08.12.2020 - 4.1.1 Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (InSE...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Di., 08.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:01
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Anke Sandkamp
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Bleja erläutert die von der Verwaltung überarbeitete Vorlage.
Änderungswünsche der Bezirksvertretung seien eingearbeitet und die Vorlage bereits vom Verwaltungsvorstand freigegeben worden. Der finanzielle Rahmen sei somit auch gesichert und werde ab dem Jahr 2022 mit in die Haushaltspläne aufgenommen.
Die finanziellen Ansätze für die Maßnahmen am Rathaus seien wunschgemäß angehoben und für das städtebaulich-funktionales Konzept Fußgängerzone verändert worden. Der grobe finanzielle Rahmen liege bei etwa acht Millionen Euro, sechs Millionen Euro seien davon förderungsfähig, die restlichen circa zwei Millionen Euro stellen den Eigenanteil dar.
Er macht deutlich, dass es sich bei diesem Antrag um eine Bewerbung der Stadt Hagen um städtebaufördernde Mittel des Landes handele, die wie folgt begründet wird:
1. der Stadtbezirk Hohenlimburg habe einen massiven förderwürdigen Bedarf
2. eine grobe Planung an Maßnahmen zur Problemlösung liege vor und
3. der benötigte finanzielle Rahmen zur Realisierung werde dargelegt.
Der Beschluss zum InSEK stecke das Programmgebiet ab, alle förderfähigen Maßnahmen bewegen sich in diesem Gebiet. Eine Konkretisierung von Maßnahmen sei jederzeit möglich, höhere oder niedrigere Kosten von Maßnahmen seien untereinander ausgleichbar.
Der heute benötigte Beschluss sei die Zustimmung zur Bewerbung um Fördermittel, detaillierte Maßnahmen werde man danach im Rahmen des Beteiligungsprozesses mit weiteren Anträgen auf Bewilligungsbescheide entwickeln.
Der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung werde im Sommer 2021 erwartet.
Herr Glod dankt der Verwaltung für die zügige Einarbeitung der von der Bezirksvertretung zuletzt beschlossenen Änderungswünsche. Zu den angegebenen Bebauungsplänen am Alten Marktplatz fragt er nach, wer der mögliche Investor sei und ob bereits konkrete Pläne für eine Bebauung vorliegen.
Zu den beiden Projektsteckbriefen „Hohenlimburg an der Lenne“ und „Zukunft Rathaus Hohenlimburg“ falle ihm eine sehr ähnliche Formulierung zu den Zielen und Maßnahmen auf. Er möchte wissen, ob die Machbarkeitsstudie ab dem Jahr 2023 nicht auch für den freiraumplanerischen Wettbewerb wichtig sei, der bereits für das Jahr 2022 geplant sei.
Herr Bleja bestätigt, dass ein unmittelbarer Zusammenhang der beiden von Herrn Glod genannten Maßnahmen der Projektsteckbriefe vorhanden sei.
Aus den Gestaltungsideen für das Umfeld werden die Möglichkeiten für eine planerische Verbindung des Rathausplatzes zur Lenne erarbeitet. Diese Ideen werden, in einem möglichst parallelen Zeitraum, in die Machbarkeitsstudie aufgenommen.
Zu den Plänen am Alten Marktplatz könne er im öffentlichen Teil der Sitzung keine Angaben zu dem Investor oder zu den konkreten Plänen für die zukünftige Nutzung der Gebäude machen. Abgestimmt werden müsse diese Planung auf jeden Fall mit den InSEK-Maßnahmen.
Herr Schmidt wünscht sich konkretere Informationen zu möglichen Investitionsplänen am Alten Marktlatz und fragt Herrn Bleja, ob er diese im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung geben könne.
Herr Bleja bejaht dies.
Herr Lotz verliest die Ideensammlung der Fraktion Bürger für Hohenlimburg, die als Anlage I der Niederschrift beigefügt ist.
Frau Pelka ist der Ansicht, dass die Verwaltung bereits in der letzten Sitzung und auch heute klargemacht habe, dass es bei dem heutigen Beschluss zunächst um den Förderrahmen gehe. Konkrete Maßnahmen, wie soeben von Herrn Lotz vorgetragen, sollten ihrer Meinung nach heute noch nicht beraten werden.
Herr Schmidt führt aus, ihm sei durchaus bewusst, dass heute nicht über konkrete Maßnahmen beschlossen werde. Dennoch bittet er darum, die von Herrn Lotz vorgetragene Ideensammlung der Niederschrift beizufügen.
Frau Nigbur-Martini fragt Herrn Bleja, ob die von Herrn Lotz vorgetragenen Vorschläge überhaupt in das Maßnahmenpaket eingearbeitet werden können. Oder ob für die einzelnen Maßnahmen der eingereichten Ideensammlung zu einem späteren Zeitpunkt nochmals Fördergelder beantragt werden müssen.
Herr Bleja antwortet, man werde konkrete Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt benennen. Zum Beispiel unter dem Oberbegriff „Umgestaltung Lennepark“ könne man nach Ausstellung des Gesamtbewilligungsbescheides explizite Einzelmaßnahmen beantragen, die vorher geplant, diskutiert und beschlossen werden. Die vorgetragene Ideensammlung sei grundsätzlich für den nachfolgenden Prozess wünschenswert, jedoch zum jetzigen Zeitpunkt einen Schritt zu früh eingebracht.
Herr Krippner trägt vor, dass es bei dem heutigen Beschluss tatsächlich nicht um die Fein- sondern um die Grobplanung gehe. Er danke der Verwaltung dafür, dass die gewünschten Änderungen umgehend in die Vorlage eingearbeitet worden seien.
Er regt an, dass eventuell im späteren Prozess externe Planer ganz neue Ideen mit in das weitere Maßnahmenpaket einspeisen könnten.
Herr Eisermann fasst zusammen, dass die Ideensammlung der Fraktion Bürger für Hohenlimburg (Anlage I) sowie der gemeinsame Ideenkatalog der Fraktionen CDU und SPD sowie der Einzelvertreterinnen von Hagen Aktiv und Bündnis 90/Die Grünen (Anlage II) der Niederschrift beigefügt werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat der Stadt beschließt das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (InSEK) für den Stadtteil Hohenlimburg sowie den Maßnahmen- und Finanzierungsplan zur Umsetzung des Konzepts. Der der Vorlage anhängende und in der Sitzung ausgelegte Plan zur Gebietsabgrenzung ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Rat der Stadt Hagen nimmt die bereits fristgerecht erfolgte Antragstellung zum 30.09.2020 zur Aufnahme in das Förderprogramm zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Hagen nimmt die für das Programmjahr 2021 bereits beantragten Maßnahmen der obersten Priorität (Citymanagement inkl. Leerstandsmanagement und Hof- und Fassadenprogramm) zur Kenntnis.
- Nach einer positiven Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Grundförderantrag wird die Verwaltung beauftragt, die sich aus dem Maßnahmenplan ergebenden Förderanträge zu stellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag bis zum 15.01.2021 zur Aufnahme in die Städtebauförderung um das ausgearbeitete InSEK zu ergänzen.
Anlagen zur Vorlage
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489,5 kB
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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