Beschlussvorlage - 0105/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Streichung der Zuschüsse nach den Richtlinien zur Förderung der Musikpflege.

 

Die Maßnahme wird in den Haushaltsanmeldungen 2007 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Als Konsolidierungsmaßnahme schlägt 41 die Streichung der Zuschüsse nach den Richtlinien zur Förderung der Musikpflege in Höhe von jährlich 30.600,-- € ab 2007 für die Zuschussvergabe 2006 vor.


 
Seit 1975 erhalten Hagener Chöre und Musikvereinigungen Zuschüsse nach den Richtlinien zur Förderung der Musikpflege. Aufgrund eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 1991 erhält auch der Sängerbund Hagen-Ennepe-Ruhr e.V. für seine Geschäftsstelle einen Zuschuss aus diesen Mitteln.

 

Der für jedes Haushaltsjahr veranschlagte Gesamtbetrag wird von den Bezirksvertretungen per Beschluss nach einem bestimmten Punktesystem auf die einzelnen Chöre verteilt.

 

Derzeit sind im Budget von 41 unter Haushaltsstelle 3330.718.0000.7 für die Förderung der Musikpflege 30.600 € veranschlagt. Darin enthalten ist der Zuschuss für den Sängerbund Hagen-Ennepe-Ruhr e.V. in Höhe von derzeit 743,-- €.

 

Die Beträge wurden bisher nach der Beschlussfassung in den Bezirksvertretungen gegen Ende des Jahres unter Berücksichtigung der Einhaltung der jeweiligen Haushaltssperre von der Verwaltung ausgezahlt.

 

Im Haushaltsjahr 2002 bestand unter dieser Haushaltsstelle bereits eine Haushaltssperre von 20 %, 2003 30 %, 2004 – 2005 20 %.

 

Dies bedeutet, dass ein Chor bzw. eine Musikvereinigung pro Jahr durchschnittlich mit einem Betrag von ca. 150,-- € bis 400,-- € gefördert wird. Dabei stellen Förderbeträge von 400,-- € die Ausnahme dar.

 

Erfahrungsgemäß werden die Beträge von den Chören für Honorare, Notenmaterial, Druckkosten für Programme und andere Nebenkosten verwendet.

 

Ein von der Kulturverwaltung mit Vertretern der Chorszene und dem Vorsitzenden des Sängerbundes Hagen-Ennepe-Ruhr e.V. geführtes Informationsgespräch ergab, dass die Chöre sich unter Umständen mit einer 50 %-igen Reduzierung der Förderbeträge einverstanden erklären würden, eine komplette Streichung wird jedoch kategorisch abgelehnt.

 

Aktuelle Nachfragen bei den Städten Aachen, Oberhausen, Wuppertal, Dülmen und Krefeld haben ergeben, dass es dort eine Bezuschussung von Chor- und Musikvereinigungen in der Vergangenheit nicht gegeben hat, bzw. bereits vor Jahren gestrichen wurde.

 

In Dortmund fördert das Kulturbüro nur die überbezirklichen großen Ensembles im Rahmen einer individuellen Förderung, die je nach Jahresprogramm ausfällt. In Lüdenscheid werden nur einzelne Chöre im Rahmen der allgemeinen Vereinsförderung für besondere Aktivitäten unterstützt. In Iserlohn entscheidet ein Stadtverband der Chöre über einen bestimmten Etat für Chöre, die sich durch besondere Aktivitäten im jeweiligen Vorjahr ausgezeichnet haben.

 

Es ist außerdem in Betracht zu  ziehen, dass für relativ geringe Zuschussmittel an die jeweiligen Chöre ein relativ hoher Verwaltungsaufwand zu betreiben ist.

 

a)                 Auswirkungen auf alle bisher in Hagen geltenden Standards kommunaler

Leistungserbringung

 

Der Wegfall der Zuschüsse wird bei einigen der Musikvereinigungen wahrscheinlich größere Probleme bei der Finanzierung der Nebenkosten bedeuten, nach Einschätzung der Verwaltung wird aber die Existenz der Vereine nicht gefährdet, da es sich bei der Förderung ohnehin überwiegend um geringe Beträge handelt.

 

b)                 Auswirkungen auf die zu erwartenden Personal- und Sachkosten

 

Der Wegfall der Zuschüsse wird im Kulturamt aufgrund des geringen Arbeitsaufwandes kaum Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung der entsprechenden Mitarbeiterin haben und wird durch Aufgabenverlagerung

innerhalb des Amtes aufgefangen.

 

Die Sachkosten werden um 30.600,-- € pro Jahr ab 2007 gesenkt.

 

c)                  Prognosen über mögliche Folgekosten der jeweiligen Einsparmaßnahmen

 

Folgekosten werden nicht entstehen.

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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14.02.2006 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss

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01.03.2006 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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08.03.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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15.03.2006 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

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15.03.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

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21.03.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Streichung der Zuschüsse nach den Richtlinien zur Förderung der Musikpflege.

 

Die Maßnahme wird in den Haushaltsanmeldungen 2007 umgesetzt.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

 0

Dagegen:

 17

Enthaltungen:

 1

 

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22.03.2006 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss

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27.04.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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11.05.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen