25.10.2022 - 5.9 Erweiterung des Bewohnerparkraumkonzeptes in de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 25.10.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Michele Bifulco
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König wiederholt die Forderung aus der 1. Lesung, die Bewirtschaftungszeit bis 19:00 Uhr auszudehnen. Weiterhin soll die Zone H zunächst eingerichtet werden. Seine Fraktion schlägt darüber hinaus vor, die Verwaltung aufzufordern, bis zur ersten Sitzung des UKM im Jahr 2023 ein Konzept zur Nutzung des Otto-Ackermann-Platzes als Park + Ride-Platz zu entwickeln. Und während des Weihnachtsgeschäftes und des Weihnachtsmarktes 2022 solle der Otto-Ackermann-Platz als Parkplatz freigegeben werden. So könne man mit einem Kurzstreckenticket die Innenstadt erreichen.
Herr Voigt beantragt, die Entscheidung auf die Ratssitzung zu vertagen. Hintergrund sei, dass seine Fraktion sich zwecks eigenen Antrages mit den anderen Fraktionen abstimmen wolle.
Herr Schmidt unterstützt aufgrund eigenen Beratungsbedarfes den Antrag von Herrn Voigt.
Hinsichtlich der von den Mitarbeitenden des Krankenhauses geäußerten Einwände möchte er wissen, ob geprüft worden sei, den Parkplatz am Stadtgarten / chinesischen Restaurant zu einem mehrgeschossigen Parkhaus auszubauen.
Herr König merkt an, dass man sich bei einer Vertagung auf die Ratssitzung bis dahin auf eine inhaltliche Regelung verständigt haben sollte, da dies sonst keinen Sinn ergebe.
Herr Keune hätte sich gewünscht, dass bereits zur heutigen 2. Lesung konkrete Vorschläge aus der Politik vorgelegen hätten, damit die Verwaltung diese sachgerecht abarbeiten könne.
An Herrn Schmidt gewandt teilt er mit, dass der angesprochene Parkplatz dem Stadtgarten zugeordnet sei und als öffentlicher Parkplatz genutzt werde. Dieser könne nicht ohne weiteres privat genutzt werden. Ein Parkhaus wäre auch eine gewerbliche Anlage, die in einem allgemeinen Wohngebiet wie dort unzulässig sei. Bis zur Umsetzung der Parkzone wolle man eine für alle verträgliche Lösung finden.
Bezüglich der Punkte 3 und 4 des SPD-Antrages erläutert er, dass es eine Beschlusslage dazu gebe, den Otto-Ackermann-Platz zunächst nicht für Parkzwecke zu nutzen. Möglicherweise revidiere die Verwaltung ihre Auffassung dazu, wenn die Stellplatzsatzung angelaufen sei. Der Otto-Ackermann-Platz sei ein privater Stellplatz, der mit Baulasten belegt sei, die eine Nutzung zu anderen Parkzwecken nicht ermöglichen würden. Man prüfe allerdings, ob diese Situation mittelfristig geändert werden könne.
Er schlage hinsichtlich der Nutzung zur Weihnachtszeit vor, diesen Punkt eigenständig zu behandeln, da er nicht Bestandteil der Vorlage sei.
Temporären Nutzungen zu dieser Zeit sei in den vergangenen Jahren schon zugestimmt worden.
Herr König verweist auf die Parknot der Platzanwohner zur Weihnachtszeit. Die Anregung werde man in der Fraktion beraten.
Anlagen zur Vorlage
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1
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