Beschlussvorlage - 0501/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I. Sachentscheidung:

  1. Der Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan 2020 für die Stadt Hagen wird beschlossen und die darin festgelegten Hilfsfristen für die Schutzziele werden bestätigt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der im Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan 2020 ausgewiesenen Ziele mittels personeller, organisatorischer, technischer sowie baulicher Maßnahmen umzusetzen und den Brandschutz und die Hilfeleistung in der Stadt Hagen weiter zu entwickeln.
  3. Die Verwaltung wird nach der Ratsentscheidung den Bedarfsplan zur Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg vorlegen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) gehört es zu den Aufgaben der Gemeinden, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Gem. § 3 Abs. 3 BHKG ist es Aufgabe der Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.

 

Der derzeit gültige Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Hagen stammt aus dem Jahr 2011. Aufgrund der Einführung des BHKG im Jahr 2016 endet die Frist zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes nunmehr am 31.12.2020.

 

Begründung

Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Bedarfsplanung der Feuerwehr Hagen durch die Bergische Universität Wuppertal, Lehrstuhl für Chemische Sicherheit und Abwehrenden Brandschutz – Feuerwehrwissenschaftliches Institut, unter der Leitung von Herrn Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Roland Goertz wurden umfangreiche Daten mehrerer Jahre intensiv ausgewertet, so dass sich ein detailliertes Gesamtbild des Leistungsgeschehens der Feuerwehr Hagen der vergangenen Jahre ergibt.

 

Zugleich wurde die am Feuerwehrwissenschaftlichen Institut entwickelte Methode der Risikoanalyse angewandt und anhand zahlreicher Infrastrukturdaten der Stadt Hagen eine Risikoanalyse auf der Ebene der Wohnbezirke erstellt. Aus dem Leistungsgeschehen ergibt sich, dass die im Bedarfsplan von 2011 festgelegten Schutzziele nur unzureichend erfüllt werden. Von den derzeitigen Standorten der Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr) aus lässt sich das Stadtgebiet innerhalb der festgelegten Hilfsfrist nicht ausreichend abdecken.

 

Nach Bewertung der Risikoanalyse werden die Hilfsfristen für die Schutzziele entsprechend der örtlichen Gegebenheiten festgelegt. In den Ortsteilen mit geringerem Risiko werden die Hilfsfristen von 8 auf 12 Minuten angepasst.

 

Die Einsatzmittelvorhaltung an den Standorten ist im Rahmen der Risikoanalyse neu bewertet worden. Ziel ist es, mit kleineren taktischen Einheiten schneller am Einsatzort zu sein. Damit ist ein deutlich früheres Eingreifen u. a. in ein Brandgeschehen möglich. Aufgrund der veränderten Verkehrssituation in der Innenstadt und dem signifikant veränderten Brandverhalten ist es erforderlich, die Anzahl der Standorte der Berufsfeuerwehrwachen von 2 auf 4 zu erhöhen. Im Rahmen der Risikoanalyse ergeben sich so zusätzliche Verfügbarkeiten bezüglich der Duplizität von Einsätzen.

 

Der Standort der Feuerwache Mitte muss in Frage gestellt werden, da die Sanierung  aufgrund des Investitionsstaus nicht wirtschaftlich erscheint. Darüber hinaus sind die Flächen nicht geeignet, um eine annährend DIN-gerechte Feuerwache zu errichten oder zu ertüchtigen. Hingegen kann das Feuerwehrgerätehaus der Löschgruppen Haspe/Tücking/Wehringhausen (FWGH HaTüWe) ertüchtigt werden, so dass dort der Standort der Berufsfeuerwehr, Feuerwache West eingerichtet werden kann.

Um die beiden weiteren Standorte (Wache Mitte/Süd und Nord) zu realisieren, sind Neubauten erforderlich.

Darüber hinaus ist die Errichtung einer redundanten Leitstelle geplant, so wie sie gesetzlich gefordert ist.

 

Mit geringem Anpassungsbedarf bezüglich der personellen Ressourcen bleibt der zusätzliche finanzielle Personalaufwand im Rahmen. Für den Bereich des Einsatzdienstes ist eine Erhöhung von einer Funktion erforderlich.

 

Um den Anforderungen einer leistungsfähigen Feuerwehr gerecht zu werden, besteht für die integrierte Leitstelle der Feuerwehr Hagen Anpassungsbedarf. Die bereits eingerichtete und besetzte Funktion Lagedienstführer koordiniert den rückwärtigen Bereich. Im Bereich der Disponenten besteht personeller Anpassungsbedarf, der durch die Einrichtung einer weiteren Funktion kompensiert werden soll.

 

Nach analytischer Betrachtung des Fuhrparks der Feuerwehr Hagen sind diverse Anpassungen vorgenommen worden. Um den einsatztaktischen Anforderungen gerecht zu werden, müssen hochtechnisierte Fahrzeuge vorgehalten werden. Um für Ausfallzeiten der technischen Ressourcen gewappnet zu sein, müssen für die Reservevorhaltung entsprechende Redundanzen gebildet werden.

 

Die im Dienst befindlichen Verbandführer von Berufs-und Freiwilliger Feuerwehr werden mit einem Mehrzweckfahrzeug ausgestattet. Bei der Stationierung von Sonderfahrzeugen sind taktische Überlegungen prioritär eingeflossen.

Als Ergänzung des Fuhrparks der Feuerwehr Hagen werden zukünftig auch alternativ angetriebene Fahrzeug, z. B. E-Fahrzeuge für feuerwehrtechnische Dienstleistungen berücksichtigt werden.

 

Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr müssen die im Gutachten geforderten Rückführungen der Löschgruppen Wehringhausen und Eilpe-Delstern im Neubau der Feuerwache Mitte/Süd umgesetzt werden.

 

Die Änderungen nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 führen zur Anpassungen der Abschnitte zu Verbänden.

 

Für vorsorgende Maßnahmen im Rahmen des Katastrophenschutzes und bei Großeinsatzlagen sowie zur Pandemie-Versorgung  sind entsprechende Lagerkapazitäten vorzuhalten.

 

Ziel ist es, nach Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen, aufgrund von geänderten Gegebenheiten die gesetzlich geforderte Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Hagen wieder herzustellen.

 

 

 

Anlage   1: Finanzielle Auswirkungen der geplanten Beschaffungen sowie der

                  personellen und baulichen Maßnahmen

Anlage   2: Brandschutzbedarfs – und Entwicklungsplan 2020 der Stadt Hagen

Anlage   3: Gutachten

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brand- und Katastrophenschutz

Finanzstelle:

5000002

Bezeichnung:

Erwerb von Fahrzeugen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2020

2021

2022

2023

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

783100

4.645.000 €

0,-

0,-

 1.495.000

 500.000,-

Eigenanteil

 

4.645.000 €

0,-

0,-

1.495.000

500.000,-

 

 

2024

2025

2026

2027

Einzahlung(-)

Auszahlung (+)

 1.300.000,-

500.000,-

0,-

850.000,-

Eigenanteil

1.300.000,-

500.000,-

0,-

850.000,-

 

Kurzbegründung:

x

Die Mitteleinplanung für die Beschaffung der Fahrzeuge erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2022/2023. Im Zuge dessen berät der Rat über die Finanzierung.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Fahrzeuge

Gesamtbetrag

Abschreibungs--

jährliche

 

 

zeitraum

Abschreibung

3 Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 20; BF)

1.500.000,00 €

19 Jahre

78.947,00 €

3 Drehleitern (DLK 23-12; BF)

2.400.000,00 €

15 Jahre

160.000,00 €

4 Mannschaftstransportfahrzeuge mit Pritsche (MTF-L; BF)

260.000,00 €

15 Jahre

17.333,00 €

1 geländegängier PKW (BF)

50.000,00 €

11 Jahre

4.545,00 €

5 Mehrzweckfahrzeuge (MZF; FF)

300.000,00 €

14 Jahre

21.429,00 €

3 Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF; FF)

135.000,00 €

15 Jahre

9.000,00 €

Gesamt:

4.645.000,00 €

 

291.254,00 €

 

Die Auftragsvergaben für die Fahrzeuge werden in gesonderten Vorlagen beschlossen.

 

Aktiva:

Die Ausgaben für die Anschaffung der Fahrzeuge sind als Anschaffungs- und Herstellungs-

kosten in der Bilanz zu aktivieren.

Die Vermögensgegenstände sind über die entsprechenden Nutzungsdauern abzuschreiben.

Dadurch entsteht ein jährlicher Aufwand von 291.254,- Euro in der Ergebnisrechnung.

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 69.675,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 291.254,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

 360.929,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

360.929,00 €

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2020 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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19.11.2020 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Ergänzungsbeschlussvorschlag zu dem Tagesordnungspunkt I.7.1. „Brandschutzbedarfsplan“

 

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan für Haspe mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen zuzustimmen:

 

  1. Das Gefährdungscluster „Haspe-Süd“ wird bis zur Stadtgrenze Ennepetal in Höhe der Voerder Str. 100 nicht der Risikostufe 1 (sehr gering) zugeordnet, sondern aufgrund der Merkmale der Brandgefährdung mindestens der Stufe 3 (mittel) zugewiesen, so dass sich die vorgeplante Hilfsfrist von 12 Minuten auf 10 Minuten reduziert. Ferner ist zu prüfen, ob die Hasper Talsperre und mtliche Bewaldungen in der Risikostufe 3 anstatt 1 verbleiben nnen.

 

 

  1. Nach Umsetzung des 3- oder 4- Wachenkonzeptes und Verlagerung der Innenstadtwache nach Süden oder Norden ist die Funktionsstärke der Feuerwache West von 6 auf 8 Funktionen langfristig zu erhöhen, weil die nachrückende Verstärkung aufgrund der neuen Standorte nicht innerhalb von 10 Minuten an Einsatzorten in Haspe eintreffen kann. Dadurch ist bis zum Eintreffen der nachrückenden Berufsfeuerwehr oder der Freiwilligen Feuerwehr nur die Rettung von Menschen aus Gebäuden über einen Angriffs- oder Rettungsweg möglich, ohne gegen die Unfallverhütungsvorschriften zu verstoßen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

-

-

CDU

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

-

-

1

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

13

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 

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25.11.2020 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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25.11.2020 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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01.12.2020 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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03.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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10.12.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen