Beschlussvorlage - 0358/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Errichtung einer Containeranlage am Hauptstandort der Hauptschule Geschwister Scholl in Form einer zweijährigen Anmietung in Höhe von 810.000 €.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 83 II S. 1 1. HS GO NRW die Bereitstellung von 602.000 €r die anteilige Finanzierung der Containeranlage in 2023. Die Deckung erfolgt aus den Minderaufwendungen für die Mietkosten Terra 1 (435.000 €) und die Ausstattung Terra 1 (167.000 €).

 

3. Sollten sich durch das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens ein höheres Kostenvolumen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, die Vergabe durchzuführen, sofern die Kostensteigerung nicht 20 % übersteigt. Ansonsten sind die politischen Gremien zuvor erneut zu beteiligen.

 

4. Die weitere Finanzierung für 2024 i. H. v. 125.000 € sowie für 2025 i. H. v. 83.000 € wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

 

Bisheriger Vorlauf:

 

Bekanntermaßen ist nach dem Abschlussgutachten zur Schulentwicklungsplanung auch für den Bereich der Sekundarstufe I von steigenden Schülerzahlen auszugehen.

 

Im Hinblick auf die Errichtung einer 4. städtischen Gesamtschule hat der Schulausschuss am 16.06.2020 den nachfolgenden einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, der durch den Rat der Stadt Hagen am 25.06.2020 mit Mehrheit bestätigt wurde:

 

"Hagen richtet zeitnah eine vierzügige städtische Gesamtschule im Bezirk Mitte ein. Sie soll vorrangig im Schulzentrum Wehringhausen entstehen. Eine Entscheidung über den konkreten Standort der vierten Gesamtschule wird im Rahmen der Beratungen nach der Sommerpause getroffen.".

 

Voraussetzung dafür ist die perspektivische Freistellung des Schulzentrums Wehringhausen. Die dort zurzeit noch untergebrachte Gesamtschule der FESH soll das Gebäude Voßacker in Vorhalle übernehmen, das derzeit noch als Teilstandort durch die Hauptschule Geschwister Scholl genutzt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Voraussetzungen für eine Freistellung des Gebäudes zu schaffen.

 

Mit der Vorlage 0526/2022 wurde die Verwaltung beauftragt, alle Voraussetzungen für das Aufstellen von Unterrichtscontainern am Hauptstandort der Hauptschule Geschwister Scholl in Boelerheide zu erarbeiten, und dem Rat der Stadt Hagen abschließend zur Entscheidung vorzulegen.

 

Prüfung der Errichtung einer Containeranlage:

 

Die Prüfung hat ergeben, dass ein Aufstellen von Unterrichtscontainern am Hauptstandort der Hauptschule Geschwister Scholl möglich ist. Nach Prüfung mehrerer Ideen auf der Liegenschaft in Boelerheide verbleibt als konkreter Standort der untere Teilschulhof der Hauptschule. Die benötigten zusätzlichen Räume wurden unter Einbeziehung des vorhandenen Schulraums einvernehmlich mit der Schulleitung erörtert und festgelegt. Der Grundriss mit den benötigen Räumen ist als Anlage 1 beigefügt. Zur Kompensation der wegfallenden Schulhoffläche wird im Bereich unterhalb des Verwaltungstraktes eine Teilersatzfläche für die Übergangszeit hergerichtet. Vorgesehen ist hier eine Pausenfläche für den 5. und 6. Jahrgang.

 

Vorgesehen ist diese Übergangslösung für die Zeitdauer von zwei Schuljahren, da dann durch die 4. städtische Gesamtschule Entlastung geschaffen wird.

 

 

Kauf oder Miete:

 

Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme bei einer Anmietung für die Dauer von zwei Schuljahren beläuft sich auf 810.000 €. Die Kostenschätzung für einen alternativen Kauf der Container beläuft sich auf 1.300.000 €.

 

Da es sich um eine Übergangslösung für voraussichtlich zwei Schuljahre handelt, schlägt die Verwaltung eine Anmietung vor. Ein Kauf wäre nur dann als die wirtschaftlichere Variante anzusehen, wenn eine Nutzung an diesem Standort deutlich über einen Zeitraum von fünf Jahren beabsichtigt wäre.

 

Wie bereits ausgeführt, wird der Standort der Containeranlage auf der unteren Hälfte des Schulhofes sein. Mit der Ersatzfläche wird lediglich eine Teilkompensation der wegfallenden Schulhoffläche geschaffen. Dem gegenüber steht, dass die verbleibende Schulhoffläche zudem von den zusätzlichen Schülerninnen und Schülern (5 Klassen) der Containeranlage genutzt wird. Zusammenfassend wird deutlich, dass es sich nur um eine zeitlich begrenzte Zwischenlösung handeln kann.

 

Derzeitiger Stand und weiterer Zeitplan:

Bisher wurden die erforderlichen Vorbereitungen getroffen und das bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren durchgeführt. Die Baugenehmigung wurde am 03.03.2023 erteilt. Parallel dazu wurde das Ausschreibungsverfahren vorbereitet und anschließend eingeleitet. Die Vergabe des Auftrags ist für Ende Mai vorgesehen. Es ist von einer Lieferzeit der Containeranlage von mindestens drei Monaten auszugehen. Damit kann das ursprüngliche Zeitziel einer Inbetriebnahme zum Schuljahresbeginn 2023/2024 nicht mehr erreicht werden. Es wird nunmehr von einer Bereitstellung ab den Herbstferien ausgegangen. Eine Konkretisierung der zeitlichen Abläufe wird erst nach erfolgter Submission möglich sein, wenn der Bieterkreis und deren organisatorische Möglichkeiten bezüglich der Lieferung der Containeranlage feststehen.

 

Finanzierung:

 

Durch die vorgeschlagene Anmietung der Containeranlage ist eine Finanzierung mit konsumtiven Mitteln sicherzustellen. Der Gesamtbedarf von 810.000 € verteilt sich auf die Haushaltjahre 2023 (602.000 €), 2024 (125.000 €) und 2025 (83.000 €). Einzelheiten sind aus der Anlage 2 ersichtlich.

 

Die Verwaltung schlägt dazu folgende Deckung vor:

  • Der Start der neuen Grundschule auf dem Areal Terra 1 in Wehringhausen war ursprünglich für den 01.08.2023 vorgesehen. Entsprechend wurde für 2023 die anteilige Miete in Höhe von 435.000 € im Haushaltsplan (Bildungspauschale) eingestellt. Durch den späteren Start ab dem Schuljahr 2024 können die Mittel insgesamt zur Deckung genommen werden.
  • r die Ausstattung der neuen Grundschule Wehringhausen stehen 2023 anteilig konsumtive Mittel i. H. v. 169.000 € zur Verfügung, wovon 167.000 € ergänzend zur Deckung vorgeschlagen werden. Diese Ausstattungsmittel werden im Haushalt 2024 für die Grundschule Wehringhausen neu veranschlagt.
  • Die weiteren Mittel 2024 i. H. v. 125.000 € sowie für 2025 i. H. v. 83.000 € werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt.

 

Wie bereits zuvor erwähnt, ist eine weitere Konkretisierung der Maßnahme erst nach erfolgter Submission möglich. Dies gilt auch für die tatsächliche Kostenhöhe des Vorhabens. Um in der Sache nach Möglichkeit zügig weiter zu kommen, schlägt die Verwaltung vor, eine Vergabe der Leistung auch dann vorzunehmen, wenn das tatsächliche Auftragsvolumen von der Kostenschätzung in einem Umfang von bis zu 20 % nach oben abweicht. Sollte es hingegen darüberhinausgehende Kostensteigerungen geben, sind die politischen Gremien erneut zu beteiligen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

negative Auswirkungen (-)

 

Durch das Aufstellen der Unterrichtscontainer an der Hauptschule Geschwister Scholl wird die überbaute Fläche vergrößert. Es entsteht zusätzlicher Schulraum, der in der kalten Jahreszeit beheizt werden muss.

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Aufstellen von Unterrichtscontainern an der Hauptschule Geschwister Scholl

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1123

Bezeichnung:

Sonst.Gebäudekosten

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

1123

Bezeichnung:

Verw. Liegenschaften

Kostenart:

542200

Bezeichnung:

Mieten, Pachten, Erbbauzins (außer BgA)

 

 

 

Kostenart

2023

2024

2025

Ertrag (-)

 

 

 

 

Aufwand (+)

542200

435.000 €

125.000 €

83.000 €

Aufwand (+)

543140

167.000 €

 

 

Eigenanteil

 

602.000 €

125.000 €

83.000 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Die Finanzierung in 2023 kann durch eine Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. Die Deckung erfolgt aus den Minderaufwendungen für die Miete und Ausstattung Terra 1, die Refinanzierung erfolgt analog über die Bildungspauschale. Die weitere Finanzierung für 2024 und 2025 wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

1123

Bezeichnung:

Verwaltung der Liegenschaften

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

1123

Bezeichnung:

Sonst.Gebäudekosten

Kostenart:

542200

Bezeichnung:

Mieten, Pachten, Erbbauzins (außer BgA)

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2023

Minderaufwand (+)

542200

Mieten, Pachten, Erbbauzins (außer BgA)

435.000 €

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Auftrag:

1211140

Bezeichnung:

Schulträgeraufgaben GS

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

543140

Bezeichnung:

Erwerb GVG < 800 EUR

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2023

Minderaufwand (+)

543140

Erwerb GVG < 800 EUR

167.000 €

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Keine Auswirkungen.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Keine Auswirkungen.

 

3. Steuerliche Auswirkungen

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

4. Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Martina Soddemann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.04.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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27.04.2023 - Haupt- und Finanzausschuss

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04.05.2023 - Schulausschuss

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11.05.2023 - Rat der Stadt Hagen