Beschlussvorlage - 0194/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindergartenbedarfsplanunghier: Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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26.04.2006
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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05.04.2006
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Anhörung
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05.04.2006
| |||
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
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29.03.2006
| |||
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Anhörung
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26.04.2006
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Anhörung
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26.04.2006
| |||
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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27.04.2006
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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02.05.2006
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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11.05.2006
|
Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und
Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf
angepasstes Handlungskonzept.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der
Kindergarten-Bedarfsplanung stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.
3.
Aufgrund der
finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die
einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl.
gestiegener Einnahmen aus den Elternbeiträgen begrenzt.
4.
Die Verwaltung
wird beauftragt unter Berücksichtigung der Eckpunkte:
-
15 %
Bedarfsdeckung
-
1,5 Millionen
Euro zusätzlicher städtischer Beitrag
-
neue gesetzliche
Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
-
optimale
bedarfsorientierte Struktur der verschiedenen Angebotsformen und
-
wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Eltern
eine angepasste Bedarfs –und Finanzplanung vorzulegen.

05.04.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Verwaltungsvorlage wird
als 1. Lesung zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Umsetzung der 1. Ausbaustufe im U3-Bereich
für das Kindergartenjahr
2006/2007 in vollem Umfang zu realisieren.
3. Hierbei ist neben den
anderen Maßnahmen die Umwandlung in kleine
altersgemischte Gruppen
außerhalb des GTK-NW (Gesetz über die
Tageseinrichtungen für Kinder
in NRW) zunächst in den Einrichtungen
Am Bügel, Dümpelstr. und
Büddingstr. einzuplanen.
26.04.2006 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und
Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf
angepasstes Handlungskonzept.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung
stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Umsetzung der 1. Ausbaustufe im U3-Bereich für das
Kindergartenjahr 2006/2007 in vollem Umfang zu realisieren.
4.
Hierbei ist neben
den anderen Maßnahmen die Umwandlung in kleine altersgemischte
Gruppen außerhalb des GTK-NW (Gesetz über
die Tageseinrichtungen für Kinder in NRW)
zunächst in den Einrichtungen “Am
Bügel, “Dümpelstr.” und “Büddingstr.” einzuplanen.
5.
Aufgrund der finanziellen
Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die
einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010
zunächst auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl.
gestiegener Einnahmen aus den
Elternbeiträgen begrenzt.
6.
Die Verwaltung
wird beauftragt unter Berücksichtigung der Eckpunkte:
-
15 %
Bedarfsdeckung
-
1,5 Millionen
Euro zusätzlicher städtischer Beitrag
-
neue gesetzliche
Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
-
optimale
bedarfsorientierte Struktur der verschiedenen Angebotsformen und
-
wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Eltern
jährlich eine angepasste Bedarfs –und Finanzplanung vorzulegen.
27.04.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf angepasstes Handlungskonzept.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der
jährlichen Fortschreibung der
Kindergarten-Bedarfsplanung
stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der 1. Ausbaustufe im U3-Bereich für
das Kindergartenjahr 2006 / 2007 in vollem Umfang zu realisieren.
4. Hierbei ist
neben den anderen Maßnahmen die Umwandlung in kleine altersgerechte Gruppen
außerhalb des GTK-NW (Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder in NRW)
zunächst in den Einrichtungen "Am Bügel", "Dümpelstraße",
"Büddingstraße" und "Funckenhausen" einzuplanen.
5. Aufgrund
der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die
einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl.
Gestiegener Einnahmen aus den Elternbeiträgen begrenzt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, unter
Berücksichtigung der Eckpunkte:
- 15 % Bedarfsdeckung
- 1,5 Millionen Euro zusätzlicher
städtischer Beitrag
- neue gesetzliche Regelungen zur
steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
- optimale, bedarfsorientierte
Struktur der verschiedenen Angebotsformen und
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
der Eltern
jährlich eine angepasste Bedarfs- und
Finanzplanung vorzulegen.
02.05.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden
Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und
Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf
angepasstes Handlungskonzept.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der
Kindergarten-Bedarfsplanung stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der 1. Ausbaustufe im U3-Bereich für
das Kindergartenjahr 2006/2007 in vollem Umfang zu realisieren.
4.
Hierbei
ist neben den anderen Maßnahmen die Umwandlung in kleine altersgemischte
Gruppen außerhalb der GTK-NW (Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder in
NRW) zunächst in den Einrichtungen “Am Bügel”,
“Dümpelstraße”, “Büddingstraße” und
“Funckenhausen” einzuplanen.
5.
Aufgrund der
finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die
einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl.
gestiegener Einnahmen aus den Elternbeiträgen begrenzt.
6.
Die Verwaltung
wird beauftragt unter Berücksichtigung der Eckpunkte:
-
15 % Bedarfsdeckung
-
1,5 Millionen
Euro zusätzlicher städtischer Beitrag
-
neue gesetzliche
Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
-
optimale
bedarfsorientierte Struktur der verschiedenen Angebotsformen und
-
wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Eltern
eine angepasste Bedarfs –und Finanzplanung
vorzulegen.
11.05.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf angepasstes Handlungskonzept.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der
jährlichen Fortschreibung der
Kindergarten-Bedarfsplanung
stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der 1. Ausbaustufe im U3-Bereich für
das Kindergartenjahr 2006 / 2007 in vollem Umfang zu realisieren.
4. Hierbei ist
neben den anderen Maßnahmen die Umwandlung in kleine altersgerechte Gruppen
außerhalb des GTK-NW (Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder in NRW)
zunächst in den Einrichtungen "Am Bügel", "Dümpelstraße",
"Büddingstraße" und "Funckenhausen" einzuplanen.
5. Aufgrund
der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die
einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl.
Gestiegener Einnahmen aus den Elternbeiträgen begrenzt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, unter
Berücksichtigung der Eckpunkte:
- 15 % Bedarfsdeckung
- 1,5 Millionen Euro zusätzlicher städtischer
Beitrag
- neue gesetzliche Regelungen zur
steuerlichen Absetzbarkeit von
Kinderbetreuungskosten
- optimale, bedarfsorientierte
Struktur der verschiedenen Angebotsformen und
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
der Eltern
jährlich eine angepasste Bedarfs- und
Finanzplanung vorzulegen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |