03.05.2022 - 2.1 Billigkeitsrichtlinie des Landes NRW (Kompensat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 03.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Nicole Schulte
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Köhler erläutert zusammenfassend die als Tischvorlage vorliegende Mitteilung zur Billigkeitsrichtlinie des Landes NRW für Klimaschutzmaßnahmen.
Herrn Voigt geht es bei der Mitteilung um die angegebenen 15.000 € Ausgabe für eine Stele. Er macht auf den Beschluss des hiesigen Ausschusses im letzten Jahr aufmerksam, wonach Hagen Mobilstationen einrichten wird. Diese Mobilstationen werden zu 90 % gefördert. Die Förderung beinhalte auch die Errichtung einer Stele. Die Stele sei somit in der Förderung enthalten, so dass der Eigenanteil 1.500 € betrüge und 13.500 € gefördert würden. Herr Voigt möchte wissen, warum diese 15.000 € nicht für andere Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden. Herr Ludwig hält fest, dass diese Frage in der nächsten Sitzung beantwortet wird.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143 kB
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