Mitteilung - 0387/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung


Im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie stellt das Land NRW den Kommunen und Kreisen in diesem Jahr rund 40 Mio. r ausgebliebene Investitionen in den Klimaschutz infolge der Corona-Pandemie zur Verfügung. Bei der Billigkeitsrichtlinie handelt es sich jedoch nicht um ein Förderprogramm, sondern um eine Kompensationsleistung und somit um zusätzliche Haushaltsmittel, die bis zum 30.06.2022 bei der Bezirksregierung Arnsberg abgerufen werden können. Für die Stadt Hagen wurde anhand eines bestimmten Schlüssels (Fläche und Einwohnerzahl) eine Kompensationsleistung in Höhe von 266.624,35 festgelegt.

Kommunen können diese Mittel aber nur für zusätzliche Projekte beantragen, die noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Maßnahmen, zu denen bereits ein konkretisierender Freigabebeschluss eines Fachausschusses vorliegt oder zu denen bereits ein Vergabeverfahren eingeleitet wurde,nnen über die Billigkeitsrichtlinie hingegen nicht adressiert werden. Seitens der Verwaltung gibt es mehrere Projektideen, die den Vorgaben der Billigkeitsrichtlinie entsprechen und für welche die Mittel eingesetzt werden können (s. Anhang).

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der engen Zeitschiene hat der Verwaltungsvorstand die Verwaltung am 29.03.2022 mit der Beantragung der Mittel für die beiliegend aufgelisteten Maßnahmen beauftragt. Der Antrag wurde daher bereits bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht und ist von dieser am 10.04.2022 bewilligt worden.

Die Koordination bei der Antragstellung erfolgte durch das Umweltamt und die fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen obliegt den jeweils zuständigen Fachbereichen (11, 61, 69). Die jeweiligen Fachgremien werden hinsichtlich der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zu gegebenem Anlass und zu gegebener Zeit informiert.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Die Maßnahmen im Bereich Anschaffung Poolfahrzeug/e (11) sind eingeplant. Mit den Mitteln der Billigkeitsrichtlinie kann der städtische Eigenanteil i.H.v. 18.000 € (60% der Gesamtkosten von 30.000 €) jedoch anteilig um 6.624,35 € reduziert werden. Für den Rest (40 % bzw. 12.000 €) sind Fördermittel aus der Richtlinie progres.nrw angesetzt.

Im Bereich IKSK (69) ist vorgesehen, den städtischen Eigenanteil i.H.v. 60.000 € (30% der Gesamtkosten von 200.000 €) aus Mitteln der Billigkeitsrichtlinie darzustellen r den Rest sind Fördermittel angesetzt, wodurch eine 100 % Finanzierung erreicht würde.

Die übrigen Maßnahmen sind nicht eingeplant, werden aber zu 100% aus Mitteln der Billigkeitsrichtlinie bezahlt und belasten den städtischen Haushalt somit nicht.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5610

Bezeichnung:

Umwelt- u. Immissionsschutz

Auftrag:

1561040

Bezeichnung:

Umweltplanung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414100

Bezeichnung:

Zuweisungen vom Land

 

542600

531800

Bezeichnung:

Prüfung, Beratung

Zuschüsse an übrige Bereiche

 

 

Kostenart

2022

2023

2024

2025

2026

Ertrag (-)

414100

-35.000 €

-95.000 €

 

 

 

Aufwand (+)

542600

531800

 

35.000 €

60.000 €

35.000 €

 

 

 

Eigenanteil

 

0

0

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1114

Bezeichnung:

Personal- und Organisationsmanagement

Finanzstelle:

5800333

Bezeichnung:

Ankauf von Fahrzeugen und Zubehör

Finanzposition:

681000

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Bund

Investitionszuwendungen vom Land

 

783100

Bezeichnung:

Erwerb von Vermögensgegenständen >800€

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026

Einzahlung (-)

681000 (progres.nrw)
681100 (Billigkeitsmittel)

 

-12.000 €

-6.624,35 €

 

-12.000

-6.624,35

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

783100 

 

30.000 €

 

30.000 €

 

 

 

 

 

Eigenanteil

11.375,65

11.375,65

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 


 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000022

Bezeichnung:

Neuanlage von Radwegen

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

Finanzposition:

785300

Bezeichnung:

Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026

Einzahlung (-)

681100

130.000 €

 130.000 €

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785200

107.000 €

107.000 €

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785300

23.000 €

23.000 €

 

 

 

 

Eigenanteil

0 €

0 €

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

x

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die investiven Auszahlungen i.H.v. 30.000 €r das Poolfahrzeug sind als Anschaffungs-/ Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 11 Jahren r Personenkraftwagen entsteht eine jährliche Abschreibung von 2.727 € in der Ergebnisrechnung.

Die investiven Auszahlungen i.H.v. 107.000 €r die Neuanlage der Radwege sowie i.H.v. 23.000 €r die Mobilstation am Hauptbahnhof sind ebenfalls als Anschaffungs-/Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 40 Jahren für Radwege entsteht eine jährliche Abschreibung von 2.675 €. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten für die Stele i.H.v. 16.000 € (inkl. 1/3 der Fundament-Arbeiten) werden über 19 Jahre abgeschrieben. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten für die Gepäckschließcher i.H.v. 3.500 € (inkl. 1/3 der Fundament-Arbeiten) werden über 20 Jahre abgeschrieben und die Anschaffungs-/ Herstellungskosten i.H.v. 3.500 € (inkl. 1/3 der Fundament-Arbeiten) für die Radluft-Reparaturstation werden über 14 Jahre abgeschrieben. Dadurch entsteht insgesamt ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 1.267 € (842 € + 175 € + 250 €) in der Ergebnisrechnung.

 

Insgesamt ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 3.994 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung anteilig aus den Fördermitteln von progres.nrw und den Billigkeitsleistungen erfolgt, wird i.H.v. 18.624 € ein Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz gebildet und entsprechend der Nutzungsdauer (11 Jahre) ertragswirksam aufgelöst. Dadurch entsteht ein Ertrag von 1.693 in der Ergebnisrechnung.

Da die Radwege und die Mobilstation am Hauptbahnhof zu 100% aus den Billigkeitsleistungen finanziert wird, wird i.H.v. 130.000 € ein Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz gebildet und parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufgelöst (siehe Aktiva). Dadurch entsteht ein jährlicher Ertrag von 1.267 € in der Ergebnisrechnung.

 

Insgesamt ergibt sich eine jährliche ertragswirksame Auflösung der Sonderposten von 2.960 €.

 


Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

3.994 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

3.994 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-2.960

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

1.034 €

 

  1.    Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Sebastian Arlt
Beigeordneter

gez.

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 


 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

28.04.2022 - Haupt- und Finanzausschuss

Erweitern

03.05.2022 - Umweltausschuss - vertagt

Erweitern

14.06.2022 - Umweltausschuss