Beschlussvorlage - 0494/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße - 1. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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09.06.2021
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.06.2021
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße - 1. Änderung in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachen-Nr.: 0494/2021 ist.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung 29.08.2019 die Veränderungssperre für den Bebauungsplan I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße - 1. Änderung beschlossen. Die Veränderungssperre vom 02.09.2019 ist am 07.09.2019 in Kraft getreten und läuft am 07.09.2021 aus. Eine Verlängerung der Geltungsdauer um ein Jahr wird mit dieser Vorlage beschlossen.
Begründung
Der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße - 1. Änderung wurde vom Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 29.08.2019 beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 06.09.2019 im Amtsblatt der Statt Hagen.
Die Veränderungssperre vom 02.09.2019 tritt nach § 4 der Satzung am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft und läuft mit Rechtsverbindlichkeit des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans oder spätestens nach Ablauf von zwei Jahren aus. Die Veränderungssperre endet am 07.09.2021.
Die Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens dauert z. Zt. noch an. Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB sind daher nach wie vor gegeben.
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre wird auf der Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert. Die Veränderungssperre wurde im Jahr 2019 als Plansicherungsinstrument für den Bebauungsplan I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße erlassen. Das Planungsziel, die Empfehlungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Hagen zu sichern, ist weiterhin Ziel der Stadt Hagen. Für den Stadtteil Hagen-Boele sind die Entwicklungsziele der Erhalt sowie die Sicherung des Nahversorgungsangebotes in den Zentralen Versorgungsbereichen Boele und Helfe. Die Ansiedlung von Einzelhandel mit nahversorgungsrelevantem Sortiment soll nur noch in den Zentralen Versorgungsbereichen erfolgen. Außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche und Sonderstandorte soll keine Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel etabliert werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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78,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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374,8 kB
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