Beschlussvorlage - 0517/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Bewohnerparkraumkonzeptes in der Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Michele Bifulco
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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14.09.2022
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02.11.2022
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07.12.2022
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19.01.2023
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Erledigt
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Umweltausschuss
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14.09.2022
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25.10.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.09.2022
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10.11.2022
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15.12.2022
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09.02.2023
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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23.03.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat der Stadt Hagen hat mit seinem Beschluss vom 23.09.2021 (vgl. Drucksache 0295/2021) die Verwaltung beauftragt, die bestehende Parkraumbewirtschaftung hinsichtlich einer Ausweitung der Bewohnerparkzonen im Innenstadtbereich zu überprüfen.
Begründung
Der Entwurf des neuen Bewohnerparkraumkonzeptes sieht vor, die bestehenden Zonen A bis D um die Zonen F, G und H zu ergänzen und die Zone A zu erweitern (vgl. Anlage 1: „Änderung des Bewohnerparkraumkonzeptes“).
In den neuen Zonen F bis H soll zunächst die Regelungsart „Parkscheibe – Bewohner frei“ gelten. Durch die Beschränkung auf eine Höchstdauer von 2 Stunden soll die Attraktivität dieser Parkstände für Berufspendler, die in der Innenstadt arbeiten, gesenkt werden. Um private Besuche mit dem Pkw in den Abendstunden oder an Sonn- und Feiertagen weiterhin zu ermöglichen, wird diese Beschränkung werktags ab 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig aufgehoben.
Eine Erhebung aller öffentlichen Parkstände ist in diesen Bereichen nicht notwendig, da die beabsichtigte Regelung nicht dazu führt, dass Parkstände exklusiv dem Bewohnerparken vorenthalten werden und somit die in der VwV zur StVO vorgegebenen Höchstquoten pro Parkzone (exklusives Bewohnerparken darf tagsüber max. 50 %, nachts max. 75 % des gesamten Parkraumangebots der jeweiligen Parkzone betragen) nicht überschritten werden. Dadurch, dass zunächst weitere Prüfungen entfallen können, ist der hier vorgestellte Entwurf schneller und kostengünstiger umsetzbar, als detailliertere Konzepte.
Im Erweiterungsbereich der Parkzone A um die „Obere Wasserstraße“, die „Buschhofstraße“ und die „Düppenbeckerstraße“ sollen nach diesem Entwurf alle dort liegenden Parkstände ausschließlich mit einem Bewohnerparkausweis der Zone A nutzbar sein.
Die Erweiterung der Bewohnerparkzonen soll im Wesentlichen eine Erleichterung für die Bewohner der einzelnen Zonen darstellen, gleichwohl führt die Erweiterung auch dazu, dass Berufspendler diese Zonen nur noch sehr eingeschränkt nutzen können. Diese müssten entweder auf alternative Parkmöglichkeiten ausweichen oder (wenn möglich) auf andere Verkehrsmittel umsteigen.
In diesem Zusammenhang wurde von der Mitarbeitervertretung des Allgemeinen Krankenhauses in einem Brief an den Oberbürgermeister bereits darauf hingewiesen, dass sich für ihre Belegschaft die ohnehin schon schwierige Parkplatzsituation weiter verschärfen würde (vgl. Anlage 2: „Schreiben der MAV des AKH“). Zur Lösung dieser Problematik wird die Verwaltung gemeinsam mit dem Allgemeinen Krankenhaus Lösungsansätze erarbeiten.
Es muss folglich zwischen konkurrierenden Interessen abgewogen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist sowohl der Schutz der Wohnquartiere vor Parksuchverkehr durch Externe, als auch die Erleichterung selbst einen Parkplatz in der Nähe der eigenen Wohnung zu finden, als das höhere Ziel zu bewerten.
Nach der grundsätzlichen Erweiterung der Bewohnerparkzonen soll das Konzept fortlaufend evaluiert werden, um es zukünftig in weiteren Schritten, je nach Bedarf, weiter zu verfeinern. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob zur Verringerung des Parkdrucks in der Innenstadt die Schaffung einer „Park+Ride-Anlage“ auf dem Otto-Ackermann-Platz möglich und sinnvoll wäre.
Anpassung der Gebührenhöhe
In Hagen kostet ein Bewohnerparkausweis aktuell 30,70 € pro Jahr. Im Februar 2022 hat die Landesregierung durch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen die zuständigen örtlichen Behörden dazu ermächtigt, selbständig eine Festlegung der Gebührenhöhe für das Bewohnerparken vorzunehmen. Aufgrund der aktuellen Situation erscheint eine Erhöhung der Gebühren zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht angemessen. Die angestrebte Neufestlegung der Gebührenhöhe für einen Bewohnerparkausweis soll daher verschoben und erst in den kommenden Jahren vorgenommen werden. Eine solche Gebührenanpassung erfolgt ohnehin nicht zum Zweck der Einnahmenerhöhung und muss auch unter sozialpolitischen Aspekten abgewogen werden.
Stand jetzt hat in Nordrhein-Westfalen auch noch keine Kommune eine solche Neufestlegung umgesetzt.
Umsetzung des erweiterten Bewohnerparkraumkonzepts
Aus personellen und organisatorischen Gründen wird eine schrittweise Ausweitung des bestehenden Bewohnerparkraumkonzepts angestrebt. Dabei soll zunächst die Erweiterung der Parkzone A umgesetzt werden und danach nacheinander die neuen Zonen F und H. Die Umsetzung der Parkzone G erfolgt zuletzt, da hier noch gemeinsam mit dem Allgemeinen Krankenhaus Lösungsmöglichkeiten für die dort vorherrschenden Parkraumengpässe erörtert werden sollen.
Auswirkungen auf das Antragsvolumen
Es ist davon auszugehen, dass eine so große Ausweitung der Bewohnerparkzonen auch zu einem deutlich vergrößerten Volumen an Bewohnerparkausweisanträgen führt. Zur Abschätzung des Mehraufwandes wurden die Einwohnerzahlen in den bisherigen Bewohnerparkzonen mit denen in den Erweiterungsbereichen verglichen:
| Parkzone | Anzahl Einwohner | Summe |
Bestand | A | 2.283 | 12.486 |
B | 2.176 | ||
C | 4.837 | ||
D | 2.776 | ||
E | 414 | ||
Erweiterungsbereich | A (Erweiterung) | 274 | 14.118 |
F (neu) | 4.421 | ||
G (neu) | 6.464 | ||
H (neu) | 2.959 |
Es zeigt sich also, dass sich durch die vorgeschlagene Erweiterung die Anzahl der Einwohner, die in einer Bewohnerparkzone leben, von ca. 12.500 auf ca. 26.500 mehr als verdoppelt. Es ist weiterhin anzunehmen, dass die private Pkw-Verfügbarkeit in den neuen Zonen mindestens so hoch ist, wie in den Bestandszonen. Daraus lässt sich schließen, dass sich auch das Antragsvolumen mehr als verdoppelt.
Für die Jahre 2020 und 2021 stellt sich das Volumen der ausgestellten Bewohnerparkausweise wie folgt dar:
2020 | 4.539 Ausweise (+ Nachbearbeitung von Online-Anträgen: ca. 200 Ausweise) Insgesamt: ca. 4.739 Ausweise |
2021 | 3.731 Ausweise (+ Nachbearbeitung von Online-Anträgen: ca. 1.000 Ausweise) Insgesamt: ca. 4.731 Ausweise |
Hierzu ist anzumerken, dass erst im September 2020 das Online-System zur Beantragung von Bewohnerparkausweisen an den Start gegangen ist. Außerdem wurden im Jahr 2021 als Folge der Flutkatastrophe vermehrt neue Fahrzeuge mit neuen Kennzeichen zugelassen, für die dann auch neue Bewohnerparkausweise beantragt wurden.
Im Schnitt wurden in den vergangenen Jahren also ca. 4.735 Ausweise pro Jahr beantragt. Unter der Annahme, dass sich das Antragsvolumen durch die vorgeschlagene Erweiterung mindestens verdoppelt, erhöht sich das Antragsvolumen auf ca. 10.000 beantragte Ausweise pro Jahr.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Begründung: Bei dem Beschlussvorschlag handelt es sich zunächst um einen Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Bewohnerparkens.
gez. Erik O. Schulz Oberbürgermeister | gez. Henning Keune Technischer Beigeordneter |
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| gez. Sebastian Arlt Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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646,4 kB
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2
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683 kB
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09.02.2023 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung der Bewohnerparkzonen wie in dieser Vorlage dargestellt. Die ergänzenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Mitte vom 19.01.2023 bleiben bestehen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
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CDU | 13 |
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SPD | 13 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 7 |
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AfD |
| 4 |
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Hagen Aktiv | 4 |
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Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI | 3 |
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FDP | 2 |
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Die Linke | 2 |
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HAK | 2 |
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X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 47 | ||
Dagegen: | 4 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Die Verwaltung wird ergänzend beauftragt, ein Parkraummanagementkonzept für das gesamte Stadtgebiet Hagens zu erstellen. Darin werden stadtteilbezogene Konzepte entwickelt und zur Beratung und Beschlusslage vorgelegt.
Zudem ist durch die Verwaltung ein Vorschlag zu entwickeln, inwieweit die Gebühren für Anwohnerparkausweise und die Parkgebühren angepasst werden. Damit sollen Lenkungswirkungen entstehen, die die Ziele des Masterplans „Nachhaltige Mobilität“ verfolgen.
Die Verwaltung nimmt die Beschlüsse mit in das angekündigte „Aktionsprogramm“ bzgl. Verkehr/ Mobilität der Stadtverwaltung für den Zeitraum 2024/2025 auf.