19.11.2020 - 7.1 Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan für di...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lenke erläutert den Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Hagen.

 

Herr Müller stellt den Ergänzungsbeschlussvorschlag der SPD-Fraktion vor, wie er als Tischvorlage ausgelegt wurde.

 

Herr Goertz bezieht sich auf die unabhängige Löschwasserversorgung (4.6.2.) und möchte wissen, ob diese auf den Höhen von Haspe z.B. auch „Auf der Halle“ auch zukünftig ausreichend sei oder ob zusätzliche Löschwasserbehälter erforderlich wären. Zu 4.6.3. „Vorbereitete Löschwasserförderstrecken über lange Wege“ fragt er, was genau hiermit gemeint sei.

 

Herr Lenke weist auf Seite 71 des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan hin. Hier wird für den Bereich Haspe aufgezeigt, dass ein Tanklöschfahrzeug mit 3000 Litern Wasser (TLF 3000) vorgehalten werde. Ebenfalls steht ein allradfähiges TLF 2000 A für Waldbrände zur Verfügung. Zusätzlich werde ein TLF 4000 mit 5000 Litern Wassertank nach Haspe verlagert, um auch hier auf Groß- und Industriebrände reagieren zu können und zusätzliches Löschwasser vorzuhalten. Diese Maßnahme werde ergriffen, um auf Vegetationsbrände reagieren zu können. Der Bereich der vorbeugenden Gefahrenabwehr beschäftige sich mit der Löschwasserversorgung. Für das ganze Stadtgebiet wurden hier bestimmte Löschwasserstrecken geplant. Diesen Löschwasserstrecken ist dann zu entnehmen, wo Wasser vorgehalten wird oder wo Verstärkerkraftpumpen gesetzt werden könnten.

 

Herr Romberg möchte wissen, ob das Löschwasser von dem Brauchwasser getrennt sei.

 

Herr Lenke antwortet, dass die Feuerwehr bei einem Einsatz sog. „Systemtrenner“ verwende, so dass keine Rückspülung in das Brauchwassernetz fließe.

 

Herr Lenke bezieht sich auf den ausgelegten Ergänzungsbeschlussvorschlag.
Zu 1.: Bei der Risikoanalyse sei das gesamte Ortsgebiet/Region betrachtet worden. Als Beispiel nennt er den orange-gefärbten Bereich in Eilpe, welcher nicht aufgrund der Kartbahn als hohes Risiko eingestuft worden sei. Im Bereich von Haspe-West werde deutlich, dass der rote Bereich direkt in den grünen Bereich übergeht. Auch wenn die Darstellung etwas missverständlich erscheine, wisse die Feuerwehr das Risiko entlang der Voerder Straße aufgrund der ansässigen Betriebe einzuschätzen. Die Vorplanungen hätten sich dadurch nicht verändert. Das Brandverhalten der vorhandenen Möbelstoffe habe sich in den letzten Jahren ebenfalls verändert. Er sichert zu, dass die 12-Minuten-Regel nur für den Bereich der sperrlichen Raumbereiche am äußersten Ende

von Haspe-Süd gelte.  

Zu 2.: Herr Lenke kann die Argumentation des Ergänzungsbeschlussvorschlages unter Punkt 2 nicht nachvollziehen. Seiner Meinung nach seien die sechs Funktionen ausreichend, um die Unfallverhütungsvorschriften zu gewährleisten.

 

Herr Wisotzki ist der Meinung, dass eine nachrückende Verstärkung aufgrund der neuen Standorte mit den sechs Funktionennicht zeitgerecht z.B. bis Westerbauer erreicht werden könnte.

 

 

Herr Lenke fragt, ob davon ausgegangen werde, dass die freiwillige Feuerwehr nicht innerhalb der Hilfsfrist unterstützen könne.

 

Herr Wisotzki geht davon aus, dass die freiwillige Feuerwehr durchschnittlich vier bis fünf Minuten benötige, um auszurücken. Die Berufsfeuerwehr benötige allerdings nur ein bis zwei Minuten. Circa 3 Minuten stünden nur sechs Einsatzkräfte ohne Unterstützung am Einsatzort, wenn die Wache-Mitte verlegt worden sei. Diese seien dann nicht in der Lage, zwei voneinander unabhängige Rettungswege sicherzustellen, ohne von vornherein gegen § 17 UVV Feuerwehr zu verstoßen.

 

Herr Lenke bezieht sich auf den § 33 BauO NRW, welcher besagt, dass zwei Rettungswege vorhanden seien müssen. Er macht darauf aufmerksam, dass ein Sicherheitstrupp durch die Feuerwehr vorgehalten werde. Er sieht unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Mittel einen deutlichen Zuwachs für Haspe, in dem hier ein Staffellöschfahrzeug installiert werde. Es müsse eine Variante so kostengünstig, aber auch so sicher wie möglich gefunden werden. Unter Abwägung dieser Voraussetzung werde die angegeben Stärke für angemessen gehalten.

 

Herr Wisotzki begründet die Wichtigkeit von acht Funktionenin Haspe, wenn die Wache-Mitte verlegt worden sei.

 

Herr Lenke macht darauf aufmerksam, dass der Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan alle fünf Jahre verpflichtend fortgeschrieben werden müsse.

 

Herr Romberg erkundigt sich nach den finanziellen Auswirkungen, wenn von sechs Funktionenauf acht Funktionen erhöht werden würde.

 

Herr Lenke antwortet, dass ein Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst circa 64.000,00 € im Jahr koste. Würde um zwei Funktionen erhöht, müsse nach dem derzeitigen Personalausfallfaktor von zehn Personen ausgegangen werden. Daher sei mit zusätzlichen Kosten in Höhe von circa 640.000,00 € zu rechnen.

 

Herr Goertz möchte wissen, wann nach einem erfolgten Ratsbeschluss und einer Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg mit der Erweiterung der Feuerwehrwache HaTüWe zu rechnen sei.

 

Herr Lenke antwortet, dass dort bereits ein Fahrzeug der Berufsfeuerweher stehe und er zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau sagen könne, wann der Umbau der Diensträume für die Einheiten der Berufsfeuerwehr abgeschlossen werden könne.

 

Frau Schneidmüller-Gaiser bezieht sich auf die Aussagen von Herrn Lenke, dass der Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Hagen alle fünf Jahre fortgeschrieben werden müsse. Ihrer Meinung nach sei in dem vorliegenden Brandschutzsbedarfs- und Entwicklungsplan das Thema Klimawandel und die daraus resultierenden Folgen relativ schmal bewertet worden. Sie möchte wissen, ob der Waldbrandgefährdung Rechnung getragen werde.

 

Herr Lenke bejaht dies. Er erklärt, dass die Aufteilung der Fahrzeuge und die Ausrüstung entsprechend angepasst wurde. Eine zusätzliche Stelle für den Bereich „Hochwasser“ wurde ebenfalls geschaffen. Auf Vegetations- und Klimaveränderungen wurde demnach entsprechend reagiert.

 

 

 

Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung für eine interfraktionelle Abstimmung von 16:43 Uhr bis 16:53 Uhr.

 

Frau Bremser schlägt einen geänderten Beschlussvorschlag vor, wie er nachstehend aufgeführt ist.

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Beschluss:

 

Ergänzungsbeschlussvorschlag zu dem Tagesordnungspunkt I.7.1. „Brandschutzbedarfsplan“

 

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan für Haspe mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen zuzustimmen:

 

  1. Das Gefährdungscluster „Haspe-Süd“ wird bis zur Stadtgrenze Ennepetal in Höhe der Voerder Str. 100 nicht der Risikostufe 1 (sehr gering) zugeordnet, sondern aufgrund der Merkmale der Brandgefährdung mindestens der Stufe 3 (mittel) zugewiesen, so dass sich die vorgeplante Hilfsfrist von 12 Minuten auf 10 Minuten reduziert. Ferner ist zu prüfen, ob die Hasper Talsperre und mtliche Bewaldungen in der Risikostufe 3 anstatt 1 verbleiben nnen.

 

 

  1. Nach Umsetzung des 3- oder 4- Wachenkonzeptes und Verlagerung der Innenstadtwache nach Süden oder Norden ist die Funktionsstärke der Feuerwache West von 6 auf 8 Funktionen langfristig zu erhöhen, weil die nachrückende Verstärkung aufgrund der neuen Standorte nicht innerhalb von 10 Minuten an Einsatzorten in Haspe eintreffen kann. Dadurch ist bis zum Eintreffen der nachrückenden Berufsfeuerwehr oder der Freiwilligen Feuerwehr nur die Rettung von Menschen aus Gebäuden über einen Angriffs- oder Rettungsweg möglich, ohne gegen die Unfallverhütungsvorschriften zu verstoßen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

-

-

CDU

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

-

-

1

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

13

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 

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Anlagen zur Vorlage