Beschlussvorlage - 0278/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Schwimmen in Hohenlimburg hier: Sanierung Richard-Römer-Lennebad
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Angelika Lüthi
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.03.2021
| |||
|
●
Bereit
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.04.2021
| |||
|
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.04.2021
| |||
|
|
24.06.2021
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, auf die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Sanierung des Richard-Römer-Lennebades zu verzichten, stattdessen das Freibad in Henkhausen durch eine Traglufthallenkonstruktion ganzjährig nutzbar zu machen und das Richard-Römer-Lennebad abzureißen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Bereitstellung zusätzlicher Eigenmittel im Umfang von 2,4 Millionen € sind derzeit sowohl im städtischen Haushalt, als auch bei der HVG finanzwirtschaftlich nicht ohne weiteres darstellbar. Eine Sanierung des mittlerweile 40 Jahre alten Gebäudes des Richard-Römer-Lennebades soll daher nicht weiterverfolgt werden.
Um das Schwimmangebot im Stadtbezirk Hohenlimburg weiterhin ganzjährig anbieten zu können, insbesondere auch das aus sozial-integrativer Sicht wichtige Schul- und Vereinsschwimmen im Stadtbezirk weiterhin quartiersnah zu gewährleisten, sowie das bürgerschaftliche Engagement des Hohenlimburger SV zu würdigen und zu unterstützen, soll das Freibad Henkhausen für einen Ganzjahres-betrieb ertüchtigt werden.
Diese deutlich kostengünstigere Lösung ist im bereitgestellten Förderrahmen darstellbar, gegebenenfalls können weitere Maßnahmen aus den verbleibenden Fördermitteln finanziert werden. Ein Abriss des Richard-Römer-Lennebades sowie eine erweiterte Gestaltung des Lenneparks könnte auch aus InSEK-Fördermitteln erfolgen.
Begründung
Der Rat der Stadt hat in seiner letzten Sitzung am 25.02.2021 die Vorlage 0158/2021 hinsichtlich der Sanierung des Richard-Römer-Lennebades diskutiert. Im Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt:
- Mit dem Fördergeber zu klären, ob die bewilligten Fördermittel für das Richard-Römer-Lennebad in Hohenlimburg auch für eine andere adäquate Schwimmbad-Lösung im Stadtbezirk Hohenlimburg zur Verfügung stehen würden,
- Alternativen darzustellen, wie sich das Schul- und Vereinsschwimmen mit einer anderen adäquaten Schwimmbad-Lösung im Stadtbezirk Hohenlimburg realisieren ließe,
- denkbare Sanierungsalternativen darzustellen, die es möglich machen würden, dass Lennebad im Rahmen der bisher veranschlagten Kosten in Höhe von 5,4 Millionen € zu sanieren. Dabei soll auch dargestellt werden, ob das Bad dann die verbindliche Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren auch ohne weitere absehbare Schäden überstehen wird.
- Möglichkeiten einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP/PPP-Modell) auszuloten, in denen private Investoren oder Genossenschaften sich an dem Projekt beteiligen und dauerhaft die derzeit fehlenden Finanzmittel einbringen. Darüber hinaus sollten diese Investoren sich mit eigenen konzeptionellen Ideen zur Attraktivitätssteigerung einbringen können.
Hintergrund
Gemäß Förderbescheid vom 04.05.2020 wird die energetische Sanierung und Herstellung der Barrierefreiheit im Richard-Römer-Lennebad im Rahmen des „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2020 (ISIQ 2020) – wie mit dem Förderantrag am 26.09.2019 beantragt – mit 4.358.868 € gefördert. Die kalkulierten Kosten für die Gesamtausgaben lagen bei Antragsstellung bei 5.381.319 €, von denen die HVG einen Eigenanteil von 538.132 € zu tragen hat. Die Restsumme sollte, so der Förderbescheid, mit 90 %, was 4.843.187 € entspricht, vom Land gefördert werden. Der offene Restbetrag in Höhe von 484.319 € ist demnach von der Stadt Hagen zu erbringen.
Mit Änderungsbescheid vom 13.10.2020 zum Zuwendungsbescheid (02/065/20) teilte das Land mit, dass nun auch der städtische Eigenanteil in Höhe von 484.319 € mitgefördert wird, so dass abzüglich des HVG-Anteils – eine 100-Prozent-Förderung erfolgt.
Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2024. Mittelabrufe müssen im aktuellen Haushaltsjahr bis spätestens 23.10 beim Land NRW vorliegen. Die Zweckbindungsfrist beträgt 20 Jahre.
Mittlerweile hat das als Generalplaner eingesetzte Architektenbüro Blass ermittelt, dass die im Förderantrag ausgewiesene Kostenschätzung nicht dem tatsächlich benötigten Investitionsvolumen entspricht. Laut Berechnungen des Architektenbüros Blass ergeben sich Mehrkosten von insgesamt rund 2,4 Millionen €, sodass sich das Gesamtvolumen der Investition auf knapp 7,8 Millionen € belaufen würde. Der offene, zusätzliche Betrag wird nicht gefördert und müsste mit Eigenmitteln finanziert werden.
Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel aus dem laufenden Haushalt kann nur bewerkstelligt werden, wenn auf andere Maßnahmen im genannten Umfang verzichtet bzw. diese entsprechend verschoben werden.
Ob eine solche Zusage zu Lasten des kommenden Haushaltes erfolgen kann, ohne dass es zu Verschiebungen anderer geplanter Maßnahmen kommen muss, kann seriös in diesem Planungsstadium nicht beantwortet werden. Die Stadt Hagen ist pflichtig teilnehmende Kommune am Stärkungspakt und außerdem nach wie vor bilanziell überschuldet und verstößt damit gegen die Regeln des § 75 Abs. 7 der GO NRW. Vor diesem Hintergrund wurde die Aufnahme von Investitionskrediten in den vergangenen Jahren von der Kommunalaufsicht immer nur unter engen Grenzen genehmigt. In der Vergangenheit lag die genehmigte Kreditlinie orientiert an der Tilgungsleistung bei etwa 10 Mio. €/Jahr. Ob dies in den Folgejahren trotz der erkennbaren Verschlechterung der Gesamthaushaltslage in Folge der Pandemie gelockert wird, ist nicht bekannt. In den Kommentaren zur KommHVO wird immer darauf hingewiesen, dass insbesondere bei überschuldeten Kommunen neue Kreditaufnahmen auf die Leistungsfähigkeit der Kommune zu begrenzen sind.
Wenn eine Kreditaufnahme auch weiterhin nur in diesen engen Grenzen erfolgen kann, wird eine Zusage von zusätzlichen 2,4 Mio. € die Kreditlinie für Eigenmittel deutlich belasten. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dieser Summe ausschließlich um Eigenmittel handelt, so dass eine Kostenerhöhung bei diesem Projekt sehr viel schwerwiegender ist, als bei anderen geförderten Maßnahmen, bei denen der Förderanteil ebenfalls steigt. Auch ist darauf hinzuweisen, dass bei Investitionen aus Eigenmitteln die laufenden Belastungen für die Folgehaushalte deutlich höher ausfallen, weil neben den Finanzierungskosten auch die Abschreibungen voll ins Gewicht fallen, während diese bei Fördermaßnahmen zumindest teilweise durch entsprechende Sonderposten gemildert werden.
Angesichts der erheblichen Investitionsbedarfe in Schule, OGS, KITA, Brandschutzbedarfsplan, Digitalisierung, Straßen, Brücken und Infrastrukturmaßnahmen in der Umsetzung der verschiedenen INSEK´s, kann davon ausgegangen werden, dass eine solche Zusage von 2,4 Mio. € Eigenmittel zwangsläufig zu Verschiebungen anderer geplanter Projekte führen muss, um die bisherige Kreditlinie einzuhalten. Eine Abwägungsentscheidung, welche Projekte vorrangig sind, würde durch eine solche Zusage vorweggenommen, ohne dass die Folgen bereits heute beschrieben werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht einmal gesichert vorhergesagt werden, ob alle Investitionen in gesetzliche Pflichtaufgaben (Schule, Kita, Verkehrssicherung Straßen und Brücken) parallel zum Investitionskostenzuschuss an die HVG unter Beachtung der Kreditlinie im bisher angedachten Zeitraum finanziert werden können. Dies wäre erst mit Beschlussfassung über den nächsten Haushalt 2022/2023 möglich.
Mittel aus der Sportpauschale stehen nicht zur Verfügung. Die vorhandenen Gelder werden für den bereits fest vergebenen und seit Dezember 2020 laufenden Bau des Kunstrasenplatzes an der Alexanderstraße nebst Umkleidegebäude sowie für den notwendigen Eigenanteil für den Bau eines neuen Umkleidegebäudes am Höing benötigt, sofern dem gestellten Förderantrag hier stattgegeben wird.
Mittel aus der Bildungspauschale stehen ebenfalls nicht zur Verfügung, da die erheblichen Investitionsbedarfe in Schule, OGS und Kita die freien Mittel der Bildungspauschale in den folgenden Jahren deutlich belasten werden.
Eine Erhöhung der Eigenbeteiligung von Hagenbad oder der HVG scheidet aus der Sicht der Verwaltung ebenfalls aus. Die HVG muss bereits heute den zehnprozentigen Eigenanteil bei der Sanierung des Bades tragen und ebenso die Kosten für die notwendige Sanierung des nebenstehenden Wohnhauses. Dies bedeutet bereits heute einen Eigenanteil der HVG von rund 1,3 Mio. €. Außerdem hat die HVG erhebliche Kosten im Projekt Hengsteybad zu tragen. Mit der nun veranschlagten Erhöhung beträgt der Anteil der HVG rund 3,7 Mio. €.
Die HVG teilt dazu mit: „Sofern die HVG die den Förderbetrag überschreitenden Mehrkosten von insgesamt rd. 3,7 Mio. EUR vollständig alleine tragen müsste, würden bei einem unterstellten Zinssatz von nur 2 % zusätzlich noch Finanzierungskosten in Höhe von rd. 75.000 € p.a. anfallen, so dass allein die
Kapitalkosten (Abschreibungen + Zinsen) zu einer jährlichen Fehlbetragserhöhung von 260.000 € p.a. führen, wobei in jeder seriösen kaufmännischen Rechnung natürlich ein höherer kalkulatorischer Zins unterstellt würde.“
Hinsichtlich der laufenden Einsparung der Energiekosten werden diese nach Einschätzung der HVG nicht ausreichen, um die bereits heute geforderte Ausweitung der Öffnungszeiten aufzufangen. In der Summe würde eine Eigeninvestition der HVG den städtischen Zuschuss für das Richard-Römer-Lennebad damit um etwa 50 % erhöhen!
Ohne Erstattung der Kosten durch die Stadt würde ein weiterer Substanzverlust in der Liquidität der HVG eintreten. Dem Rat ist bekannt, dass bereits heute der jährliche Zuschuss der Stadt Hagen an den HVG-Konzern nicht ausreicht, um den Liquiditätsabfluss aus dem HVG-Konzern vollständig abzudecken. Mit der Erhöhung der Eigenbeteiligung würde der Substanzverlust des HVG-Konzernes weiter beschleunigt. Selbst bei einer laufenden Erstattung würde dieser Liquiditätsverlust über die Abschreibung erst nach 20 Jahren vollständig ausgeglichen sein.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die HVG in den nächsten Jahren erhebliche Millioneninvestitionen (auch nach Abzug der Fördergelder) in den Ausbau der E-Mobilität stecken wird. Es wäre fatal, wenn die HVG durch noch schneller fortschreitenden Substanzverlust zukünftig nicht mehr in der Lage wäre, die Mobilitätswende mit dem Einsatz von Eigenmitteln zu unterstützen. Neben dem Eigenanteil für das Richard-Römer-Lennebad muss die HVG bereits heute den größten Teil der Kostensteigerung beim Hengsteybad auffangen. Nach Abzug der städtischen Beteiligung beläuft sich der Anteil der HVG hier aktuell auf rund 4 Mio. €. Dies belastet die Liquidität der HVG zusätzlich.
Optionen und Alternativmöglichkeiten
Der Fördermittelgeber (Ministerium) hat nach Anfrage der Stadt Hagen klargestellt, dass die Umschichtung der bewilligten Fördermittel für bauliche Alternativen zur Lennebad-Sanierung grundsätzlich unter gewissen Rahmenbedingungen möglich wäre. Bedingungen sind:
- ein (sozialer) Kontext muss in Anlehnung an den Ursprungsantrag „Förderung - Soziale Integration im Quartier“ herstellbar sein.
- sollten Standortalternativen zu höheren Kosten als in der Ursprungsplanung bewilligt führen, so sind die Mehrausgaben von der Stadt zu tragen. Eine Übernahme weiterer Kosten durch das Land ist ausgeschlossen.
- der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum ist festgesetzt vom 18.03.2020 bis zum 31.12.2024. Dieser Zeitraum ist auch für den Standorttausch zwingend einzuhalten.
- sehr kritisch wird eine mögliche Kooperation mit einem privaten Betreiber gesehen. Neben der Beihilfeproblematik ist dabei auch mit der Frage von Einnahmen umzugehen, die einer Förderung im Wege stehen würden.
Weitergehende Voraussetzungen für eine Umschichtung der Fördermittel sind aktuell mit der Bezirksregierung Arnsberg in Klärung und werden nach Vorliegen mittgeteilt.
Nach einer Beratung durch das Öko-Zentrum NRW könnte sowohl für Sanierung als auch für Neubaumaßnahmen mit dem Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) eine mögliche zusätzliche Förderung in Anspruch genommen werden. Als Vorgabe dabei ist ein sehr hoher, überdurchschnittlichen Energiestandard zu erreichen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten wären zusätzlich förderfähig. Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, hierdurch in Summe die Gesamtkosten der Maßnahme zu reduzieren.
Basierend auf diesen Informationen ergeben sich verschiedene, denkbare Szenarien:
a) Verzicht auf die Sanierung des Lennebades
Aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten in Höhe von 2,4 Mio. € wäre es eine denkbare Option komplett auf die Sanierung des Richard-Römer-Lennebades zu verzichten. Das Bad könnte komplett abgerissen werden. Die Kosten hierfür lägen bei 680.000 € (netto). Die freigewordene Fläche könnte im Zuge der angedachten Umgestaltung des Lenneparks neu überplant werden. Etwa um ein gastronomisches Angebot mit Blick auf den Park, die Lenne und das Schloss zu schaffen. Hierzu können grundsätzlich Fördermittel aus dem beantragten Programmgebiet „InSEK Hohenlimburg“ in Anspruch genommen werden.
Laut Einschätzung der HVG könnte das Schul- und Vereinsschwimmen vom Lennebad durchaus ins Westfalenbad verlegt werden. Dies würde organisatorisch durch eine Umstrukturierung der Wasserzeiten möglich sein, würde aber bedingen, dass Vereine und Schulen zeitlich etwas flexibler wären. Lediglich das Sicherheitstraining der Kanuten könnte nicht im Westfalenbad angeboten werden.
Eine Verlagerung des Schwimmsports und Schwimmunterrichts ins benachbarte Iserlohn kann aus Kapazitätsgründen dort nicht sichergestellt werden. In Gevelsberg stehen vereinzelte Zeitfenster zur Verfügung, doch aufgrund der langen Anfahrtszeiten stellen diese keine Alternative dar.
b) Abriss und Neubau am jetzigen Standort
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung in Arnsberg sind auch Ersatzneubauten förderfähig. Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass eine Sanierung unwirtschaftlich ist. Für einen gleichwertigen Ersatzbau mit niedrigstem Standard am Standort ist mit Kosten in Höhe von mindestens 5 Mio. € (netto, ohne Sauna) zu rechnen. Dabei handelt es sich um eine Grobschätzung. Nicht enthalten sind in der Berechnung die zu erwartenden Kostensteigerungen. Es ist davon auszugehen, dass beim Einstieg in die Detailplanung der Kostenrahmen signifikant steigen wird. Die Abbruchkosten für das Lennebad belaufen sich auf ca. 680.000 € (netto) und sind nicht in den 5 Mio. € enthalten. Die Gestaltung der Außenanlagen könnte gegebenenfalls aus InSEK-Mitteln finanziert werden.
Der Förderzeitraum setzt die Bewilligungs- sowie Durchführungszeit auf den 31.12.2024 fest. Sofern man mit dem Ersatzbaumaßnahmen im Frühjahr 2022 beginnen würde, wäre ein Neubau inklusive Abriss bis Ende 2024 zeitlich darstellbar, allerdings könnten jegliche Verzögerungen das Gesamtprojekt fördertechnisch gefährden.
Planerisch, bau- und kostenseitig ist allerdings kurzfristig noch zu klären, wie mit den verbundenen Gebäudeteilen umzugehen ist. Jedenfalls hatte die HVG auch im Rahmen der Bestandssanierung weitere Kosten angesetzt.
Der Neubau würde eine 2.000 Quadratmeter große Bruttogeschossfläche umfassen. Angedacht sind ein 25 Meter Becken mit sechs Bahnen, ein Drei-Meter-Sprungturm, ein Hubboden für Nichtschwimmer, ein Umkleidebereich mit Sammel- und Einzelkabinen unter Einbeziehung neuester Technik. Dies umfasst LED-Beleuchtung mit Präsenzmelder, eine Solartanlage, Nachtabsenkung, Hocheffizienzpumpen, Energiespararmaturen und Wärmerückgewinnung. Das Ganze soll eine behindertengerechte und barrierefreie Ausstattung erhalten.
Grobkostenkalkulation:
Abrisskosten ca. mindestens 680.000 €
Baukosten (KG 200-700, Netto) mindestens 5.000.000 €
Summe: mindestens 5.680.000 €
Vorteile:
- Bestandsstandort
Nachteile:
- deutliche Kostenüberschreitung
- relativ knapper Zeitplan
- baubedingte Mehrkosten nicht kalkulierbar
- sehr einfache Ausstattung des Neubaus
- gegebenenfalls Verzicht bzw. Verschiebung von geplanten Vorhaben im Stadtbezirk um die Zusatzmittel bereit zu stellen
- eine Sauna ist in der Kalkulation nicht enthalten
Fazit: Aufgrund des sehr engen Zeitrahmens und dem daraus resultierenden Risiko, den Förderrahmen nicht erfüllen zu können, sowie der unkalkulierbaren Kostenrisiken ist diese Variante zu vernachlässigen.
c) Neubau am Kirchenberg
An diesem Standort befand sich lange Jahre das Kirchenberg-Freibad. Die Fläche liegt im Geltungsbereich eines B-Planes und ist als Gemeindebedarfsfläche festgesetzt. Die Fläche könnte für einen Neubau genutzt werden. Die Fläche wurde seitens der HVG vor Jahren an die Firma Berlet veräußert und befindet sich somit nicht mehr im Eigentum der Stadt Hagen. Auf dem Grundstück soll zudem ein Fitnesscenter mit kleinem Schwimmbecken eröffnet werden (Betreiber Injoy). Das Grundstück wäre groß genug, damit beide Planungen realisiert werden könnten.
Der Baukörper wäre identisch mit dem, der als Ersatzbau am bisherigen Lennebad-Standort denkbar wäre. Die Fläche für das Schwimmbad wird jedoch von der angedachten Amprion-Trasse tangiert. Kostenseitig fielen zusätzlich der Grunderwerb sowie eine notwendige Stellplatzanlage ins Gewicht. Die festgestellte Altlastenbelastung des Grundstücks wirkt sich zusätzlich negativ auf Kosten und Zeitplan aus.
Fazit: Vor dem Hintergrund der offenen Grundstücksfrage und der durch einen Kauf zu erwartenden Mehrkosten und Risiken sowie der Amprion-Trassenführung über das Gelände ist diese Option zu vernachlässigen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Kostenrahmen deutlich überschritten würde sowie die Verkaufsverhandlungen bzw. die erforderlichen Abstimmungen den zeitlichen Rahmen für die Förderung sprengen würden.
d) Neubau Am Berge
Das Grundstück Am Berge befindet sich im Besitz der Stadt Hagen. Die Fläche liegt im Geltungsbereich eines B-Planes und ist als Fläche (laut B-Plan „Baugrundstück“) für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ festgesetzt. Nach Auskunft der Schulverwaltung wird der Standort für einen Schulneubau geprüft. Bis zur Ratssitzung wird hier eine Entscheidung erwartet. Da die Grundzüge der Planung hier nicht berührt werden, kann für ein öffentliches Schwimmbad eine Befreiung erteilt werden. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass Anwohner gegebenenfalls Rechtsmittel gegen ein solches Bauvorhaben einlegen. Dies könnte dazu führen, dass der vom Fördergeber festgeschriebene Durchführungs- und Abrechnungszeitraum (31.12.2024) nicht gehalten werden kann.
Die mögliche Baufläche umfasst rund 10.000 Quadratmeter. Für die Errichtung eines Hallenbades wären umfangreiche Erschließungsarbeiten (u. a. eine Stellplatzanlage) notwendig. Deren Kosten belaufen sich nach Schätzungen auf mindestens 650.000 bis 700.000 € für die Erschließung sowie weitere mindestens 400.000 € für die Stellplatzanlage.
Der Baukörper wäre identisch mit dem, der als Ersatzbau am bisherigen Lennebad-Standort denkbar wäre. Für die Errichtung eines Hallenbades wäre eine umfangreiche und relativ aufwendige und komplizierte Erschließung des Grundstückes mit Ver- und Entsorgungsleitungen notwendig. Durch die besondere geographische Lage in der Nähe der Autobahn (Umwege in der Leitungsführung) ist eine einfache Variante nicht umsetzbar.
Eine mit der jetzigen Stellplatzanlage am Lennebad vergleichbare Variante ist mit 400.000 € deshalb relativ teuer, weil der vorhandene, natürliche, unverdichtete Boden durch die vorherrschende leichte Hanglage nur mit einem besonderen Unterbau für einen Stellplatz geeignet ist.
Ein „sozialer Kontext“, wie vom Land gefordert ließe sich hier herstellen (siehe unten). Der Abriss des alten Lennebades wäre grundsätzlich aus InSEK-Mittlen möglich.
Grobkostenkalkulation:
Erschließungsanlagen ca. mindestens 650.000 €
Baukosten (KG 200-700, Netto) mindestens 5.000.000 €
Stellplatzanlage mindestens 400.000 €
Summe: mindestens 6.050.000 €
Vorteile:
- Bauverlauf ohne Abriss
- weitere Synergien durch Energieeffizienz möglich
Nachteile:
- deutliche Kostenüberschreitung
- gegebenenfalls rechtliche Auseinandersetzung mit Anwohnern
- gegebenenfalls Verzicht bzw. Verschiebung von geplanten Vorhaben im
- Stadtbezirk um die Zusatzmittel bereit zu stellen
Fazit: Aufgrund der hohen Zusatzkosten durch die notwendige Erschließung, der geplanten Amprion-Trassenführung und der eventuell erforderlichen Nutzung als Schulstandort ist die Variante zu vernachlässigen.
e) Neubau am Steltenberg
Das Grundstück am Steltenberg befindet sich im Besitz der Stadt Hagen und ist für die Errichtung einer Sporthalle (unter die auch eine Schwimmhalle zu subsummieren wäre) bauplanungsrechtlich ausgewiesen. Der Baukörper wäre identisch mit dem, der als Ersatzbau am bisherigen Lennebad-Standort denkbar wäre. Für die Errichtung eines Hallenbades wären umfangreiche Erschließungsarbeiten notwendig. Deren Kosten belaufen sich nach Schätzungen auf mindestens 700.000 €. Die Fläche für das Schwimmbad wird schon heute von verschiedenen Hochspannungstrassen sowie der angedachten Amprion-Trasse tangiert.
Auch hier ist davon auszugehen, dass Anwohner gegebenenfalls Rechtsmittel gegen ein solches Bauvorhaben einlegen könnten. Dies könnte bedeuten, dass der vom Fördergeber festgeschrieben Durchführung- und Abrechnungszeitraum (31.12.2024) nicht gehalten werden kann.
Zudem liegt die Fläche unweit der Stadtgrenze zu Letmathe und daher eher dezentral. Die Herstellung eines „sozialen Kontexts“ wäre hier eher schwierig.
Fazit: Der Standort wird aufgrund der genannten Restriktionen nicht weiterverfolgt.
f) Traglufthalle im Freibad Henkhausen
Die Sanierung des Lennebades sollte nicht nur vor dem Hintergrund der enormen Kostensteigerung beurteilt werden, sondern auch im Kontext mit dem Freibad Henkhausen. Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 11.12.2019 (1219/2019) soll der Hohenlimburger Schwimmverein dahingehend finanziell unterstützt werden, dass die Zukunft des vereinseigenen Freibads in Henkhausen langfristig gesichert werden kann. In den Jahren 2020 und 2021 hat der Verein jeweils 20.000 € aus Mitteln der Sportpauschale erhalten. Für die nachfolgenden Jahre, soll, so der Beschluss des Rates, zwischen Verwaltung, der Hagenbad GmbH und dem Verein ein tragfähiges Konzept erarbeitet werden.
Eine dauerhafte Unterstützung aus Mitteln der Sportpauschale würde eben diesen stark belasten und viele Vorhaben im Bereich des Sports ausbremsen; zudem sollte hier auch eine Gleichbehandlung gegenüber den übrigen Vereinen mit vereinseigenen Anlagen gewährt bleiben.
Auch vor diesem Hintergrund wäre es eine sinnvolle Option, auf die Sanierung des Lennebad zu verzichten und stattdessen das Freibad Henkhausen mit einer saisonal nutzbaren Traglufthallenkonstruktion zu versehen. Damit könnte in Henkhausen ganzjährig Schwimmen ermöglicht werden. Gleichzeitig hätte der Verein eine langfristige Perspektive. Dies wäre auch deswegen wichtig, da der Verein noch im Jahr 2021 verbindlich entscheiden muss, ob er den Erbpachtvertrag für das Gelände des Freibads Henkhausen für weitere 66 Jahre verlängern möchte.
Über gesonderte Vereinbarungen mit dem Verein könnte zudem sichergestellt werden, dass ganzjährig in Henkhausen Schulschwimmen für die Hohenlimburger Schulen und Vereinstraining angeboten werden können. Der Hohenlimburger SV würde analog zur bisherigen Regelung für das Lennebad anteilig Gelder für das Schul- und Vereinsschwimmen erhalten. Mit dieser Zahlung sowie den zusätzlichen Einnahmen, die durch öffentliche Badezeiten und Freizeitschwimmer wie -gäste erzielt werden können, hätte der Hohenlimburger SV eine solide finanzielle Basis, um
auch ohne weitere Mittel aus der Sportpauschale die Zukunft des Freibads Henkhausen langfristig zu sichern und so gleichzeitig das große bürgerschaftliche Engagement in diesem Bereich zu stärken.
Bereits in den 1990er Jahren gab es eine Traglufthallenkonstruktion in Hagen. Diese wurde zunächst am Freibad Ischeland, später dann in Henkhausen aufgebaut. Die heutigen Traglufthallen sind technisch und energetisch wesentlich ausgereifter. Sie haben eine „Lebenserwartung“ von bis zu 30 Jahren. Die Kosten für die Errichtung einer Traglufthalle der modernsten Generation liegen nach Schätzungen verschiedener Anbieter bei einer Wasserfläche von 50 mal 23 Metern bei etwa 500.000 € inklusive der erforderlichen Herstellungs- und Installationskosten vor Ort.
Angedacht ist dabei eine Traglufthalle der neusten Generation inklusive aller notwendigen Komponenten mit Eingangsschleuse bestehend aus einer Drehtür als Haupteingang und mindestens zwei Nottüren mit Panikbügel, Zugangstunnel vom Kabinentrakt, eine Gebläseanlage inklusive Heizbrenner, ein Drahtseilnetzsystem mit Bodenrückverankerung und eine LED-Innenraumbeleuchtung. Zudem soll die Halle über eine lichtdurchlässige Hülle verfügen, welche entsprechend Tageslicht einfallen lässt. Die Traglufthalle kann mit einem Fernwartungssystem ausgerüstet werden, welches Störmeldungen sofort anzeigt. Die Druck- und Temperatursteuerung passt die Parameter der Halle automatisch den aktuellen Wetterverhältnissen an. Bei auftretendem Wind oder gar Sturm wird automatisch der Druck innerhalb der Halle erhöht und zusammen mit dem Drahtseilnetz die erforderliche Standfestigkeit gewährleistet. Bei Schneefall wird durch die Erhöhung der Temperatur die zu erwartende Schneelast verringert. Die Steuerung per App wird gesondert ausgewiesen.
In Henkhausen findet sich kein Sprungturm. Dieser kann dort zum einen aus Kostengründen, zum anderen wegen der zu geringen Wassertiefe auch nicht installiert werden. Für Sprungprüfungen müssten Vereine und Schulen an vereinzelten Terminen in andere Bäder (z. B. Westfalenbad) ausweichen.
Eventuelle, nicht kalkulierte Zusatzkosten entstehen in Henkhausen durch die Modernisierung der Umkleidekabinen und der Duschen. Die Badtechnik mit Heizungs-, Filter- und Chloranlage selber ist auf neuestem Stand. Da im vorhandenen Becken Wasserverluste zu verzeichnen sind, wäre es zudem sinnvoll, hier eine Stahlwanne einzusetzen. Die Kosten dafür liegen nach Schätzungen verschiedener Anbieter bei rund 800.000 €. Weitere 6.000 bis 10.000 € würde der Einbau eines behindertengerechten Lifts im Becken kosten.
Die Energiekosten in der Traglufthalle liegen – basierend auf Erfahrungswerten einer ähnlich großen Halle in Bochum – bei rund 83.000 € für die Monate Oktober bis einschließlich Mai. Für den Ganzjahresbetrieb werden hier Energiekosten von 170.000 € aufgerufen. Zum Vergleich: Für das Lennebad werden Energiekosten zwischen 145.000 € (2016) und 152.000 € (2019) aufgewendet. Allerdings ist hier zu beachten, dass das Lennebad immer von Mai/Juni bis September geschlossen bleibt. Durch die Schließung des Lennebades würde es zu einer deutlichen Verbesserung des Gesamtenergieverbrauchs kommen, da nicht weiterhin zwei Bäder parallel betrieben würden.
Der saisonal bedingte Auf- und Abbau könnte durch Mitglieder des Hohenlimburger SV gewährleistet werden. Die saisonal nicht benötigten Elemente der Traglufthalle könnten direkt vor Ort auf dem Gelände des Freibads Henkhausen eingelagert werden.
Im Freibad Henkhausen gibt es gegebenenfalls auch die räumlichen Möglichkeiten, eine Saune zu bauen. Ein Neubau für eine kleine Sauna würde ca. 100.000 € betragen. Die Sauna ist jedoch nicht grundsätzlich in der Sanierungsplanung und der Förderung enthalten und muss losgelöst davon betrachtet werden. Sofern kein allzu großer Mehraufwand entsteht und der Kostenplan dies hergibt, könnte die Sauna verwirklicht werden.
Ein „sozialer Kontext“, wie vom Land gefordert ließe sich für die Errichtung der Traglufthalle bei gleichzeitigem Abriss des Lennebades herstellen (siehe unten). Aus der Sicht vom Fachbereich Jugend und Soziales wird im Wohnumfeld dringend ein Raum für einen Jugendtreff benötigt welcher gegebenenfalls aus den verbleibenden Fördermitteln noch finanziert werden könnte.
Weiter verbleibende Fördermittel könnten gegebenenfalls zum Abriss und der Aufbereitung des Altstandortes genutzt werden. Alternativ können InSEK-Mittel eingesetzt werden.
Grobkostenkalkulation:
Traglufthalle ca. 500.000 €
Stahlbecken 800.000 €
Behindertengerechter Lift 10.000 €
Sanierungsarbeiten 110.000 €
Summe: 1.420.000 €
Vorteile:
- Bestandsstandort
- keine zeitlichen Probleme
- Stabilisierung des Trägervereins
- deutlich sparsamste Variante
- möglicher finanzieller Spielraum für weitere Projekte im sozialen Kontext in Hohenlimburg
- keine zusätzliche finanzielle Belastung
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- finanzielle Reserven bei etwaigen Problemen
Nachteile:
- Kein Sprungturm
- Zweimal jährlich Schließung für den Auf- bzw. Abbau der Traglufthalle
Fazit: Die Errichtung der Traglufthalle Henkhausen ist aufgrund der zahlreichen Vorteile, insbesondere der deutlich geringeren Kosten, dem großen finanziellen Spielraum sowie der problemlosen zeitlichen Umsetzbarkeit zu favorisieren. Insbesondere auch, weil damit nicht nur Schwimmen in Hohenlimburg ganzjährig möglich wäre, sondern auch das bürgerschaftliche Engagement des Vereins eine Würdigung erfahren würde und der Verein die vom Rat der Stadt Hagen beschlossenen Unterstützung sowie Planungssicherheit erfahren würde.
Sozialer Kontext
Die Stadt Hagen gehört zu den Städten in Nordrhein-Westfalen mit dem höchsten Anteil an Einwohnern mit Migrationshintergrund. Von den 194.879 Hagener Einwohnern (Stand 31.12.2018) besitzen 40,1 %, also 78.084 Menschen einen Migrationshintergrund. In jeder zweiten Familie hat mindestens ein Elternteil einen Migrationshintergrund. Im Stadtteil Hohenlimburg leben mehr Menschen mit Migrationshintergrund als in einer Reihe von anderen Hagener Stadtteilen. Bedingt durch den Strukturwandel, der Hohenlimburg durch den Abbau der stahlverarbeitenden Industrie auch sehr getroffen hat, ist der Anteil der finanziell schlechter-gestellten Familien aus diesem Kreis der Menschen mit Migrationshintergrund in Hohenlimburg höher als in anderen Stadtbezirken. Daneben hat Hohenlimburg aus der Flüchtlingswelle seit 2014 und der EU-Binnenmigration einen Anteil an zu integrierenden Menschen aufgenommen.
Das Freibad Henkhausen liegt im unmittelbaren Einzugsbereich (weniger als zwei Kilometer Entfernung) der problembehafteten Wohnquartiere rund um die Mozartstraße sowie der Bereiche Reher Heide, Im Kirchenberg, Am Schellbrink, Gotenweg und Königsberger Straße.
Dieser Bereich gehört zum Sozialraum Henkhausen/Reh. Der Sozialraum Henkhausen/Reh ist aus Sicht der Jugendhilfe- und Sozialplanung im Vergleich zu den Durchschnittswerten im gesamten Stadtteil Hohenlimburg als benachteiligt anzusehen. Mit 58,8 % ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte der höchste Wert innerhalb Hohenlimburgs. Gleichzeitig ist jedes fünfte Kind im SGB II Bezug, während im gesamten Hohenlimburger Stadtgebiet dieser Wert bei 13 % liegt. Auffällig ist ebenso, dass im Sozialraum Henkhausen/Reh der Anteil der Haushalte mit drei oder mehr Kindern mit 15,1 % deutlich höher ist als in Hohenlimburg gesamt.
Die Kinder- und Jugendarbeit findet - von der Stadt gefördert - in den Gemeinderäumen statt. Hier handelt es sich allerdings um Räume, die durch Mehrfachnutzungen nur ein zeitlich und räumlich eingeschränktes Angebot ermöglichen.
Der Anteil der Senioren entspricht nahezu dem Vergleichswert in Hohenlimburg.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
| |
X | sind nicht betroffen |
Kurzerläuterung:
Sowohl bei einer Modernisierung/Instandsetzung des Lennebads als auch bei der alternativ vorgeschlagenen Traglufthallenvariante in Henkhausen und den Neubauvarianten sind behindertengerechte Zugänge und Nutzungsmöglichkeiten zu gewährleisten.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | positive Auswirkungen (+) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Die finanziellen Auswirkungen sind im Vorlagentext dargestellt. |
- Steuerliche Auswirkungen
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
|
|
| |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges
|
gez. | gez. |
Erik. O. Schulz Oberbürgermeister | Henning Keune Technischer Beigeordneter
|
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
