Beschlussvorlage - 0988/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Planfeststellungs­verfahren Bau der 380kV-Höchstspannungsleitung Kruckel-Dauersberg, Bl. 4319, EnLAG-Vorhaben Nr. 19, Abschnitt A 2 entsprechend der Verwaltungsvorlage.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Netzbetreiber Amprion und Westnetz haben die Unterlagen für den 2. Abschnitt der 380-kV-Höchstspannungsleitung vom Umspannwerk Garenfeld bis zum Punkt Ochsenkopf bei der Bezirksregierung in Arnsberg zur Planfeststellung eingereicht. Beim Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein förmliches Verwaltungsver­fahren zur Feststellung der Zulässigkeit des beantragten Vorhabens.

 

Dem Planfeststellungsverfahren war ein Raumordnungsverfahren (ROV) vorgelagert. In diesem wurden sowohl die vom Rat der Stadt Hagen bevorzugte Variante Hagen-Reh als auch die Bestandstrasse als raumverträglich beurteilt

 

Obwohl sich der sich der Rat der Stadt Hagen diverse Male gegen den Bau der 380-kV-Höchstspannungsleitung in der Bestandstrasse ausgesprochen hatte, sind durch Amprion nun die Planunterlagen für den Bau der 380-kV-Höchstspannungsleitung in der Bestandstrasse eingereicht worden.

Um die mehrfach beschlossene Position des Rates zu verdeutlichen soll der Stellungnahme (Anlage 1) die grundsätzliche Positionierung des Rates für die Variante Hagen-Reh vorangestellt werden.

 

Ungeachtet dessen ist die Stadt Hagen nun im Rahmen des Planfeststellungs­verfahrens als Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufgefordert gegenüber der Plan­feststellungsbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 05.01.2022 fachlich Stellung zu nehmen. Dabei können nur Sachverhalte vorgetragen werden, die sich auf die eingereichte Planung beziehen.

Die Verwaltung hat die Unterlagen geprüft. Es bestehen seitens der Fachverwaltung keine grundsätzlichen fachlichen Bedenken gegen die vorgelegte Planung.

 

 

Begründung

 

Vorlauf

 

Die 380/110-kV-Höchstspannungsfreileitung dient dem öffentlichen Interesse und der Daseinsvorsorge im Sinne des § 43 b Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz. Der Gesetz­geber hat im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Netzausbaus und den vordringlichen Bedarf für mehrere Netzabschnitte in Anlage 1 des EnLAG in einem Bedarfsplan festgestellt. Unter der Nr. 19 ist der vordringliche Bedarf für die 380 kV-Höchstspannungsleitung Kruckel-Dauersberg gelistet. An diese gesetzliche Bedarfsfestlegung ist sowohl Amprion als auch die Planfeststellungsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) gebunden. Eine Nicht-Realisierung des Vorhabens steht daher nicht zur Diskussion. Die geplante Leitung ist nicht Bestandteil der sechs Pilotvorhaben, die als Erdverkabelung geplant sind und wird aus diesem Grund als Freileitung beantragt. Ein Erdkabel kann gem. § 2 Abs. 1 und 2 EnLAG auch nicht durch die Planfeststellungsbehörde verlangt werden (BVerwG, Beschl. v. 27.07.2020, 4 VR 7/19 u. a., Rn. 103).

 

Bereits im Raumordnungsverfahren (ROV) wurden verschiedene Varianten zum Ausbau der 380 kV-Höchstspannungsleitung geprüft. Die Variante Hagen Reh Nord sowie die im Schutzstreifen zweier rückzubauender Freileitungen (220 kV und 110 kV) in der Bestandstrasse wurden als raumverträglich bewertet. In dem Verfahren wurden dem Netzbetreiber für das im weiteren folgende Planfeststellungsverfahren allerdings Prüfungen auferlegt.

 

Amprion hat diese Prüfvorgaben in einem Variantenvergleich Antragstrasse/Variante Hagen-Reh durchgeführt. Im Vorfeld gab es zudem Abstimmungen mit anderen Netzbetreibern in Hinblick auf technisch-bauliche Lösungen zum Leitungsverlauf und den Mastgestängen.

 

Im Rahmen der schutzgutübergreifenden Auswirkungsprognose waren die Schutz­ter Menschen (einschlilich der menschlichen Gesundheit), Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden/Wasser, Landschaft und Kultur und sonstige Sachgüter von Bedeutung. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Klima sind nicht zu erwarten und wurden nicht betrachtet.

 

Beim Schutzgut Mensch (einschließlich menschlicher Gesundheit) wurde vorangestellt, dass dem Gesundheitsschutz sowohl in der Antragstrasse als auch bei der Variante Hagen-Reh durch die Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV im geforderten rechtlichen Maß nachgekommen wird. Bei Realisierung in der Bestandstrasse der rückzubauenden 220- und 110-kV-Freileitungen können die heutigen Schutzstreifen genutzt werden. Die neu geplante Leitung (Bauleitnummer (Bl.) 4319) ruft daher hier keine neuen Grundstücksbetroffenheiten hervor, sondern reduziert durch den schmäleren Schutzstreifen die Grundstücksinanspruchnahmen und erforderlichen Dienstbarkeiten.

 

r die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Landschaft, Teilschutzgüter Grund­wasser und sonstige Sachgüter ist die Antragstrasse zu bevorzugen. Die Variante Hagen-Reh weist dagegen Vorteile aus Sicht des Schutzgutes Menschen (einschließlich menschlicher Gesundheit) auf.

 

Insgesamt verläuft die Variante Reh im Vergleich zur Antragstrasse durch erheblich höherwertigere Lebensräume mit einer deutlich größeren Artenvielfalt, von denen einige zudem gefährdet sind. Aufgrund der Querung von Waldflächen und der teilweise fehlenden Vorbelastung durch eine bestehende Schneise wurden gegen­über der Antragstrasse höhere verbleibende Umweltauswirkungen prognostiziert. Die Variante Hagen-Reh würde auf einer Länge von ca. 860 m einen gänzlich neuen Waldschutzstreifen für zwei Parallelleitungen benötigen. In Verbindung mit der Verbreiterung des bestehenden Schutzstreifens der Enervie-/DB-Gemeinschaftsfrei­leitung würde sich die neu betroffene Waldfläche auf ca. 12,25 ha summieren. Der von der Trassenführung beanspruchte Wald ist als hochwertiger mittelalter bis alter Buchenwald, Eichenwald, Eichenmischwald, sowie mittelwertiger Fichtenmischwald, Kiefernmischwald und Pappelmischwald einzustufen. Auch im Hinblick auf Risiken des Vogelschlags vor allem bei Zugvögeln wären bei der in Hanglage und auf Bergrücken verlaufenden Variante Hagen-Reh aufgrund des Reliefs größere vorhabenbedingte Auswirkungen zu prognostizieren als bei der durchs Tal der Lennehrenden Antragstrasse. Die im Tal verlaufende Antragstrasse wirkt sich auch positiver auf das Landschaftsbild aus.

 

Beim Schutzgut Boden kommt es zu Beeinträchtigungen durch die Mastbaustellen und Zuwegungen sowie durch die Fundamente. Die Antragstrasse weist weniger Mastbaustellen auf. Die Standorte liegen zudem auf bereits beeinflussten Böden mit anthropogenen Veränderungen. Die Bautätigkeiten beschränken sich auf einen Trassenraum, wobei sich die Baustellen für den Neubau und den Rückbau weitest­gehend überlagern. Aus Sicht des Schutzgutes Boden ist die Antragstrasse somit eindeutig vorzugwürdig.

 

Beim Schutzgut Wasser treten Beeinträchtigungen nur punktuell im Bereich der Mastbaustellen und -zufahrten und während der Bauzeit auf. Eine bauzeitliche Grundwasserhaltung ist bei beiden Varianten grundsätzlich nicht auszuschließen. In der Gesamtbetrachtung wird die Antragstrasse für den Teilaspekt Grundwasser auf­grund ihrer geringeren Mastbaustellenanzahl leicht präferiert. Bezüglich des Aspektes Oberflächengewässer wird die Variante Hagen-Reh bevorzugt, da bei der Antragstrasse drei Maststandorte in Oberflächengewässer eingreifen. Wasser­rechtliche Genehmigungen sind vor Baubeginn vorzulegen.

 

Im Variantenvergleich Antragstrasse/Variante Hagen-Reh weist das Vorhaben des Neubaus der 380-kV-Höchstpannungsfreileitung (Bl. 4319) im Trassenraum der rückzubauenden bestehenden beiden Leitungen (Bl. 2319, Bl. 2307) die geringsten Umweltauswirkungen auf.

 

Auf Grundlage der vertieften Betrachtung traf Amprion die Entscheidung, die zu beantragende Bl. 4319 in die Bestandstrasse der rückzubauenden beiden Leitungen zu legen. Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde und damit zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die Bezirksregierung Arnsberg. Amprion hat die Unterlagen dort zur Prüfung eingereicht.

 

Die Auslegung der Planunterlagen zur Offenlage fand vom 19.10.2021 bis ein­schließlich 18.11.2021 statt. Betroffene Bürger*innen konnten bis zwei Wochen nach Ende dieser Offenlage Stellungnahmen bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen. Die Stadt Hagen wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange von der Bezirksregierung Arnsberg beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 05.01.2022 gebeten. Die Stellungnahme ist Bestandteil dieser Vorlage (Anlage 1).

 

Beantragter Trassenverlauf

 

Gegenstand des beantragten Planfeststellungsverfahrens ist der ca. 10 km lange Abschnitt von der Schalt- und Umspannanlage (UA) Garenfeld auf Hagener Stadtgebiet bis zum Punkt Ochsenkopf, der auf Iserlohner Stadtgebiet liegt (Abb. 1, siehe auch Übersichtsplan, Anlage 2). Der beantragte Genehmigungsabschnitt A 2 schließt über die Umspannanlage Garenfeld an den Genehmigungsabschnitt A 1 (Kruckel bis Garenfeld) an, der im Juli 2018 planfestgestellt wurde und sich in Bau befindet. Abschnitt A 2 schließt im Süden am Punkt Ochsenkopf auf Iserlohner Stadtgebiet an den Abschnitt B an, für den der Antrag auf Planfeststellung bereits im Oktober 2018 gestellt wurde.

 

Den raumordnerischen Vorgaben der Trassenbündelung sowie der Nutzung von Bestandstrassen wird Rechnung getragen. Eingriffe werden durch diese Planung minimiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abb. 1: Abschnitt 2, 380 kV-Höchstspannungsleitung Kruckel-Dauersberg

 

Der Bau erfolgt weitestgehend in den bestehenden Trassenräumen der 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Koepchenwerk-Kelsterbach (Bl. 2319) der Amprion GmbH sowie streckenweise in der bestehenden Trasse der von der Westnetz GmbH betriebenen 110-kV-Hochspannungsleitung Koepchenwerk-Genna (Bl. 2307). Dazu werden die vorhandenen 220-kV- und 110-kV-Freileitungen demontiert. Die 220-kV-Stromkreise werden durch die 380-kV-Stromkreise ersetzt. Die Stromkreise der 110-kV-Freileitung werden auf dem neuen Mastgestänge mitgeführt. Die dritte von Garenfeld bis zum Pkt. Berchum (neuer Mast 52) parallel verlaufende Leitung Bl. 6996 Garenfeld-Elverlingsen (110/220 kV) der DB/Mark E wird beibehalten. Sie führt hinter Berchum, zunächst parallel zur Wannebachstraße in Richtung Südosten weiter nach Reh.

 

Es ist festzuhalten, dass sich die Abstände zwischen der geplanten Leitung Bl. 4319/Masten und den Wohnhäusern in Henkhausen, im Gegensatz zum heutigen Stand, vergrößern. Häuser (z. B. an der Mozartstraße, Am Berge, Henkhauser Straße, Am Schellbrink, Im Olm, Im Kirchenberg oder Letmather Straße), die bereits heute Abstände von z. T. unter 20 m zu den bestehenden Leitungen oder Masten (z. B. im Saatland rd. 14 m) aufweisen, profitieren daher vom sich verringernden Schutzstreifen und dem Verlauf der Bl. 4319 mittig zwischen den beiden zu demontierenden Bestandsleitungen. Die Abstände zur neuen Leitung Bl. 4319 werden zwischen ca. 25 m (z. B. an der Letmather Straße) und bis zu knapp 40 m in anderen Bereichen betragen.

 

Masten

 

Um den sicheren Betrieb der Leitung über viele Jahrzehnte zu gewährleisten, hat sich Amprion für den Einsatz von Stahlgittermasten entschieden. Der Einsatz von Vollwandmasten (Kompaktmasten) ist in der Praxis auf der 380-kV-Höchstspan­nungsebene in Deutschland noch nicht hinreichend erprobt, um flächendeckend zum Einsatz zu kommen. Das erste Testprojekt im deutschen Übertragungsnetz ist erst Ende 2018 in Betrieb gegangen.

 

Insgesamt sind für das Vorhaben Bl. 4319 35 Stahlgitter-Masten (davon 28 auf Hagener Stadtgebiet) mit Höhen zwischen 43 m bis 68 m als Ersatzneubau geplant. 65,5 Masten (ein Mast steht auf der Stadtgrenze Hagen/Iserlohn) mit Höhen zwischen ca. 33 m bis 66 m werden auf Hagener Stadtgebiet rückgebaut. Die neuen Masthöhen ergeben sich u. a. durch die einzuhaltenden Normen, die mitzuführenden Stromkreise und deren Spannungsebenen, die Mitführung von vier Stromkreisen an einem Gemeinschaftsgestänge, der Mastkonfiguration und letztendlich auch durch die Trassierung und Mastausteilung unter Berücksichtigung der Topografie und Nutzungen innerhalb der Trasse.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Ausrichtung runder Tische und Bürgerinfomärkten an denen sowohl Vertreter aus Bürgerinitiativen, Politik, Verwaltung und Verbänden teilnahmen, fand ein konstruktiver Austausch im Vorfeld des Planfeststellungsver­fahrens statt. In Gesprächen mit Grundstückseigentümern wurden Anregungen zur Verschiebung und Optimierung der Leitungsführung und einzelner Maststandorte auf ihre technische Realisierbarkeit überprüft und soweit möglich konfliktminimierend in der Antragsplanung berücksichtigt.

 

Fazit

 

Im Raumordnungsverfahren (ROV) hatte die Stadt Hagen sich für die Variante Reh-Nord ausgesprochen (Vorlage 0391/2011). Im weiteren Verlauf der Planung wurden von Amprion die von der Bezirksregierung Arnsberg im ROV-Beschluss auferlegten Prüfungen durchgeführt, Ortstermine, Runde Tische und Info-Märkte veranstaltet. Amprion favorisierte für den Abschnitt 2 der 380-kV-Höchstspannungsleitung die Planung im bestehenden Trassenverlauf. Der Rat der Stadt Hagen positionierte sich weiterhin (mehrmals im Laufe der Jahre) für die Variantenplanung (siehe z. B. Vorlage 0339/2017, 18.05.2017). Im Oktober 2021 reichte Amprion, auch aus Sicht der größeren Rechtssicherheit, die Planunterlagen zur Planfeststellung für die Leitung in der Bestandstrasse bei der Bezirksregierung Arnsberg ein.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen der Planung in der Bestandstrasse keine unüberwindbaren Hindernisse entgegen. Städtebauliche Planungen der Stadt Hagen sind nicht betroffen, die Bestandstrasse ist in großen Teilen durch Bebauungspläne der Stadt Hagen gesichert. Aus Sicht des Umweltamtes bestehen ebenfalls keine Bedenken. Zu beachtende Hinweise und Anregungen der Fachabteilungen sind in der Stellungnahme dargestellt (siehe Anlage 1). Vor Baubeginn bedarf es weiterer konkreter Abstimmungen mit den Fach­bereichen/Ämtern der Stadtverwaltung.


 

Weiteres Vorgehen

 

Die Stellungnahme der Stadt Hagen zu diesem Planfeststellungsverfahren (siehe Anlage 1) mit dokumentierten Hinweisen, Anregungen und Beurteilungen der jeweiligen Fachbereiche/Behörden der Stadt Hagen wird nach Beschlussfassung dieser Vorlage durch den Rat der Stadt Hagen fristgerecht bis zum 05.01.2022 an die Bezirksregierung Arnsberg gesandt.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez.

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

gez.

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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