06.12.2023 - 5.1 Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Rückerstattung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke erklärt, dass der Antrag der SPD-Fraktion dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung des Rates vom 02.11.2023 überwiesen worden sei.

 

Herr Mechnich weist im Zusammenhang mit dem Antrag seiner Fraktion darauf hin, dass es bei der Eingabe an den Petitionsausschuss um die Kita-Tagesstätte Kuhlerkamp gegangen sei. Dieser Antrag beziehe sich natürlich auf alle Kitaplätze. Er hoffe auf die Zustimmung des Ausschusses.

 

Herr Reinke erinnert daran, dass man in der letzten Sitzung über einen ähnlichen Fall gesprochen habe. In dem Zusammenhang habe Herr Hannusch zugesagt, dass er dem Ausschuss das Thema „Notbetreuung“ vorstellen wolle.

 

Herr Fischer führt aus, dass seine CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen könne.  Er berichtet, dass er über dieses Thema mit einer benachbarten Kommune gesprochen habe. Dort habe man eindringlich vor einer solchen Regelung gewarnt und dringend davon abgeraten, weil man damit einen Präzedenzfall schaffe. Es sei außerdem darauf hingewiesen worden, dass man zusätzliches Personal in der Abrechnungsstelle dafür einstellen müsse.

 

Herr Reinke legt dar, dass - wie es auch der Petitionsausschuss ausgeführt habe - das Anliegen aus seiner Sicht nachvollziehbar sei, es aber keine rechtliche Grundlage darfür gebe. Es würde einen enormen Personaleinsatz verursachen, den man dann doch eher an anderer Stelle sehen würde. Darin werde es in dem nächsten Antrag gehen, im dem die CDU-Fraktion das Thema auch aufgegriffen habe.

 

Er lässt über den Beschlussvorschlag des Antrages der SDP-Fraktion abstimmen.   

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Beschluss:

 

 

1. Die Verwaltung entspricht der Empfehlung des Petitionsausschusses des Landtages NRW hinsichtlich der Entschädigung der Elternbeiträge für die über Wochen nicht betreuten Kinder in der Kindertagesstätte Kuhlerkamp.

 

2. Die Verwaltung erarbeitet eine Satzungsänderung, die darauf abzielt, allen beitragspflichtigen Erziehungsberechtigten ihre bereits gezahlten Beiträge zukünftig zu erstatten, wenn die gebuchte Betreuung in einer Einrichtung aus Personalmangel über den 10. Tag hinaus nicht erbracht werden kann.

 

3. Der Entwurf der Satzungsänderung sowie der Entschädigungsvorschlag wird in der nächsten Beratungsrunde dem Jugendhilfeausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und abschließend dem Rat am 14. Dezember zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

 

3

 

SPD

2

 

 

AfD

1

 

 

Vertreter*innen der Jugendhilfe

 

2

 

3

 

2

 

 

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

5

Dagegen:

6

Enthaltungen:

2