14.12.2023 - 6.16 Zusatzkosten Finanzierung offener Ganztag (OGS)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.16
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 14.12.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Hijem Neuhaus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König erklärt, dass die Stadt Hagen die Kosten für das Land NRW übernimmt, da das Land nicht bereit ist, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Hierbei handelt es sich um etwa 350.000 €, die die Stadt Hagen anstelle des Landes übernimmt. Er hält dies für kritisch und fragt, wie die Verwaltung die Perspektive in den kommenden Jahren sieht.
Frau Soddemann stimmt Herrn König zu, dass das Land NRW seiner Pflicht nicht nachkommt. Sofern die Verwaltung hier nicht unterstützt, wird das OGS Angebot in der Stadt nicht aufrecht erhalten werden können. Die Verwaltung drängt weiterhin auf allen Ebenen darauf, dass Regelungen für den Ganztagsbetrieb getroffen werden. Hier ist jedoch das Land NRW in der Pflicht. Der Rechtsanspruch soll ab dem Jahr 2026 gelten, es ist jedoch nicht klar, wie die Umsetzung ausgestaltet werden soll. Darüber hinaus ist noch unklar, welche Perspektiven und Rahmenbedingungen dort gesetzt werden.
Frau Pfefferer merkt an, dass es im Interesse aller liegen muss, dass die Schulen so schnell wie möglich Planungssicherheit erlangen. Sie fragt, wann genau und mit welcher Zielsetzung auf den Ebenen weiterverhandelt wird.
Frau Soddemann antwortet, dass die Träger die unverzügliche Schaffung von Rahmenbedingungen fordern. Die Stadt Hagen ist im Gespräch mit den Trägern um die Eckdaten zu klären. Der OGS Anspruch und die Betreuung in den Schulen ist sicherzustellen. Insoweit finden die Gespräche fortlaufend statt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
1. auf Basis der kommunalen Zahlung 06/2023 eine Einmalzahlung an die Träger Caritas, Ev. Jugend und Ev. Jugendhilfe Iserlohn/ Hagen in Höhe von aufgerundet 272.000 € (271.543,55 €) zu tätigen und
2. die im Kooperationsvertrag für den kommunalen Anteil vereinbarten Sätze um 13 % rückwirkend ab dem 01.08.2023 zu erhöhen. Dies belastet das laufende Haushaltsjahr zusätzlich mit 387.500 €. Diese Mehrkosten für den offenen Ganztag werden aus der Position „Gemeindesteuer“, konkret „Gewerbesteuer“ kompensiert. Weiterhin belastet der Vorgang den Haushalt 2024 mit 93.000 €, die in der Haushaltsplanberatung dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieser Beschluss führt zu einer Vorfestlegung im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/25 mit 93.000 €.
3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 83 Absatz 2 Satz 1 GO NRW die Bereitstellung der 659.500 € aus der o. g. Position der Gemeindesteuer. Die Kosten für die Einmalzahlung und das 1. Schulhalbjahr 2023/2024 belaufen sich damit auf insgesamt 737.000 € und werden im Dezember 2023 ausgezahlt.
