Beschlussvorlage - 0150/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung 2020 ff Grundschule Henry-van-de-Velde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales; FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.03.2023
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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08.03.2023
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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16.03.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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23.03.2023
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Beschlussvorschlag
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkrete Planung für den Erweiterungsbau der Grundschule Henry-van-de-Velde auf Grundlage der Variante 3 zu erarbeiten und den abschließenden Planungsentwurf den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, ergänzend zu den schulorganisatorischen Erfordernissen bei der Planung zwei Großtagespflegegruppen zu berücksichtigen.
4. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 4.439.922 € werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 angemeldet und werden dem Rat zur Beschlussfassung unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit vorgelegt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Auf Grundlage der Verwaltungsvorlage 0746/2020 hat der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung durch Beschluss vom 10.12.2020 mit einer grundlegenden Planung zur Erweiterung der Grundschule Henry-van-de-Velde beauftragt. Mit den beiden Vorlagen 0792/2021 und 0525/2022 hat die Verwaltung über die Entwicklung des Vorhabens zwischenzeitlich informiert.
Mit der aktuellen Vorlage werden die erneuten Entwicklungen dargestellt. Dazu gehört insbesondere eine weitere Öffnung der Grundschule im Hinblick auf Möglichkeiten der allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit. So wird nach intensiver Erörterung mit der Grundschule und dem Fachbereich Jugend und Soziales die Einrichtung von zwei Großtagespflegegruppen vorgeschlagen. Weiterhin ist mit der vorgeschlagenen Planungsvariante beabsichtigt, das Erdgeschoss des neuen Gebäudes auch stärker als bisher für Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit zu nutzen.
Begründung
Bisheriger Vorlauf
Auf Grundlage der Verwaltungsvorlage 0746/2020 hat der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung durch Beschluss vom 10.12.2020 mit der Planung zur Erweiterung der Grundschule Henry-van-de-Velde beauftragt. Vorgesehen war danach die Überbauung des eingeschossigen WC-/Umkleidebereichs um eine Etage. In diesem Bereich war die Schaffung des kombinierten Bewegungs-/Aulenraumes (Größe rund 150 qm) vorgesehen. Die Unterrichtsräume sollen in einem mehrgeschossigen Solitär neben dem Verwaltungstrakt entstehen.
Mit der Vorlage 0792/2021 hat die Verwaltung eine alternative Planung vorgeschlagen, wonach die gesamte Maßnahme durch nur einen mehrgeschossigen Baukörper im Bereich WC-/Umkleide-Hausmeisterbungalow bis zum Anschluss an das Hauptgebäude entlang der Blücherstraße vorstellbar sei. Diese Variante wurde zwischenzeitlich umsetzbar, da der Bungalow freigestellt wurde, sodass dieser Bereich insgesamt neu überplant werden konnte. Die dazu vom Fachbereich Gebäudewirtschaft erstellte überschlägige Kostenschätzung hat ein Volumen von 4.672.000 €. Durch Ratsbeschluss vom 18.11.2021 wurde die Verwaltung mit dieser Planungsvariante beauftragt.
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 0525/2022 über die bis dahin erfolgte Entwicklung berichtet. Angesichts der bis dahin bekannten „Preisbewegungen“ im gesamten Bausektor wurde die Kostenschätzung zu diesem Zeitpunkt auf insgesamt 5.937.000 € aktualisiert. Die Kostenschätzung für diese Variante des Planungsvorhabens wurde jetzt erneut aktualisiert. Da die Tendenz der Baukostensteigerungen unvermindert anhält, hat die aktuelle Kostenschätzung ein Volumen von 7.700.274 €.
Aktueller Stand
Im August 2022 wurde am Ende des europaweiten Ausschreibungsverfahrens der Planungsauftrag an ein externes Architekturbüro vergeben. In der Zwischenzeit hat das Architekturbüro verschiedene Varianten in Form von Planungsmodellen erstellt, womit sowohl die ursprüngliche Idee mit zwei neuen Baukörpern als auch die Berücksichtigung der gesamten Maßnahme durch nur einen mehrgeschossigen Baukörper aufgegriffen wird.
Die verschiedenen Planungsmodelle wurden zusammen mit der Schulleitung, dem Fachbereich Gebäudewirtschaft, dem Fachbereich Bildung und dem Architekturbüro eingehend erörtert, wobei die Vor- und Nachteile der jeweiligen Modelle abgewogen wurden.
Gegenüber den bisherigen organisatorischen Vorgaben wurden folgende sich zwischenzeitlich ergebende Entwicklungen in die Überlegungen einbezogen:
- Im Hinblick auf den anstehenden OGS-Rechtsanspruch muss der Platzausbau in weit größerem Umfang eingeplant werden als in den ursprünglichen Planungen geschehen. Gerade im Bereich der OGS-Essenversorgung wird der Bedarf einer Neuausrichtung gesehen. Bisher erfolgt eine Warmessenanlieferung mit anschließender Portionierung und Ausgabe an die Schüler*innen im „4-Schicht-System“. Die Größe des bisher genutzten Küchenbereichs im UG des Gebäudes genügt schon jetzt nicht den Erfordernissen, sodass ein anliegender Gruppenraum derzeit bereits zum Essen mitgenutzt wird. Eine weitere Ausweitung der OGS-Plätze ist ohne Umbau des Küchenbereiches in den derzeitigen Räumen nicht möglich. Der Kooperationspartner hat zudem darauf hingewiesen, dass bei einer beabsichtigten OGS-Ausweitung das System der Warmessenanlieferung wegen zu langen Warmhaltezeiten kaum aufrechterhalten werden kann. Perspektivisch sollte ein Systemwechsel erfolgen, wonach eine Kaltessenanlieferung erfolgt. Die Essenszubereitung wird dann vor Ort in der Schule, z. B. mittels Dampfgarer, vorgenommen. Dadurch könnten die Zeiträume zwischen Essenzubereitung und Verzehr auch im Hinblick auf das „Schicht-System“ deutlich besser organisiert werden. Dieser Systemwechsel erfordert in jedem Fall eine Ausweitung des Küchenbereichs. Die Grundrissgestaltung der Entwürfe der zur Abstimmung stehenden Varianten ermöglichen maximal eine Versorgung von bis zu 460 Personen im Vierschichtbetrieb. Bei der Erweiterung auf Vierzügigkeit und einer maximalen Durchschnittszahl von 27 Schüler*innen/Klasse (432 Schüler*innen) ist auch im Hinblick auf den Individualanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 2026/2027 die umfassende Essensversorgung gesichert.
- Für den Fachbereich Jugend und Soziales besteht im Innenstadtstadtbereich weiterhin ein großer Bedarf an Betreuungsplätzen, so auch im Einzugsbereich der Grundschule Henry-van-de-Velde. In gemeinsamen Erörterungen der beiden Fachbereiche Bildung und Jugend und Soziales sowie der Grundschule ist folgendes Konzept vorstellbar: Der Fachbereich Jugend und Soziales wird perspektivisch die Räumlichkeiten der jetzigen OGS für die Betreuung von U3 Kindern im Rahmen von zwei Großtagespflegestellen in Trägerschaft der Stadt Hagen nutzen.
Das Konzept der Großtagespflegestelle in Trägerschaft umfasst die Betreuung von maximal je neun Kindern im Alter von U3. Die Kinder werden durch qualifizierte und zertifizierte Kindertagespflegepersonen, in Festanstellung bei der Stadt Hagen, betreut. Die Kindertagespflegepersonen verfügen über eine Pflegerlaubnis gem. § 43 SGB VIII durch das Jugendamt. In diesem Konzept arbeiten zwei Kindertagespflegepersonen in Vollzeit und eine Kindertagespflegeperson mit einer halben Stelle zusammen.
Das Alleinstellungsmerkmal einer Großtagespflege ist, dass die Betreuung in einem familiennahen Setting abläuft und die Kinder einer Kindertagespflegeperson fest zugeordnet werden. Dies ist eine ideale Betreuungsform für Kinder unter drei Jahren. Die Kinder werden den Vollzeitkräften zugeordnet. Die Teilzeitkraft fängt Urlaub und Krankheitszeiten der Vollzeitkräfte auf.
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag einer Großtagespflegestelle entspricht dem einer Kita. Die baulichen Anforderungen sind aber deutlich geringer, so dass sich eine Großtagespflegestelle schneller und leichter realisieren lässt.
Die Einrichtung von zwei Großtagespflegestellen innerhalb des Schulgebäudes bietet große Vorteile. Zum einen kann, in Zeiten von Lehrkräftemangel, die Schule mit dem Betreuungsangebot Lehrer*innen für ihre Schule akquirieren bzw. die Verweildauer in Elternzeit verringern. Zum anderen werden im Bereich Innenstadt / Gerichtsviertel / Remberg dringend benötigte Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen.
Mit diesem Konzept können Familien im Quartier die Schule mit der nah angrenzenden Kita als Bildungszentrum erleben. Angefangen von der U3 Betreuung innerhalb der Schule und der Kita, die anschließende Betreuung in der Kita (Ü3) bis hin zur Rückkehr an die Schule, um die Grundschulzeit zu absolvieren.
Wie bereits zum vorherigen Punkt dargelegt, wird bei der OGS-Essensversorgung ohnehin der Bedarf einer Neuausrichtung gesehen, wozu auch bauliche Veränderungen notwendig werden. Angesichts dieser absehbaren Veränderung können die bisherigen OGS-Räume dem Fachbereich Jugend und Soziales überlassen werden, um im Erdgeschoss des neuen Solitärs zentral Küche und Essraum nach den zukünftigen Anforderungen direkt neu zu berücksichtigen.
- Auf dem Schulgelände finden im Nachmittagsbereich schon jetzt zahlreiche Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit statt. Mit dem Bau eines neuen Mensabereichs und der Aula könnte diese Arbeit deutlich verstärkt werden. (Weitere Ausführungen siehe dazu unter Variante 3)
Als Ergebnis der intensiven Erörterungen werden nachfolgend zwei Varianten dargestellt, die aus übereinstimmender Sicht aller Beteiligten unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entwicklungen am besten geeignet erscheinen.
Die ursprüngliche Entwurfsvariante 1 bildet lediglich das Raumprogramm gem. VGV-Verfahren, jedoch ohne Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen, ab und wird nicht zur Entscheidung vorgeschlagen.
Variante 2
Nach der Variante 2 ist zunächst als eigener Baukörper die Aula mit kleineren Nebenräumen in eingeschossiger Bauweise beginnend von der Grundstückgrenze Blücherstraße parallel zum Fußweg hin zur Lützowstraße auf der dortigen vorhandenen Freifläche vorgesehen. Die teilbare Konzeption der Aula sowie die Berücksichtigung ausreichender Zugangsmöglichkeiten über einen vorgeschalteten Verteilungsflur ermöglicht die Teilung und parallele Nutzung der Teilbereiche durch mehrere Klassen. Der Aula zugeordnet sind Lagerflächen für Bestuhlung und Unterrichtsmaterialien sowie separate Sanitäranlagen, um eine von der Öffnung des Turnhallenbereichs losgelöste Nutzung der Aula zu ermöglichen.
Die zwischen Aula und Turnhalle verbleibende und zum Fußweg orientierte Freifläche wird über eine Einfriedung mit Toranbindung der Schulnutzung zugeteilt. Sie ermöglicht die Schaffung zusätzlicher Außenlagerflächen und erhält den bestehenden Fluchtweg der Turnhalle.
Für alle anderen benötigen Räume ist ein dreigeschossiger, energetisch unabhängiger Erweiterungsbau mit Außentreppe vorgesehen, der an den jetzigen Verwaltungstrakt anschließt. Hierbei ist im Erdgeschoss der neue Küchen- und Essbereich mit einer Gesamtgröße von rund 176 qm vorgesehen, welcher eine Sichtverbindung zwischen Schulhof und Lützowstraße ermöglicht. Unterhalb der zum Schulhof orientierten Außentreppe, welche neben der Entfluchtung der Obergeschosse ebenfalls die Aufenthaltsqualität des Schulhofs erhöht, sind zusätzliche Toiletten und Lagerflächen dem Innen- und Außenraum zugeordnet. Die Erweiterung des Personalbereichs orientiert sich zur Yorckstraße und ist an den bestehenden Verwaltungsbereich angebunden. Ein Fachraum bildet den Abschluss des Gebäudes in der östlichen Ecke. Kleinere Lagerräume bilden mit dem Haupttreppenhaus den Kern der Erweiterung. In den anderen beiden Geschossen sind jeweils drei große Unterrichtsräume sowie ein Differenzierungsraum um eine gemeinsame Mitte als Multifunktionszone angeordnet und werden durch Sanitärräume und Lagerflächen ergänzt. Fluchtweg und barrieregerechte Erschließung werden über die gestaltprägende Außentreppe gewährleistet. Ein erdgeschossiger Unterschnitt im Gebäudekörper ermöglicht den witterungsgeschützten Zugang zur Erweiterung und zum Mensabereich. Weitere Einzelheiten können der Anlage 1 entnommen werden.
Die Kosten für die Herstellung dieser Alternative einschließlich der Außenanlagen werden überschlägig auf 8.119.864 € geschätzt.
Variante 3
Die Anordnung der Aula ist als eigener Baukörper identisch mit Variante 2.
Für alle anderen benötigen Räume ist ebenfalls ein am jetzigen Verwaltungstrakt anschließender dreigeschossiger, energetisch unabhängiger Erweiterungsbau vorgesehen.
Ein großzügiges Foyer mit Sitzstufen, welches sich für eine Nutzung als Regenpausenfoyer anbietet, leitet im Erdgeschoss eine Glasfuge im Gebäudekörper ein, welche sich straßenseitig mit dem Haupttreppenhaus sowie schulhofseitig über multifunktionale Mittelzonen in die Obergeschosse fortsetzt. Die Glasfuge trennt die zur Yorckstraße orientierte Erweiterung des Personalbereichs mit angeschlossenen Lagerbereichen und Fachraum vom zum Schulhof orientierten Mensabereich mit Nebenräumen mit einer Größe von ca. 150 qm und zugehörigen Sanitärräumen.
Die beiden kompakten Obergeschosse umfassen jeweils drei große Unterrichtsräume, ein Differenzierungsraum sowie angeschlossene Lager- und Sanitärräume. Die auskragenden Obergeschosse über das Erdgeschoss generieren sowohl einen witterungsgeschützten Eingang als auch eine räumlich spannende Zugangssituation zum Gebäude. Weitere Einzelheiten können der Anlage 2 entnommen werden.
Die Kosten für die Herstellung dieser Variante einschließlich der Außenanlagen werden überschlägig auf 7.890.831 € geschätzt.
Ausgehend von einer gemeinsamen Erörterung mit der Schulleitung wird von dort aus die Variante 3 favorisiert. Grund hierfür ist zunächst, dass durch die Glasfuge eine klare Trennung zwischen dem Mensabereich und dem schulischen Nutzungsbereich sowie eine Öffnung der Schule zum Schulhof hin in dieser Variante unproblematisch möglich ist. Die Trennung zwischen Schul- und Mensabereich macht damit eine Mehrfachnutzung der Mensa auch außerhalb der Essenszeiten sowohl für den OGS-Bereich als auch für den Stadtteil möglich, ohne dass schulische Abläufe tangiert werden. Zudem ist durch die Lage der Mensa in Variante 2 eine weite Öffnung zum Schulhof hin möglich, wodurch die Mensafläche nicht nur im Nachmittagsbereich sondern auch im Vormittagsbereich, z. B. in den Pausen, als Spiel- und Aufenthaltsfläche in die Schulhoffläche integriert werden könnte. Diese Nutzungsmöglichkeit würde die durch den Neubau wegfallende Schulhoffläche wenigstens teilweise kompensieren.
Mit Blick auf die durch den Neubau wegfallende Schulhoffläche, sollte eine Aufwertung des Schulhofes parallel zum Neubau angegangen und mit der Erweiterung des nebenan gelegenen Spielplatzes gemeinsam gedacht werden.
Aufgrund der starken Frequentierung des Schulgeländes durch Kinder und Familien auch im Nachmittagsbereich finden schon jetzt zahlreiche Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit auf dem Schulhof der Schule statt. Räume im Gebäude stehen aufgrund des akuten Raummangels hierfür zurzeit jedoch nicht zur Verfügung. Durch die Nutzung der neuen Mensa und der neuen Aula könnte sowohl die offene Kinder- und Jugendarbeit als auch die Eltern- und Erwachsenenarbeit (z. B. durch Integrations-/ Sprachkurse) gestärkt werden.
Der Ausbau der Schule in dieser Variante würde damit über die notwendige Schul- und Betreuungsstruktur hinaus ein „Quartierszentrum“ schaffen, das sowohl aus Sicht der Schulleitung als auch der beiden beteiligten Fachbereiche die Bildungsarbeit der Schule signifikant unterstützen könnte und die vorhandenen Jugendhilfeangebote im Vormittagsbereich (Rhythmisierter Ganztag, Jugendhilfe an Schule, Schulbegleitung, Fachstelle für Prävention und Sozialraummanagement etc.) im Nachmittagsbereich fortführen würde.
Wie bereits erwähnt liegen bislang Planungsmodelle vor. Mit der Entscheidung für eine der beiden Alternativen wird der Planungsauftrag finalisiert, entsprechend kann dann die Planung konkret erarbeitet werden, um sie den politischen Gremien zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Kostenvergleich / Finanzierung
Die aktualisierte Kostenschätzung für bisherige Variante 1 des Planungsvorhabens wurde auf 7.700.274 € errechnet. Die jetzt vorgeschlagene Variante 3 übersteigt mit einem Kostenvolumen von 7.890.831 € die bisherige Variante um 190.557 €.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | negative Auswirkungen (-) |
Durch den Erweiterungsbau an der Grundschule Henry-van-de-Velde wird die überbaute Fläche vergrößert. Es entsteht zusätzlicher Schulraum im Umfang von einem Zug, der in der kalten Jahreszeit beheizt werden muss.
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.2. Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 2111 | Bezeichnung | Grundschule |
Finanzstelle: | 5000425 | Bezeichnung: | GS Henry van de Velde |
Finanzposition: | 785100 | Bezeichnung: | Auszahlung für Hochbaumaßnahmen |
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| Bezeichnung: |
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Finanzposition 5000425 | Gesamt | 2023 | 2024 | 2025 |
Einzahlung (-) 6nnnnn |
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Auszahlung (+) 785100 | 7.890.831€ | 3.450.909 € | 3.367.091 € | 1.072.831€ |
Eigenanteil |
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Die im Haushaltsplan 2022/2023 eingeplanten Mittel sind für diesen Zeitraum ausreichend. Insgesamt stehen hierfür 3.450.909 € zur Verfügung (Ermächtigungsübertragung 1.114.909 € + 2.336.000 € HH- Ansatz 2023). Ein Teil der Gelder aus 2022 wurden für außer- bzw. überplanmäßige Bereitstellung verausgabt. Der fehlende Restbetrag von 4.439.922 € ist im Rahmen der Haushaltsplanung für 2024/2025 zu berücksichtigen.
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
Die Ausgaben in Höhe von 7.890.831 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Davon entfallen 7.321.652 € auf das Gebäude (Nutzungsdauer 70 Jahre), 389.179 € auf die Ausstattung (Nutzungsdauer 15 Jahre) und 180.000 € auf die Außenanlagen (Nutzungsdauer 7 Jahre). Somit entstehen jährliche Abschreibungen für das Gebäude i. H. v. 104.595 € (7.321.652/70 Jahre), für die Ausstattung 25.945 € (389.179 €/ 15 Jahre) und für die Außenanlagen 25.714 €. Insgesamt ergeben sich daraus zunächst jährliche Abschreibungen i. H. v. 156.254 €, ab dem achten Jahr i. H. v. 130.540 € und ab dem sechzehnten Jahr i. H. v. 104.595 €. |
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X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. i. V. Christoph Gerbersmann | gez. Martina Soddemann |
Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer | Beigeordnete |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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