Beschlussvorlage - 0147/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Kostensteigerung bei der Maßnahme zum Ausbau einer weiteren Gruppe und dem weitergehenden Umbau der Einrichtung zu einem Inklusionszentrum wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Inhaltlich wird auf die Vorlage 0158/2020 verwiesen.

 

Die im Jahr 2020 beschlossene Aus- und Umbaumaßnahme zur Schaffung eines Inklusionszentrums für Kinder mit und ohne Behinderungen in der Kindertageseinrichtung Franzstr. 51 ist aufgrund verschiedener Faktoren von Mehrkosten betroffen. Um die Maßnahmen umsetzen zu können, sind weitere Mittel bereit zu stellen.

 

Begründung

 

Um die in der Vorlage 0158/2020 beschriebene Aus- und Umbaumaßnahme erfolgreich durchzuführen, sind zusätzliche Teilmaßnahmen erforderlich geworden, welche die Kosten für das Projekt erhöhen werden.

 

So sind aufgrund von § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu ergreifen. In der Folge wird auf dem Außengelände ein unterirdisches Regenrückhaltebecken eingebaut. Bei Nichtbeachtung sind die Folgen des § 319 Strafgesetzbuch zu beachten.

 

Darüber hinaus entstehen erhebliche Kosten für

-          die umfangreiche Kampfmittelsondierung,

-          die Baustelleneinrichtung für das Regenrückhaltebecken,

-          den Umbau der Außenwände (Austausch aller Rettungswegetüren im Bestand, Einbau eines festen Wärmeschutzes gemäßrmeschutznachweis für die Oberlichter),

-          den Einbau einer zweiten Schale an den Innenwänden aufgrund erhöhter Schallschutzanforderungen gemäß Schallschutznachweis,

-          den Einbau einer Akustikdecke zum Dach,

-          sowie dem notwendigen Einbau elektrischer Anlagen.

r diesen Kostenblock ist ein Betrag von 435.000 zu benennen.

 

Die Baukostenentwicklung zeigt seit 2020 zudem eine erhebliche Kostensteigerung auf. Zu begründen ist dies mit der marktwirtschaftlichen Entwicklung im Bausektor, den Folgen durch die Coronakrise und letztlich durch die Auswirkungen der Ukrainekrise. Daraus resultieren Mehrkosten in Höhe von 380.000 €.

 

Zusätzlich ist anzuführen, dass eine Baukostenberechnung im Rahmen einer fortgeschrittenen Planung immer eine genauere Kostenermittlung darstellt, als eine Kostenschätzung, welche die Basisr die Vorlage 0158/2020 war. Die aktuelle Baukostenberechnung vom 12.01.2023 beziffert nunmehr Gesamtkosten in Höhe von 2.479.107 €.

 

Damit entstehen insgesamt Mehrkosten in Höhe von 979.107 €.

 

Zur Finanzierung der Maßnahme werden seitens des Fachbereiches Jugend und Soziales Anträge auf Investitionsförderungsmittel beim Land NRW gestellt. Die voraussichtliche Förderhöhe wird 1.235.250 € betragen. Durch geänderte Förderbedingungen können damit, im Gegensatz zu dem in der Vorlage 0158/2020 bezifferten Förderbetrag in Höhe von 826.875 €, nunmehr 408.375 € mehr akquiriert werden. In der Folge reduziert sich der Anteil der Mehrkosten, welche durch die Stadt Hagen zu tragen sind, auf 570.732 €.

 

Entgegen der in der Vorlage 0158/2020 aufgeführten Fördersumme über 826.875 € wurden im Haushaltsplan von den ursprünglich angenommenen Baukosten von insg. 1,5 Mio. € tatsächlich nur eine Fördersumme in Höhe von von 570.000 €, bei einem Eigenanteil von 930.000 €, eingeplant. Bei einem nun vorliegenden Eigenanteil von 1.243.856,70 € und den bisher im Haushaltsplan eingeplanten 930.000 € ergibt sich ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 313.856,70€.

 

Bereits in den Jahren 2021 und 2022 sind Teilbeträge zur Maßnahmenumsetzung ausgezahlt worden. 2021 beträgt die Auszahlungssumme 9.486 €, 2022 beträgt die Auszahlungssumme 66.265 €. Die summierte Auszahlungssumme beträgt 75.751 € und ist in den Gesamtkosten bereits inkludiert. Entsprechend reduziert sich der Restbedarf für das Jahr 2023 auf 2.403.355 €.

 

Des Weiteren wurden aus den bisher bereitgestellten Mitteln im Jahr 2021 insgesamt 57.000 € zur Deckung einer anderen Maßnahme, Rettungsweg Flüchtlingsunterkunft (PSP 5.000571-2), genutzt. Dieser Betrag ist wieder zur Verfügung zu stellen.

 

Hieraus ergibt sich, dass somit ein gesamter überplanmäßiger Bedarf von 313.856,70 € + 57.000 € = 370.856,70 € besteht.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die Kindertageseinrichtung wird barrierefrei zugänglich sein und als Inklusionszentrum für Kinder mit und ohne Behinderungen ausgebaut.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

negative Auswirkungen (-)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Durch den Anbau am Bestandgebäude erfolgt eine weitere Oberflächenversiegelung.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Aus- und Umbau zur Erweiterung der Platzzahl (U-3 und Ü-3) und Bildung eines Inklusionszentrums für Kinder mit und ohne Behinderungen.

Bereits in den Jahren 2021 und 2022 kam es zu Teilauszahlungen in Höhe von insgesamt 75.751 € (9.486 € und 66.265 €). Dieser Betrag ist in den Gesamtkosten in Höhe von 2.479.107 € inkludiert.

Im Jahr 2021 kam es zu einer Entnahme in Höhe von 57.000 € zur Deckung einer Maßnahme für das PSP 5.000571-2, Rettungsweg Flüchtlingsunterkunft. Diese Mittel sind wieder bereitzustellen.

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtung für Kinder

Finanzstelle:

5.000400

Bezeichnung:

An- und Umbau Kita Franzstr.

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen Bund/Land

 

785100

Bezeichnung:

Auszahlung Hochbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2023

2024

2025

2026

2027

Einzahlung (-)

681400

-1.235.250 €

-1.235.250 €

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

2.403.355 €

2.403.355 €

 

 

 

 

Eigenanteil

1.168.105 €

1.168.105 €

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5.000403

Bezeichnung:

Baulichen Maßnahmen Kindertageseinrichtungen

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2023

2024

Mehreinzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

785100

 

370.857 €

 

 

 

X

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. Die Mittel können aus dem PSP 5.000403, bauliche Maßnahmen Kindertageseinrichtungen, entnommen werden.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

Die Ausgaben für den An- und Umbau der Kita Franzstr. 51 in Höhe von 2.409.107 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Davon entfallen rund 98.305 € auf das Regenrückhaltebecken, rund 1.634.450 € auf den Anbau, rund 591.100 € auf den Umbau des Bestandsgebäudes, rund 46.230 € auf Wegeflächen, rund 32.420 € auf Umzäunungen und rund 76.602 € auf Außenanlagen. Bei einer Nutzungsdauer von 30 Jahren für das Regenrückhaltebecken ergibt sich dafür jährliche Abschreibung in Höhe von 3.277 €. Bei dem Anbau wird eine Nutzungsdauer von 70 Jahren zugrunde gelegt. Dadurch fallen Abschreibungen in Höhe von rund 23.350 € an. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten des Umbaus werden über die Restnutzungsdauer des Bestandsgebäudes (40 Jahre) abgeschrieben. Dadurch entsteht eine jährliche Abschreibung in Höhe von 14.777 €. Für die Wege werden 40 Jahre, für die Umzäunungen werden 29 Jahre und für die Außenanlagen werden 7 Jahre zugrunde gelegt. Daraus resultieren jährliche Abschreibungen in Höhe von 1.155 €r die Wegeflächen, 1.118 €r die Umzäunungen und 10.943 €r die Außenanlagen. Insgesamt entstehen dadurch 54.620 € als Aufwand in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

 

Da die Ausgaben für den An- und Umbau der Kita Franzstr. 51 anteilig aus Fördermitteln des Landes NRW finanziert sind, sind Sonderposten in Höhe von 1.235.250 € zu passivieren. Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zu den oben genannten Nutzungsdauern. Bei einer Verteilung der Sonderposten entsprechend der Verhältnisse der Anschaffungs-/Herstellungskosten entstehen Erträge in Höhe von 27.215 €:

- Regenrückhaltebecken (30 Jahre Nutzungsdauer): Sonderposten in Höhe von 48.982 €,

  hrliche ertragswirksame Auflösung in Höhe von 1.632 €

- Anbau (70 Jahre Nutzungsdauer): Sonderposten in Höhe von 814.388 €, jährliche

  ertragswirksame Auflösung in Höhe von 11.634 €

- Umbau (40 Jahre Nutzungsdauer): Sonderposten in Höhe von 294.524 €, jährliche

  ertragswirksame Auflösung in Höhe von 7.363 €

- Wege (40 Jahre Nutzungsdauer): Sonderposten in Höhe von 23.034 €, jährliche

  ertragswirksame Auflösung in Höhe von 576 €

- Umzäunungen (29 Jahre Nutzungsdauer): Sonderposten in Höhe von 16.154 €, jährliche

  ertragswirksame Auflösung in Höhe von 557 €

- Außenanlagen (7 Jahre Nutzungsdauer): Sonderposten in Höhe von 38.168 €, jährliche

  ertragswirksame Auflösung in Höhe von 5.453 €

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

54.620 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

54.620 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-27.215 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

27.405 €

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

gez. 

gez.

i. V. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Martina Soddemann

Beigeordnete

 

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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08.03.2023 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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29.03.2023 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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11.05.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen