26.04.2006 - 5 Kindergartenbedarfsplanunghier: Betreuung von K...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 26.04.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Strüwer verweist zunächst auf die Sondersitzung und bittet Frau Haack über die inzwischen geführten Gespräche zu berichten.
Frau Haack berichtet, dass mit zwei der drei genannten Einrichtungen bereits ein Gespräch stattgefunden habe, mit der dritten Einrichtung werde aus Zeitgründen am 28.04.2006 gesprochen. Da die Anmeldungen für das laufende Jahr bereits erfolgt seien, würden im Rahmen der Budgetregelungen Plätze für die U3-Betreuung zur Verfügung gestellt. Im Augenblick sei das bedarfsdeckend. Die Spielgruppen seien in der nächsten AG III Thema. Danach könne man festlegen, in welchen Einrichtungen es Sinn mache, bereits jetzt anzufangen.
Herr Strüwer stellt fest, dass der Intention des Ausschusses entsprochen worden sei und stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung:
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und
Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf
angepasstes Handlungskonzept.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung
stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Umsetzung der 1. Ausbaustufe im U3-Bereich für das
Kindergartenjahr 2006/2007 in vollem Umfang zu realisieren.
4.
Hierbei ist neben
den anderen Maßnahmen die Umwandlung in kleine altersgemischte
Gruppen außerhalb des GTK-NW (Gesetz über
die Tageseinrichtungen für Kinder in NRW)
zunächst in den Einrichtungen “Am
Bügel, “Dümpelstr.” und “Büddingstr.” einzuplanen.
5.
Aufgrund der finanziellen
Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die
einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010
zunächst auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl.
gestiegener Einnahmen aus den
Elternbeiträgen begrenzt.
6.
Die Verwaltung
wird beauftragt unter Berücksichtigung der Eckpunkte:
-
15 %
Bedarfsdeckung
-
1,5 Millionen
Euro zusätzlicher städtischer Beitrag
-
neue gesetzliche
Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
-
optimale
bedarfsorientierte Struktur der verschiedenen Angebotsformen und
-
wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Eltern
jährlich eine angepasste Bedarfs –und Finanzplanung vorzulegen.
