Beschlussvorlage - 0922-1/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (InSEK) Hagen-Hohenlimburg hier: Förderprogramm Lebendige Zentren Gebietsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Anke Sandkamp
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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08.12.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.12.2020
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (InSEK) für den Stadtteil Hohenlimburg sowie den Maßnahmen- und Finanzierungsplan zur Umsetzung des Konzepts. Der der Vorlage anhängende und in der Sitzung ausgelegte Plan zur Gebietsabgrenzung ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Rat der Stadt Hagen nimmt die bereits fristgerecht erfolgte Antragstellung zum 30.09.2020 zur Aufnahme in das Förderprogramm zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Hagen nimmt die für das Programmjahr 2021 bereits beantragten Maßnahmen der obersten Priorität (Citymanagement inkl. Leerstandsmanagement und Hof- und Fassadenprogramm) zur Kenntnis.
- Nach einer positiven Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Grundförderantrag wird die Verwaltung beauftragt, die sich aus dem Maßnahmenplan ergebenden Förderanträge zu stellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag bis zum 15.01.2021 zur Aufnahme in die Städtebauförderung um das ausgearbeitete InSEK zu ergänzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg hat in ihrer Sitzung vom 25.11.2020 die Aufnahme der seitens der Fraktionen eingereichten Änderungen in das InSEK Hohenlimburg beschlossen. Diesem 1. Änderungsbeschluss und weitestgehend auch dem 2. Änderungsbeschluss zur Vorlage (0922/2020) kommt die Verwaltung nach. Zudem wird der Anregung zur Erhöhung der Kostenansätze für die Maßnahmen „Zukunft Rathaus Hohenlimburg“ und „Räumlich-funktionale Stärkung der Fußgängerzone“ gefolgt.
Begründung
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt in ihrer Sitzung am 25.11.2020 die zur Vorlage 0922/2020 genannten Änderungsvorschläge in den Entwurf des InSEK aufzunehmen. Dies ist erfolgt. Die aktualisierte Fassung des InSEKs Hohenlimburg ist dieser Ergänzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die entsprechenden Änderungen sind im Text farblich hervorgehoben.
Punkt 11 dieser Liste der Änderungen „Lückenschluss des Radweges nach Letmathe“ wird nicht übernommen. Dieser Lückenschluss ist nicht Teil des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“. Für den Lückenschluss wird derzeit durch das Planungsbüro Wolfgang Mesenholl ETAT aus Aachen eine Machbarkeitsstudie erstellt und ist kurz vor der Fertigstellung. Eine entsprechende Vorlage zu dem Thema ist für das 1. Quartal 2021 vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahme ist durch die Förderrichtlinie Nahverkehr (Fördergeber Bezirksregierung) gesichert. Die Antragsstellung erfolgt voraussichtlich in 2021.
Zum Vorschlag der CDU-Fraktion und deren Frage zum weiteren Ablauf des InSEKs wird wie folgt Stellung genommen:
Der Antrag auf Städtebauförderung für das Programmgebiet Hohenlimburg wurde fristgerecht zum 30.09.2020 gestellt. Dieser ist bis zum 15.01.2021 zu ertüchtigen.
Nach erfolgtem Ratsbeschluss zu dieser Vorlage (basierend auf der Vorlage Drucksachen-Nr. 0922/2020) wird der Förderantrag durch Vorlage des Gebietsbeschlusses, des fertiggestellten InSEKs Hohenlimburg sowie der aktualisierten KuF und Kämmerererklärung bei der Bezirksregierung präzisiert.
Die konkreten Fragen der CDU-Fraktion werden wie folgt beantwortet:
- Wurde die in Aussicht gestellte Website zur Förderung der Transparenz in diesem Verfahren eingerichtet und aktiviert?
Die Website zum InSEK Hohenlimburg ist bereits in Planung und soll an die Homepage der Stadt Hagen angebunden werden. Mit der intensiven Konzepterarbeitung wird ab Januar 2021 begonnen. Die Freischaltung der Website ist vorgesehen, sobald die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm erfolgt ist.
- Gibt es im Rahmen von INSEK Fördermöglichkeiten auch für private Investoren im Bereich Denkmalschutz (Thema Bentheimer)?
- Eine Förderung ist möglich im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms (s. a. Punkt 4).
- Der Unteren Denkmalbehörde (UDB) stehen jährlich Pauschalmittel zur Verfügung, aus denen auf Antrag private Denkmaleigentümer*innen für Maßnahmen, die dem Schutz und Erhalt des Denkmals dienen, unterstützt werden können.
- Es sind Förderanträge im Denkmalförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen möglich (Antragstellung in Abstimmung mit UDB an Bezirksregierung).
- Förderanträge können auch an das Bundeskulturministerium gestellt werden (Antrag in Abstimmung mit UDB und mit positiver Begleitung durch einen Bundestagsabgeordneten).
- Es gibt günstige Kredite der NRW.Bank für Denkmaleigentümer*innen, die ihr Gebäude selber bewohnen und/oder Eigentümer*innen, die das Denkmal zu mindestens 51% für gewerbliche Nutzung vermieten.
- Es ist zu beachten, dass eine Doppelförderung nicht erlaubt ist.
- Broschüren oder Anfragen gibt es bei der UDB oder auf Seiten des Ministeriums: https://www.mhkbg.nrw/service/foerderangebote.
- Wie kann im Rahmen von INSEK eine umfassende Finanzierung des geplanten Fitness-Parcours im Lennepark gewährleistet werden?
Die Modernisierung und Attraktivierung des Lenneparks ist eine zentrale Maßnahme im InSEK Hohenlimburg. Im Rahmen der Umsetzung dieser Maßnahme kann der geplante Fitness-Parcours als Bestandteil ebendieser gelten, da die Einrichtung des Fitness-Parcours wesentlich zur Attraktivitätssteigerung des Lenneparks beiträgt.
- Wie können Eigentümer von dem avisierten Fassadenprogramm zur Verschönerung der Innenstadt profitieren?
Das Hof- und Fassadenprogramm ist ein Förderprogramm mit direktem Mehrwert für die Eigentümer*innen. Mittels des Programms werden Maßnahmen zur Modernisierung und Verschönerung der Immobilien und Innenhöfe, die innerhalb des Stadtumbaugebiets liegen, gefördert. Dabei werden dem/r Eigentümer*in bis zu 50% der Kosten erstattet, wobei in der Regel ein Richtwert pro Quadratmeter geförderter Fläche nicht überschritten werden darf. Wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfällt, wird anhand einer Richtlinie der Stadt Hagen für das Hof- und Fassadenprogramm festgehalten. Diese Richtlinie ist noch zu erarbeiten.
Maßnahmen- und Finanzierungsplan
Dem zum 30.09.2020 der Bezirksregierung vorgelegten Basisantrag für das InSEK Hohenlimburg war eine erste Kostenschätzung in Form einer Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) beigefügt. In dieser KuF sind die Gesamtkosten aller Einzelmaßnahmen des InSEKs auf Basis der im September vorliegenden Erkenntnisse und Maßnahmenbeschreibungen geschätzt und dargestellt worden.
Die Kostenansätze in dem für diesen Antrag zu erstellenden Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (InSEK) Hohenlimburg und in der dazugehörigen Kosten- und Finanzierungsrechnung (KuF) für die Maßnahmen „Zukunft Rathaus Hohenlimburg“ und „Räumlich-funktionale Stärkung der Fußgängerzone“ sind anzupassen, da die baulichen Umsetzungsmaßnahmen bei den Kostenschätzungen nicht hinlänglich berücksichtigt wurden.
Der Umfang und die konkreten Inhalte der baulichen Veränderungen für die genannten Maßnahmen werden erst im Rahmen der jeweiligen Konzeptionsphase ermittelt, eine fundierte Kostenkalkulation ist daher zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. Dennoch soll die Intention der Maßnahmen durch die Darstellung entsprechender Kostenansätze untermauert und finanzielle Kontingente zumindest angemeldet werden.
Die Kostenansätze werden wie folgt verändert:
Zukunft Rathaus Hohenlimburg 500.000 €
Räumlich-funktionale Stärkung der Fußgängerzone 800.000 €
Die Kosten für die Erstellung und Umsetzung des Gesamtkonzeptes belaufen sich auf insg. 8.153.000 €. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen 7.563.000 €, dafür ist mit einer Zuwendung aus Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 6.028.400 € zu rechnen. Der Eigenanteil der Stadt beläuft sich inkl. der nicht zuwendungsfähigen Kosten auf 2.124.600 €. Dieser verteilt sich zu unterschiedlichen Anteilen auf die Programmdauer von 8 Jahren.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | positive Auswirkungen (+) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
InSEK Hohenlimburg |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5110 | Bezeichnung: | Raumplanung |
Auftrag: | 1511041 | Bezeichnung: | Bauleitplanung |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenart: | 414100 | Bezeichnung: | Zuweisung vom Land |
| 542600 | Bezeichnung: | Prüfung und Beratung |
| Kostenart | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Ertrag (-) | 414100 | 132.000 | 214.350 | 167.950 | 167.950 | 167.950 |
Aufwand (+) | 542600 | 165.000 | 273.300 | 215.300 | 215.300 | 215.300 |
Eigenanteil |
| 33.000 | 58.950 | 47.350 | 47.350 | 47.350 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
x | Der Eigenanteil 2021 wird aus den Mitteln der Maßnahme InSEK Zentrum Konzepterstellung finanziert (70.000 €). Die Kosten sind ab 2022 in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen und werden dem Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung vorgelegt. |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Die Auswirkungen der investiven Maßnahmen auf den Haushalt werden erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides relevant. Die Kosten sind ab 2022 in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen und werden dem Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung vorgelegt.
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x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Henning Keune |
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(Technischer Beigeordneter) |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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489,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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