Beschlussvorlage - 0194/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf angepasstes Handlungskonzept.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.

 

3.      Aufgrund der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl. gestiegener Einnahmen aus den Elternbeiträgen begrenzt.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt unter Berücksichtigung der Eckpunkte:

 

-          15 % Bedarfsdeckung

-          1,5 Millionen Euro zusätzlicher städtischer Beitrag

-          neue gesetzliche Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

-          optimale bedarfsorientierte Struktur der verschiedenen Angebotsformen und

-          wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern

 

eine angepasste Bedarfs –und Finanzplanung vorzulegen.

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Sachverhalt

Mit dem dargestellten Tagebetreuungsausbauprogramm[1] geht die Stadt Hagen frühzeitig und umfassend ein auf die veränderten Bedarfe und die neuen Anforderungen, die sich

 

·        aus den demografischen Anforderungen,

·        aus den Veränderungen in den Lebenswelten der Familien,

·        aus der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und

·        dem Arbeitsmarkt und den damit zusammenhängenden Reformen

 

ergeben.

 

Grundlage des vorgelegten Handlungskonzeptes ist der Ratsbeschluss vom 02.03.2006, der eine Versorgungsquote von 15 % als Planungsziel beinhaltet. Hierbei wären bis zum Jahr 2010 rd. 316 neue Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Der flexible Ausbau des Platzangebotes in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege würde dabei in den nächsten Jahren  nachfolgenden Zuschussbedarf erfordern:

 

Tabelle 1:

Kalenderjahr

2006

2007

2008

2009

2010

Akkumulierter Kostenzuwachs 15 %

613.183

1.358.758

2.120.583

2.866.158

3.212.845

 

Auf Grundlage der Elternbefragung wäre aus heutiger Sicht eine Versorgungsquote von 20 % dem aktuellen Bedarf entsprechend. Das würde bedeuten, dass bis zum Jahr 2010 – beginnend mit dem Kindergartenjahr 2006/2007 - insgesamt 550 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege durch Flexibilisierung und Ausbau geschaffen werden müssten. Die tatsächliche Entwicklung des Bedarfs lässt sich nur durch eine jährliche Fortschreibung aktuell erfassen und bewerten.

 

Wegen der unklaren Rechtszuständigkeit des Landes ist dieses Ausbauprogramm allerdings mit erheblichen Eigenanteilen für die Stadt Hagen verbunden. Neben den zu vereinnahmenden und aufgrund der geänderten Steuer-Gesetzgebung anzupassenden Elternbeiträgen sollen die Ausgaben über die städtischen Entlastungen durch die Entlastung des kommunalen Haushalts durch die Reform am Arbeitsmarkt gedeckt werden. Aufgrund der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die zusätzlichen Gesamtausgaben bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro begrenzt.

 


1.                  Anlass des Ausbauprogramms für Kindertagesbetreuungsangebote unter

           dreijähriger Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

 

1.1.      Ratsbeschluss vom 02.03.2006

 

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, das Angebot für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren auszubauen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Grund der vorhandenen Erhebungsdaten den Handlungsrahmen für die kommenden Jahre im Hinblick sowohl auf die benötigten Plätze als auch auf die verfügbaren finanziellen Ressourcen abzustecken. Der aktuelle Sachstand soll regelmäßig im Rahmen der Jugendhilfeplanung erfolgen.

2. Erklärtes Ziel ist es, bis zum Jahr 2010 eine bedarfsgerechte Versorgungsquote, mindestens jedoch 15 Prozent zu erreichen. Damit wird in den nächsten 4 Jahren nahezu eine Verdoppelung des jetzigen Angebots erreicht. Das Angebot soll sowohl in institutionalisierter Form als auch als Tagespflege geleistet werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sofortprogramm für das Kindergartenjahr 2006/07 vorzulegen. Dabei sollen neben der Nutzung frei werdender Kindertagesplätze durch den demographischen Faktor die bestehenden Angebots- und Gruppenformen des "Gesetzes über die Tageseinrichtungen für Kinder in NRW" (GTK-NW) ausgeschöpft, aber auch die außerhalb des GTK möglichen Modelle (Sondergruppen für Kinder ab 2 Jahren, Spielgruppen in sozial belasteten Stadtteilen u. a.) einbezogen werden. Dieses Sofortprogramm ist den politischen Gremien unverzüglich vorzulegen.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, die für den Ausbau benötigten Finanzmittel und die Gegenfinanzierung darzustellen.

 

 

1.2.      Gesetzliche Grundlagen im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) mit Auswirkung auf das SGB VIII – KJHG -

 

Mit dem Bundesgesetz - “Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG), das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist,  sind wichtige gesetzlichen Rahmenbedingungen beschrieben worden und als Änderung in das SGB VIII eingeflossen.

 

·         § 23 – Förderung in Kindertagespflege: Dort werden insbesondere Aussagen zu Geldleistungen, Geeignetheit der Personen und zu Beratung und Qualifizierung getroffen.

 

·         § 24 nennt insbesondere die vorrangigen Zielgruppen, für die Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden sollen. 

...

(2) Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.

(3) Für Kinder im Alter unter drei Jahren sind mindestens Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten, wenn

1. die Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen lebt, diese Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen.

...

§ 24 Abs. 3 Satz 1 leitet für die Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren Ansprüche aus SGB II her und definiert eindeutig einen Vorrang für diese Zielgruppe.  

Bis zum Jahr 2010 ist eine dem Bedarf entsprechende Versorgungsquote durch einen Stufenplan nachzuweisen.

 

Ø      Die in 2005 durchgeführte Elternbefragung ergab einen Bedarf von 24 %. Objektiv und unter Berücksichtigung der derzeitigen konkreten Nachfrage in den Kindertageseinrichtungen und bei der Tagespflege, geht die Jugendhilfeplanung davon aus, dass für die Stadt Hagen eine Quote von 20 % bedarfsdeckend ist.

 

Grundsätzlich führt der derzeitige gesetzliche Rahmen dazu, dass für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren keine zusätzlichen Fördermittel des Landes zur Verfügung stehen. Die Gegenfinanzierung der geplanten Maßnahmen erfordert ausschließlich städtische Eigenanteile.

 

 

1.3.      Familienpolitische Zielsetzungen der Stadt Hagen

 

Der Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote und hier insbesondere der Angebote für Kinder unter drei Jahren ist einer der wichtigsten Aufgaben zur Verbesserung von Betreuung und Bildung. In der Stadt Hagen ist es bereits seit vielen Jahren eine wichtige familienpolitische Zielsetzung, für bedarfsgerechte Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder aller Altersstufen zu sorgen. Angefangen vom bedarfsgerechten Ausbau von Kindergartenplätzen, auch schon bevor der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz Rechtskraft bekam, bis zum qualitativen Ausbau der offenen Ganztagsschule, stehen Kinder –und Familienfreundlichkeit im Focus des politischen Handelns. Besonderen Ausdruck findet dies nicht zuletzt in der kürzlich erfolgten Gründung des “Bündnisses für Familie”.

 

Bedeutende Handlungs- und Zielmaxime stehen in Zusammenhang mit

 

§          der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

§          der Weiterentwicklung von Bildung und Betreuung und

§          dem Ausbau der familienunterstützenden Angebote.

 

Dazu sind in den vergangen Jahren immer schon wichtige Entscheidungen getroffen[2] und konzeptionell und praxisgerecht umgesetzt worden.

 

 

2.                  Planungsgrundlagen zum Ausbauprogramm

 

Zum laufenden Kindergartenjahr 2005/2006 gibt es in Hagen für 5.185 Kinder unter 3 Jahren insgesamt 233 Plätze in Kindertageseinrichtungen gem. GTK (4,5 %) und 156 Tagespflegeplätze (3,0 %).

 

Die insgesamt 389 Plätze in den Kindertageseinrichtungen und die Ganztagstagespflegeplätze ergeben zusammen eine Versorgungsquote von 7,5 %.

 

Laut Bevölkerungsprognose leben im Jahre 2010 voraussichtlich rd. 4700 Kinder unter 3 Jahre in Hagen. Für die Erweiterung des Tagesbetreuungsangebotes auf 15 % sind insgesamt rd. 705 Plätze bis zum Jahre 2010 vorzuhalten.

 

Unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen 389 Plätze sind im Endeffekt bis zum Jahr 2010 noch insgesamt rd. 316 neue Plätze zu schaffen.

 

 

Tabelle 1: Ausbau der Betreuungsplätze bei 15 % Versorgungsquote

 

2006

2010

Anzahl Kinder unter 3 Jahren

5185

4700

Plätze in Kindertageseinrichtungen

233

449 (+216)

Plätze in Tagespflege

156

256 (+100)

Versorgungsquote

7,5 %

15 %

 

Sowohl Kindertageseinrichtungen als auch die Betreuung in Tagespflegeverhältnissen bieten eine qualitativ gute und zuverlässige Betreuung. Hagen verfügt wie nur wenige andere Kommunen bereits über einen hohen Anteil von Tagespflegeverhältnissen für alle Altersgruppen.

 

Aufgrund des in der Umfrage geäußerten Elternwunsches ist für den Ausbau der Angebote vorgesehen, dass rund ein Drittel der zusätzlichen Angebote noch über zusätzliche Tagespflegeverhältnisse und zwei Drittel über neue Plätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen werden sollen.

 

In Zahlen ausgedrückt heißt das, dass bis zum Jahr 2010 in Tagespflege insgesamt rd. 100 neue Plätze (= jährlich rd. 25) geschaffen werden müssen. In den Kindertageseinrichtungen bedeutet der Ausbau ein Plus von rd. 216 neuen Plätzen (= jährlich rd. 54  neue Plätze).

 

 

 

3.                  Modalitäten des Ausbauprogramms hinsichtlich der Schaffung neuer Plätze

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die o. g. Planungsziele nicht als statische Zielaussage zu verstehen sind, sondern als Rahmenplanung, die insbesondere im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung abzustimmen sind. Gleiches gilt, wenn sich die Planungsgrundlagen wesentlich ändern.

 

Die Umsetzung der Planungsziele erfolgt auf Grundlage des GTK zur wohnortnahen Versorgung auf der Ebene der Grundschulbezirke. Dabei werden pragmatisch und praxisgerecht sowie unter Berücksichtigung der Stadtteilbedarfe, der Nachfrage, der räumlichen Möglichkeiten, bereits eingeleiteter Planungen sowie der finanziellen Möglichkeiten die Angebote ausgeweitet.

 

Im Zuge der Feinplanung kann es zu sinnvollen und praxisgerechten Abweichungen von der Grobplanung kommen.

 

 

Die konkrete Ausbauplanung hinsichtlich der Kindertageseinrichtungen erfolgt unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte:

 

1.      Bei der Schaffung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen werden die bestehenden Strukturen genutzt.

 

2.      Soweit möglich werden Plätze für Kinder ab 6 Jahre (in großen altersgemischten Gruppen bzw. Tagesstättengruppen) nur noch in der offenen Ganztagsschule zur Verfügung gestellt (siehe Ausbauplanung “Offene Ganztagsschule”)

 

3.      Die Inanspruchnahme der Budgetregelung[3] wird gegenüber der Schaffung kleiner altersgemischter Gruppen  bevorzugt. (Neue kleine altersgemischte Gruppen laufen außerhalb des GTK, da die Landesregierung nur noch wenige Genehmigungen erteilt.)

 

4.      Tagespflegeverhältnisse bilden neben den Plätzen in Kindertageseinrichtungen eine Betreuungsalternative.

 

5.      Bei der Umwandlung von Gruppen in Tageseinrichtungen erwartet die Kommune eine finanzielle Beteiligung von den Trägern.

 

 

Hinsichtlich der Schaffung neuer Tagespflegeplätze ist vorgesehen, jährliche rd. 25 neue Tagespflegeverhältnisse zu schaffen und dazu neue Tagespflegepersonen zu akquirieren  bzw. bestehende Teilzeit-Tagespflegestellen in Ganztags-Stellen umzuwandeln. Die Neufassung der Pflegeerlaubnis im Kinder– und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz erlaubt die Betreuung von bis zu 5 Kindern an mehr als 15 Stunden wöchentlich. 

 

 

 

4.                  Sofortprogramm für das Kindergartenjahr  2006/2007

 

Neben der Tagespflege bestehen im Rahmen des GTK zurzeit folgende Möglichkeiten zur Betreuung unter dreijährige Kinder:

 

·         Kleine Altersgemischte Gruppe für 15 Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt

·         Aufnahme zweijähriger Kinder in 3-6-jährigen Gruppen nach § 9 Abs. 4 GTK – “Budgetvereinbarung” und gem. § 45 SGB VIII.

 

Das Land hat die Umwandlung von großen altersgemischten Gruppen bzw. Regelkindergartengruppen in kleine altersgemischte Gruppen massiv eingeschränkt. Für das kommende Kindergartenjahr werden landesweit noch 30 Umwandlungen genehmigt. Seitens der Stadt Hagen sind 2 Umwandlungsanträge gestellt. Die Wahrscheinlichkeit, dass beide Anträge genehmigt werden, ist bereits sehr gering. Um das Angebotsspektrum dennoch bedarfsgerecht ausweiten zu können und um Umstrukturierungen in bestehenden Einrichtungen im Zusammenhang mit Bedarfsanpassungen bei den Plätzen für Kinder im Kindergartenalter zu ermöglichen, ist die Umwandlung in kleine altersgemischte Gruppen nur außerhalb des GTK möglich. In der Konsequenz entfällt der Zuschuss des Landes. Hinsichtlich der Gruppengröße, des erzieherischen Personals und der erforderlichen Räume bleiben die Rahmenbedingungen des GTK bestehen.

 

Am 14. Februar 2006 wurde im Rahmen einer Sondersitzung der AG 3 nach § 78 KJHG eine aktuelle Bestandsaufnahme zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren  durchgeführt. 

Die nachfolgenden Tabellen[4] stellen das Ergebnis der Beratungen, d.h. die derzeitigen Möglichkeiten  auf Basis der Stadtbezirke dar.

 

 

 

Ø      In wievielen und dadurch dem Bedarf entsprechend auch welchen Einrichtungen tatsächlich kleine altersgemischte Gruppen eingerichtet werden, ist abhängig von der Entscheidung zum finanziellen Umfang der ersten Ausbaustufe.

 

 

Stadtbezirk Haspe

 

Tabelle 2: Ausbauplanung 2006/2007

Grundschulbezirk

Einrichtung

Träger

betreute Kinder 2005/2006

zusätzliche Plätze 2006/2007

< 3

3- 6

6-14

Friedrich-Harkort

Enneper Str. 96a

Ev. Kirche

0

50

0

0

Enneper Str. 124a

Kath. Kirche

2

50

0

4 - 6

Jungfernbruch 96

Stadt Hagen

0

100

0

0

Louise Märcker Str. 1

Waldorf

0

95

0

0

Kipper

Martinstr.30

Stadt Hagen

6

70

8

4

Stephanstr. 8

Stadt Hagen

0

75

0

0

Spielbrink

Jugendstr. 43

Elternini

0

20

0

0

Salzburger Str. 14

Ev. Kirche

0

72

3

0

Büddingstr. 58

Kath. Kirche

0

50

1

4 – 6

Geweke

Waldecker Str. 4  

Ev. Kirche

0

90

9

0

Am Gosekolk 2

Stadt Hagen

0

95

0

0

Hestert

Voerder Str. 74

Elternini

15

16

0

0

Voerder Str. 46

Ev. Kirche

0

50

0

0

Kückelhausen

Bebelstr. 18

Ev. Kirche

1

60

12

0

Berliner Str. 125a

Kath. Kirche

0

100

0

0

Kurze Str. 3

Stadt Hagen

0

0

20

0

Haspe

 

 

24

993

53

12 – 16

 

·         Die Aufnahmen der unter 3 jährigen Kinder können in den Einrichtungen Enneper Str. 124 a und Büddingstr. im Rahmen kleiner altersgemischter Gruppen erfolgen. Die Einrichtung Martinstr. nimmt zur Schaffung der Betreuungsplätze die Budgetregelung in Anspruch. 

·         Es bleibt beim Abbau einer Betreuungsgruppe in der Einrichtung Salzburger Str. Ebenso werden die Einrichtungen Kurze Str. und Voerder Str. 46 zum Kindergartenjahr 2007/2008 geschlossen.

·         In den Grundschulbezirken Geweke und Kückelhausen können bei Einrichtung der offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2007/2008 die Betreuungsplätze für Grundschulkinder in den Kindertageseinrichtungen Bebelstr. und Waldeckerstr. für die Betreuung unter 3-Jähriger genutzt werden.

 

Die Gesamtsituation stellt sich für den Stadtbezirk Haspe wie folgt dar:

Tabelle 3: Ermittlung der Fehlbedarfe bei einer Versorgungsquote von  15 %

Kinder < 3

Plätze 05/06

Quote in %

Plätze 06/07

insgesamt

Quote        in %

Fehlbedarf bei 15 % Versorgungsquote

825

24

2,9

36 – 40

4,4 –4,8

71 – 75

·         Eine Verringerung des Fehlbedarfs ergibt sich durch die ca. 20 neu zu schaffenden Tagespflegeverhältnisse.

 

 

 

Stadtbezirk Mitte

 

Tabelle 4: Ausbauplanung 2006/2007

Grundschulbezirk

Einrichtung

Träger

betreute Kinder 2005/2006

zusätzliche Plätze 2006/2007

< 3

3- 6

6-14

Kuhlerkamp

Kuhlestr. 43

Ev. Kirche

0

52

0

2

Leopoldstr. 42

DW

8

22

3

6

Albrechtstr. 28

Kath. Kirche

0

50

1

2

Emil                Schumacher

Siemensstr. 14

DW

4

18

11

0

 Minervastr. 43

Elternini

0

20

20

0

Siemensstr. 13

Ev. Kirche

0

50

0

0

Lange Str. 70 b

Kath. Kirche

0

75

1

0

Eugen-Richter- 75

Stadt Hagen

0

85

10

0

Gutenbergstr. 13

Stadt Hagen

0

100

0

0

Janusz-Korczak

Grünstr. 36

Elternini

0

20

5

0

Grünstr. 16

Ev. Kirche

0

50

0

2

Konkordiastr. 19 - 21

Stadt Hagen

0

135

20

0

Goldberg

Böhmerstr. 14

Ev. Kirche

0

70

0

0

Bergstr. 59

Kath. Kirche

4

48

0

0

Emst

Bergruthe 1

Ev. Kirche

0

50

0

0

 An der Egge 3a

Kath. Kirche

0

75

0

0

Cunostr. 106

Stadt Hagen

0

100

0

0

Boloh

Eppenhauser 152 a

Ev. Kirche

0

75

0

0

Holthauser Str. 65

Ev. Kirche

3

19

0

3

Hovestadtstr. 2

Stadt Hagen

8

67

0

7

Haßleyer Str. 35

Stadt Hagen

8

45

0

0

Henry-van-de-Velde

Rembergstr. 31

Caritas

4

38

37

0

Yorckstr. 11

Ev. Kirche

0

75

7

0

Karl-Ernst          Osthaus

Lützowstr. 118

Ev. Kirche

0

50

21

0

Dümpelstr. 8

Ev. Kirche

0

55

8

7

Franziskanerstr. 1

Kath. Kirche

0

75

0

0

Elbersstiege 16

Stadt Hagen

0

95

0

0

Tondernstr. 24

Stadt Hagen

0

24

0

0

Funckeschule

Hermannstr. 14

Elternini

7

8

0

0

Grabenstr. 7-9

Elternini

10

11

13

0

Weißenburger 2b

Elternini

0

70

0

0

Rheinstr. 26

Ev. Kirche

0

85

15

0

Altenhagener Str. 60

Ev. Kirche

0

75

4

0

Treppenstr. 3

Kath. Kirche

1

50

2

0

Erwin                 Hegemann

Stadionstr. 16

AWO

0

95

0

0

Bürgerstr. 35

DW

7

38

45

0

Pfefferstück 39

Kath. Kirche

0

100

0

0

Boeler Str. 39

Stadt Hagen

0

25

0

0

Mitte

 

 

64

2195

223

29

 

·         In den Einrichtungen Holthauser Str. und Dümpelstrasse können kleine altersgemischte Gruppen eingerichtet werden. Die Einrichtung Grünstr. wird 2 Plätze und die Einrichtung Hovestadtstr. 7 Plätze im Rahmen der Budgetierung schaffen. Bei den Einrichtungen Kuhlestr. und Albrechtstr. werden jeweils 2 Plätze zusätzlich geschaffen. Das Kinderhaus “Arche” in der Leopoldstr. hat aktuell noch 6 Plätze für unter 3 Jährige nicht besetzt.

·         Durch den verspäteten Start der Offenen Ganztagsschule in einigen Grundschulbezirken können die großen altersgemischten Gruppen erst zum Schuljahr 2007/2008 abgebaut werden. Die betroffenen Einrichtungen (Minervastr., Eugen-Richter-Str., Rembergstr., Lützowstr. und Rheinstr.) werden ab dem Kindergartenjahr 2007/2008  20 - 28 (14) Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung stellen können.

·         Die große altersgemischte Gruppe in der Einrichtung Siemensstrasse 14 bleibt zur Deckung der speziellen Förderbedarfe von Grundschulkindern in Wehringhausen bestehen.

·         Darüber hinaus werden die Einrichtungen Konkordiastr., An der Egge, Franziskanerstr. und Pfefferstück  ebenfalls ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 24 – 30 Plätze in kleinen altersgemischten Gruppen bzw. im Rahmen der Budgetierung schaffen.

·         Die Arbeiterwohlfahrt plant die Einrichtung Stadionstr. eventuell ab 2007 um eine Betreuungsgruppe auszuweiten.

 

 

 

Die Gesamtsituation stellt sich für den Stadtbezirk Mitte wie folgt dar:

 

Tabelle 5: Ermittlung der Fehlbedarfe bei einer Versorgungsquote von  15 %

Kinder < 3

Plätze 05/06

Quote in %

Plätze 06/07

insgesamt

Quote        in %

Fehlbedarf bei 15 % Versorgungsquote

2243

64

2,9

93

4,1

210

 

·         Eine Verringerung des Fehlbedarfs ergibt sich durch die ca. 20 neu zu schaffenden Tagespflegeverhältnisse.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadtbezirk Hagen-Nord

 

Tabelle 6: Ausbauplanung 2006/2007

Grundschulbezirk

Einrichtung

Träger

betreute Kinder 2005/2006

zusätzliche Plätze 2006/2007

< 3

3- 6

6-14

Hermann Löns

Overbergstr. 125

AWO

0

70

0

0

Overbergstr. 79

Ev. Kirche

0

75

0

0

Overbergstr. 67

Kath. Kirche

0

76

4

0

Eckesey

Schillerstr. 27

Ev. Kirche

0

61

9

0

Schillerstr. 14

Kath. Kirche

0

51

0

0

Droste-Hülshoff 43

Stadt Hagen

0

75

0

7

Freiherr-vom-Stein

Funckenhausen 1

Elternini

1

39

7

4 - 6

Vorhaller Str. 17

Ev. Kirche

0

50

0

0

Liebfrauenstr. 23a

Kath. Kirche

0

75

0

0

Untere Lindenstr. 4

Stadt Hagen

1

46

0

0

Vorhaller Str. 36

AWO

0

70

0

0

Vincke

Knüwenstr. 48

DW

0

6

24

0

Krambergstr. 25

Ev. Kirche

0

50

0

0

Knüwenstr. 4

Kath. Kirche

0

75

0

0

Kirchstr. 22

Kath. Kirche

0

75

0

0

Am Bügel 20

Stadt Hagen

0

100

0

4 – 6

Poststr. 26

Stadt Hagen

0

75

0

0

Helfe

Eschenweg 36

Stadt Hagen

0

60

10

0

Heigarenweg 9

Stadt Hagen

0

75

0

0

Nord

 

 

2

1204

54

15 – 19

 

·         Die Einrichtung Droste-Hülshoff-Str. wird die Betreuungsplätze für die Kinder unter 3 Jahren im Rahmen der Budgetregelung schaffen. In der Einrichtung Am Bügel kann eine kleine altersgemischte Gruppe eingerichtet werden. Die Elterninitiative Funckenhausen hat einen Antrag auf eine zusätzliche Gruppe gestellt. Bei Genehmigung soll eine kleine altersgemischte Gruppe eingerichtet werden.

·         Die beiden Einrichtungen in der Schillerstr. sollen nach Willen der Träger zusammengelegt werden. Eine konkrete Absprache gibt es noch nicht. Allerdings besteht bei beiden Trägern die Vorstellung nach Einrichtung der offenen Ganztagsschule in Eckesey zum Schuljahr 2007/2008 eine kleine altersgemischte Gruppe anzubieten.

·         Da die Grundschule Helfe keine offene Ganztagsschule wird, ist damit zu rechnen, dass die Einrichtung im Eschenweg ihre Grundschulkinderbetreuung in den nächsten Jahren ausweiten wird. Für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren steht die Einrichtung daher nicht zur Verfügung.

·         In den Einrichtungen Untere Lindenstr. und Krambergstr. sind, entsprechend der Kindergarten-Bedarfsplanung, jeweils eine Gruppe abgebaut worden. Die Einrichtung in der Knüwenstr. wird zum Kindergartenjahr 2007/2008 geschlossen.

 

Die Gesamtsituation stellt sich für den Stadtbezirk Hagen-Nord wie folgt dar:

Tabelle 7: Ermittlung der Fehlbedarfe bei einer Versorgungsquote von 15 %

Kinder < 3

Plätze 05/06

Quote in %

Plätze 06/07

insgesamt

Quote        in %

Fehlbedarf bei 15 % Versorgungsquote

1007

2

0,2

17 –21

1,7 – 2,1

115 – 119

 

·         Eine Verringerung des Fehlbedarfs ergibt sich durch die ca. 20 neu zu schaffenden Tagespflegeverhältnisse.

 

 

Stadtbezirk Hohenlimburg

 

Tabelle 8. Ausbauplanung 2006/2007

Grundschulbezirk

Einrichtung

Träger

betreute Kinder 2005/2006

zusätzliche Plätze 2006/2007

< 3

3- 6

6-14

Berchum/            Garenfeld

Berchumer Kirchplatz 15

Elternini

0

50

0

0

Hohenlimburg-Reh

Hasselbach 66

AWO

5

32

0

4

Auf dem Bauloh 12

Ev. Kirche

0

75

0

0

Neuer Kronocken 50

Kath. Kirche

2

67

0

2 - 4

Im Kley

Gartenstr. 8

Elternini

6

9

0

0

Berliner Allee 48

Elternini

0

20

0

0

Elseyer Str. 52

Elternini

20

30

0

0

Sudetenstr. 14

Stadt Hagen

0

75

0

0

Wiesenstr. 7 a

Stadt Hagen

0

75

0

0

Auf der Heide

Piepenstockstr. 82

AWO

0

70

0

0

Heidestr. 53

Elternini

9

53

10

0

Lindenbergstr. 23

Ev. Kirche

4

44

0

0

Im Weinhof 14

Kath. Kirche

7

75

0

0

Jahnstr. 2

Stadt Hagen

0

50

0

0

Regenbogen

Ludwigstr. 12

Elternini

5

11

0

0

Kaiserstr. 65

Ev. Kirche

0

47

3

0

Wilhelmstr. 12-14

Stadt Hagen

0

50

10

0

Hohenlimburg

 

 

58

833

23

6 - 8

 

·         Die Einrichtung Hasselbach wird die U-3-Betreuungsplätze im Rahmen der Budgetregelung einrichten. In der Einrichtung Neuer Kronocken wurde bereits im laufenden Kindergartenjahr eine kleine altersgemischte Gruppe eingerichtet. Hier stehen noch 2 – 4 freie Plätze zur Verfügung.

·         Aufgrund des bestehenden Bedarfs wird die Einrichtung Wilhelmstr. die zum kommenden Kindergartenjahr abzubauenden Grundschulkinderbetreuungsplätze in Regelkindergartenplätze umwandeln.

·         Bei der Elterninitiative Heidestr. werden ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 3 weitere Plätze für Kinder unter 3 Jahren angeboten.

 

Die Gesamtsituation stellt sich für den Stadtbezirk Hohenlimburg wie folgt dar:

Tabelle 9. Ermittlung der Fehlbedarfe bei einer Versorgungsquote von 15 %

Kinder < 3

Plätze 05/06

Quote in %

Plätze 06/07

insgesamt

Quote        in %

Fehlbedarf bei 15 % Versorgungsquote

697

58

8,3

64 - 66

9,2 – 9,5

28 - 30

 

·         Eine Verringerung des Fehlbedarfs ergibt sich durch die ca. 20 neu zu schaffenden Tagespflegeverhältnisse.

 

 

Stadtbezirk Eilpe/Dahl

 

Tabelle 10: Ausbauplanung 2006/2007

Grundschulbezirk

Einrichtung

Träger

betreute Kinder 2005/2006

zusätzliche Plätze 2006/2007

< 3

3- 6

6-14

Franzstrasse

Kurfürstenstr. 11

Elternini

0

33

8

0

Franzstr. 107

Ev. Kirche

2

67

7

0

Franzstr. 51

Stadt Hagen

7

69

11

0

Eilpe

Selbecker Str. 236

Stadt Hagen

9

21

0

0

Astrid-Lindgren

In der Welle 38

Ev. Kirche

0

67

0

0

In der Welle 30

Kath. Kirche

0

75

0

0

Am Berghang 31

Waldorf

1

68

0

0

Dahl

 Ambrocker Weg 40

Elternini

14

16

0

0

Zum Bollwerk 3

Ev. Kirche

0

75

0

2

Rummenohl

Ölmühler Str. 11

Stadt Hagen

1

72

0

3 - 4

Eilpe/Dahl

 

 

34

563

26

5 - 6

 

·         Die Einrichtungen Zum Bollwerk und Ölmühler Str. werden die Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren im Rahmen der Budgetregelung einrichten.

·         Die durch den Abbau der großen altersgemischten Gruppen in den beiden Einrichtungen in der Franzstr. frei werdenden Plätze werden aufgrund des Rechtsanspruchs in Regelkindergartenplätze umgewandelt.

·         In der Einrichtung Kurfürstenstr. bleibt die große Altersmischung bestehen, da es sich um Kinder der Grundschule Astrid-Lindgren handelt, die nicht offene Ganztagsschule wird. Der Träger hat jedoch eine zusätzliche Gruppe ab 2007/2008 beantragt. Bei Genehmigung soll eine kleine altersgemischte Gruppe eingerichtet werden.

·         Die Einrichtung Am Berghang verfügt zur Zeit nicht über freie Kapazitäten, kann sich die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren aber perspektivisch durchaus vorstellen.

 

Die Gesamtsituation stellt sich für den Stadtbezirk Eilpe/Dahl wie folgt dar:

 

Tabelle 11: Ermittlung der Fehlbedarfe bei einer Versorgungsquote von  15 %

Kinder < 3

Plätze 05/06

Quote in %

Plätze 06/07

insgesamt

Quote        in %

Fehlbedarf bei 15 % Versorgungsquote

413

34

8,2

39 - 40

9,4 - 9,7

16 - 17

 

·         Eine Verringerung des Fehlbedarfs ergibt sich durch die ca. 20 neu zu schaffenden Tagespflegeverhältnisse.

 

 

 

Zusammenfassung

 

Für die gesamte Stadt Hagen ergibt sich im Überblick folgende Situation:[5]

Tabelle 12: Überblick über die Fehlbedarfe in den Stadtbezirken

Stadtbezirke

Kinder

< 3             (aktuell)

Plätze 05/06

Quote in %

Plätze 06/07 insgesamt

Quote        in %

Fehlbedarf bei

15 % Versorgungsquote

Haspe

825

24

2,9

36 - 40

4,4 –4,8

75 - 81

Mitte

2243

64

2,9

93

4,1

210

Nord

1007

2

0,2

17 -21

1,7 – 2,1

119 - 125

Hohenlimburg

697

58

8,3

64 - 66

9,2 – 9,5

28 - 30

Eilpe/Dahl

413

34

8,2

39 - 40

9,4 9,7

16 - 17

Gesamt

5185

182

4,5

249 - 260

5,8 - 6,0

440 - 451

 

·         Vom Fehlbedarf abzuziehen sind die zur Zeit bestehenden 156 Plätze in Tagespflege. 

·         Für die kommenden Kindergartenjahre (bis 2010) ist ein Ausbau der Tagespflege um jährlich rd. 25 Plätze geplant (insgesamt rd. 100  Plätze).

·         Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen sind bis 2010 demnach noch ca. 200 Betreuungsplätze für unter 3 jährige Kinder einzurichten.

·         Für das Kindergartenjahr 2007/2008 ist nach einer aktuellen Abfrage in der AG 3 nach § 78 KJHG die Einrichtung von mindestens 70 weiteren Plätzen in Kindertageseinrichtungen möglich.

·         Durch den Umrechnungsfaktor bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren gehen mehr Kindergartenplätze verloren, als die demografische Entwicklung Freiräume schafft. (Der Umrechnungsfaktor liegt bei der Aufnahme von zweijährigen Kindern bei 1: 2, was bedeutet, dass für ein zweijähriges Kind zwei bisherige Betreuungsplätze entfallen. Bei der Aufnahme von Kindern unter zwei Jahren beträgt der Umrechnungsfaktor 1: 2,5.)

·         Hierdurch ergeben sich Konsequenzen für die Kindergarten-Bedarfsplanung in der Form, als dass zur Schließung geplante Gruppen (An der Egge, Cunostr., Pfefferstück) zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nun nicht mehr abgebaut werden können (55-M12).

 

 

 

5.                  Spielgruppen

 

Zur Zeit gibt es in Hagen 38 Spielgruppen in kirchlicher Trägerschaft. Die Spielgruppen werden von insgesamt rd. 350 Kindern, davon sind 308 Kinder unter 3 Jahren, besucht. Die Träger selbst bezeichnen diese Gruppen lieber als Mutter/Kind - Gruppen, da sie ausschließlich unter Beteiligung der Mütter (Väter) unter Leitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen stattfinden. Die Mutter/Kind – Gruppen finden einmal wöchentlich für 1,5 bis 2 Stunden, häufig in Gemeindehäusern statt. Das Angebot richtet sich in erster Linie an die Gemeindemitglieder der einzelnen Kirchengemeinden und ist im eigentlichen Sinne nicht als  offenes Angebot zu werten.

 

Die Umfrage zum Betreuungsbedarf von Kindern unter 3 Jahren vom April 2005 hat eine große Nachfrage nach 2 – 3 –Tage Angeboten vornehmlich von alleinerziehenden Elternteilen ergeben.  In den Regelgruppen der Kindertageseinrichtungen ist dies nicht möglich, da speziell die Bausteine der Bildungskonzeptionen eine kontinuierliche Anwesenheit der Kinder erfordern.

Die Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 KJHG  sieht zur Deckung des geäußerten Bedarfs die Möglichkeit der Einrichtung von Spielgruppen in Kindertageseinrichtungen. Da die Spielgruppen dieselben Räume nutzen müssen wíe die Kindergartengruppen, kommen dafür nur Kindertageseinrichtungen infrage die eine Gruppe mit Blocköffnungszeit (7.00 Uhr bis 14.00 Uhr) haben.

 

Der Betreuungsrahmen für eine Spielgruppe würde wie folgt aussehen:

 

Ø      Altersgruppe: Kinder unter 3 Jahren

Ø      10 bis 14 Kinder

Ø      2 bis 3 Tage in der Woche (je nach Bedarf)

Ø      Dauer 2 bis 3 Stunden je Betreuungstag

Ø      Gruppenleitung durch eine Erzieherin

Ø      Je nach Alterszusammensetzung der Gruppe unter Mitarbeit einer Mutter

 

Alle Träger der Hagener Kindertageseinrichtungen erklärten sich bereit  Spielgruppen in ihren Einrichtungen möglich zu machen.

In Hagen verfügen zur Zeit mehr als 28 Kindertageseinrichtungen, verteilt auf alle 5 Stadtbezirke, über jeweils eine Gruppe mit Blocköffnungszeit und kämen daher als Standort für eine Spielgruppe in Betracht. Eine Einschränkung ist allerdings, dass die Spielgruppen nur am Nachmittag stattfinden können, wenn die Räumlichkeiten nicht von den Kindertageseinrichtungen selber belegt sind. Für Teilzeit- bzw. Halbtagsbeschäftigte könnte dies aber dennoch eine Entlastung bedeuten, da sie nicht täglich um 14.00 Uhr ihre Kinder abholen müssten, sondern an 2 bis 3 Tagen in der Woche zusätzlich über Freiräume für Arztbesuche, Einkäufe, etc. verfügen würden.

Die Nachfrage nach Spielgruppen am Nachmittag ist zur Zeit schwierig zu prognostizieren. Daher sollte vor Einrichtung der Spielgruppen eine konkrete Bedarfsermittlung in den Statteilen erfolgen. 

 

ý Da die Spielgruppen unter Leitung einer Erzieherin stattfinden, können die betreuten Kinder auf die Versorgungsquote angerechnet werden und so zu einer Minderung des Fehlbedarfs beitragen. Bei entsprechender Nachfrage ist die Schaffung von 50 – 100 Plätzen in Spielgruppen vorstellbar.

 

 

 

6.                  Kindertagespflege

 

Um der Bedeutung, die das SGB VIII der Kindertagespflege im Verhältnis zur Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen als gleichrangige Angebotsform zuweist, entsprechen zu können, sind die Betreuungsstandards in der Kindertagespflege durch geeignete und angemessene Qualifizierungen flächendeckend in Hagen zu erhöhen bzw. zu erhalten. Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen erfolgt in Hagen durch das Tagesmütterwerk in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kolleginnen des Fachbereiches Jugend & Soziales. Nicht zuletzt um den gestiegenen Anforderungen (§ 23 TAG) gerecht zu werden, wurde erst kürzlich vom Jugendhilfeausschuss eine Erhöhung des Personalkostenzuschusses für das Tagesmütterwerk beschlossen.

In Anlehnung an ein Gutachten des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) soll eine höhere Bezahlung der Förderleistung der Tagesbetreuungspersonen eingeführt werden. Damit sollen auch zusätzliche Personengruppen für die Kindertagespflege gewonnen werden.

 

Bezahlt werden Betreuungspersonen zurzeit von Eltern privat in Höhe von 3 - 5 € die Stunde. Wenn öffentliche Jugendhilfe die Kosten für die Betreuung in Tagespflege nach § 23 SGB VIII übernimmt, weil die Eltern dazu nicht in der Lage sind, erhält die Betreuungsperson einen Stundensatz von rd. 2 €. Von diesem Stundensatz müssen alle Betriebskosten wie Essen, Spielsachen, Strom, Versicherungen, etc. gezahlt werden.

Berechnungsgrundlage für die Leistungen der Tagespflege ist der Satz der Vollzeitpflege (nach § 33 SGB VIII) in der ersten Altersgruppe. Seit 1995 werden entsprechend den Empfehlungen des Städtetages Nordrhein-Westfalen (vom 21.09.1994) 60 % des Vollzeitpflegegeldes als Aufwendungsersatz für eine Betreuung von tgl. 8 bis 10 Stunden an 5 Tagen in der Woche zugrundegelegt. Der Aufwandersatz für die Betreuungsperson wird unterteilt in materielle Aufwendungen (Sachkosten) und Kosten der Erziehung (Anerkennung der Förderleistung). Die Förderleistung wird zurzeit mit etwa 70 Cent pro Stunde und Kind bezahlt.

 

Tagesmütter, die ein Tageskind zusammen mit ihrem eigenen Kind betreuen, arbeiten unter Umständen für diesen Satz. Tagesmütter, die sich qualifizieren und die Tagesbetreuung dauerhaft und professionell als Selbstständige (ohne die Betreuung eigener Kinder) betreiben, sind seltener bereit, für diesen Satz zu arbeiten. Sie bevorzugen zahlungskräftige Eltern oder stehen perspektivisch der durch den Fachbereich Jugend & Soziales zu vermittelnden Tagespflege nicht mehr zur Verfügung.

Um gute Qualität in der Tagesbetreuung mit flexiblen familiennahen Angeboten sicherzustellen, wird ein Pool qualifizierter und erfahrener Tagesbetreuungs-Personen benötigt, die ihre Arbeit professionell und dauerhaft betreiben.

 

Das TAG will die Betreuungsstandards in der Kindertagespflege auf verschiedenen Ebenen verbessern.

In § 23 Abs. 2 wird die Gewährung einer laufenden Geldleistung festgelegt. Danach soll einerseits eine angemessene Kostenerstattung für den Sachaufwand geleistet werden und ein angemessener Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung. Die Höhe der laufenden Geldleistung soll vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt werden, soweit  Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt. Außerdem sollen Betreuungspersonen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

 

Die Qualifizierungsanforderungen werden in Hagen schon seit vielen Jahren erfüllt. Um eine Verbesserung, d.h. höhere Qualitätsstandards zu erzielen, soll ab 01.08.2006 eine nach Qualifikationsgrad gestaffelte Bezahlung von Tagesbetreuungspersonen eingeführt werden.

Der Satz der Vollzeitpflege NRW soll weiterhin Grundlage zur Berechnung des Aufwandsersatzes für Kindertagespflege sein. Die Kosten für materielle Aufwendungen sollen dementsprechend für alle Tagesbetreuungspersonen weiterhin gelten, nur der Verdienst soll gestaffelt werden.

 

 

Staffelung des Förderbetrages als Anerkennung der Förderleistung:

 

Stufe 1: Sofern Eltern eine Betreuungsperson vorschlagen und diese für die notwendige Betreuung des Kindes geeignet ist, wird wie bisher entsprechend der Empfehlungen des Städtetages ein Pflegegeld gezahlt (60 % des Vollzeitpflegesatzes bei einer Betreuung von 8 bis 10 Std. täglich, Betrag ohne materielle Aufwendungen 70 Cent pro Stunde und Kind).

 

Stufe 2: Erfolgt durch den Fachbereich Jugend & Soziales eine Vermittlung an Tagesmütter mit einer Grundqualifizierung von 42 Stunden, wird die Anerkennung der Förderleistung um einen Euro pro Stunde und Kind, auf 1,70 € erhöht.

 

Stufe 3: Tagesmütter mit insgesamt 160 Ausbildungsstunden, die sich zu weiterer jährlicher Zusatzqualifizierung verpflichten, sollen 2 € mehr pro Stunde erhalten, so dass sie auf einen Anerkennungsbetrag für ihre Förderleistung von 2,70 € pro geleistete Arbeitsstunde und Kind kommen. Dasselbe gilt für Erzieherinnen oder Sozialpädagoginnen, die Vorbereitungs- und Erste-Hilfe-Kurs abgeleistet haben.

 

Für ungünstige Arbeitszeiten wie 5.00 Uhr – 6.30 Uhr und 20.00 Uhr – 22.00 Uhr, in denen außerhalb des Haushalts der Tagesmutter betreut wird, sollte ein Zuschlag von 1,50 € gezahlt werden. Bisher wird für diese Stunden, wie für die Nachtstunden, 1/3 der Bezahlung abgezogen.

 

Freistände bei den Betreuungsplätzen sind Risiko der Betreuungsperson, da sie als Selbstständige arbeitet.

 

Nach § 23 Abs. 2 SGB VIII umfasst die laufende Geldleistung nach Abs. 1 die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung (ca. 80 € jährlich), sowie die hälftige Erstattung der Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung ( 39 € pro Monat) der Tagespflegeperson.

Auf beide Leistungen haben die Tagespflegepersonen einen Anspruch. Ob sie diesen Anspruch geltend machen, ist jedoch freiwillig. Bis heute gibt es keine Ausführungsbestimmungen seitens der Landesregierung wie mit diesem Anspruch umzugehen ist. Ungeklärte Fragen sind beispielsweise bei Kurzzeitpflegeverhältnissen. Wer trägt die Versicherungsleistungen und Rentenbeiträge bei Ruhen eines Pflegeverhältnisses. Bisher hat noch keine Tagespflegeperson von ihrem Anspruch Gebrauch gemacht.

 

 

 

7.   Tagesmütter in Kindertageseinrichtungen

 

Grundsätzlich hat sich in der AG 3 nach § 78 KJHG kein Träger gegen die Möglichkeit einer Betreuung von Kindern durch eine Tagesmutter in Kindertageseinrichtungen ausgesprochen.

Besonders in der Situation, dass eine Kindertageseinrichtung bis 14.00 Uhr oder 16.00 Uhr betreut, der Betreuungsbedarf aber länger besteht, wäre dies eine sinnvolle, flexible Lösung. Die Tagesmutter könnte die Betreuung eines oder mehrerer Kinder in der Einrichtung fortsetzen. Wegezeiten würden entfallen, geeignete Räumlichkeiten und Beschäftigungsmaterialien stünden zur Verfügung. Aus pädagogischen Gründen nicht zu befürworten ist allerdings in den Kindertageseinrichtungen eine Betreuung bis in die Abendstunden zu verlängern. Darüber hinaus ist jede Betreuung nach 17.00 Uhr von der Heimaufsicht genehmigungspflichtig. Die maximale Betreuungszeit in Kindertageseinrichtungen liegt bei 18.00 Uhr. Längere Betreuungszeiten müssen vom Landesjugendamt genehmigt werden, was aber bisher noch in keinem Fall erfolgt ist. Auch im Hinblick auf die Einrichtung eines Modellkindergartens mit längeren Betreuungszeiten, bedarf es zunächst einer Klärung mit dem Landesjugendamt. 

Problematisch an der Betreuung durch Tagesmütter in Kindertageseinrichtungen ist zur Zeit der ungeklärte Rechtsstatus von Tagesmüttern. Da Tagesmütter für ihre Tätigkeit, häufig auf selbstständiger Basis, entlohnt werden, handelt es sich nicht um eine Veranstaltung der Einrichtung oder um eine Honorartätigkeit beim Träger der Einrichtung. Somit ist die Versicherungsfrage die Einrichtung betreffend nicht geklärt.

Andererseits wertet das TAG die Tagespflege gleichrangig zu den Kindertageseinrichtungen.

Hier gibt es noch Klärungsbedarf seitens der Landesregierung.

 

 

 

8.       Belegungsrechte für Unternehmen

 

In der Vergangenheit hat es eine Vereinbarung zwischen der Stadt Hagen und der Sparkasse bezüglich der Reservierung von Kindergartenplätzen für Betriebsangehörige gegeben. Diese Vereinbarung wurde aufgelöst, da die reservierten Plätze nicht mehr von der Sparkasse genutzt wurden. Für den Fachbereich Jugend & Soziales stellt es  kein Problem dar, ein Kontingent an Kinderbetreuungsplätzen für Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Soweit es sich um Hagener Kinder handelt, werden sie sowieso im Bedarf zur Erfüllung des Rechtsanspruchs mitgezählt. Belegungsplätze, die von Unternehmen nicht genutzt werden, können von den betreffenden Einrichtungen ab 1.08. selbst belegt werden. Für diese Plätze entfällt dann auch der vom Unternehmen zu zahlende Betriebskostenzuschuss. Grundsätzlich muss ein Unternehmen, das ein Belegungsvorrecht für Kinderbetreuungsplätze vereinbaren möchte, einmalig einen Investitionskostenbeitrag leisten. Der Beitrag beläuft sich auf 50 % der im Landesdurchschnitt entstandenen Gestehungskosten (Bau –und Einrichtungskosten – ca  4000 €). Dieser sogenannte “verlorene Zuschuss” ist an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu zahlen. Der Betriebskostenzuschuss, der pro Platz gerechnet wird, beläuft sich auf 54 % der Betriebskosten (Personal– und Sachkosten) der Einrichtung (ca. 2.583 € pro Jahr/Platz). Sowohl der Investitionskostenbeitrag wie auch die Betriebskostenzuschüsse sind vom Unternehmen steuerlich absetzbar. Denkbar ist auch der Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die ein Gesamtkontingent gemeinsam buchen und nach Bedarf nutzen können. Die vorliegenden Informationen wurden an das Bündnis für Familie weitergegeben, das mit den Hagener Unternehmen in Kontakt steht.

 

 

 

9.    Finanzplanung

 

9.1.      Umwandlung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen

 

a)      Die Umwandlung von Kindergartenplätzen in Betreuungsplätze für unter 3 Jährige im Rahmen der Budgetregelung ist bei den Betriebskosten kostenneutral. In der vorliegenden Planung werden zum Kindergartenjahr 2006/2007 allein 34 Plätze so umgewandelt werden können.

 

 

b)      Die durchschnittlichen Betriebskosten für einen Platz in einer kleinen altersgemischten Gruppe werden 10.000 € jährlich betragen. Bei 15 Kindern pro Gruppe ergeben sich für eine neue Gruppe 150.000 €. Diesen Kosten entsprechen in etwa den heutigen Durchschnittskosten im Rahmen der GTK-Förderung.

 

Tabelle 14: Ausbauplanung kleine altersgemischte Gruppen bei 15 % Versorgungsquote

Kindergartenjahr (01.08. – 31.07.)

2006/07

2007/08

2008/09

2009/10

Zusätzliche Gruppen pro Jahr

3

5

3

5

Laufende Betriebskosten pro Gruppe und Jahr

150.000

150.000

150.000

150.000

Laufende Sachkosten pro Gruppe und Jahr

750

750

750

750

Jährlicher Kostenzuwachs

452.250

753.750

452.250

753.750

Akkumulierter Kostenzuwachs

452.250

1.206.000

1.658.250

2.412.000

 

Diese auf das Kindergartenjahr bezogene Übersicht soll nachfolgend unter Berücksichtigung von einmaligen Kostenfaktoren auf das jeweilige Kalenderjahr umgerechnet werden.

 

Zusätzlich zu den Betriebskosten sind für die Erstausstattung (Einrichtungskosten, Spiel –und Beschäftigungsmaterial) für jedes Kind unter 3 Jahren 1.000 € zu kalkulieren. Durchschnittlich wird mit 7 Kindern unter 3 Jahren in jeder kleinen altersgemischten Gruppe (insgesamt 15 Kinder) gerechnet.

 

 

Tabelle 15: Kostenzuwachs insgesamt -  kleine altersgemischte Gruppen bei 15 % Versorgungsquote

Haushaltsjahr

2006

2007

2008

2009

2010

Jährl. Kostenzuwachs nach Tabelle 14 (Umrechnung Kindergartenjahre)

188.438

577.875

577.875

628.125

439.688

Akkumulierter Kostenzuwachs

188.438

766.313

1.394.438

1.972.313

2.412.000

Einmalige Erstausstattung

(Gruppen * 7 Kinder * 1000 €)

21.000

35.000

21.000

35.000

0

Abzüglich akkumulierter geschätzter Elternbeiträge

25.000

100.000

181.000

256.000

314.000

Akkumulierter Zuschussbedarf

184.438

701.313

1.234.438

1.751.313

2.098.000

 

Je nach Anzahl der tatsächlich angemeldeten Kinder und der Bedarfe an Erstausstattung sind Abweichungen nach oben oder unten möglich.

 

Durch die in der Tabelle 14 dargestellte Ausbauplanung bezogen auf die Einrichtung kleiner altersgemischter Gruppen und durch die zusätzlichen Plätze im Rahmen der Budgetregelung (a) werden in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 110 neue Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in den Kindertageseinrichtungen geschaffen. In den folgenden Jahren können die kleinen altersgemischten Gruppen aufgrund der demografischen Entwicklung bei den 3 bis 6 jährigen Kindern in reine Betreuungsgruppen für Kinder unter 3 Jahren (12 Kinder) umgewandelt werden. Dadurch würden kostenneutral weitere 40 Plätze geschaffen. In den  Jahren 2008 und 2009 wären dann noch jeweils 33 Plätze neu zu schaffen. Nach heutigem Stand der Planung können 50 Plätze im Rahmen von kleinen altersgemischten Gruppen und 15 Plätze durch die Budgetregelung eingerichtet werden. Der Finanzbedarf wurde entsprechend kalkuliert. Veränderungen in der Planungsgrundlage werden in der jährlichen Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung dargestellt.

 

     In obiger Kostenübersicht nicht enthalten sind 200.000 € für das Aufrechterhalten des Betriebes in 3 Kindertagesstätten (jeweils eine Gruppe in den Einrichtungen An der Egge, Cunostr. und Pfefferstück), die nur aufgrund des Ausbaus für Plätze für unter - dreijährige Kinder zur Erfüllung des Rechtsanspruches für 3 – 6 jährige Kinder nicht abgebaut werden können. Im Vergleich zur aktuellen Finanzsituation der Stadt Hagen ist dieses kostenneutral, da die Gruppen gegenwärtig existieren und dementsprechend auch heute Kosten von 200.000 € jährlich anfallen. In Bezug auf die Konsolidierungsmaßnahme 55-M12 ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich die geplanten Einsparungen in Höhe von 200.000 € um ein Jahr verschieben werden.

 

Der zugrunde gelegte Elternbeitrag berechnet sich aus 13 % der Betriebskosten der neu einzurichtenden Gruppen. Dieser Prozentsatz ist der Durchschnittswert der zur Zeit bei allen Kindertageseinrichtungen kalkuliert wird.

Bezüglich der Elternbeiträge liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, wonach die Festsetzung der Elternbeiträge auf die Kommunen übertragen  werden soll. Eine Entscheidung soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Mai erfolgen. Danach kann, mit Wirkung zum Kindergartenjahr 2006/2007, jede Kommune selber entscheiden welcher Beitrag für die verschiedenen Betreuungsformen zukünftig zu zahlen ist.

 

 

9.2.      Spielgruppen

 

Eine Spielgruppe in einer Kindertageseinrichtung  (10 - 14 Kinder an 3 Tagen für 3 Stunden) unter Leitung einer Erzieherin verursacht jährliche Kosten in Höhe von ca. 8.000 €. Durch die Einrichtung von Spielgruppen kann zukünftig ein Teil des Bedarfs für die U3-Betreuung ggf. auch gedeckt werden. Die Einrichtung von bis zu 10 Spielgruppen kann sachgerecht sein. Diese Betreuungsvariante ist eine preiswerte Alternative. Der Bedarf für diese Alternative wird in den kommenden Jahren regelmäßig ermittelt. Wenn eine entsprechende Betreuungsform eingerichtet wird, dann werden die unter 9.1 aufsummierten Kosten sinken. Ab 2008 kann diese Betreuungsform beim Abbau von Betreuungsgruppen in Einrichtungen auch auf ganze Tage (2-3-Tage –Betreuung) ausgedehnt werden (Denkbar sind 8 Gruppen). Entsprechend werden natürlich auch die Kosten steigen. Davon abziehbar wäre der Elternbeitrag, der sich an der Anzahl der Betreuungsstunden orientieren könnte. Möglich wäre ein fester Elternbeitrag pro Stunde oder in Anlehnung an das GTK ein einkommensabhängiger Elternbeitrag. Bei einer stundenangemessenen Umrechnung des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren würden bei der Nachmittagsbetreuung die Beiträge zwischen 15 € und 65 € im Monat liegen.

Da die Inanspruchnahme diese Betreuungsform aktuell aber nicht eingeschätzt werden kann, ist sie zur Zeit bei der Quantifizierung der Finanzeffekte noch nicht konkret planbar.

 

Tabelle 16: Kostenzuwachs Spielgruppen am Nachmittag

 

2007

2008

2009 ff.

Anzahl Gruppen (Plätze)

6 (72)

4 (48)

0

Kosten pro Gruppe

8.000

8000

0

Abzügl. Elternbeiträge

6.240

3.840

0

Jährl. Kostenzuwachs

41.760

28.160

0

Akkumulierter Kostenzuwachs

41.760

69.920

69.920

 

 

Tabelle 17: Kostenzuwachs “2-3- Tage-Gruppe” – ganztags

 

2008

2009

2010 ff.

Anzahl Gruppen (Plätze)

5 (60)

3 (36)

0

Kosten pro Gruppe

60.000

60.000

0

Abzügl. Elternbeiträge

39.000

23.400

0

Jährl. Kostenzuwachs

261.000

156.600

0

Akkumulierter Kostenzuwachs

261.000

417.600

417.600

 

 

 

9.3.            Tagespflege 

 

a)                 Für den Bereich Tagespflege wird eine durchschnittliche jährliche Zuwachsrate von 215.000 € für die Schaffung von jährlich rd. 25 zusätzlichen Tagespflegeverhältnissen im Rahmen der aufgezeigten Veränderungen vorgesehen (15 % Versorgungsquote).

 

 

Tabelle 18: Kostenzuwachs bei 15 % Versorgungsquote

Hauhaltsjahr

2006

2007

2008

2009

2010

Jährl. Kostenzuwachs

215.000

215.000

215.000

215.000

0

Akkumulierter Kostenzuwachs

215.000

430.000

645.000

860.000

860.000

 

 

b)         Bei Inanspruchnahme der neuen Regelung nach § 23 Abs. 2 SGB VIII

-          die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung

-          sowie die hälftige Erstattung der Aufwendungen zu einer angemessenen Altersicherung

würden bei derzeit 324 Tagespflegepersonen insgesamt Kosten von jährlich 177.552 € entstehen.

Bei einem Ausbau um 25 Tagespflegeplätze pro Jahr würde sich eine jährliche Steigerung um 13.700 € ergeben.

 

Tabelle 19: Versicherungsleistungen bei 15 % Versorgungsquote

Haushaltsjahr

2006

2007

2008

2009

2010

Jährlicher Kostenzuwachs aus der Übernahme Versicherungsleistungen

177.552

0

0

0

0

Ausbau Tagespflege

13.700

13.700

13.700

13.700

0

Akkumulierter Kostenzuwachs bei 15 % Versorgungsquote

191.252

204.952

218.652

232.352

232.352

 

 

Weitere Kosten entstehen durch die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung, Beratung und Begleitung der Tagesmütter. Zur Zeit wird diese Aufgabe beim Fachbereich Jugend & Soziales von einer Vollzeit und einer Teilzeitbeschäftigten (20 Stunden) wahrgenommen. Durch den weiteren Ausbau der Tagespflegeverhältnisse ist für die Teilzeitstelle - Stellenplan-Nr. 55/167/2005, Entgeltgruppe 9 - eine wöchentliche Stundenaufstockung auf 30 Stunden erforderlich.

Der sich erhöhende Anteil der Qualifizierungsmaßnahmen kann durch die Bewilligung eines Zuschusses in Höhe von 10.000 € jährlich an das Tagesmütterwerk abgedeckt werden.

 

 

 

c)         Insgesamt ergeben sich durch den Ausbau und die Übernahme der Versicherungsleistungen im Bereich der Tagespflege folgende Gesamtkosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle 20: Kostenzuwachs insgesamt bei 15 % Versorgungsquote

Haushaltsjahr

2006

2007

2008

2009

2010

Akkumulierter Kostenzuwachs Ausbau Tagespflege

215.000

430.000

645.000

860.000

860.000

Akkumulierter Kostenzuwachs aus der Übernahme von Versicherungsleistungen

191.252

204.952

218.652

232.352

232.352

Zusätzliche Personalkosten

12.493

12.493

12.493

12.493

12.493

Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen

10.000

10.000

10.000

10.000

10.000

Akkumulierter Kostenzuwachs

428.745

657.445

886.145

1.114.845

1.114.845

 

Je nach Umsetzungsstand sind auch hier Abweichungen nach oben und unten möglich.

 

 

9.4.            Gesamtkosten

 

In der Zusammenfassung ergibt sich aus den in den Punkten 9.1. bis 9.3. dargestellten Maßnahmen der nachfolgende Zuschussbedarf:

 

Tabelle 21: Kostenzuwachs bei 15 % Versorgungsquote

Haushaltsjahr

2006

2007

2008

2009

2010

Kosten aus 9.1.:

184.438

701.313

1.234.438

1.751.313

2.098.000

Kosten aus 9.3.:

428.745

657.445

886.145

1.114.845

1.114.845

Akkumulierter Kostenzuwachs

613.183

1.358.758

2.120.583

2.866.158

3.212.845

 

 

Tabelle 22: Alternativer Kostenzuwachs bei Einrichtung von Spielgruppen

Haushaltsjahr

2007

2008

2009

2010

Anzahl Gruppen (Plätze) Nachmittagsbetreuung

6 (72)

4 (48)

0

0

Anzahl Gruppen (Plätze) “2-3-Tage Gruppe”

0

5 (60)

3 (36)

0

Akkumulierter Kostenzuwachs

41.760

330.920

487.520

487.520

 

 

Bei der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren bieten sich verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlicher Kostenintensität. Die Umwandlung von Plätzen im Rahmen der Budgetregelung ist bei den Betriebskosten kostenneutral, aber zur Zeit nur in begrenztem Umfang möglich, da dadurch mehr Betreuungsplätze entfallen als der demografische Faktor hergibt. Die kostenintensivste Variante ist momentan die Schaffung von kleinen altersgemischten Gruppen. Ab 2008 relativieren sich diese Kosten dann wieder, da diese Gruppen in reine Betreuungsgruppen für unter 3 jährige Kinder umgewandelt werden können. Alternativ dazu können auch Plätze im Rahmen von Spielgruppen geschaffen werden. Zunächst nur als Betreuungsgruppen am Nachmittag, ab 2008 auch als ganztags “2-3-Tage Gruppen”. Hier ist zunächst noch der tatsächliche Bedarf zu klären. Die weitere Alternative, die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter in Kindertageseinrichtungen, kann zur Zeit durch die unsichere Rechtslage noch nicht kalkuliert werden. Die Kosten werden sich aber voraussichtlich zwischen den Kosten für Ganztags -Spielgruppen und kleinen altersgemischten Gruppen bewegen. Tabelle 21 stellt die kostenintensivste Variante dar. Die Einrichtung von Spielgruppen nach Tabelle 22 würde diese Kosten in 2008 bereits um 500.000 € senken.

Eine auch an den Kosten orientierte Ausbauplanung kann nur aus einer flexiblen Kombination der dargestellten Möglichkeiten bestehen.

Aufgrund der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die zusätzlichen Gesamtausgaben bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro begrenzt. Dadurch besteht zwischen der vom Rat der Stadt Hagen anvisierten Versorgungsquote von 15 % und den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Hagen eine Finanzierungslücke von 1,7 Millionen Euro. Vorausgesetzt die Landesregierung beschließt den Gesetzentwurf zur Freigabe der Elternbeiträge, kann eine geänderte Beitragsstaffelung zu Mehreinnahmen führen, die dann zum weiteren Ausbau der Betreuungsplätze für unter 3 Jährige genutzt werden können.

 

 

10.   Ausblick

 

In den nächsten Jahren werden auf der Grundlage der Gesamtentwicklung unter Einbeziehung der Absicherung des Rechtsanspruchs, der demografischen Entwicklung und der Entwicklung der individuellen Nachfrage im Zusammenhang mit dem hineinwachsenden Jahrgang weitere Plätze gemäß dem vorgelegten Ausbauprogramm geschaffen.

 

Dieses erfolgt in enger Abstimmung mit den beteiligten Trägern und Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Anliegen, ihre jeweiligen Kindertageseinrichtungen sinnvoll weiterzuentwickeln.

 

Dabei werden auch im Rahmen von systematischen Planungsgesprächen in den Regionen die sozialräumlichen Bedarfe und Ressourcen bewertet und in eine Maßnahmeplanung integriert.

 

Die jährliche Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung stellt für die konkrete Angebots- und Maßnahmeplanung zur Schaffung von Plätzen für unter dreijährige Kinder eine wichtige Planungsgrundlage dar. Dort werden die gesamten qualitativen und quantitativen Planungsgrundlagen dargestellt und entsprechend analysiert und bewertet.



[1] Die Ausbauplanung erfolgt auf Grundlage des TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz-“Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder) und des KICK (Kinder –und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz).

[2] Beispiele sind die Einführung jährlicher Bedarfsabfragen in den Kindertageseinrichtungen zur flexibleren Steuerung der Öffnungszeiten oder die Ausbauplanung der Offenen Ganztagsschule.

[3]           Die Umwandlung von Plätzen im Rahmen der Budgetregelung ist kostenneutral –siehe auch Finanzplanung Seite 15.

[4] Der Berechnung der Fehlbedarfe in den nachfolgenden Übersichtstabellen liegt die prognostizierte Kinderzahl

   für 2010 (4700) Kinder zugrunde.

 

[5]   In der Berechnung der Fehlbedarfe ist der Rückgang der Kinderzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung bereits berücksichtigt. Grundlage ist die prognostizierte Kinderzahl für 2010 (4700 Kinder).

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Neue Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

X

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

X

 Einnahmen

314.000

 EUR

X

 Sachkosten

3.514.352

 EUR

X

 Personalkosten

12.493

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

2006

2007

2008

2009

2010

4640 110 00104

25.000

100.000

181.000

256.000

314.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

4640 718 00103

209.438

801.313

1.415.438

2.007.313

2.412.000

4540 772 00006

406.252

634.952

863.652

1.092.352

1.092.352

4550 672 00207

10.000

10.000

10.000

10.000

10.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

600.690

1.346.265

2.108.090

2.853.665

3.200352

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

X

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

55/167/2005

Entgeltgruppe 9

12.493

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

29.03.2006 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.04.2006 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Reduzieren

05.04.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

1. Die Verwaltungsvorlage wird als 1. Lesung zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der 1. Ausbaustufe im U3-Bereich

für das Kindergartenjahr 2006/2007 in vollem Umfang zu realisieren.

 

3. Hierbei ist neben den anderen Maßnahmen die Umwandlung in kleine

altersgemischte Gruppen außerhalb des GTK-NW (Gesetz über die

Tageseinrichtungen für Kinder in NRW) zunächst in den Einrichtungen

“Am Bügel”, “Dümpelstr.” und “Büddingstr.” einzuplanen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Erweitern

26.04.2006 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

Erweitern

26.04.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

Reduzieren

26.04.2006 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf angepasstes Handlungskonzept.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der 1. Ausbaustufe im U3-Bereich für das Kindergartenjahr 2006/2007 in vollem Umfang zu realisieren. 

 

4.      Hierbei ist neben den anderen Maßnahmen die Umwandlung in kleine altersgemischte 

      Gruppen außerhalb des GTK-NW (Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder in NRW)    

      zunächst in den Einrichtungen “Am Bügel, “Dümpelstr.” und “Büddingstr.” einzuplanen. 

 

5.      Aufgrund der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die  

      einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010 zunächst auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl.

      gestiegener Einnahmen aus den Elternbeiträgen begrenzt.

 

6.      Die Verwaltung wird beauftragt unter Berücksichtigung der Eckpunkte:

 

-          15 % Bedarfsdeckung

-          1,5 Millionen Euro zusätzlicher städtischer Beitrag

-          neue gesetzliche Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

-          optimale bedarfsorientierte Struktur der verschiedenen Angebotsformen und

-          wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern

 

jährlich eine angepasste Bedarfs –und Finanzplanung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

Reduzieren

27.04.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf angepasstes Handlungskonzept.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der

Kindergarten-Bedarfsplanung stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der 1. Ausbaustufe im U3-Bereich für das Kindergartenjahr 2006 / 2007 in vollem Umfang zu realisieren.

 

4. Hierbei ist neben den anderen Maßnahmen die Umwandlung in kleine altersgerechte Gruppen außerhalb des GTK-NW (Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder in NRW) zunächst in den Einrichtungen "Am Bügel", "Dümpelstraße", "Büddingstraße" und "Funckenhausen" einzuplanen.

 

5. Aufgrund der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl. Gestiegener Einnahmen aus den Elternbeiträgen begrenzt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Eckpunkte:

 

- 15 % Bedarfsdeckung

- 1,5 Millionen Euro zusätzlicher städtischer Beitrag

- neue gesetzliche Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

- optimale, bedarfsorientierte Struktur der verschiedenen Angebotsformen und

- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern

 

jährlich eine angepasste Bedarfs- und Finanzplanung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Reduzieren

02.05.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf angepasstes Handlungskonzept.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der 1. Ausbaustufe im U3-Bereich für das Kindergartenjahr 2006/2007 in vollem Umfang zu realisieren.

 

4.      Hierbei ist neben den anderen Maßnahmen die Umwandlung in kleine altersgemischte Gruppen außerhalb der GTK-NW (Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder in NRW) zunächst in den Einrichtungen “Am Bügel”, “Dümpelstraße”, “Büddingstraße” und “Funckenhausen” einzuplanen.

 

5.      Aufgrund der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl. gestiegener Einnahmen aus den Elternbeiträgen begrenzt.

 

6.      Die Verwaltung wird beauftragt unter Berücksichtigung der Eckpunkte:

 

-          15 % Bedarfsdeckung

-          1,5 Millionen Euro zusätzlicher städtischer Beitrag

-          neue gesetzliche Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

-          optimale bedarfsorientierte Struktur der verschiedenen Angebotsformen und

-          wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern

 

eine angepasste Bedarfs –und Finanzplanung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Reduzieren

11.05.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf angepasstes Handlungskonzept.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der

Kindergarten-Bedarfsplanung stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der 1. Ausbaustufe im U3-Bereich für das Kindergartenjahr 2006 / 2007 in vollem Umfang zu realisieren.

 

4. Hierbei ist neben den anderen Maßnahmen die Umwandlung in kleine altersgerechte Gruppen außerhalb des GTK-NW (Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder in NRW) zunächst in den Einrichtungen "Am Bügel", "Dümpelstraße", "Büddingstraße" und "Funckenhausen" einzuplanen.

 

5. Aufgrund der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl. Gestiegener Einnahmen aus den Elternbeiträgen begrenzt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Eckpunkte:

 

- 15 % Bedarfsdeckung

- 1,5 Millionen Euro zusätzlicher städtischer Beitrag

- neue gesetzliche Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von   Kinderbetreuungskosten

- optimale, bedarfsorientierte Struktur der verschiedenen Angebotsformen und

- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern

 

jährlich eine angepasste Bedarfs- und Finanzplanung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen