28.04.2022 - 1.2 Billigkeitsrichtlinie des Landes NRW (Kompensat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 28.04.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Nicole Schulte
Wortprotokoll
Herr F. Schmidt fragt, ob bei der Verwendung der Mittel die Politik hätte beteiligt werden müssen, da eventuell seitens der Politik andere Vorstellungen bzgl. der Verwendung bestehen.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Mittel bis zum Ende des Jahres verausgabt werden müssen. Das Ziel ist gewesen, diese Mittel vollständig in Anspruch zu nehmen.
Herr Arlt ergänzt, dass eine Voraussetzung der Förderung gewesen ist, dass es sich um Projekte handelt, die bereits bestehen.
Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass es sich bei den – in der Tabelle beigefügten – Maßnahmen ausschließlich um solche handelt, die bereits Gegenstand von konzeptioneller oder fachlicher Beratung gewesen sind.
Herr F. Schmidt zitiert aus der Vorlage, dass „Maßnahmen zu denen bereits ein konkretisierender Freigabebeschluss eines Fachausschusses vorliegt oder zu denen bereits ein Vergabeverfahren eingeleitet wurde, […] über die Billigkeitsrichtlinie hingegen nicht adressiert werden [können]“. Seiner Auffassung nach hätte der zeitliche Ablauf der Beantragung und Bewilligung der Mittel eine Beteiligung der Politik hergegeben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143 kB
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