Vorschlag zur Tagesordnung - 0876/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Rückerstattung von Elternbeiträgen bei nicht erbrachter Kitabetreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Dominik Lass
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.11.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
06.12.2023
|
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung entspricht der Empfehlung des Petitionsausschusses des Landtages NRW hinsichtlich der Entschädigung der Elternbeiträge für die über Wochen nicht betreuten
Kinder in der Kindertagesstätte Kuhlerkamp.
2. Die Verwaltung erarbeitet eine Satzungsänderung, die darauf abzielt, allen beitragspflichtigen Erziehungsberechtigten ihre bereits gezahlten Beiträge zukünftig zu erstatten, wenn die gebuchte Betreuung in einer Einrichtung aus Personalmangel über den 10. Tag hinaus nicht erbracht werden kann.
3. Der Entwurf der Satzungsänderung sowie der Entschädigungsvorschlag wird in der nächsten Beratungsrunde dem Jugendhilfeausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und abschließend dem Rat am 14. Dezember zur Entscheidung vorgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
145,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
124,1 kB
|

02.11.2023 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Verwaltung entspricht der Empfehlung des Petitionsausschusses des Landtages NRW hinsichtlich der Entschädigung der Elternbeiträge für die über Wochen nicht betreuten Kinder in der Kindertagesstätte Kuhlerkamp.
2. Die Verwaltung erarbeitet eine Satzungsänderung, die darauf abzielt, allen beitragspflichtigen Erziehungsberechtigten ihre bereits gezahlten Beiträge zukünftig zu erstatten, wenn die gebuchte Betreuung in einer Einrichtung aus Personalmangel über den 10. Tag hinaus nicht erbracht werden kann.
3. Der Entwurf der Satzungsänderung sowie der Entschädigungsvorschlag wird in der nächsten Beratungsrunde dem Jugendhilfeausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und abschließend dem Rat am 14. Dezember zur Entscheidung vorgelegt.