Beschlussvorlage - 0907/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusatzkosten Finanzierung offener Ganztag (OGS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Hijem Neuhaus
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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30.11.2023
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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06.12.2023
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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07.12.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2023
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
1. auf Basis der kommunalen Zahlung 06/2023 eine Einmalzahlung an die Träger Caritas, Ev. Jugend und Ev. Jugendhilfe Iserlohn/ Hagen in Höhe von aufgerundet 272.000 € (271.543,55 €) zu tätigen und
2. die im Kooperationsvertrag für den kommunalen Anteil vereinbarten Sätze um 13 % rückwirkend ab dem 01.08.2023 zu erhöhen. Dies belastet das laufende Haushaltsjahr zusätzlich mit 387.500 €. Diese Mehrkosten für den offenen Ganztag werden aus der Position „Gemeindesteuer“, konkret „Gewerbesteuer“ kompensiert. Weiterhin belastet der Vorgang den Haushalt 2024 mit 93.000 €, die in der Haushaltsplanberatung dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieser Beschluss führt zu einer Vorfestlegung im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/25 mit 93.000 €.
3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 83 Absatz 2 Satz 1 GO NRW die Bereitstellung der 659.500 € aus der o. g. Position der Gemeindesteuer. Die Kosten für die Einmalzahlung und das 1. Schulhalbjahr 2023/2024 belaufen sich damit auf insgesamt 737.000 € und werden im Dezember 2023 ausgezahlt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die drei Träger des offenen Ganztags für Schulen im Primarbereich Caritas, Ev. Jugend und Ev. Jugendhilfe Iserlohn/ Hagen sind am 07.02.2023 an die Stadt herangetreten. Nach Angaben der Träger ist durch die Erhöhung des TVöD um 13 % zum 01.04.2023 eine Fortsetzung der Betreuungstätigkeit im Bereich Offener Ganztag unter den aktuell gültigen Konditionen nicht möglich. Die Träger haben angekündigt, die Kooperationsvereinbarung aufzukündigen, sofern ihrer Forderung nach einer vollständigen Kompensation nicht nachgekommen wird. Vor diesem Hintergrund wurde stadtintern ein Finanzierungsvorschlag erarbeitet, um den Trägern zumindest im Hinblick auf den kommunalen Anteil entgegen zu kommen. Die Annahme dieses Vorschlages wurde von den Trägern am 27.11.2023 an die Bedingungen geknüpft, zeitnah Gespräche zum flexiblen Einsatz der nun zugesagten Finanzmittel im OGS-Bereich aufzunehmen sowie direkt in Verhandlungen zur Gestaltung neuer Kooperationsverträge zum Schuljahr 2024/2025 einzutreten.
Begründung
Die drei Träger des offenen Ganztags für Schulen im Primarbereich Caritas, Ev. Jugend und Ev. Jugendhilfe Iserlohn/-Hagen sind am 07.02.2023 an die Stadt herangetreten. Nach Angaben der Träger ist durch die Erhöhung des TVöD um 13 % zum 01.04.2023 eine Fortsetzung der Betreuungstätigkeit im Bereich Offener Ganztag unter den aktuell gültigen Konditionen nicht möglich. Die Träger haben angekündigt, die Kooperationsvereinbarung aufzukündigen, sofern ihrer Forderung nach einer vollständigen Kompensation nicht nachgekommen wird.
Die Finanzierung der OGS teilt sich etwa hälftig in Kommunal- und in Landesmittel auf. Eine vollständige Kompensation, d. h. eine Anhebung der Gesamtförderung um 13 %, würde nach hiesigen Berechnungen für das laufende Schuljahr zu einer Mehrbelastung von ca. 1,25 Mio. € führen. Deshalb wurde den Trägern seitens des FB 40 mitgeteilt, dass eine anteilige Übernahme der Landesmittel durch die Kommune nicht darstellbar und maximal eine Erhöhung des kommunalen Anteils denkbar ist. In einem Gespräch am 18.09.2023 haben die Träger daraufhin angekündigt, die Kooperationsvereinbarung zum Schuljahr 2024/2025 aufzukündigen, da für sie die Weiterführung wirtschaftlich nicht mehr darstellbar sei.
Mehrere Interventionen durch verschiedene Parteien bei der Landesregierung, mit der Zielsetzung die Zahlungen des Landes zu erhöhen, brachten anders als im Kita-Bereich bisher keinen Erfolg. Der bislang einzige konkrete Gegenfinanzierungsvorschlag des Landes ist die sehr kurzfristig erfolgte Änderung des Erlasses für offene und gebundene Ganztagsschulen dahingehend, dass die Elternbeiträge in der höchsten Einkommensstaffel nun von 180 € auf bis zu 221 € angehoben werden dürfen. Deshalb wurde zur teilweisen Kompensation der Mehrbelastung die Anpassung der Beiträge als eine HSK-Maßnahme angemeldet. Eine Änderung der Beitragssatzung ist allerdings erst zum Schuljahr 2024/2025 möglich.
Es ist - auch vor dem Hintergrund der vorgelegten und geprüften Unterlagen - plausibel und nachvollziehbar, dass die Tariferhöhung in Verbindung mit der hohen Inflation der letzten zwei Jahre eine spürbare Mehrbelastung für die Träger darstellt.
Zur Sicherstellung der Fortführung des OGS Betriebs in Hagen sollte der Trägerforderung zumindest im Hinblick auf den Kommunalanteil nachgekommen werden. Deshalb wurde auf Basis der kommunalen Zahlung in 06/2023 für das Schuljahr 2022/ 2023 wurde eine anteilige Einmalzahlung an die Träger Caritas, Ev. Jugend und Ev. Jugendhilfe Iserlohn/-Hagen in Höhe von aufgerundet 272.000 € (271.543,55 €) ermittelt. Ergänzend dazu sollen für das Schuljahr 2023/2024 auf der Grundlage der im Kooperationsvertrag vereinbarten Sätze die Zahlungen rückwirkend um 13 % ab dem 01.08.2023 erhöht werden. Dies führt zu einer weiteren Mehrbelastung des laufenden Haushalts in Höhe von 465.000 €. Der erhöhte Betrag ab dem 2. Schulhalbjahr wurde in der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt.
Die Zahlungen berücksichtigen den kommunalen Anteil der Trägerforderung. Gleichzeitig kann daraus kein grundsätzlicher Anspruch auf eine vollständige Kompensation abgeleitet werden.
Die Träger haben die Annahme des vorgelegten Finanzierungsvorschlags gemeinschaftlich an die Bedingungen geknüpft, zeitnah Gespräche zum flexiblen Einsatz der nun zugesagten Finanzmittel im OGS-Bereich aufzunehmen sowie direkt in Verhandlungen zur Gestaltung neuer Kooperationsverträge zum Schuljahr 2024/2025 einzutreten. Die Verwaltung schlägt somit zur Sicherung des OGS-Angebots vor, die genannten Zahlungen in einem Gesamtumfang von 737.000 € im Jahr 2023 zu tätigen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Zusatzkosten Finanzierung offener Ganztag (OGS) |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 2111 | Bezeichnung: | Grundschulen |
Auftrag: | 1211141 | Bezeichnung: | Ganztag |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: |
| Bezeichnung: |
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| 531800 | Bezeichnung: | Zuschüsse an übrige Bereiche |
| Kostenart | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 531800 | 272.000 € 387.500 € | 93.000 € |
Eigenanteil | 531800 | 659.500 € | 93.000 € |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: | 6110 | Bezeichnung: | Allgemeine Finanzwirtschaft |
Auftrag: | 1611040 | Bezeichnung: | Gemeindesteuern |
Kostenart: | 401300 | Bezeichnung: | Gewerbesteuer |
| Kostenart | Bezeichnung | 2023 |
Mehrertrag (-) | 401300 | Gewerbesteuer | -659.500 € |
Minderaufwand (+) |
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- Steuerliche Auswirkungen
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Martina Soddemann Beigeordnete
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
