabelle 19: Versicherungsleistungen bei 15 %
Versorgungsquote
|
Haushaltsjahr |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
|
Jährlicher Kostenzuwachs aus der Übernahme
Versicherungsleistungen |
177.552 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ausbau Tagespflege |
13.700 |
13.700 |
13.700 |
13.700 |
0 |
|
Akkumulierter Kostenzuwachs bei 15 %
Versorgungsquote |
191.252 |
204.952 |
218.652 |
232.352 |
232.352 |
Weitere Kosten entstehen durch die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung, Beratung und Begleitung der Tagesmütter. Zur Zeit wird diese Aufgabe beim Fachbereich Jugend & Soziales von einer Vollzeit und einer Teilzeitbeschäftigten (20 Stunden) wahrgenommen. Durch den weiteren Ausbau der Tagespflegeverhältnisse ist für die Teilzeitstelle - Stellenplan-Nr. 55/167/2005, Entgeltgruppe 9 - eine wöchentliche Stundenaufstockung auf 30 Stunden erforderlich.
Der sich erhöhende Anteil der Qualifizierungsmaßnahmen kann durch die Bewilligung eines Zuschusses in Höhe von 10.000 € jährlich an das Tagesmütterwerk abgedeckt werden.
c) Insgesamt
ergeben sich durch den Ausbau und die Übernahme der Versicherungsleistungen im
Bereich der Tagespflege folgende Gesamtkosten:
Tabelle 20: Kostenzuwachs insgesamt bei 15 % Versorgungsquote
|
Haushaltsjahr |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
|
Akkumulierter Kostenzuwachs Ausbau Tagespflege |
215.000 |
430.000 |
645.000 |
860.000 |
860.000 |
|
Akkumulierter Kostenzuwachs aus der Übernahme von
Versicherungsleistungen |
191.252 |
204.952 |
218.652 |
232.352 |
232.352 |
|
Zusätzliche Personalkosten |
12.493 |
12.493 |
12.493 |
12.493 |
12.493 |
|
Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
|
Akkumulierter Kostenzuwachs |
428.745 |
657.445 |
886.145 |
1.114.845 |
1.114.845 |
Je nach Umsetzungsstand sind auch hier Abweichungen
nach oben und unten möglich.
9.4.
Gesamtkosten
In der Zusammenfassung ergibt sich aus den in den
Punkten 9.1. bis 9.3. dargestellten Maßnahmen der nachfolgende Zuschussbedarf:
Tabelle 21: Kostenzuwachs bei 15 % Versorgungsquote
|
Haushaltsjahr |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
|
Kosten aus 9.1.: |
184.438 |
701.313 |
1.234.438 |
1.751.313 |
2.098.000 |
|
Kosten aus 9.3.: |
428.745 |
657.445 |
886.145 |
1.114.845 |
1.114.845 |
|
Akkumulierter Kostenzuwachs |
613.183 |
1.358.758 |
2.120.583 |
2.866.158 |
3.212.845 |
Tabelle
22: Alternativer Kostenzuwachs bei Einrichtung von Spielgruppen
|
Haushaltsjahr |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
|
Anzahl Gruppen (Plätze)
Nachmittagsbetreuung |
6 (72) |
4 (48) |
0 |
0 |
|
Anzahl Gruppen (Plätze)
“2-3-Tage Gruppe” |
0 |
5 (60) |
3 (36) |
0 |
|
Akkumulierter Kostenzuwachs |
41.760 |
330.920 |
487.520 |
487.520 |
Bei der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren bieten sich verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlicher Kostenintensität. Die Umwandlung von Plätzen im Rahmen der Budgetregelung ist bei den Betriebskosten kostenneutral, aber zur Zeit nur in begrenztem Umfang möglich, da dadurch mehr Betreuungsplätze entfallen als der demografische Faktor hergibt. Die kostenintensivste Variante ist momentan die Schaffung von kleinen altersgemischten Gruppen. Ab 2008 relativieren sich diese Kosten dann wieder, da diese Gruppen in reine Betreuungsgruppen für unter 3 jährige Kinder umgewandelt werden können. Alternativ dazu können auch Plätze im Rahmen von Spielgruppen geschaffen werden. Zunächst nur als Betreuungsgruppen am Nachmittag, ab 2008 auch als ganztags “2-3-Tage Gruppen”. Hier ist zunächst noch der tatsächliche Bedarf zu klären. Die weitere Alternative, die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter in Kindertageseinrichtungen, kann zur Zeit durch die unsichere Rechtslage noch nicht kalkuliert werden. Die Kosten werden sich aber voraussichtlich zwischen den Kosten für Ganztags -Spielgruppen und kleinen altersgemischten Gruppen bewegen. Tabelle 21 stellt die kostenintensivste Variante dar. Die Einrichtung von Spielgruppen nach Tabelle 22 würde diese Kosten in 2008 bereits um 500.000 € senken.
Eine auch an den Kosten orientierte Ausbauplanung kann nur aus einer flexiblen Kombination der dargestellten Möglichkeiten bestehen.
Aufgrund der finanziellen
Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die zusätzlichen Gesamtausgaben bis zum
Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro begrenzt. Dadurch besteht zwischen
der vom Rat der Stadt Hagen anvisierten Versorgungsquote von 15 % und den
finanziellen Möglichkeiten der Stadt Hagen eine Finanzierungslücke von 1,7
Millionen Euro. Vorausgesetzt die Landesregierung beschließt den Gesetzentwurf
zur Freigabe der Elternbeiträge, kann eine geänderte Beitragsstaffelung zu
Mehreinnahmen führen, die dann zum weiteren Ausbau der Betreuungsplätze für
unter 3 Jährige genutzt werden können.
10. Ausblick
In den nächsten Jahren werden auf der Grundlage der Gesamtentwicklung unter Einbeziehung der Absicherung des Rechtsanspruchs, der demografischen Entwicklung und der Entwicklung der individuellen Nachfrage im Zusammenhang mit dem hineinwachsenden Jahrgang weitere Plätze gemäß dem vorgelegten Ausbauprogramm geschaffen.
Dieses erfolgt in enger Abstimmung mit den beteiligten Trägern und Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Anliegen, ihre jeweiligen Kindertageseinrichtungen sinnvoll weiterzuentwickeln.
Dabei werden auch im Rahmen von systematischen Planungsgesprächen in den Regionen die sozialräumlichen Bedarfe und Ressourcen bewertet und in eine Maßnahmeplanung integriert.
Die
jährliche Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung stellt für die
konkrete Angebots- und Maßnahmeplanung zur Schaffung von Plätzen für unter
dreijährige Kinder eine wichtige Planungsgrundlage dar. Dort werden die
gesamten qualitativen und quantitativen Planungsgrundlagen dargestellt und
entsprechend analysiert und bewertet.
[1] Die Ausbauplanung erfolgt auf Grundlage des TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz-“Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder) und des KICK (Kinder –und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz).
[2] Beispiele sind die Einführung jährlicher Bedarfsabfragen in den Kindertageseinrichtungen zur flexibleren Steuerung der Öffnungszeiten oder die Ausbauplanung der Offenen Ganztagsschule.
[3] Die Umwandlung von Plätzen im Rahmen der Budgetregelung ist kostenneutral –siehe auch Finanzplanung Seite 15.
[4] Der Berechnung der Fehlbedarfe in den nachfolgenden
Übersichtstabellen liegt die prognostizierte Kinderzahl
für 2010 (4700) Kinder zugrunde.
[5] In der
Berechnung der Fehlbedarfe ist der Rückgang der Kinderzahlen aufgrund der
demografischen Entwicklung bereits berücksichtigt. Grundlage ist die
prognostizierte Kinderzahl für 2010 (4700 Kinder).
Auswirkungen
|
|
Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
|
|
Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
|
1. Rechtscharakter |
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|
|
Auftragsangelegenheit |
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|
|
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
|||||||
|
X |
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
|||||||
|
|
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
|||||||
|
|
Vertragliche Bindung |
|||||||
|
|
Fiskalische Bindung |
|||||||
|
|
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
|||||||
|
|
Dienstvereinbarung mit dem GPR |
|||||||
|
|
Ohne Bindung |
|||||||
|
Erläuterungen: |
||||||||
|
|
||||||||
|
|
||||||||
|
2. Allgemeine Angaben |
||||||||
|
|
Bereits laufende Maßnahme |
|||||||
|
|
|
des Verwaltungshaushaltes |
||||||
|
|
|
des Vermögenshaushaltes |
||||||
|
|
|
eines Wirtschaftsplanes |
||||||
|
X |
Neue Maßnahme |
|||||||
|
|
X |
des Verwaltungshaushaltes |
||||||
|
|
|
des Vermögenshaushaltes |
||||||
|
|
|
eines Wirtschaftsplanes |
||||||
|
X |
Ausgaben |
|||||||
|
|
|
Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
||||||
|
|
|
Es entstehen Ausgaben |
||||||
|
|
|
|
einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
|
|
|||
|
|
|
X |
jährlich wiederkehrende Ausgaben |
|||||
|
|
|
|
periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
|
||||
|
3. Mittelbedarf |
||||||||
|
X |
Einnahmen |
314.000 |
EUR |
|||||
|
X |
Sachkosten |
3.514.352 |
EUR |
|||||
|
X |
Personalkosten |
12.493 |
EUR |
|||||
|
|
||||||||
Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
|
||||||||
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|||
|
Einnahmen: |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
|||
|
4640 110 00104 |
25.000 |
100.000 |
181.000 |
256.000 |
314.000 |
|||
|
|
|
|
|
|
|
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|
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|
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|
|
|
|||
|
Ausgaben: |
|
|
|
|
|
|||
|
4640 718 00103 |
209.438 |
801.313 |
1.415.438 |
2.007.313 |
2.412.000 |
|||
|
4540 772 00006 |
406.252 |
634.952 |
863.652 |
1.092.352 |
1.092.352 |
|||
|
4550 672 00207 |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
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|
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|
|
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|
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|
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Eigenanteil: |
600.690 |
1.346.265 |
2.108.090 |
2.853.665 |
3.200352 |
|||
|
|
||||||||
4. Finanzierung |
|
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|
|
Verwaltungshaushalt |
|
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|
|
|
Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|
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|
|
|
HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
|||||||||
|
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|
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|
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|
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|
Gesamtbetrag |
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|
Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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|
|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
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|
|
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|
Gesamtbetrag |
|
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|
Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
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|
|
Wird durch 20 ausgefüllt
|
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|
Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
|
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|
|
Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
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|
|
|
Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
|
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|
|
Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
|
||||||||||||||
|
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|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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|
Vermögenshaushalt |
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|
|
|
Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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|
|
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
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Folgejahr
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Folgejahr
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Folgejahr
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Gesamtbetrag |
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Kreditaufnahme |
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Wird
durch 20 ausgefüllt
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Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
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zusätzlich finanziert werden |
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Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
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vorgesehene und vom Rat beschlossene
Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. |
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Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
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Es entstehen keine Folgekosten |
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Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
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Sachkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Personalkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
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Folgekosten sind nicht eingeplant |
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Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

05.04.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Verwaltungsvorlage wird
als 1. Lesung zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Umsetzung der 1. Ausbaustufe im U3-Bereich
für das Kindergartenjahr
2006/2007 in vollem Umfang zu realisieren.
3. Hierbei ist neben den
anderen Maßnahmen die Umwandlung in kleine
altersgemischte Gruppen
außerhalb des GTK-NW (Gesetz über die
Tageseinrichtungen für Kinder
in NRW) zunächst in den Einrichtungen
Am Bügel, Dümpelstr. und
Büddingstr. einzuplanen.
26.04.2006 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und
Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf
angepasstes Handlungskonzept.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung
stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Umsetzung der 1. Ausbaustufe im U3-Bereich für das
Kindergartenjahr 2006/2007 in vollem Umfang zu realisieren.
4.
Hierbei ist neben
den anderen Maßnahmen die Umwandlung in kleine altersgemischte
Gruppen außerhalb des GTK-NW (Gesetz über
die Tageseinrichtungen für Kinder in NRW)
zunächst in den Einrichtungen “Am
Bügel, “Dümpelstr.” und “Büddingstr.” einzuplanen.
5.
Aufgrund der finanziellen
Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die
einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010
zunächst auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl.
gestiegener Einnahmen aus den
Elternbeiträgen begrenzt.
6.
Die Verwaltung
wird beauftragt unter Berücksichtigung der Eckpunkte:
-
15 %
Bedarfsdeckung
-
1,5 Millionen
Euro zusätzlicher städtischer Beitrag
-
neue gesetzliche
Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
-
optimale
bedarfsorientierte Struktur der verschiedenen Angebotsformen und
-
wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Eltern
jährlich eine angepasste Bedarfs –und Finanzplanung vorzulegen.
27.04.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf angepasstes Handlungskonzept.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der
jährlichen Fortschreibung der
Kindergarten-Bedarfsplanung
stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der 1. Ausbaustufe im U3-Bereich für
das Kindergartenjahr 2006 / 2007 in vollem Umfang zu realisieren.
4. Hierbei ist
neben den anderen Maßnahmen die Umwandlung in kleine altersgerechte Gruppen
außerhalb des GTK-NW (Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder in NRW)
zunächst in den Einrichtungen "Am Bügel", "Dümpelstraße",
"Büddingstraße" und "Funckenhausen" einzuplanen.
5. Aufgrund
der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die
einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl.
Gestiegener Einnahmen aus den Elternbeiträgen begrenzt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, unter
Berücksichtigung der Eckpunkte:
- 15 % Bedarfsdeckung
- 1,5 Millionen Euro zusätzlicher
städtischer Beitrag
- neue gesetzliche Regelungen zur
steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
- optimale, bedarfsorientierte
Struktur der verschiedenen Angebotsformen und
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
der Eltern
jährlich eine angepasste Bedarfs- und
Finanzplanung vorzulegen.
02.05.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden
Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und
Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf
angepasstes Handlungskonzept.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der
Kindergarten-Bedarfsplanung stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der 1. Ausbaustufe im U3-Bereich für
das Kindergartenjahr 2006/2007 in vollem Umfang zu realisieren.
4.
Hierbei
ist neben den anderen Maßnahmen die Umwandlung in kleine altersgemischte
Gruppen außerhalb der GTK-NW (Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder in
NRW) zunächst in den Einrichtungen “Am Bügel”,
“Dümpelstraße”, “Büddingstraße” und
“Funckenhausen” einzuplanen.
5.
Aufgrund der
finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die
einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl.
gestiegener Einnahmen aus den Elternbeiträgen begrenzt.
6.
Die Verwaltung
wird beauftragt unter Berücksichtigung der Eckpunkte:
-
15 % Bedarfsdeckung
-
1,5 Millionen
Euro zusätzlicher städtischer Beitrag
-
neue gesetzliche
Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
-
optimale
bedarfsorientierte Struktur der verschiedenen Angebotsformen und
-
wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Eltern
eine angepasste Bedarfs –und Finanzplanung
vorzulegen.
11.05.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf angepasstes Handlungskonzept.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der
jährlichen Fortschreibung der
Kindergarten-Bedarfsplanung
stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der 1. Ausbaustufe im U3-Bereich für
das Kindergartenjahr 2006 / 2007 in vollem Umfang zu realisieren.
4. Hierbei ist
neben den anderen Maßnahmen die Umwandlung in kleine altersgerechte Gruppen
außerhalb des GTK-NW (Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder in NRW)
zunächst in den Einrichtungen "Am Bügel", "Dümpelstraße",
"Büddingstraße" und "Funckenhausen" einzuplanen.
5. Aufgrund
der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die
einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl.
Gestiegener Einnahmen aus den Elternbeiträgen begrenzt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, unter
Berücksichtigung der Eckpunkte:
- 15 % Bedarfsdeckung
- 1,5 Millionen Euro zusätzlicher städtischer
Beitrag
- neue gesetzliche Regelungen zur
steuerlichen Absetzbarkeit von
Kinderbetreuungskosten
- optimale, bedarfsorientierte
Struktur der verschiedenen Angebotsformen und
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
der Eltern
jährlich eine angepasste Bedarfs- und
Finanzplanung vorzulegen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |