Mitteilung - 0387/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigkeitsrichtlinie des Landes NRW (Kompensationsleistung für Klimaschutzmaßnahmen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Nicole Schulte
- Beteiligt:
- FB11 - Personal und Organisation; FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
|
|
|
|
28.04.2022
| |||
|
●
Geplant
|
|
Umweltausschuss
|
|
|
|
|
03.05.2022
| |||
|
|
14.06.2022
|
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie stellt das Land NRW den Kommunen und Kreisen in diesem Jahr rund 40 Mio. € für ausgebliebene Investitionen in den Klimaschutz infolge der Corona-Pandemie zur Verfügung. Bei der Billigkeitsrichtlinie handelt es sich jedoch nicht um ein Förderprogramm, sondern um eine Kompensationsleistung und somit um zusätzliche Haushaltsmittel, die bis zum 30.06.2022 bei der Bezirksregierung Arnsberg abgerufen werden können. Für die Stadt Hagen wurde anhand eines bestimmten Schlüssels (Fläche und Einwohnerzahl) eine Kompensationsleistung in Höhe von 266.624,35 € festgelegt.
Kommunen können diese Mittel aber nur für zusätzliche Projekte beantragen, die noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Maßnahmen, zu denen bereits ein konkretisierender Freigabebeschluss eines Fachausschusses vorliegt oder zu denen bereits ein Vergabeverfahren eingeleitet wurde, können über die Billigkeitsrichtlinie hingegen nicht adressiert werden. Seitens der Verwaltung gibt es mehrere Projektideen, die den Vorgaben der Billigkeitsrichtlinie entsprechen und für welche die Mittel eingesetzt werden können (s. Anhang).
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der engen Zeitschiene hat der Verwaltungsvorstand die Verwaltung am 29.03.2022 mit der Beantragung der Mittel für die beiliegend aufgelisteten Maßnahmen beauftragt. Der Antrag wurde daher bereits bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht und ist von dieser am 10.04.2022 bewilligt worden.
Die Koordination bei der Antragstellung erfolgte durch das Umweltamt und die fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen obliegt den jeweils zuständigen Fachbereichen (11, 61, 69). Die jeweiligen Fachgremien werden hinsichtlich der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zu gegebenem Anlass und zu gegebener Zeit informiert.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | positive Auswirkungen (+) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Die Maßnahmen im Bereich Anschaffung Poolfahrzeug/e (11) sind eingeplant. Mit den Mitteln der Billigkeitsrichtlinie kann der städtische Eigenanteil i.H.v. 18.000 € (60% der Gesamtkosten von 30.000 €) jedoch anteilig um 6.624,35 € reduziert werden. Für den Rest (40 % bzw. 12.000 €) sind Fördermittel aus der Richtlinie progres.nrw angesetzt. Im Bereich IKSK (69) ist vorgesehen, den städtischen Eigenanteil i.H.v. 60.000 € (30% der Gesamtkosten von 200.000 €) aus Mitteln der Billigkeitsrichtlinie darzustellen – für den Rest sind Fördermittel angesetzt, wodurch eine 100 % Finanzierung erreicht würde. Die übrigen Maßnahmen sind nicht eingeplant, werden aber zu 100% aus Mitteln der Billigkeitsrichtlinie bezahlt und belasten den städtischen Haushalt somit nicht. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5610 | Bezeichnung: | Umwelt- u. Immissionsschutz |
Auftrag: | 1561040 | Bezeichnung: | Umweltplanung |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenart: | 414100 | Bezeichnung: | Zuweisungen vom Land |
| 542600 531800 | Bezeichnung: | Prüfung, Beratung Zuschüsse an übrige Bereiche |
| Kostenart | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Ertrag (-) | 414100 | -35.000 € | -95.000 € |
|
|
|
Aufwand (+) | 542600 531800 |
35.000 € | 60.000 € 35.000 € |
|
|
|
Eigenanteil |
| 0 | 0 |
|
|
|
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1114 | Bezeichnung: | Personal- und Organisationsmanagement |
Finanzstelle: | 5800333 | Bezeichnung: | Ankauf von Fahrzeugen und Zubehör |
Finanzposition: | 681000 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen vom Bund Investitionszuwendungen vom Land |
| 783100 | Bezeichnung: | Erwerb von Vermögensgegenständen >800€ |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Einzahlung (-) 681000 (progres.nrw) |
-12.000 € -6.624,35 € |
-12.000 € -6.624,35 € |
|
|
|
|
Auszahlung (+) 783100 |
30.000 € |
30.000 € |
|
|
|
|
Eigenanteil | 11.375,65 € | 11.375,65 € |
|
|
|
|
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
5410 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur | |
Finanzstelle: | 5000022 | Bezeichnung: | Neuanlage von Radwegen |
Finanzposition: | 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen vom Land |
Finanzposition: | 785200 | Bezeichnung: | Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
Finanzposition: | 785300 | Bezeichnung: | Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Einzahlung (-) 681100 | 130.000 € | 130.000 € |
|
|
|
|
Auszahlung (+) 785200 | 107.000 € | 107.000 €
|
|
|
|
|
Auszahlung (+) 785300 | 23.000 € | 23.000 € |
|
|
|
|
Eigenanteil | 0 € | 0 € |
|
|
|
|
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
x | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die investiven Auszahlungen i.H.v. 30.000 € für das Poolfahrzeug sind als Anschaffungs-/ Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 11 Jahren für Personenkraftwagen entsteht eine jährliche Abschreibung von 2.727 € in der Ergebnisrechnung. Die investiven Auszahlungen i.H.v. 107.000 € für die Neuanlage der Radwege sowie i.H.v. 23.000 € für die Mobilstation am Hauptbahnhof sind ebenfalls als Anschaffungs-/Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 40 Jahren für Radwege entsteht eine jährliche Abschreibung von 2.675 €. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten für die Stele i.H.v. 16.000 € (inkl. 1/3 der Fundament-Arbeiten) werden über 19 Jahre abgeschrieben. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten für die Gepäckschließfächer i.H.v. 3.500 € (inkl. 1/3 der Fundament-Arbeiten) werden über 20 Jahre abgeschrieben und die Anschaffungs-/ Herstellungskosten i.H.v. 3.500 € (inkl. 1/3 der Fundament-Arbeiten) für die Radluft-Reparaturstation werden über 14 Jahre abgeschrieben. Dadurch entsteht insgesamt ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 1.267 € (842 € + 175 € + 250 €) in der Ergebnisrechnung.
Insgesamt ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 3.994 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Da die Finanzierung anteilig aus den Fördermitteln von progres.nrw und den Billigkeitsleistungen erfolgt, wird i.H.v. 18.624 € ein Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz gebildet und entsprechend der Nutzungsdauer (11 Jahre) ertragswirksam aufgelöst. Dadurch entsteht ein Ertrag von 1.693 € in der Ergebnisrechnung. Da die Radwege und die Mobilstation am Hauptbahnhof zu 100% aus den Billigkeitsleistungen finanziert wird, wird i.H.v. 130.000 € ein Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz gebildet und parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufgelöst (siehe Aktiva). Dadurch entsteht ein jährlicher Ertrag von 1.267 € in der Ergebnisrechnung.
Insgesamt ergibt sich eine jährliche ertragswirksame Auflösung der Sonderposten von 2.960 €. |
Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
|
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 3.994 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
|
Zwischensumme | 3.994 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -2.960 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 1.034 € |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
|
|
| |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
gez. | gez. | |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Sebastian Arlt | |
gez. | ||
Henning Keune Technischer Beigeordneter | ||
| gez. | |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer | |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
143 kB
|
