Beschlussvorlage - 0105/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfristigen Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeithier: Einsparung der Zuschüsse nach den Richtlinien zur Förderung der Musikpflege 41-M-02-2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Kulturbüro
- Bearbeitung:
- Angelika Josten
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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14.02.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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15.03.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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01.03.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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08.03.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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15.03.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.03.2006
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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22.03.2006
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.04.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.05.2006
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Sachverhalt
Als Konsolidierungsmaßnahme schlägt 41 die Streichung der Zuschüsse nach
den Richtlinien zur Förderung der Musikpflege in Höhe von jährlich 30.600,--
€ ab 2007 für die Zuschussvergabe 2006 vor.
Seit 1975 erhalten
Hagener Chöre und Musikvereinigungen Zuschüsse nach den Richtlinien zur Förderung
der Musikpflege. Aufgrund eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 1991 erhält auch
der Sängerbund Hagen-Ennepe-Ruhr e.V. für seine Geschäftsstelle einen Zuschuss
aus diesen Mitteln.
Der für jedes Haushaltsjahr veranschlagte Gesamtbetrag wird von den Bezirksvertretungen
per Beschluss nach einem bestimmten Punktesystem auf die einzelnen Chöre
verteilt.
Derzeit sind im Budget von 41 unter Haushaltsstelle 3330.718.0000.7 für
die Förderung der Musikpflege 30.600 € veranschlagt. Darin enthalten ist
der Zuschuss für den Sängerbund Hagen-Ennepe-Ruhr e.V. in Höhe von derzeit
743,-- €.
Die Beträge wurden bisher nach der Beschlussfassung in den
Bezirksvertretungen gegen Ende des Jahres unter Berücksichtigung der Einhaltung
der jeweiligen Haushaltssperre von der Verwaltung ausgezahlt.
Im Haushaltsjahr 2002 bestand unter dieser Haushaltsstelle bereits eine
Haushaltssperre von 20 %, 2003 30 %, 2004 – 2005 20 %.
Dies bedeutet, dass ein Chor bzw. eine Musikvereinigung pro Jahr
durchschnittlich mit einem Betrag von ca. 150,-- € bis 400,-- €
gefördert wird. Dabei stellen Förderbeträge von 400,-- € die Ausnahme
dar.
Erfahrungsgemäß werden die Beträge von den Chören für Honorare,
Notenmaterial, Druckkosten für Programme und andere Nebenkosten verwendet.
Ein von der Kulturverwaltung mit Vertretern der Chorszene und dem
Vorsitzenden des Sängerbundes Hagen-Ennepe-Ruhr e.V. geführtes
Informationsgespräch ergab, dass die Chöre sich unter Umständen mit einer 50
%-igen Reduzierung der Förderbeträge einverstanden erklären würden, eine
komplette Streichung wird jedoch kategorisch abgelehnt.
Aktuelle Nachfragen bei den Städten Aachen, Oberhausen, Wuppertal, Dülmen
und Krefeld haben ergeben, dass es dort eine Bezuschussung von Chor- und
Musikvereinigungen in der Vergangenheit nicht gegeben hat, bzw. bereits vor
Jahren gestrichen wurde.
In Dortmund fördert das Kulturbüro nur die überbezirklichen großen
Ensembles im Rahmen einer individuellen Förderung, die je nach Jahresprogramm
ausfällt. In Lüdenscheid werden nur einzelne Chöre im Rahmen der allgemeinen
Vereinsförderung für besondere Aktivitäten unterstützt. In Iserlohn entscheidet
ein Stadtverband der Chöre über einen bestimmten Etat für Chöre, die sich durch
besondere Aktivitäten im jeweiligen Vorjahr ausgezeichnet haben.
Es ist außerdem in Betracht zu
ziehen, dass für relativ geringe Zuschussmittel an die jeweiligen Chöre
ein relativ hoher Verwaltungsaufwand zu betreiben ist.
a)
Auswirkungen
auf alle bisher in Hagen geltenden Standards kommunaler
Leistungserbringung
Der Wegfall der Zuschüsse wird bei einigen der Musikvereinigungen wahrscheinlich größere Probleme bei der Finanzierung der Nebenkosten bedeuten, nach Einschätzung der Verwaltung wird aber die Existenz der Vereine nicht gefährdet, da es sich bei der Förderung ohnehin überwiegend um geringe Beträge handelt.
b)
Auswirkungen
auf die zu erwartenden Personal- und Sachkosten
Der Wegfall der Zuschüsse wird im Kulturamt
aufgrund des geringen Arbeitsaufwandes kaum Auswirkungen auf die
Arbeitsbelastung der entsprechenden Mitarbeiterin haben und wird durch
Aufgabenverlagerung
innerhalb des Amtes aufgefangen.
Die Sachkosten werden um 30.600,-- € pro
Jahr ab 2007 gesenkt.
c)
Prognosen
über mögliche Folgekosten der jeweiligen Einsparmaßnahmen
Folgekosten werden nicht entstehen.

21.03.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Streichung der Zuschüsse nach den
Richtlinien zur Förderung der Musikpflege.
Die Maßnahme wird in den Haushaltsanmeldungen 2007 umgesetzt.