Beschlussvorlage - 1008/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Ausbau der Hüttenbergstraße zwischen den Straßen „Am Weitblick“ und „Krähnockenstraße“ wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem  in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Die "Hüttenbergstraße" von "Am Weitblick" bis "Krähnockenstraße" ist eine Erschließungsanlage, die nur provisorisch ausgebaut ist und nun endgültig hergestellt werden soll. Die endgültige Herstellung löst eine Erschließungsbeitragspflicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) aus. Die Anlieger haben 90 % der beitragsfähigen Ausbaukosten zu tragen.

 

 

Begründung

 

Technischer Ausbau

 

Der Ausbau der "Hüttenbergstraße" zwischen "Krähnockenstraße" und "Am Weitblick" umfasst eine öffentliche Gesamtverkehrsfläche von 2.410 qm. Hierin enthalten ist der Anschlussbereich zur Straße "An der Koppel", soweit technisch notwendig.

Die derzeitige Befestigung entspricht nicht den Ansprüchen an einen nachhaltigen Oberbau einer Wohnstraße. Unbefestigte Bereiche, die zum Teil als Parkplätze genutzt werden, Unebenheiten durch mehrfache Aufbrüche, eine unterdimensionierte Entwässerung sind augenscheinliche Mängel. Von Hüttenbergstraße 48 bis Krähnockenstraße erfolgt die Entwässerung zurzeit über private Grundstücke in einem privaten Entwässerungskanal.

Im Rahmen der Bodenuntersuchungen wurden Asphaltschichtenstärken von teilweise nur 5 cm gemessen. Rissbildungen, Eindringen von Oberflächenwasser in den größtenteils unzureichend dicken und bereichsweise wasserempfindlichen Oberbau führen zu Setzungen und Instabilitäten. Daher hat die Stadt Hagen den Ausbau für 2021 zur Wahrung ihrer Verkehrssicherungspflicht entsprechend vorgesehen.

Die Hüttenbergstraße wird planerisch als Wohnstraße eingeordnet. Sie hat nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen 2012 (RSTO12) die Belastungsklasse >0,3 - 1,0. Die Einstufung berücksichtigt auch die bewegte Topografie und die Lage im (Wohn-)Straßennetz.

Es ist ein Straßenaufbau von insgesamt mindestens 50 cm erforderlich. Er setzt sich zusammen aus 4 cm Asphaltdeckschicht, 14 cm bituminöser Tragschicht und 32 cm Frostschutzschicht.

Der Ausbauabschnitt hat eine Gesamtlänge von ca. 280 m. Die Straßenbreite beträgt im Westen ca. 4,0 m, in der Mitte und im östlichen Bereich ca. 8,0 m.

Die Straße befindet sich bereits heute in einer Zone Tempo 30. Das wird sich durch den Ausbau nicht ändern.

Aufgrund der begrenzten Straßenbreite wird ein Ausbau in bituminöser Bauweise über den gesamten Querschnitt vorgesehen. Aufgrund der teilweise starken Längsneigung (ca. 12%) sowie einer erheblichen Querneigung von Süd nach Nord sind eine durchgehende einseitige Rinne auf der Nordseite und 7 Querrinnen im steilen Abschnitt geplant.

Der Ausbauabschnitt erhält eine neue Beleuchtung, 9 Straßenleuchten mit LED-Technik werden installiert.

 

 

 

Im Straßenraum wird zugunsten von Parkmöglichkeiten und aufgrund der geringen Ausbaubreite auf Grünflächen verzichtet. Lediglich auf der heute bereits grünen öffentlichen Dreiecksfläche zwischen "Hüttenbergstraße" und "An der Koppel" wird eine Baumpflanzung vorgeschlagen.

Im Westabschnitt werden 2 Kanalhaltungen erneuert. Hierdurch bieten sich neue ordnungsgemäße Anschlussmöglichkeiten für Straßenentwässerung und Hausanschlüsse.

 

Finanzierung und Refinanzierung

 

Die Maßnahme soll 2021 ausgeschrieben und in 2022 umgesetzt werden. Die Bauzeit wird auf 8 Monate geschätzt.

Die geschätzten Kosten dieser Baumaßnahme belaufen sich auf gesamt ca. 700.000 €. Davon entfallen auf den Grunderwerb 4.180 €, die Entwässerung (hier: Sinkkästen und Anschlussleitungen) 53.120 €, die Verkehrsfläche 599.000 € und die Beleuchtung 43.700 €.

Die Finanzierung dieser Kosten ist unter dem Pkt. Finanzielle Auswirkungen in der Vorlage dargestellt.

Die Kanalbaumaßnahme mit Kosten in Höhe von 109.590 € finanziert der Wirtschaftsbetrieb Hagen aus dem eigenen Wirtschaftsplan

 

Die endgültige Herstellung der Hüttenbergstraße löst eine Erschließungs-beitragspflicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) aus.

Bei der Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes, der zu 90% von den Anliegern zu tragen ist, addieren sich zu den oben genannten Ausbaukosten in Höhe von 700.000 € weitere Beträge aus bereits durchgeführten Kanalbaumaßnahmen (26.640 €) und bereits erfolgtem Grunderwerb (71.170 €).

Zusammen mit den o.a. Kanalbaukosten in Höhe von 109.590 € ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 907.400 €, von denen 771.070 € dem beitragsfähigen Aufwand zuzurechnen sind. Die Anlieger tragen 90 % = ca. 693.900 € der Kosten.

 

Die Baumaßnahme wurden den Bürger*innen in der Informationsveranstaltung am 05.11.2019 vorgestellt. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt.

Für den geplanten Ausbauabschnitt werden Vorausleistungen nach § 133 Abs. 3 BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hagen erhoben. Nach Entstehung der sachlichen Beitragspflichten wird die Endabrechnung vorgenommen.

Die bereits in der Vergangenheit geleisteten Vorausleistungen im Rahmen von Grundstückskaufverträgen werden bei der Abrechnung berücksichtigt. Die Wertermittlung erfolgt zum Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflichten.

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Der Ausbau der Hüttenbergstraße ist eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Baugesetz-buch (BauGB). Die Herstellungskosten, die auch historische Herstellungskosten beinhalten, werden in Höhe von 90% auf die Anlieger umgelegt.

Im Haushalt wird die Maßnahme größtenteils investiv dargestellt, lediglich die Beleuchtung, die als Festwert bilanziert ist, findet sich im konsumtiven Bereich, sowie auch die außerordentliche Abschreibung des Altbestandes.

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1541040

Bezeichnung:

Straßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Kostenart:

547100

Bezeichnung:

Wertveränderung Sachanlagen, Mindererlöse, außerordentliche Abschreibungen (Verschrottung), Inventurdifferenzen

Kostenart:

436130

Bezeichnung:

Festwert ÖSB: Erschließungsbeiträge

Kostenart:

527530

Bezeichnung:

Aufwand Festwert Beleuchtung

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

436130

 

 

 

-39.330,00

 

Aufwand (+)

527530

 

43.700,00

 

 

 

Aufwand (+)

547100

 

50.547,00

 

 

 

Eigenanteil

 

 

94.247,00

 

-39.330,00

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

 

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000341

Bezeichnung:

BauGB Maßnahme Hüttenbergstraße

Finanzposition:

688100

Bezeichnung:

Einzahlungen aus Erschließungsbeiträgen

 

782100

Bezeichnung:

Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken

 

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

688100

-654.570,00

 

 

 

-654.570,00

 

Auszahlung (+)

782100

4.180,00

4.180,00

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785200

652.120,00

10.000,00

456.300,00

185.820,00

 

 

Eigenanteil

1.730,00

14.180,00

456.300,00

185.820,00

-654.570,00

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000229

Bezeichnung:

GVFG Hohenlimburger Straße

Finanzstelle:

5000392

Bezeichnung:

Brücke Eckeseyer Straße

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2021

Ermächtigungsübertragung

785200

BauGB Maßnahme Hüttenbergstraße

145.820,00

Minderauszahlung (+)

785200

GVFG Hohenlimburger Straße

165.000,00

Minderauszahlung (+)

785200

Brücke Eckeseyer Straße

145.480,00

 

 

X

Die Finanzierung ist im HH-Plan 2021 bereits eingeplant.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Hüttenbergstraße auf einer Länge von rd. 280 m führt zu einer außerordentlichen Abschreibung des Anlagenbestands in Höhe von 50.547 €. Bei der Beleuchtungsanlage ist ein Festwert bilanziert. Somit führt der Abbau der vorhandenen Beleuchtung nicht zu einer weiteren Abschreibung.

Die erneuerte Hüttenbergstraße ist in der Bilanz in Höhe von 652.120 € zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ist mit einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 13.042 € zu rechnen. Die Ausgaben in Höhe von 4.180 € für den Grunderwerb werden in der Bilanz als "Grund und Boden" aktiviert. Da der Grund und Boden keiner Abnutzung unterliegt, entstehen keine weiteren jährlichen Abschreibungsraten.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da es sich bei der Erneuerung der Hüttenbergstraße um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, sind voraussichtliche Beitragseinnahmen in Höhe von 586.755 € als Sonderposten in der Bilanz zu passivieren. Die Auflösung des Sonderpostens parallel zur Abschreibung führt bei der Straße zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 11.735 €.

Die Herstellungskosten der Beleuchtung zählen auch zum beitragsfähigen Aufwand. Die Beiträge hierfür in Höhe von 39.330 € wirken sich ergebnisverbessernd im Abrechnungsjahr 2023 aus.

Auch auf den Grunderwerb entfällt ein Beitragsanteil in Höhe von 67.815 €. Der Sonderposten bezieht sich sowohl auf den bereits erfolgten Grunderwerb (71.170 €) als auch auf den zusätzlichen Grunderwerb (4.180 €). Analog zur Aktivseite wird hier jedoch kein Sonderposten gebildet.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

10.438,00 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

13.042,00 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

23.480,00 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-11.735,00 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

11.745,00 €

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

18.02.2021 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - vertagt

Erweitern

10.11.2021 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen