18.02.2021 - 7.1 Ausbau der Hüttenbergstraße zwischen den Straße...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Reichl vom Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen führt zunächst allgemein in die Thematik ein. So teile sich das Beitragsrecht zum einen in das Erschließungsbeitragsrecht und andererseits in das Straßenbaubeitragsrecht. Das Erschließungsbeitragsrecht diene zur erstmaligen endgültigen Herstellung einer Straße und sei für die rechtliche Erschließung von Grundstücken erforderlich. Dazu gehöre sowohl der technische als auch der rechtliche Ausbau einer Straße. Damit die Bauherren zunächst ihre Häuser bauen können, werde zunächst eine sogenannte Baustraße erstellt, um Schäden an einer neuen „echten“ Straße zu vermeiden. Erst später werde die eigentliche Straße erstellt, die dann auch bestimmte Merkmale erfüllen müsse. So müsse die Erschließungsanlage, also die endgültige Straße, dem neutralen Beobachter vermitteln, dass es sich um eine Straße handelt.

Im Laufe der Zeit habe man versucht, den Grunderwerb zu tätigen, um dann die Straße ausbauen zu können. Aufgrund der bestandenen Problematik, den benötigten Grunderwerb nicht tätigen zu können, gab es im Jahre 2000/2001 auch eine entsprechende Vorlage dazu. Aus diesem Grund konnte die Straße im Sinne des Baugesetzbuches bis Dato nicht endgültig hergestellt werden.

Die angeführten, bereits erhobenen Anschlussbeiträge betreffen jedoch nur die

Möglichkeit zur Nutzung des Kanals. Dazu gebe es noch die Anschlusskosten, die die die tatsächlichen Kosten für die Verlegung des Kanals seien. Beide Positionen haben jedoch mit dem Erschließungsbeitragsrecht nichts zu tun.

Der Erschließungsbeitrag beziehe sich allein auf die Erschließungsanlage, also die Straßenanlage.

 

Frau Reichl nimmt die Aussage von Frau B. auf, dass bereits Erschließungsbeiträge geleistet worden seien. Dies sei nach Aktenlage der Stadt nicht der Fall. Sollten hier Anwohnerinnen und Anwohner anderer Auffassung sein, können die entsprechenden Schriftstücke als Nachweise gerne vorgelegt werden.

 

Durch den getätigten Grunderwerb konnten die Kosten für die erstmalige Erschließung nach unten angepasst werden, sodass damit auch weniger Anliegerbeiträge fällig werden.

 

Aufgrund der Einwände der Damen Frau B. und Frau T. erklärt Frau Reichl erneut, dass durchaus Anschlussbeiträge erhoben und geleistet worden sind. Eine erstmalige Erschließung der Straße sei jedoch bisher nicht erfolgt und somit auch keine Beiträge dafür erhoben worden.

 

An der nachfolgenden Erörterung nehmen Frau Engelhardt, Frau Buczek, die Herren Neuhaus, Schroll, Neuhaus, Heimhard, Kuhenne, Dahme, Pfeiffer und von der Verwaltung Frau Reichl teil.

 

Frau Engelhardt möchte wissen, ob sie es richtig verstehe, dass die Kosten für die noch fehlenden erworbenen Grundstücke, um die Straße erstmalig zu erschließen zu können, auf die Anlieger umgelegt werden. Sollte dies der Fall sein, so halte sie dies nicht für seriös.

Ferner möchte sie wissen, ob die Entsorgungskosten des Straßenbelages auch von den Anwohnern zu tragen seien. So sei sie der Auffassung, dass hier der Verursacher die Kosten tragen müsse.

Darüber hinaus fragt Frau Engelhardt, ob die Möglichkeit genutzt worden sei, Fördermittel zu beantragen.

Zum technischen Ausbau möchte Frau Engelhardt wissen, wie sie sich die Beschaffenheit der Rinnen vorstellen solle. Ob diese Rinnen möglicherweise eine Unfallgefahr darstellen können oder aber mit Gitterrosten abgedeckt werden und damit einem ständigen Verschleiß unterliegen.

Weiter bittet sie um Prüfung, ob die Anzahl der Laternen unbedingt erforderlich sei, um hier möglicherweise nochmals Kosten reduzieren zu können.

 

Frau Buczek teilt dazu mit, dass auch die Politik mit diesen Vorlagen umgehen müsse. Leider gebe es in NRW diese Rechtsprechung noch, was in anderen Ländern längst abgeschafft worden sei.

 

Herr Neuhaus erinnert daran, dass dieser Ausbau bereits in 2001 und 2005 Thema war und man die Angelegenheit zunächst zurückgestellt habe. Den Anwohnern sollte damit die Gelegenheit gegeben werden, Rücklagen für den Erstausbau zu schaffen. So sei die Erschließung seiner Auffassung nach erforderlich. Auch habe die Stadt die Straße seither unterhalten, wobei der Stadt sicher aus Kosten entstanden seien.

Wer heute ein Haus bauen wolle, müsse bereits im Vorfeld Erschließungskosten leisten. So könne man nach derzeitigem Recht nur entsprechend beschließen. Ferner erfahren die dortigen Immobilien damit auch eine Wertsteigerung.

Zur Ausräumung von noch offenen Fragen könne man sich sicher auf eine 1. Lesung einigen.

 

Herr Schroll vertritt die Auffassung, dass es sicher eine kostspielige Angelegenheit sei, sich aber im Rahmen befinde. Auch er halte den Ausbau für erforderlich. Allerdings empfinde er es als unerträglich, dass dies gerade jetzt in der Corona-Pandemie erfolgen solle, wo man nicht wissen könne, was in einem halben Jahr passiere. Insbesondere was die finanzielle Unsicherheit betreffe. So bittet er darum, die Vorlage und damit das Vorhaben um ein Jahr coronabedingt zu verschieben. In dieser Zeit haben die Anwohner nochmals die Gelegenheit zu klären, ob bereits Beitragsleistungen gezahlt worden sind.

 

Herr Heimhard schließt sich der Auffassung des Herrn Schroll an. So möge man in dieser Angelegenheit mit Weitsicht handeln. Ferner sei das vorgetragene von Herrn Neuhaus seine persönliche Meinung und nicht die der gesamten Fraktion.    

 

Herr Dahme wendet dazu ein, dass die Umsetzung laut Vorlage ohnehin erst für 2022 vorgesehen sei.

 

Herr Kuhenne sagt aus, sich dem Vorschlag einer ersten Lesung als SPD-Fraktion anschließen zu können. Allerdings halte er eine längerfristige Verschiebung für nicht sinnvoll, zumal sich an der Sachlage nichts ändern werde. So könne man nur versuchen, die Kosten so erträglich wie möglich zu halten. Aus diesem Grunde möchte auch er wissen, ob es Fördermöglichkeiten gebe. Oder aber ob man den Ausbaustandard verringern könne. Hier sei als Beispiel der Elmarweg mal genannt worden.

 

Herr Pfeiffer hält ebenfalls eine Verschiebung der Thematik für sinnvoll, um notwendige Dinge zwischen Anlieger und Verwaltung klären zu können.

 

Herr Dahme bittet Frau Reichl um Klärung der angebrachten Fragen. Auch was den Ausbaustandard betreffe. So spreche man häufig von einem Luxusausbau.

 

Frau Reichl klärt nochmals auf, dass der Erschließungsbeitrag in keinem Bundesland abgeschafft worden sei und somit noch überall existiere. Was in einigen Bundesländern abgeschafft wurde, sei der Straßenbaubeitrag, also die Erneuerung einer Straße. Und auch nur für den Straßenbaubeitrag gebe es Fördergelder nicht aber für den Erschließungsbeitrag.

Was den Ausbaustandard betreffe, so werde nur nach technisch vorgegebenem, dringend erforderlichem Standard ausgebaut.

Zwar gebe es keine Beleuchtungspflicht, was aber wiederum eine Gefährdung darstelle, sodass man natürlich eine Beleuchtung anbringen werde.

 

Ohne weiteren Erörterungsbedarf lässt Herr Dahme über den Antrag einer ersten Lesung abstimmen.

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                        

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Beschluss:

Dem Ausbau der Hüttenbergstraße zwischen den Straßen „Am Weitblick“ und „Krähnockenstraße“ wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem  in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig in 1. Lesung

 

      beraten und beschlossen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage