Beschlussvorlage - 0516/2023

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität nimmt die Variantendarstellung der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, in Ergänzung zu dem bereits bestehenden Konzept zur Errichtung von Mobilstationen, ein Handbuch zur einheitlichen Gestaltung der Mobilstationen zu erstellen.

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Sachverhalt

Begründung

 

In der Sitzung des Rats der Stadt Hagen vom 10.11.2022 wurden durch die Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und der Ratsgruppe FDP insgesamt drei Vorschläge zur Tagesordnung zum Thema „Sichtbarkeit des ÖPNV in Hagen verbessern“ eingebracht (DS.-Nr.: 0966/2022, 0967/2022, 0968/2022). Hinsichtlich des Antrags „Reihenfolge Mobilstationen neu bestimmen“ (DS.-Nr. 0967/2022) wurde am 01.02.2023 im Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung dem Ausschuss eine Vorlage über die Umsetzungsstrategie der Mobilstationen auf Basis der im Antrag priorisierten Stationen (Tondernstraße, Loxbaum, Vorhalle Bahnhof, Eilpe Physiomed, Haspe Zentrum) vorlegt.

 

Nachfolgend werden zwei Wege zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Gestaltung von Mobilstationen aufgezeigt. Zum einen wird der Prozess eines Planungswettbewerbs beschrieben. In diesem Rahmen wird das Beispiel „Realisierungswettbewerb SeePark Hengstey“ dargestellt. Zum anderen wird die Möglichkeit aufgezeigt, ein Handbuch zur Gestaltung der Mobilstationen zu erstellen. In diesem Zusammenhang wird außerdem der Antrag der SPD-Fraktion zur Beschattung von zentralen Bushaltestellen aufgegriffen (DS.-Nr.: 0708/2022).

 

 

Planungswettbewerb

 

Richtlinie für Planungswettbewerbe

 

Als entscheidendes Instrument für die Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerben dient die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Die Richtlinie ermöglicht einen fachlichen sowie fairen Leistungsvergleich und die Auswahl der besten Lösung für die jeweils anstehende Bauaufgabe. Nachfolgende Erläuterungen gehen aus der Richtlinie hervor.

 

Planungswettbewerbe können sich auf verschiedenste Aufgabenfelder erstrecken. Beispielsweise auf die Stadtentwicklung oder die Freiraumplanung. Dabei können unterschiedliche Wettbewerbsverfahren angewandt werden. Der Wettbewerb kann als ein Realisierungswettbewerb (es besteht eine Realisierungsabsicht) oder Ideenwettbewerb (z.B. zur Klärung der Grundlagen, ohne Realisierungsabsicht) durchgeführt werden. Es kann ein offener Wettbewerb (alle können teilnehmen) oder nichtoffener Wettbewerb (Teilnehmende werden ausgewählt oder Anzahl beschränkt) ausgeschrieben werden. Der Wettbewerb kann aus ein oder zwei Phasen bestehen und kann kooperativ durchgeführt werden (dabei werden die Ziele nicht eindeutig definiert, es findet ein Meinungsaustausch zwischen den Beteiligten statt).

 

An einem Planungswettbewerb sind zahlreiche Akteur*innen beteiligt. Zum einen gibt es eine*n Auslober*in. Der/die Auslober*in ist ein*e öffentliche*r oder private*r Auftraggeber*in, der/die zur Lösung einer Aufgabe einen Wettbewerb ausschreibt. Durch ihn/sie wird u.a. die Aufgabe definiert und das Verfahren bestimmt. Weiterhin gibt es die an dem Wettbewerb Teilnehmenden sowie das Preisgericht. Das Preisgericht ist bei der Vorbereitung und Auslobung des Wettbewerbs involviert und wirkt als unabhängiger Berater. Es trifft die Entscheidung über die Wettbewerbsarbeiten. Auch die Architekten- und Ingenieurkammern wirken an den Beratungen mit. Sie registrieren den Wettbewerb, wodurch bestätigt wird, dass die Bedingungen des Wettbewerbs der RPW 2013 entspricht. Zuletzt können auch Wettbewerbsbetreuer*innen und Sachverständige hinzugezogen werden.

 

Beispiel Realisierungswettbewerb SeePark Hengstey

 

Im Rahmen des SeeParks Hengstey findet derzeit ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb statt (DS.-Nr. 0938/2022). Der Wettbewerb richtet sich nach der RPW 2013 und wird als nichtoffener, anonymer, einphasiger Wettbewerb durchgeführt. Der grobe Ablauf sieht zunächst die EU-Bekanntmachung des Bewerbungsverfahrens vor. Anschließend findet eine Preisrichter-Vorbesprechung sowie ein Rückfragenkolloquium statt. Darauffolgt die Entwurfsphase, an der sich 15 Teilnehmende anonym beteiligen. Abschließend findet zur Ergebnisfindung eine nicht-öffentliche Preisgerichtssitzung statt, auf die eine öffentliche Ausstellung der Arbeiten folgt.

 

Im Detail läuft der freiraumplanerische Realisierungswettbewerb für den SeePark Hengstey folgendermaßen ab:

 

  • Bekanntmachung (Ende Februar 2023)
  • Bewerbungsfrist (Ende März 2023)
  • Auslobung (Anfang April 2023)
  • Versand der Auslobung (Mitte April 2023)
  • ckfragefrist (Ende April 2023)
  • Preisrichtervorbesprechung (Mitte Mai 2023)
  • Kolloquium (Mitte Mai 2023)
  • Abgabe (Anfang August 2023)
  • Preisgerichtssitzung (Ende August 2023)
  • Öffentliche Ausstellung (im Anschluss)

 

Das Verfahren erstreckt sich demnach über einen Zeitraum von ca. einem halben Jahr (ohne Vorarbeiten).

 

r den Wettbewerbsprozess wurde ein erfahrenes Planungsbüro beauftragt, welches das Wettbewerbsverfahren gemeinsam mit der Verwaltung ausarbeitet und begleitet. Die Kosten für die Beauftragung des Planungsbüros belaufen sich auf ca. 40.000 €. Darüber hinaus liegen die Wettbewerbskosten bei ca. 150.000 € und umfassen die Wettbewerbssumme (Preisgelder), die Honorare der Fachpreisrichter*innen, die Reise- und Übernachtungskosten, die Druckkosten, das Catering sowie sonstige anfallende Kosten. Einen Großteil machen mit 125.000 € die Preisgelder aus. Diese sind dabei abhängig von den Baukosten, welche in der vorab durchgeführten Rahmenplanung ermittelt wurden. Die Kosten für die Durchführung des gesamten Wettbewerbs (inkl. Beauftragung eines Planungsbüros) liegen damit bei ca. 190.000 €.

Übertragung auf die Gestaltung von Mobilstationen

 

Die Durchführung eines Planungswettbewerbs ist insgesamt eine gute Möglichkeit, um eine kreative und gute Lösung für verschiedene Bauausführungen zu erhalten. Auch für die Thematik Mobilstationen ist die Durchführung eines Planungswettbewerbs (zumindest bei ausgewählten Standorten) möglich.

 

Grundsätzlich sieht die Verwaltung im bestehenden Konzept zur Errichtung von Mobilstationen (DS.Nr.: 0496/2022) die Ergänzung von verschiedenen Mobilitätsangeboten (z.B. Fahrradabstellanlagen, Gepäckschließchern etc.) im direkten Umfeld von bestehenden Bushaltestellen vor. Ein Komplettumbau der gesamten Flächen (inkl. Neuausrichtung der Haltestellen etc.) ist in der Regel nicht vorgesehen und teilweise auch nicht möglich (u.a. Zweckbindungen durch bereits barrierefrei ausgebaute Haltestellen, keine Flächen etc.). Aus Sicht der Verwaltung macht die Durchführung eines Gestaltungswettbewerbs daher lediglich an den Mobilstationen Sinn, bei denen auch eine Neuplanung der gesamten Fläche (inkl. Haltestellen) möglich ist. Bei einer Betrachtung der ausgewählten Standorte von Mobilstationen können hier nur die Stationen Vorhalle Bf und Tondernstraße identifiziert werden. Auch ohne die Durchführung eines Gestaltungswettbewerbs prüft die Verwaltung bei beiden Standorten eine Komplettüberplanung des Bereichs. Da sich die Mobilstation Vorhalle Bf in der zweiten Priorisierungsstufe befindet und die Station auch eine besondere Bedeutung für die IGA 2027 hat, wurden hier bereits erste Ideen gesammelt sowie erste Gespräche mit der Deutschen Bahn (Flächen sind im Besitz der DB) geführt. 

 

Insgesamt ist der im Konzept der Verwaltung aufgezeigte Zeitplan durch die Durchführung eines Gestaltungswettbewerbs nicht haltbar. Vorgesehen sind für die Jahre 2024 bis 2026 die Planung und der Umbau der Mobilstationen Hohenlimburg Bf, Oberhagen Bf, Vorhalle Bf, Heubing Bf und Westerbauer Bf. Als Vorbereitungszeit für die Durchführung eines Gestaltungswettbewerbs (Zeit vor Durchführung des eigentlichen Wettbewerbs) (inkl. Beauftragung eines Planungsbüros zur Begleitung des Wettbewerbs) ist mit mindestens 9 Monaten zu rechnen. Aufgrund der aufgezeigten Kapazität der Abteilung Verkehrsplanung (DS.-Nr.: 1106/2022) kann in diesem Zeitraum keine weitere Mobilstation bearbeitet werden, da der Fokus auf die Durchführung des Gestaltungswettbewerbs gelegt werden muss. Zuzüglich der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durch das beauftragte Büro (6 bis 9 Monate), des Durchführungszeitraums (ca. 6 Monate) sowie der Nachbearbeitung (ca. 6 Monate) ist insgesamt von einem Zeitraum von ca. 2 bis 2 ½ Jahren auszugehen. Da die Kosten für den Gestaltungswettbewerb maßgeblich von der jeweiligen Bausumme abhängen, sind diese in Bezug auf das vorliegende Vorhaben nicht eindeutig zu bestimmen. Bei dem Beispiel „Realisierungswettbewerb SeePark Hengstey“ beläuft sich die Bausumme auf über 8 Mio. € und es entstehen Wettbewerbskosten (inkl. Beauftragung eines Planungsbüros) von ca. 190.000 €.

 

 

 

 

Gestaltungshandbuch

 

hrend ein Planungswettbewerb die Gestaltung von zwei Mobilstationen in Hagen umfassen würde, könnte auf der anderen Seite ein Gestaltungshandbuch für alle in Hagen zu errichtenden Mobilstationen erstellt werden. Auf diese Weise kann eine einheitliche gestalterische und bauliche Ausführung der Mobilstationen sichergestellt werden.

 

Es gibt bereits einen Gestaltungsleitfaden der Marke „mobil.nrw“, welcher vom Zukunftsnetz Mobilität NRW erstellt wurde (abrufbar unter: https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/mobilithek/downloads). In dem Leitfaden werden u.a. das Markenlogo, die Schriften, die Farben und die Piktogramme für die Mobilstationsstele und den optionalen Wegweiser festgelegt (das Design ist jedoch auch auf die weitere Ausstattung der Mobilstation übertragbar). Diese Gestaltungselemente werden als Vektordaten zur Verfügung gestellt, um z.B. die Mobilstationsstele eigenständig nach dem Design der Marke gestalten zu können. Die Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) ermöglicht die Förderung von Elementen einer Mobilstation (neben anderen Fördermöglichkeiten, die bei der Planung der Mobilstationen ebenfalls geprüft werden). Unter 7.1.1 „Definition und förderfähige Investitionen“ wird in der FöRi-MM Folgendes festgelegt: „r die Ausstattung und Ausgestaltung sind das Handbuch Mobilstationen Nordrhein-Westfalen des Zukunftsnetzes Mobilität NRW in der 3. aktualisierten und überarbeiteten Auflage sowie der Gestaltungsleitfaden 3.0 für Mobilstationen in NRW des Zukunftsnetzes Mobilität NRW zugrunde zu legen“. Hinsichtlich der Förderfähigkeit der geplanten Mobilstationen ist es daher naheliegend, das durch den Gestaltungsleitfaden vorgegebene Design zu übernehmen.

 

Dennoch kann die Stadt Hagen eigene Standards festlegen, die durch ein Gestaltungshandbuch aufgegriffen werden können. Auf diese Weise können alle Aspekte der Gestaltung der Mobilstationen einheitlich festgelegt werden. Das Gestaltungshandbuch ist dabei nicht abschließend, sondern sollte sukzessive fortgeschrieben werden. Die Erstellung sollte dabei extern vergeben werden. Bei der Vergabe ist mit einem Zeitraum von ca. 6 Monaten zu rechnen. Die Erstellung des Gestaltungshandbuchs wird ca. 6 weitere Monate in Anspruch nehmen. Daraus ergibt sich ein Gesamtzeitraum von etwa einem Jahr. Die Kosten für die Erstellung des Handbuchs würden bei ca. 50.000-70.000 € liegen. Mit der Erstellung eines Gestaltungshandbuchs bietet sich daher eine günstigere und schneller umsetzbare Alternative zu einem Gestaltungswettbewerb. Weiterhin würde sich ein Gestaltungswettbewerb lediglich mit einzelnen Mobilstationen befassen, während das Gestaltungshandbuch die Gestaltung aller Mobilstationen umfassen würde.

 

Im Rahmen der Erstellung eines Gestaltungshandbuchs bietet es sich außerdem an, das Thema der Beschattung von Bushaltestellen aufzugreifen (DS.-Nr.: 0708/2022). Bei der Errichtung von Mobilstationen steht immer auch die Ausstattung der jeweiligen Bushaltestelle im Vordergrund, mit der die Station verknüpft ist. Daher wäre es sinnvoll, das Thema der Beschattung zentraler Haltestellen bei der Gestaltung der Mobilstationen einzubeziehen und die Beschattung als ein mögliches Ausstattungselement auszuweisen. Im Gestaltungshandbuch sollen demnach Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie eine Beschattung von Haltestellen ausgestaltet werden kann.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Die Stärkung alternativer Verkehrsmittel des Umweltverbunds wirkt sich grundsätzlich positiv auf den Klimaschutz aus.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez. Henning Keune

 

(Technischer Beigeordneter)

 

 

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Beschlüsse

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06.06.2023 - Umweltausschuss - vertagt

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13.09.2023 - Umweltausschuss - vertagt

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25.10.2023 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen