Beschlussvorlage - 0599-1/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept  Städtische Präsenz im Quartier“ wie in der Vorlage dargestellt umzusetzen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Zur Umsetzung des Beschlusses „Städtische Präsenz im Quartier“ schlägt die Verwaltung vor, die Familienbüros in Wehringhausen, Zentrum/Remberg, Altenhagen, Haspe-Zentrum und Eilpe-Zentrum personell aufzustocken und konzeptionell wie dargestellt auszurichten.

 

Die Kosten werden durch Konnexitätsmittel des Landes (Landeskinderschutzgesetz)  und den bereitgestellten Eigenmitteln gedeckt.

 

Begründung

 

In der Sitzung vom 21.06.2022 beschloss der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, die Beauftragung der Verwaltung in den besonders von Armut betroffenen Sozialräumen Altenhagen und Wehringhausen Anlaufstellen mit vor Ort präsenten Personen (Quartierskümmerer*innen) einzurichten und dafür Fördermittel zu akquirieren sowie die bereits im Haushalt eingestellten Mittel von 60.000 Euro als Eigenanteil zu nutzen. Ferner soll im Doppelhaushalt 2024/2025 dargestellt werden, wie das Projekt bei entsprechendem Erfolg fortgeführt und perspektivisch ein Ausbau auch auf die Sozialräume Zentrum/Remberg, Haspe-Zentrum erfolgen kann.

 

In dem Bericht (1069/2020) zum Projekt „Zusammen im Quartier…. Handlungs-empfehlungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und deren Familien in benachteiligten Sozialräumen“ wurde u.a. darauf hingewiesen, dass Angebote und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche alleine nicht die Lebenssituation im Sozialraum ausreichend verändern können. Vielmehr bedarf es einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle Menschen im Sozialraum. Neben den Hilfen für Familien sind möglichst niederschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote in den Sozialräumen erforderlich.

Ein weiteres Ergebnis des Berichtes beinhaltete den Aufbau eines koordinierten Netzwerkes in den jeweiligen Sozialräumen, um z.B. vorhandene Angebote bekannt zu machen, aufeinander abzustimmen, Doppelstrukturen zu vermeiden und Angebote bedarfsgerecht auszubauen.

Diese Berichtsergebnisse betreffen besonders die im Bericht genannten Sozialräume Zentrum/Remberg, Altenhagen und Wehringhausen, die stark von Armut, Arbeitslosigkeit und einer multikulturellen Einwohnerschaft geprägt sind.

Die Belastung der ebenfalls im Bericht genannten Sozialräume Haspe-Zentrum und Eilpe-Zentrum ist zwar im Verhältnis zu den anderen drei untersuchten Sozialräumen etwas weniger ausgeprägt, die o.g. Unterstützung wird allerdings auch dort benötigt.

In allen fünf Sozialräumen leben gleichzeitig neben zahlreichen Familien viele kinderlose Menschen in unterschiedlichen Altersstufen, die zusätzlich zu ihren finanziellen Sorgen mit einer Fülle unterschiedlicher sozialer Probleme wie z.B. Suchterkrankungen, Vereinsamung, mangelnde Bildung oder fehlende Unterstzung belastet sind. Das Angebot von Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für diese Bevölkerungsgruppen ist oft im Sozialraum nur eingeschränkt vorhanden.

r hilfesuchende Familien mit minderjährigen Kindern ist bereits ein Unter-

stützungssystem in Form einer niederschwellig angelegten Familienbegleitung in den Sozialräumen eingerichtet.

Die Büros (Familienbüros) der Familienbegleitung befinden sich zentral in den Sozialräumen und stehen allen Familien offen. Die Familienbegleitung bietet versierte Beratung an und vermittelt und begleitet ggf. in andere Hilfesysteme wie Jobcenter, Beratungsstellen etc.

Seit Beginn der Corona Krise und verstärkt durch den Ukrainekrieg suchen immer mehr im Sozialraum lebende kinderlose Bewohner*innen die Familienbegleitung auf und bitten um Unterstützung. Anfänglich versuchte die Familienbegleitung bei diesen Anfragen Hilfe zu leisten, aufgrund der hohen Unterstützungsbedarfe der Familien mit Kindern kann dies allerdings nicht mehr weiter erfolgen.

Um Synergieeffekte zu nutzen und Parallelstrukturen zu vermeiden ist geplant, kein komplett neues Angebot zu schaffen, sondern eine Aufgabenausweitung der Familienbüros vorzunehmen. Es sollen deshalb in den fünf besonders belasteten Sozialräumen in Kürze weitere vier Stellen (in den großen Sozialräumen Zentrum/Remberg, Altenhagen und Wehringhausen jeweils eine Vollzeitstelle; in Haspe-Zentrum und Eilpe-Zentrum jeweils eine 0,5 Stelle) mit folgenden Aufgaben installiert werden:

 

  • Aufbau und Durchführung eines niederschwelligen Beratungsangebotes für alle Bewohner im Sozialraum,
  • Vermittlung und ggf. Begleitung in andere Hilfesysteme etc.,
  • Aufbau und Koordination eines Netzwerkes im Sozialraum unter Einbeziehung der bestehenden Jugendhilfenetzwerke und stadtweiter Maßnahmen und Angebote.

 

Zur Umsetzung der Aufgabe erhalten die Anstellungsträger der vor Ort tätigen Familienbegleitung die zusätzliche Personalstellenförderung.

Die organisatorische sowie fachliche Koordination des Projektes übernimmt die Sozialplanungsstelle des Fachbereiches Jugend und Soziales. Die Planungsstelle entwickelt ferner ein Berichtswesen zur Evaluation des Projektes und erstattet Bericht in den politischen Gremien.

 

 

 

 

Voraussichtliche jährliche Kosten / Eigenmittel

Pro Sozialraum und Vollzeitstelle

Bruttopersonalkosten gem. SuE S11 Stufe 3:          60.000€

Kosten des Arbeitsplatzes:              9.700€

10% der Bruttopersonalkosten als Overhead:            6.000€

Sachkosten für Netzwerkarbeit und Beratung:            2.500€

Gesamt pro Jahr:              78.200€

 

Gesamtkosten für drei Sozialräume pro Jahr       234.600€

 

 

 

 

 

 

 

Voraussichtliche jährliche Kosten / Eigenmittel

Pro Sozialraum und 50% Stelle

Bruttopersonalkosten gem. SuE S11 Stufe 3:          30.000€

Kosten des Arbeitsplatzes:              9.700€

10% der Bruttopersonalkosten als Overhead:            3.000€

Sachkosten für Netzwerkarbeit und Beratung:            1.500€

Gesamt pro Jahr:              44.200€

 

Gesamtkosten für zwei Sozialräume pro Jahr         88.400€

 

Sachkosten für Fachtage und Schulungen pro Jahr:           1.500€

 

Gesamtkosten pro Jahr:            324.500€

 

Finanzierung Konnex-Mittel Landeskinderschutzgesetz       264.500€

 

Eigenanteil der Stadt Hagen pro Jahr:           60.000€

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

 

X

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:

 

Die Familienbüros sind inklusiv ausgerichtet.

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Die Finanzierung erfolgt anteilig durch Mittel der Stadt Hagen und großteilig durch Konnex-Mittel (Landeskinderschutzgesetz NRW)

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

3630

Bezeichnung:

Leistungen für junge Menschen/Familien

Auftrag:

1363043

Bezeichnung:

Kinderschutz

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414100

Bezeichnung:

Zuweisungen vom Land

 

531800

Bezeichnung:

Transferaufwendungen

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414100

 

 

 

264.500 €

272.435 €

Aufwand (+)

531800

 

 

 

324.500 €

332.435 €

Eigenanteil

 

 

 

 

60.000 €

60.000 €

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

gez.

 gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 Martina Soddemann

 Beigeordnete

 

 

  gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

 Christoph Gerbersmann

 Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

20.09.2022 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - vertagt

Erweitern

26.10.2022 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.11.2022 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen